Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.und Auflage, wo sie sagen: "Mit Gunst, daß ich meinen Bisher haben wir nur von dem Geschenk und der Ehren- *) z. B. Hamburger, Berliner, Wiener etc. 4
und Auflage, wo ſie ſagen: „Mit Gunſt, daß ich meinen Bisher haben wir nur von dem Geſchenk und der Ehren- *) z. B. Hamburger, Berliner, Wiener ꝛc. 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0059" n="49"/> und Auflage, wo ſie ſagen: „<hi rendition="#g">Mit Gunſt, daß ich meinen<lb/> Hut oder Filz darf auf des Herrn Vaters Tiſch<lb/> legen</hi>“; auch die Anrede der Schloſſer an den Meiſter bei der<lb/> Umſchau: „<hi rendition="#g">Es iſt ein fremder Schloſſer zugereiſ’t<lb/> kommen, nicht in des Meiſters, ſondern in des Herrn<lb/> Vaters Haus</hi>.“ Auch der Gebrauch, die Geſellen nicht nach<lb/> ihren Familiennamen, ſondern dem Namen der Stadt zu nen-<lb/> nen, wo ſie ihr Handwerk erlernt haben <note place="foot" n="*)">z. B. Hamburger, Berliner, Wiener ꝛc.</note>, iſt ſehr alt und<lb/> originirt aus dem dreizehnten und zwölften Jahrhundert, wo<lb/> bürgerliche Perſonen, beſonders Handwerker, noch keine Familien-<lb/> namen führten, und man wird zu der Annahme verſucht, daß<lb/> die Meiſter ſelbſt, nachdem ihre bürgerlichen Verhältniſſe ſich<lb/> würdiger geſtaltet hatten, durch dieſen Gebrauch die fremden<lb/> Geſellen von ihren Söhnen unterſcheiden und den höhern<lb/> Standpunkt der vollen Gildſchaft, zu der ſie nur als Meiſter<lb/> gelangen konnten, fühlen laſſen wollten.</p><lb/> <p>Bisher haben wir nur von dem Geſchenk und der Ehren-<lb/> ſchenke <hi rendition="#g">der Meiſter</hi> geſprochen, beydes finden wir auch bei<lb/> den Geſellen-Brüderſchaften, beſonders bei den Gewerken, wo die<lb/> Umſchau eingeführt war. Die Ehrenſchenke der Böttcher, bei<lb/> den Seilern <hi rendition="#g">Eingeſchenk</hi> auch <hi rendition="#g">großes Geſchenk</hi> genannt,<lb/> wurde ihnen bei der erſten Zuſammenkunft, welcher ſie beiwohn-<lb/> ten, gereicht; das <hi rendition="#g">Geſchenk, als Unterſtützung</hi>, aber durch<lb/> den umſchauenden Geſellen zu Theil, und wir können, indem<lb/> wir von der Umſchau und den übrigen Arten, wie die reiſenden<lb/> Geſellen ein Unterkommen fanden, ſprechen, auch deſſelben ge-<lb/> denken; bemerkenswerth für die äußere ſittliche Volksbildung ſind<lb/> auch hier die dabei vorkommenden Gebräuche und Gewohnheiten,<lb/> die bisher nur angedeutet werden konnten, worauf die Brüder-<lb/> ſchaften mit großer Strenge hielten. Bei einigen nahmen ſie<lb/> ſchon vor den Thoren der Stadt, in welche ſie einwanderten,<lb/> ihren Anfang; alle waren verpflichtet, ſich vorher in einen an-<lb/> ſtändigern reinlichern Zuſtand zu ſetzen, als ſie es ſonſt wohl<lb/> <fw place="bottom" type="sig">4</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0059]
und Auflage, wo ſie ſagen: „Mit Gunſt, daß ich meinen
Hut oder Filz darf auf des Herrn Vaters Tiſch
legen“; auch die Anrede der Schloſſer an den Meiſter bei der
Umſchau: „Es iſt ein fremder Schloſſer zugereiſ’t
kommen, nicht in des Meiſters, ſondern in des Herrn
Vaters Haus.“ Auch der Gebrauch, die Geſellen nicht nach
ihren Familiennamen, ſondern dem Namen der Stadt zu nen-
nen, wo ſie ihr Handwerk erlernt haben *), iſt ſehr alt und
originirt aus dem dreizehnten und zwölften Jahrhundert, wo
bürgerliche Perſonen, beſonders Handwerker, noch keine Familien-
namen führten, und man wird zu der Annahme verſucht, daß
die Meiſter ſelbſt, nachdem ihre bürgerlichen Verhältniſſe ſich
würdiger geſtaltet hatten, durch dieſen Gebrauch die fremden
Geſellen von ihren Söhnen unterſcheiden und den höhern
Standpunkt der vollen Gildſchaft, zu der ſie nur als Meiſter
gelangen konnten, fühlen laſſen wollten.
Bisher haben wir nur von dem Geſchenk und der Ehren-
ſchenke der Meiſter geſprochen, beydes finden wir auch bei
den Geſellen-Brüderſchaften, beſonders bei den Gewerken, wo die
Umſchau eingeführt war. Die Ehrenſchenke der Böttcher, bei
den Seilern Eingeſchenk auch großes Geſchenk genannt,
wurde ihnen bei der erſten Zuſammenkunft, welcher ſie beiwohn-
ten, gereicht; das Geſchenk, als Unterſtützung, aber durch
den umſchauenden Geſellen zu Theil, und wir können, indem
wir von der Umſchau und den übrigen Arten, wie die reiſenden
Geſellen ein Unterkommen fanden, ſprechen, auch deſſelben ge-
denken; bemerkenswerth für die äußere ſittliche Volksbildung ſind
auch hier die dabei vorkommenden Gebräuche und Gewohnheiten,
die bisher nur angedeutet werden konnten, worauf die Brüder-
ſchaften mit großer Strenge hielten. Bei einigen nahmen ſie
ſchon vor den Thoren der Stadt, in welche ſie einwanderten,
ihren Anfang; alle waren verpflichtet, ſich vorher in einen an-
ſtändigern reinlichern Zuſtand zu ſetzen, als ſie es ſonſt wohl
*) z. B. Hamburger, Berliner, Wiener ꝛc.
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