Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.c. Pflichten gegen die Meister als Brodherrn, Betragen im Hause und in der Werkstatt derselben. Bei den meisten Handwerken, auch denen, welche sich den c. Pflichten gegen die Meiſter als Brodherrn, Betragen im Hauſe und in der Werkſtatt derſelben. Bei den meiſten Handwerken, auch denen, welche ſich den <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0023" n="13"/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">c.</hi><hi rendition="#g">Pflichten gegen die Meiſter als Brodherrn,<lb/> Betragen im Hauſe und in der Werkſtatt<lb/> derſelben</hi>.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Bei den meiſten Handwerken, auch denen, welche ſich den<lb/> Künſten nähern, wurden die Geſellen (Maurer, Zimmerleute und<lb/> Buchdrucker ausgenommen) mit dem Tage, da ſie bei einem Meiſter<lb/> in Arbeit traten, Haus- und Tiſchgenoſſen deſſelben, denn der faſt<lb/> allgemein gewordene Gebrauch der Handwerksgeſellen, in Speiſe-<lb/> häuſern zu eſſen und ſogenannte Schlafſtellen zu miethen, iſt eine<lb/> neuere Einrichtung, durch Einſchränkung der Meiſter auf enge<lb/> Wohnungen und einfachere Nahrungsmittel, als ſie den Geſellen<lb/> bieten mögen, herbeigeführt. Wenn wir uns nun in den wohl-<lb/> eingerichteten Haushalt einer guten Bürgerfamilie verſetzen, die<lb/> mit mehrern Kindern verſchiedenen Alters und Geſchlechts ge-<lb/> ſegnet iſt; wenn wir uns ferner den erfahrnen geſchickten Meiſter<lb/> in ſeiner mit <choice><sic>Werzeug</sic><corr>Werkzeug</corr></choice> gut ausgeſtatteten Werkſtatt denken, mit<lb/> einem Vorrath von Material und von ſeinen Kunden ihm an-<lb/> vertrauten Stoffen verſehen: ſo müſſen wir geſtehen, daß ein<lb/> nicht geringes Vertrauen dazu gehört, mit jungen oft leichtſin-<lb/> nigen Leuten, welche ihr Schickſal in der Welt umherführt, deren<lb/> Eigenthümlichkeiten des Charakters man ſo wenig kennt als ihr<lb/> Herkommen und bisheriges Betragen, in ein ſo nahes perſönli-<lb/> ches Verhältniß zu treten. Zwar kommt die Familie auch mit<lb/> dem gewöhnlichen Geſinde in Berührung, aber ſie iſt durchaus<lb/> verſchieden von dem Umgang mit dem Geſellen. Knechte und<lb/> Tagelöhner, ſelbſt Mägde kommen nur ſelten ins Wohnzimmer<lb/> der Herrſchaft; aber unmittelbar neben dem Meiſter ſteht der<lb/> fremde Geſell den ganzen Tag. Seiner Treue und Geſchicklich-<lb/> keit muß er koſtbares Material anvertrauen, dem Einfluß ſeiner<lb/> Sitten ſeine Familie ausſetzen. Dieſes eigenthümliche Verhältniß<lb/> machte auch ſpecielle Verordnungen, beſonders Sittengeſetze noth-<lb/> wendig, dieſe finden wir zum Theil in den Statuten, zum Theil<lb/> auch in den Gewohnheiten, in der weiten Ausdehnung des Be-<lb/> griffs von <hi rendition="#g">Handwerks-Redlichkeit</hi>. Dem Untreuen folgte<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0023]
c. Pflichten gegen die Meiſter als Brodherrn,
Betragen im Hauſe und in der Werkſtatt
derſelben.
Bei den meiſten Handwerken, auch denen, welche ſich den
Künſten nähern, wurden die Geſellen (Maurer, Zimmerleute und
Buchdrucker ausgenommen) mit dem Tage, da ſie bei einem Meiſter
in Arbeit traten, Haus- und Tiſchgenoſſen deſſelben, denn der faſt
allgemein gewordene Gebrauch der Handwerksgeſellen, in Speiſe-
häuſern zu eſſen und ſogenannte Schlafſtellen zu miethen, iſt eine
neuere Einrichtung, durch Einſchränkung der Meiſter auf enge
Wohnungen und einfachere Nahrungsmittel, als ſie den Geſellen
bieten mögen, herbeigeführt. Wenn wir uns nun in den wohl-
eingerichteten Haushalt einer guten Bürgerfamilie verſetzen, die
mit mehrern Kindern verſchiedenen Alters und Geſchlechts ge-
ſegnet iſt; wenn wir uns ferner den erfahrnen geſchickten Meiſter
in ſeiner mit Werkzeug gut ausgeſtatteten Werkſtatt denken, mit
einem Vorrath von Material und von ſeinen Kunden ihm an-
vertrauten Stoffen verſehen: ſo müſſen wir geſtehen, daß ein
nicht geringes Vertrauen dazu gehört, mit jungen oft leichtſin-
nigen Leuten, welche ihr Schickſal in der Welt umherführt, deren
Eigenthümlichkeiten des Charakters man ſo wenig kennt als ihr
Herkommen und bisheriges Betragen, in ein ſo nahes perſönli-
ches Verhältniß zu treten. Zwar kommt die Familie auch mit
dem gewöhnlichen Geſinde in Berührung, aber ſie iſt durchaus
verſchieden von dem Umgang mit dem Geſellen. Knechte und
Tagelöhner, ſelbſt Mägde kommen nur ſelten ins Wohnzimmer
der Herrſchaft; aber unmittelbar neben dem Meiſter ſteht der
fremde Geſell den ganzen Tag. Seiner Treue und Geſchicklich-
keit muß er koſtbares Material anvertrauen, dem Einfluß ſeiner
Sitten ſeine Familie ausſetzen. Dieſes eigenthümliche Verhältniß
machte auch ſpecielle Verordnungen, beſonders Sittengeſetze noth-
wendig, dieſe finden wir zum Theil in den Statuten, zum Theil
auch in den Gewohnheiten, in der weiten Ausdehnung des Be-
griffs von Handwerks-Redlichkeit. Dem Untreuen folgte
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