sittlich gesinnte französische Kammer, die "einsame Zellenhaft" einzuführen, und andere Heilige werden ein Gleiches thun, um den "demoralisirenden Verkehr" abzuschneiden. Die Ge¬ fangenschaft ist das Bestehende und -- Heilige, das zu ver¬ letzen kein Versuch gemacht werden darf. Die leiseste Anfech¬ tung der Art ist strafbar, wie jede Auflehnung gegen ein Heili¬ ges, von dem der Mensch befangen und gefangen sein soll.
Wie der Saal, so bildet das Gefängniß wohl eine Ge¬ sellschaft, eine Genossenschaft, eine Gemeinschaft (z. B. Ge¬ meinschaft der Arbeit), aber keinen Verkehr, keine Gegensei¬ tigkeit, keinen Verein. Im Gegentheil, jeder Verein im Ge¬ fängnisse trägt den gefährlichen Samen eines "Complotts" in sich, der unter begünstigenden Umständen aufgehen und Frucht treiben könnte.
Doch das Gefängniß betritt man gewöhnlich nicht frei¬ willig und bleibt auch selten freiwillig darin, sondern hegt das egoistische Verlangen nach Freiheit. Darum leuchtet es hier eher ein, daß der persönliche Verkehr sich gegen die Gefängni߬ gesellschaft feindselig verhält und auf die Auflösung eben dieser Gesellschaft, der gemeinschaftlichen Haft, ausgeht.
Sehen Wir Uns deshalb nach solchen Gemeinschaften um, in denen Wir, wie es scheint, gerne und freiwillig blei¬ ben, ohne sie durch Unsere egoistischen Triebe gefährden zu wollen.
Als eine Gemeinschaft der geforderten Art bietet sich zu¬ nächst die Familie dar. Aeltern, Gatten, Kinder, Geschwi¬ ster stellen ein Ganzes vor oder machen eine Familie aus, zu deren Erweiterung auch noch die herbeigezogenen Seitenver¬ wandten dienen mögen. Die Familie ist nur dann eine wirk¬ liche Gemeinschaft, wenn das Gesetz der Familie, die Pietät
ſittlich geſinnte franzöſiſche Kammer, die „einſame Zellenhaft“ einzuführen, und andere Heilige werden ein Gleiches thun, um den „demoraliſirenden Verkehr“ abzuſchneiden. Die Ge¬ fangenſchaft iſt das Beſtehende und — Heilige, das zu ver¬ letzen kein Verſuch gemacht werden darf. Die leiſeſte Anfech¬ tung der Art iſt ſtrafbar, wie jede Auflehnung gegen ein Heili¬ ges, von dem der Menſch befangen und gefangen ſein ſoll.
Wie der Saal, ſo bildet das Gefängniß wohl eine Ge¬ ſellſchaft, eine Genoſſenſchaft, eine Gemeinſchaft (z. B. Ge¬ meinſchaft der Arbeit), aber keinen Verkehr, keine Gegenſei¬ tigkeit, keinen Verein. Im Gegentheil, jeder Verein im Ge¬ fängniſſe trägt den gefährlichen Samen eines „Complotts“ in ſich, der unter begünſtigenden Umſtänden aufgehen und Frucht treiben könnte.
Doch das Gefängniß betritt man gewöhnlich nicht frei¬ willig und bleibt auch ſelten freiwillig darin, ſondern hegt das egoiſtiſche Verlangen nach Freiheit. Darum leuchtet es hier eher ein, daß der perſönliche Verkehr ſich gegen die Gefängni߬ geſellſchaft feindſelig verhält und auf die Auflöſung eben dieſer Geſellſchaft, der gemeinſchaftlichen Haft, ausgeht.
Sehen Wir Uns deshalb nach ſolchen Gemeinſchaften um, in denen Wir, wie es ſcheint, gerne und freiwillig blei¬ ben, ohne ſie durch Unſere egoiſtiſchen Triebe gefährden zu wollen.
Als eine Gemeinſchaft der geforderten Art bietet ſich zu¬ nächſt die Familie dar. Aeltern, Gatten, Kinder, Geſchwi¬ ſter ſtellen ein Ganzes vor oder machen eine Familie aus, zu deren Erweiterung auch noch die herbeigezogenen Seitenver¬ wandten dienen mögen. Die Familie iſt nur dann eine wirk¬ liche Gemeinſchaft, wenn das Geſetz der Familie, die Pietät
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ſittlich geſinnte franzöſiſche Kammer, die „einſame Zellenhaft“
einzuführen, und andere Heilige werden ein Gleiches thun,
um den „demoraliſirenden Verkehr“ abzuſchneiden. Die Ge¬
fangenſchaft iſt das Beſtehende und — Heilige, das zu ver¬
letzen kein Verſuch gemacht werden darf. Die leiſeſte Anfech¬
tung der Art iſt ſtrafbar, wie jede Auflehnung gegen ein Heili¬
ges, von dem der Menſch befangen und gefangen ſein ſoll.
Wie der Saal, ſo bildet das Gefängniß wohl eine Ge¬
ſellſchaft, eine Genoſſenſchaft, eine Gemeinſchaft (z. B. Ge¬
meinſchaft der Arbeit), aber keinen Verkehr, keine Gegenſei¬
tigkeit, keinen Verein. Im Gegentheil, jeder Verein im Ge¬
fängniſſe trägt den gefährlichen Samen eines „Complotts“ in
ſich, der unter begünſtigenden Umſtänden aufgehen und Frucht
treiben könnte.
Doch das Gefängniß betritt man gewöhnlich nicht frei¬
willig und bleibt auch ſelten freiwillig darin, ſondern hegt das
egoiſtiſche Verlangen nach Freiheit. Darum leuchtet es hier
eher ein, daß der perſönliche Verkehr ſich gegen die Gefängni߬
geſellſchaft feindſelig verhält und auf die Auflöſung eben dieſer
Geſellſchaft, der gemeinſchaftlichen Haft, ausgeht.
Sehen Wir Uns deshalb nach ſolchen Gemeinſchaften
um, in denen Wir, wie es ſcheint, gerne und freiwillig blei¬
ben, ohne ſie durch Unſere egoiſtiſchen Triebe gefährden zu
wollen.
Als eine Gemeinſchaft der geforderten Art bietet ſich zu¬
nächſt die Familie dar. Aeltern, Gatten, Kinder, Geſchwi¬
ſter ſtellen ein Ganzes vor oder machen eine Familie aus, zu
deren Erweiterung auch noch die herbeigezogenen Seitenver¬
wandten dienen mögen. Die Familie iſt nur dann eine wirk¬
liche Gemeinſchaft, wenn das Geſetz der Familie, die Pietät
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Stirner, Max: Der Einzige und sein Eigenthum. Leipzig, 1845, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stirner_einzige_1845/296>, abgerufen am 24.11.2024.
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