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Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.

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Jugendzins, Rauchfangzins und wie diese fröhlichen Dinger alle heißen, waren in solcher Reichlichkeit über sie ausgelegt, daß dem Bauer kaum der dritte Theil von den Früchten seines Fleißes übrig blieb und daran zehrten später nicht allein Bisthum und Stift, sondern auch andre Priesterschaft und das Ritterthum, so daß jetzt noch 171 solcher Berechtigten in dem Steuerkataster eingetragen sind. Aber auch ihr Leben war nicht allzeit in Sicherheit, denn wenn die Frauen von Sonnenburg mit dem Bischof von Brixen oder seinen Rechtsnachfolgern des Gerichts zu Thurn wegen Stöße hatten, so gingen sie meist an den gequälten Ladinern aus. So waren einmal im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte die Herren von Schöneck als Lehensträger der Bischöfe im Besitze der Schlösser Thurn und Buchenstein und verfuhren mit den Unterthanen in so wilder Weise, daß die Aebtissin Dietmut, eine Landgräfin von Lienz, bei König Heinrich eine Klage erhob worin neben vielen andern Beschwerden über Räubereien an Vieh und Geld auch behauptet ward, daß Herr Paulus von Schöneck einem Mann des Gotteshauses den Fuß und seinem Schreiber die Hand abgehauen, daß Herr Nicolaus von Schöneck einen ehrlichen Unterthanen derselben Kirche gefangen, ihm Schatzung aufgelegt, und da er nichts erhalten, den Armen in siedendem Wasser verbrannt habe. Diese Klagen wurden so begründet gefunden, daß König Heinrich die ritterlichen Missethäter zu einem Schadensersatze von 16,000 Pfund Pfennige verurtheilte. Ein anderes Unheil brach im Jahre 1460 herein, als Nicolaus von Cusa, Cardinal und Bischof zu Brixen, die Stiftsfrauen von Sonnenburg mit dem Kirchenbann belegt, die Aebtissin Verena von Stuben ihrer Würden entsetzt und über alle Gilten, Gefälle und Einkünfte des Klosters die Sperre verhängt hatte, dieweil sich jene der von ihm versuchten Visitation und Klosterreform nicht unterziehen wollten. Die gebannten Stiftsfrauen thaten in diesem Jahre als wäre ihnen nicht viel am Fluche der Kirche gelegen und forderten von ihren Zinsbauern die Abgaben wie vorher. Die friedfertigen Ladiner kümmerten sich auch nicht um die Wirrniß, sondern zahlten ihren guten Gerichtsfrauen, was sie

Jugendzins, Rauchfangzins und wie diese fröhlichen Dinger alle heißen, waren in solcher Reichlichkeit über sie ausgelegt, daß dem Bauer kaum der dritte Theil von den Früchten seines Fleißes übrig blieb und daran zehrten später nicht allein Bisthum und Stift, sondern auch andre Priesterschaft und das Ritterthum, so daß jetzt noch 171 solcher Berechtigten in dem Steuerkataster eingetragen sind. Aber auch ihr Leben war nicht allzeit in Sicherheit, denn wenn die Frauen von Sonnenburg mit dem Bischof von Brixen oder seinen Rechtsnachfolgern des Gerichts zu Thurn wegen Stöße hatten, so gingen sie meist an den gequälten Ladinern aus. So waren einmal im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte die Herren von Schöneck als Lehensträger der Bischöfe im Besitze der Schlösser Thurn und Buchenstein und verfuhren mit den Unterthanen in so wilder Weise, daß die Aebtissin Dietmut, eine Landgräfin von Lienz, bei König Heinrich eine Klage erhob worin neben vielen andern Beschwerden über Räubereien an Vieh und Geld auch behauptet ward, daß Herr Paulus von Schöneck einem Mann des Gotteshauses den Fuß und seinem Schreiber die Hand abgehauen, daß Herr Nicolaus von Schöneck einen ehrlichen Unterthanen derselben Kirche gefangen, ihm Schatzung aufgelegt, und da er nichts erhalten, den Armen in siedendem Wasser verbrannt habe. Diese Klagen wurden so begründet gefunden, daß König Heinrich die ritterlichen Missethäter zu einem Schadensersatze von 16,000 Pfund Pfennige verurtheilte. Ein anderes Unheil brach im Jahre 1460 herein, als Nicolaus von Cusa, Cardinal und Bischof zu Brixen, die Stiftsfrauen von Sonnenburg mit dem Kirchenbann belegt, die Aebtissin Verena von Stuben ihrer Würden entsetzt und über alle Gilten, Gefälle und Einkünfte des Klosters die Sperre verhängt hatte, dieweil sich jene der von ihm versuchten Visitation und Klosterreform nicht unterziehen wollten. Die gebannten Stiftsfrauen thaten in diesem Jahre als wäre ihnen nicht viel am Fluche der Kirche gelegen und forderten von ihren Zinsbauern die Abgaben wie vorher. Die friedfertigen Ladiner kümmerten sich auch nicht um die Wirrniß, sondern zahlten ihren guten Gerichtsfrauen, was sie

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Jugendzins, Rauchfangzins und wie diese fröhlichen Dinger alle heißen, waren in solcher Reichlichkeit über sie ausgelegt, daß dem Bauer kaum der dritte Theil von den Früchten seines Fleißes übrig blieb und daran zehrten später nicht allein Bisthum und Stift, sondern auch andre Priesterschaft und das Ritterthum, so daß jetzt noch 171 solcher Berechtigten in dem Steuerkataster eingetragen sind. Aber auch ihr Leben war nicht allzeit in Sicherheit, denn wenn die Frauen von Sonnenburg mit dem Bischof von Brixen oder seinen Rechtsnachfolgern des Gerichts zu Thurn wegen Stöße hatten, so gingen sie meist an den gequälten Ladinern aus. So waren einmal im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte die Herren von Schöneck als Lehensträger der Bischöfe im Besitze der Schlösser Thurn und Buchenstein und verfuhren mit den Unterthanen in so wilder Weise, daß die Aebtissin Dietmut, eine Landgräfin von Lienz, bei König Heinrich eine Klage erhob worin neben vielen andern Beschwerden über Räubereien an Vieh und Geld auch behauptet ward, daß Herr Paulus von Schöneck einem Mann des Gotteshauses den Fuß und seinem Schreiber die Hand abgehauen, daß Herr Nicolaus von Schöneck einen ehrlichen Unterthanen derselben Kirche gefangen, ihm Schatzung aufgelegt, und da er nichts erhalten, den Armen in siedendem Wasser verbrannt habe. Diese Klagen wurden so begründet gefunden, daß König Heinrich die ritterlichen Missethäter zu einem Schadensersatze von 16,000 Pfund Pfennige verurtheilte. Ein anderes Unheil brach im Jahre 1460 herein, als Nicolaus von Cusa, Cardinal und Bischof zu Brixen, die Stiftsfrauen von Sonnenburg mit dem Kirchenbann belegt, die Aebtissin Verena von Stuben ihrer Würden entsetzt und über alle Gilten, Gefälle und Einkünfte des Klosters die Sperre verhängt hatte, dieweil sich jene der von ihm versuchten Visitation und Klosterreform nicht unterziehen wollten. Die gebannten Stiftsfrauen thaten in diesem Jahre als wäre ihnen nicht viel am Fluche der Kirche gelegen und forderten von ihren Zinsbauern die Abgaben wie vorher. Die friedfertigen Ladiner kümmerten sich auch nicht um die Wirrniß, sondern zahlten ihren guten Gerichtsfrauen, was sie
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[463/0467] Jugendzins, Rauchfangzins und wie diese fröhlichen Dinger alle heißen, waren in solcher Reichlichkeit über sie ausgelegt, daß dem Bauer kaum der dritte Theil von den Früchten seines Fleißes übrig blieb und daran zehrten später nicht allein Bisthum und Stift, sondern auch andre Priesterschaft und das Ritterthum, so daß jetzt noch 171 solcher Berechtigten in dem Steuerkataster eingetragen sind. Aber auch ihr Leben war nicht allzeit in Sicherheit, denn wenn die Frauen von Sonnenburg mit dem Bischof von Brixen oder seinen Rechtsnachfolgern des Gerichts zu Thurn wegen Stöße hatten, so gingen sie meist an den gequälten Ladinern aus. So waren einmal im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte die Herren von Schöneck als Lehensträger der Bischöfe im Besitze der Schlösser Thurn und Buchenstein und verfuhren mit den Unterthanen in so wilder Weise, daß die Aebtissin Dietmut, eine Landgräfin von Lienz, bei König Heinrich eine Klage erhob worin neben vielen andern Beschwerden über Räubereien an Vieh und Geld auch behauptet ward, daß Herr Paulus von Schöneck einem Mann des Gotteshauses den Fuß und seinem Schreiber die Hand abgehauen, daß Herr Nicolaus von Schöneck einen ehrlichen Unterthanen derselben Kirche gefangen, ihm Schatzung aufgelegt, und da er nichts erhalten, den Armen in siedendem Wasser verbrannt habe. Diese Klagen wurden so begründet gefunden, daß König Heinrich die ritterlichen Missethäter zu einem Schadensersatze von 16,000 Pfund Pfennige verurtheilte. Ein anderes Unheil brach im Jahre 1460 herein, als Nicolaus von Cusa, Cardinal und Bischof zu Brixen, die Stiftsfrauen von Sonnenburg mit dem Kirchenbann belegt, die Aebtissin Verena von Stuben ihrer Würden entsetzt und über alle Gilten, Gefälle und Einkünfte des Klosters die Sperre verhängt hatte, dieweil sich jene der von ihm versuchten Visitation und Klosterreform nicht unterziehen wollten. Die gebannten Stiftsfrauen thaten in diesem Jahre als wäre ihnen nicht viel am Fluche der Kirche gelegen und forderten von ihren Zinsbauern die Abgaben wie vorher. Die friedfertigen Ladiner kümmerten sich auch nicht um die Wirrniß, sondern zahlten ihren guten Gerichtsfrauen, was sie

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Zitationshilfe: Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/467>, abgerufen am 25.08.2024.