Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.Eigenthum oder Expropriation. Und dieses wird im weitern Verlaufe Dieß nun sind die Elemente des Begriffs der Volkswirthschafts- III. Elemente der Geschichte der wirthschaftlichen Verwaltungslehre. 1) Die Scheidung von Volkswirthschaft und Volks- wirthschaftspflege. Wir glauben nun, daß nichts den tiefen Unterschied von Volks- I. Das was man wohl auch die "reine" Nationalökonomie etwa Eigenthum oder Expropriation. Und dieſes wird im weitern Verlaufe Dieß nun ſind die Elemente des Begriffs der Volkswirthſchafts- III. Elemente der Geſchichte der wirthſchaftlichen Verwaltungslehre. 1) Die Scheidung von Volkswirthſchaft und Volks- wirthſchaftspflege. Wir glauben nun, daß nichts den tiefen Unterſchied von Volks- I. Das was man wohl auch die „reine“ Nationalökonomie etwa <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0030" n="12"/> Eigenthum oder Expropriation. Und dieſes wird im weitern Verlaufe<lb/> der Darſtellung ſich genauer ergeben.</p><lb/> <p>Dieß nun ſind die Elemente des Begriffs der Volkswirthſchafts-<lb/> pflege. Wie es nun möglich geworden iſt, zu der gegenwärtig geltenden<lb/> Unklarheit und Verwirrung zu kommen, das zeigt ſich allerdings in<lb/> ſehr einfacher Weiſe, wenn man die ſtaatswiſſenſchaftliche Natur oder<lb/> den Charakter der engliſchen und franzöſiſchen Literatur einerſeits und<lb/> den Gang der Geſchichte andererſeits ins Auge faßt.</p> </div> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Elemente der Geſchichte der wirthſchaftlichen Verwaltungslehre.</hi> </head><lb/> <div n="4"> <head>1) <hi rendition="#g">Die Scheidung von Volkswirthſchaft und Volks-<lb/> wirthſchaftspflege</hi>.</head><lb/> <p>Wir glauben nun, daß nichts den tiefen Unterſchied von Volks-<lb/> wirthſchaft, Staatswirthſchaft und Volkswirthſchaftspflege, und die<lb/> Nothwendigkeit einer durchaus ſelbſtändigen Behandlung der letztern ſo<lb/> beſtimmt erſcheinen läßt, als die Darſtellung der Elemente der Geſchichte<lb/> der wirthſchaftlichen Verwaltung. Wollte man dieſe Geſchichte im<lb/> Einzelnen gründlich verfolgen, ſo müßte man bei der thatſächlichen Ver-<lb/> ſchmelzung jener drei Gebiete die Geſchichte der geſammten Staats-<lb/> wiſſenſchaft ſchreiben. Dieß liegt außerhalb der Aufgabe der Verwal-<lb/> tungslehre. Allerdings iſt die letztere nun dadurch in der Lage, etwas<lb/> behandeln zu müſſen, was ſie eigentlich als ihre Vorausſetzung anzunehmen<lb/> verpflichtet iſt. Sie kann daher der mißlichen Alternative nicht entgehen,<lb/> entweder zu viel oder zu wenig vollſtändig zu werden, ſelbſt für ihre<lb/> eigenen Zwecke. Allein noch kann ſie ihrerſeits dieſen Widerſpruch nicht<lb/> vermeiden. Sie muß ihn mildern, indem ſie die leitenden Gedanken<lb/> angibt, nach denen jeder bei jedem Werke ſich die eigene Beurtheilung<lb/> über das Verhältniß deſſelben zur obigen Frage ſelbſt formuliren könne.<lb/> Dieſe leitenden Gedanken, deren tiefere Begründung einer andern Ar-<lb/> beit überwieſen werden muß, ſind folgende.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">I.</hi> Das was man wohl auch die „reine“ Nationalökonomie etwa<lb/> im Gegenſatz zur angewandten, nennt, von der gründlich verkehrten<lb/> Vorſtellung ausgehend, als ob es irgend einen Theil der National-<lb/> ökonomie gäbe, der nicht bei <hi rendition="#g">jedem</hi> wirthſchaftlichen Leben zur Er-<lb/> ſcheinung gelangte, oder das, was wir eben die Güter- und Volks-<lb/> wirthſchaftslehre in ihrer Selbſtändigkeit nennen, iſt ein Theil der<lb/> Erkenntniß des Lebens der Perſönlichkeit ſelbſt, das in dem Weſen<lb/> derſelben, alſo unabhängig von Staat und Verwaltung als ein ewig<lb/> lebendiges Gebiet deſſelben gegeben iſt. Um daſſelbe in dieſer Selbſt-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [12/0030]
Eigenthum oder Expropriation. Und dieſes wird im weitern Verlaufe
der Darſtellung ſich genauer ergeben.
Dieß nun ſind die Elemente des Begriffs der Volkswirthſchafts-
pflege. Wie es nun möglich geworden iſt, zu der gegenwärtig geltenden
Unklarheit und Verwirrung zu kommen, das zeigt ſich allerdings in
ſehr einfacher Weiſe, wenn man die ſtaatswiſſenſchaftliche Natur oder
den Charakter der engliſchen und franzöſiſchen Literatur einerſeits und
den Gang der Geſchichte andererſeits ins Auge faßt.
III. Elemente der Geſchichte der wirthſchaftlichen Verwaltungslehre.
1) Die Scheidung von Volkswirthſchaft und Volks-
wirthſchaftspflege.
Wir glauben nun, daß nichts den tiefen Unterſchied von Volks-
wirthſchaft, Staatswirthſchaft und Volkswirthſchaftspflege, und die
Nothwendigkeit einer durchaus ſelbſtändigen Behandlung der letztern ſo
beſtimmt erſcheinen läßt, als die Darſtellung der Elemente der Geſchichte
der wirthſchaftlichen Verwaltung. Wollte man dieſe Geſchichte im
Einzelnen gründlich verfolgen, ſo müßte man bei der thatſächlichen Ver-
ſchmelzung jener drei Gebiete die Geſchichte der geſammten Staats-
wiſſenſchaft ſchreiben. Dieß liegt außerhalb der Aufgabe der Verwal-
tungslehre. Allerdings iſt die letztere nun dadurch in der Lage, etwas
behandeln zu müſſen, was ſie eigentlich als ihre Vorausſetzung anzunehmen
verpflichtet iſt. Sie kann daher der mißlichen Alternative nicht entgehen,
entweder zu viel oder zu wenig vollſtändig zu werden, ſelbſt für ihre
eigenen Zwecke. Allein noch kann ſie ihrerſeits dieſen Widerſpruch nicht
vermeiden. Sie muß ihn mildern, indem ſie die leitenden Gedanken
angibt, nach denen jeder bei jedem Werke ſich die eigene Beurtheilung
über das Verhältniß deſſelben zur obigen Frage ſelbſt formuliren könne.
Dieſe leitenden Gedanken, deren tiefere Begründung einer andern Ar-
beit überwieſen werden muß, ſind folgende.
I. Das was man wohl auch die „reine“ Nationalökonomie etwa
im Gegenſatz zur angewandten, nennt, von der gründlich verkehrten
Vorſtellung ausgehend, als ob es irgend einen Theil der National-
ökonomie gäbe, der nicht bei jedem wirthſchaftlichen Leben zur Er-
ſcheinung gelangte, oder das, was wir eben die Güter- und Volks-
wirthſchaftslehre in ihrer Selbſtändigkeit nennen, iſt ein Theil der
Erkenntniß des Lebens der Perſönlichkeit ſelbſt, das in dem Weſen
derſelben, alſo unabhängig von Staat und Verwaltung als ein ewig
lebendiges Gebiet deſſelben gegeben iſt. Um daſſelbe in dieſer Selbſt-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |