Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.Vorwort. Mit dem vorliegenden Bande betritt der Verfasser dasjenige Damit aber tritt uns die Frage entgegen, ob es denn über- Wir glauben, die Antwort liegt nicht ferne. So tief verschieden und so unendlich reich auch alle einzelnen In Wahrheit aber ist das weder ein dem Umfange nach Ge- Vorwort. Mit dem vorliegenden Bande betritt der Verfaſſer dasjenige Damit aber tritt uns die Frage entgegen, ob es denn über- Wir glauben, die Antwort liegt nicht ferne. So tief verſchieden und ſo unendlich reich auch alle einzelnen In Wahrheit aber iſt das weder ein dem Umfange nach Ge- <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0011" n="[V]"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vorwort</hi>.</hi> </head><lb/> <p>Mit dem vorliegenden Bande betritt der Verfaſſer dasjenige<lb/> Gebiet der Verwaltungslehre, von welchem er ſich ſelbſt ſagen muß,<lb/> daß es wohl bei der gegenwärtigen Entwicklung der Wiſſenſchaft und<lb/> der Erfahrungen nicht mehr möglich ſein dürfte, daß Ein Menſch<lb/> im Stande ſei, es gründlich zu bewältigen. Schon jetzt ſind viele<lb/> Theile dieſes Gebietes zu ſelbſtändigen Fachwiſſenſchaften geworden,<lb/> deren Kenntniß und Beherrſchung ein volles Menſchenleben erfordern.<lb/> Und das Bewußtſein, das ihn bei dem Beginne dieſer Arbeit erfaßt<lb/> hat, wird daher naturgemäß jeden erfaſſen, der in gleicher Weiſe<lb/> Aehnliches unternimmt — das Bewußtſein, daß ſeine Kraft <hi rendition="#g">nicht</hi><lb/> mehr ausreicht, einer ſolchen Aufgabe zu genügen.</p><lb/> <p>Damit aber tritt uns die Frage entgegen, ob es denn über-<lb/> haupt noch eine wirthſchaftliche Verwaltungslehre als Ganzes geben<lb/> könne, wenn niemand die Kraft hat, ſie im Einzelnen zu bewäl-<lb/> tigen? Und wenn es eine ſolche geben muß und ewig geben wird,<lb/> was iſt dann ihre Aufgabe im Ganzen, da ſie dieſelbe im Einzelnen<lb/> zu löſen nicht mehr im Stande iſt?</p><lb/> <p>Wir glauben, die Antwort liegt nicht ferne.</p><lb/> <p>So tief verſchieden und ſo unendlich reich auch alle einzelnen<lb/> Gebiete der wirthſchaftlichen Verwaltung ſein mögen, dennoch ſind<lb/> ſie innerlich <hi rendition="#g">Eins</hi>. Sie ruhen auf derſelben Grundlage, ſie werden<lb/> begriffen aus demſelben Princip; ſie werden beherrſcht von denſelben<lb/> Geſetzen. Und wenn die Kraft des Einzelnen nicht ausreicht, um<lb/> jedes derſelben zu erſchöpfen, ſo iſt ſie allerdings groß genug, ſie alle<lb/> in ihrem höheren Zuſammenhange zu <hi rendition="#g">begreifen</hi>. Und das iſt es,<lb/> was der Wiſſenſchaft der wirthſchaftlichen Verwaltung übrig bleibt.</p><lb/> <p>In Wahrheit aber iſt das weder ein dem Umfange nach Ge-<lb/> ringes, noch iſt es ein Werthloſes. Denn ſo mächtig und hoch-<lb/> bedeutend auch die Maſſe des Einzelnen hier wie immer ſein mag,<lb/> und ſo entſcheidend auch die Wichtigkeit desjenigen iſt, was wir<lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [[V]/0011]
Vorwort.
Mit dem vorliegenden Bande betritt der Verfaſſer dasjenige
Gebiet der Verwaltungslehre, von welchem er ſich ſelbſt ſagen muß,
daß es wohl bei der gegenwärtigen Entwicklung der Wiſſenſchaft und
der Erfahrungen nicht mehr möglich ſein dürfte, daß Ein Menſch
im Stande ſei, es gründlich zu bewältigen. Schon jetzt ſind viele
Theile dieſes Gebietes zu ſelbſtändigen Fachwiſſenſchaften geworden,
deren Kenntniß und Beherrſchung ein volles Menſchenleben erfordern.
Und das Bewußtſein, das ihn bei dem Beginne dieſer Arbeit erfaßt
hat, wird daher naturgemäß jeden erfaſſen, der in gleicher Weiſe
Aehnliches unternimmt — das Bewußtſein, daß ſeine Kraft nicht
mehr ausreicht, einer ſolchen Aufgabe zu genügen.
Damit aber tritt uns die Frage entgegen, ob es denn über-
haupt noch eine wirthſchaftliche Verwaltungslehre als Ganzes geben
könne, wenn niemand die Kraft hat, ſie im Einzelnen zu bewäl-
tigen? Und wenn es eine ſolche geben muß und ewig geben wird,
was iſt dann ihre Aufgabe im Ganzen, da ſie dieſelbe im Einzelnen
zu löſen nicht mehr im Stande iſt?
Wir glauben, die Antwort liegt nicht ferne.
So tief verſchieden und ſo unendlich reich auch alle einzelnen
Gebiete der wirthſchaftlichen Verwaltung ſein mögen, dennoch ſind
ſie innerlich Eins. Sie ruhen auf derſelben Grundlage, ſie werden
begriffen aus demſelben Princip; ſie werden beherrſcht von denſelben
Geſetzen. Und wenn die Kraft des Einzelnen nicht ausreicht, um
jedes derſelben zu erſchöpfen, ſo iſt ſie allerdings groß genug, ſie alle
in ihrem höheren Zuſammenhange zu begreifen. Und das iſt es,
was der Wiſſenſchaft der wirthſchaftlichen Verwaltung übrig bleibt.
In Wahrheit aber iſt das weder ein dem Umfange nach Ge-
ringes, noch iſt es ein Werthloſes. Denn ſo mächtig und hoch-
bedeutend auch die Maſſe des Einzelnen hier wie immer ſein mag,
und ſo entſcheidend auch die Wichtigkeit desjenigen iſt, was wir
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