Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.und hieran das Volks- und Berufsbildungswesen unmittelbar an- Was nun den speciellen Inhalt betrifft, so muß ich wieder- und hieran das Volks- und Berufsbildungsweſen unmittelbar an- Was nun den ſpeciellen Inhalt betrifft, ſo muß ich wieder- <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0013" n="VII"/> und hieran das Volks- und Berufsbildungsweſen unmittelbar an-<lb/> ſchließt. <hi rendition="#g">Das</hi> iſt es, wofür wir hier die Bahn brechen möchten.<lb/> Gelänge es uns, in <hi rendition="#g">dieſer</hi> Weiſe das Verſtändniß der Preſſe zu<lb/> begründen und damit definitiv die Vorſtellung zu beſeitigen, als<lb/> könne man den großen Bildungsproceß der Völker jemals allein auf<lb/> Elementar- und Berufsbildung beſchränken, ſo würde die vorliegende<lb/> Arbeit ihren allgemeinen Zweck erreicht haben. Freilich, eigentlich<lb/> beſtreiten wird das niemand; das aber, worauf es zuletzt ankommt,<lb/> wird doch die Aufnahme dieſer Wahrheit in das Bewußtſein <hi rendition="#g">aller</hi><lb/> Schriftſteller und <hi rendition="#g">aller</hi> Verwaltungen ſein; und das Criterium<lb/> deſſelben wird dann in der Forderung erſcheinen, daß auch der<lb/> Tagesſchriftſteller <hi rendition="#g">ſeine</hi> Fachbildung für ſeinen <hi rendition="#g">ſehr</hi> ernſten Beruf<lb/> beſitze. — —</p><lb/> <p>Was nun den ſpeciellen Inhalt betrifft, ſo muß ich wieder-<lb/> holen, daß ich das <hi rendition="#g">ganze</hi> Material weder erreichen, noch auch das<lb/> erreichte ganz bewältigen konnte. Ich muß mir dabei geſtatten, auf<lb/> eine Lücke in der Literatur des geſammten Europas hinzuweiſen,<lb/> die man erſt dann recht erfährt, wenn man auf die Sache genauer<lb/> eingeht, oder ſie wenigſtens, wie die innere Verwaltungslehre, in<lb/> ihrer ſpeciellen Bedeutung zu würdigen Veranlaſſung nehmen muß.<lb/> Uns fehlt nämlich eine wiſſenſchaftliche Behandlung der einzelnen<lb/> großen allgemeinen Bildungsanſtalten, wie z. B. der Sammlungen,<lb/> namentlich der Theater und Bibliotheken. Wir meinen damit nicht,<lb/> daß nicht vieles ſehr Bedeutende darüber geſagt wäre. Allein von<lb/> dem Standpunkte der <hi rendition="#g">Verwaltung</hi> — von dem Standpunkte der<lb/> Frage, in welcher Weiſe dieſe Anſtalten eben von Seite der Regie-<lb/> rungen behandelt worden ſind und behandelt werden <hi rendition="#g">müßten</hi> —<lb/> ſind dieſelben unſres Wiſſens niemals unterſucht worden. Das<lb/> Theaterweſen iſt vielfach beſprochen; aber die Literatur deſſelben iſt<lb/> keine fachmänniſche in dem Sinne, in welchem wir es für die Ver-<lb/> waltungslehre zu fordern haben. Das Bibliotheksweſen ſeinerſeits<lb/> entbehrt — unſres Wiſſens — geradezu jeder eingehenden Bearbei-<lb/> tung, und das iſt in unſrer Zeit ein großer Uebelſtand, weil in<lb/> demſelben genau derſelbe Proceß beginnt, der in der Preſſe jetzt<lb/> ziemlich allgemein herrſcht, die Bewältigung der Ausſchließlichkeit<lb/> des gelehrten Bibliotheksweſens durch das Auftreten des Bedürfniſſes<lb/> nach den Volksbibliotheken — den Gemeinde- und Vereinsbibliotheken<lb/></p> </div> </front> </text> </TEI> [VII/0013]
und hieran das Volks- und Berufsbildungsweſen unmittelbar an-
ſchließt. Das iſt es, wofür wir hier die Bahn brechen möchten.
Gelänge es uns, in dieſer Weiſe das Verſtändniß der Preſſe zu
begründen und damit definitiv die Vorſtellung zu beſeitigen, als
könne man den großen Bildungsproceß der Völker jemals allein auf
Elementar- und Berufsbildung beſchränken, ſo würde die vorliegende
Arbeit ihren allgemeinen Zweck erreicht haben. Freilich, eigentlich
beſtreiten wird das niemand; das aber, worauf es zuletzt ankommt,
wird doch die Aufnahme dieſer Wahrheit in das Bewußtſein aller
Schriftſteller und aller Verwaltungen ſein; und das Criterium
deſſelben wird dann in der Forderung erſcheinen, daß auch der
Tagesſchriftſteller ſeine Fachbildung für ſeinen ſehr ernſten Beruf
beſitze. — —
Was nun den ſpeciellen Inhalt betrifft, ſo muß ich wieder-
holen, daß ich das ganze Material weder erreichen, noch auch das
erreichte ganz bewältigen konnte. Ich muß mir dabei geſtatten, auf
eine Lücke in der Literatur des geſammten Europas hinzuweiſen,
die man erſt dann recht erfährt, wenn man auf die Sache genauer
eingeht, oder ſie wenigſtens, wie die innere Verwaltungslehre, in
ihrer ſpeciellen Bedeutung zu würdigen Veranlaſſung nehmen muß.
Uns fehlt nämlich eine wiſſenſchaftliche Behandlung der einzelnen
großen allgemeinen Bildungsanſtalten, wie z. B. der Sammlungen,
namentlich der Theater und Bibliotheken. Wir meinen damit nicht,
daß nicht vieles ſehr Bedeutende darüber geſagt wäre. Allein von
dem Standpunkte der Verwaltung — von dem Standpunkte der
Frage, in welcher Weiſe dieſe Anſtalten eben von Seite der Regie-
rungen behandelt worden ſind und behandelt werden müßten —
ſind dieſelben unſres Wiſſens niemals unterſucht worden. Das
Theaterweſen iſt vielfach beſprochen; aber die Literatur deſſelben iſt
keine fachmänniſche in dem Sinne, in welchem wir es für die Ver-
waltungslehre zu fordern haben. Das Bibliotheksweſen ſeinerſeits
entbehrt — unſres Wiſſens — geradezu jeder eingehenden Bearbei-
tung, und das iſt in unſrer Zeit ein großer Uebelſtand, weil in
demſelben genau derſelbe Proceß beginnt, der in der Preſſe jetzt
ziemlich allgemein herrſcht, die Bewältigung der Ausſchließlichkeit
des gelehrten Bibliotheksweſens durch das Auftreten des Bedürfniſſes
nach den Volksbibliotheken — den Gemeinde- und Vereinsbibliotheken
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre06_1868 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre06_1868/13 |
Zitationshilfe: | Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868, S. VII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre06_1868/13>, abgerufen am 17.02.2025. |