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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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Geltung der klassischen Bildung für die höheren Stände, gewissermaßen
als Standesbildung, schon für die Jugend seinen Ausdruck fand.
Sollte die Reformbildung durchgreifen, so ist es kein
Zweifel, daß ihr Sieg eine gründliche und allgemeine
Reorganisation des ganzen Berufsbildungswesens nach
sich ziehen wird
; denn auch in England liegt in ihm ein charakteri-
stisches Element der gesellschaftlichen Zustände.


Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchst schwierige Gebiet
siehe vorzüglich Schöll a. a. O. S. 224, mit besonderer Berücksichti-
gung des gelehrten Unterrichts und Gugler bei Tyler mit besonderer
Hervorhebung des gewerblichen. Dazu kurz des letztern Bemerkungen
im Artikel "gewerbliche Fortbildungsschulen" bei Schmid Bd. II. S. 886.
Auch Audigonne a. a. O. hat einige, aber höchst unbedeutende Mit-
theilungen (S. 99 ff.), die auf die eigentliche Sache gar nicht eingehen.
Richter a. a. O. gibt S. 64 zwei Notizen.

V. Die künstlerische Vor- und Fachbildung ist im Bildungs-
system Englands so gut als gar nicht vertreten. Uns ist daher
nur die Akademie zu London bekannt, die unter dem Namen der
Royal Academie of Arts lediglich eine Privatgesellschaft ist. Ihre
Aufgabe ist eine doppelte; theils hat sie mit Ausstellungen zu thun,
was ihre wichtigste Thätigkeit ist, theils hat sie auf Grund der durch
diese Ausstellungen erzielten Reinerträgnisse eine Art von Kunstschule
errichtet, welche sich wesentlich mit Zeichnen und Malen beschäftigt,
daneben jedoch gewisse Vorträge (jährlich nur sechs) über die Kunst-
zweige veranstaltet, und die Schüler bei öffentlichen Ausstellungen mit
Medaillen betheiligt. Sonstige Anstalten existiren nicht; der Staat
thut für die Kunstbildung gar nichts.

Eine kurze Nachricht darüber bei Fr. Kugler (Kleine Schriften
und Studien zur Kunstgeschichte. Bd. III. S. 464).



Geltung der klaſſiſchen Bildung für die höheren Stände, gewiſſermaßen
als Standesbildung, ſchon für die Jugend ſeinen Ausdruck fand.
Sollte die Reformbildung durchgreifen, ſo iſt es kein
Zweifel, daß ihr Sieg eine gründliche und allgemeine
Reorganiſation des ganzen Berufsbildungsweſens nach
ſich ziehen wird
; denn auch in England liegt in ihm ein charakteri-
ſtiſches Element der geſellſchaftlichen Zuſtände.


Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchſt ſchwierige Gebiet
ſiehe vorzüglich Schöll a. a. O. S. 224, mit beſonderer Berückſichti-
gung des gelehrten Unterrichts und Gugler bei Tyler mit beſonderer
Hervorhebung des gewerblichen. Dazu kurz des letztern Bemerkungen
im Artikel „gewerbliche Fortbildungsſchulen“ bei Schmid Bd. II. S. 886.
Auch Audigonne a. a. O. hat einige, aber höchſt unbedeutende Mit-
theilungen (S. 99 ff.), die auf die eigentliche Sache gar nicht eingehen.
Richter a. a. O. gibt S. 64 zwei Notizen.

V. Die künſtleriſche Vor- und Fachbildung iſt im Bildungs-
ſyſtem Englands ſo gut als gar nicht vertreten. Uns iſt daher
nur die Akademie zu London bekannt, die unter dem Namen der
Royal Academie of Arts lediglich eine Privatgeſellſchaft iſt. Ihre
Aufgabe iſt eine doppelte; theils hat ſie mit Ausſtellungen zu thun,
was ihre wichtigſte Thätigkeit iſt, theils hat ſie auf Grund der durch
dieſe Ausſtellungen erzielten Reinerträgniſſe eine Art von Kunſtſchule
errichtet, welche ſich weſentlich mit Zeichnen und Malen beſchäftigt,
daneben jedoch gewiſſe Vorträge (jährlich nur ſechs) über die Kunſt-
zweige veranſtaltet, und die Schüler bei öffentlichen Ausſtellungen mit
Medaillen betheiligt. Sonſtige Anſtalten exiſtiren nicht; der Staat
thut für die Kunſtbildung gar nichts.

Eine kurze Nachricht darüber bei Fr. Kugler (Kleine Schriften
und Studien zur Kunſtgeſchichte. Bd. III. S. 464).



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[334/0362] Geltung der klaſſiſchen Bildung für die höheren Stände, gewiſſermaßen als Standesbildung, ſchon für die Jugend ſeinen Ausdruck fand. Sollte die Reformbildung durchgreifen, ſo iſt es kein Zweifel, daß ihr Sieg eine gründliche und allgemeine Reorganiſation des ganzen Berufsbildungsweſens nach ſich ziehen wird; denn auch in England liegt in ihm ein charakteri- ſtiſches Element der geſellſchaftlichen Zuſtände. Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchſt ſchwierige Gebiet ſiehe vorzüglich Schöll a. a. O. S. 224, mit beſonderer Berückſichti- gung des gelehrten Unterrichts und Gugler bei Tyler mit beſonderer Hervorhebung des gewerblichen. Dazu kurz des letztern Bemerkungen im Artikel „gewerbliche Fortbildungsſchulen“ bei Schmid Bd. II. S. 886. Auch Audigonne a. a. O. hat einige, aber höchſt unbedeutende Mit- theilungen (S. 99 ff.), die auf die eigentliche Sache gar nicht eingehen. Richter a. a. O. gibt S. 64 zwei Notizen. V. Die künſtleriſche Vor- und Fachbildung iſt im Bildungs- ſyſtem Englands ſo gut als gar nicht vertreten. Uns iſt daher nur die Akademie zu London bekannt, die unter dem Namen der Royal Academie of Arts lediglich eine Privatgeſellſchaft iſt. Ihre Aufgabe iſt eine doppelte; theils hat ſie mit Ausſtellungen zu thun, was ihre wichtigſte Thätigkeit iſt, theils hat ſie auf Grund der durch dieſe Ausſtellungen erzielten Reinerträgniſſe eine Art von Kunſtſchule errichtet, welche ſich weſentlich mit Zeichnen und Malen beſchäftigt, daneben jedoch gewiſſe Vorträge (jährlich nur ſechs) über die Kunſt- zweige veranſtaltet, und die Schüler bei öffentlichen Ausſtellungen mit Medaillen betheiligt. Sonſtige Anſtalten exiſtiren nicht; der Staat thut für die Kunſtbildung gar nichts. Eine kurze Nachricht darüber bei Fr. Kugler (Kleine Schriften und Studien zur Kunſtgeſchichte. Bd. III. S. 464).

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/362>, abgerufen am 03.05.2024.