Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.Geltung der klassischen Bildung für die höheren Stände, gewissermaßen Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchst schwierige Gebiet V. Die künstlerische Vor- und Fachbildung ist im Bildungs- Eine kurze Nachricht darüber bei Fr. Kugler (Kleine Schriften Geltung der klaſſiſchen Bildung für die höheren Stände, gewiſſermaßen Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchſt ſchwierige Gebiet V. Die künſtleriſche Vor- und Fachbildung iſt im Bildungs- Eine kurze Nachricht darüber bei Fr. Kugler (Kleine Schriften <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0362" n="334"/> Geltung der klaſſiſchen Bildung für die höheren Stände, gewiſſermaßen<lb/> als Standesbildung, ſchon für die Jugend ſeinen Ausdruck fand.<lb/><hi rendition="#g">Sollte die Reformbildung durchgreifen, ſo iſt es kein<lb/> Zweifel, daß ihr Sieg eine gründliche und allgemeine<lb/> Reorganiſation des ganzen Berufsbildungsweſens nach<lb/> ſich ziehen wird</hi>; denn auch in England liegt in ihm ein charakteri-<lb/> ſtiſches Element der geſellſchaftlichen Zuſtände.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchſt ſchwierige Gebiet<lb/> ſiehe vorzüglich <hi rendition="#g">Schöll</hi> a. a. O. S. 224, mit beſonderer Berückſichti-<lb/> gung des gelehrten Unterrichts und <hi rendition="#g">Gugler</hi> bei Tyler mit beſonderer<lb/> Hervorhebung des gewerblichen. Dazu kurz des letztern Bemerkungen<lb/> im Artikel „gewerbliche Fortbildungsſchulen“ bei Schmid Bd. <hi rendition="#aq">II.</hi> S. 886.<lb/> Auch <hi rendition="#g">Audigonne</hi> a. a. O. hat einige, aber höchſt unbedeutende Mit-<lb/> theilungen (S. 99 ff.), die auf die eigentliche Sache gar nicht eingehen.<lb/><hi rendition="#g">Richter</hi> a. a. O. gibt S. 64 zwei Notizen.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">V.</hi> Die <hi rendition="#g">künſtleriſche</hi> Vor- und Fachbildung iſt im Bildungs-<lb/> ſyſtem Englands ſo gut als gar nicht vertreten. Uns iſt daher<lb/> nur die Akademie zu London bekannt, die unter dem Namen der<lb/><hi rendition="#aq">Royal Academie of Arts</hi> lediglich eine Privatgeſellſchaft iſt. Ihre<lb/> Aufgabe iſt eine doppelte; theils hat ſie mit Ausſtellungen zu thun,<lb/> was ihre wichtigſte Thätigkeit iſt, theils hat ſie auf Grund der durch<lb/> dieſe Ausſtellungen erzielten Reinerträgniſſe eine Art von Kunſtſchule<lb/> errichtet, welche ſich weſentlich mit Zeichnen und Malen beſchäftigt,<lb/> daneben jedoch gewiſſe Vorträge (jährlich nur ſechs) über die Kunſt-<lb/> zweige veranſtaltet, und die Schüler bei öffentlichen Ausſtellungen mit<lb/> Medaillen betheiligt. Sonſtige Anſtalten exiſtiren nicht; der Staat<lb/> thut für die Kunſtbildung gar nichts.</p><lb/> <p>Eine kurze Nachricht darüber bei <hi rendition="#g">Fr. Kugler</hi> (Kleine Schriften<lb/> und Studien zur Kunſtgeſchichte. Bd. <hi rendition="#aq">III.</hi> S. 464).</p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> <back> </back> </text> </TEI> [334/0362]
Geltung der klaſſiſchen Bildung für die höheren Stände, gewiſſermaßen
als Standesbildung, ſchon für die Jugend ſeinen Ausdruck fand.
Sollte die Reformbildung durchgreifen, ſo iſt es kein
Zweifel, daß ihr Sieg eine gründliche und allgemeine
Reorganiſation des ganzen Berufsbildungsweſens nach
ſich ziehen wird; denn auch in England liegt in ihm ein charakteri-
ſtiſches Element der geſellſchaftlichen Zuſtände.
Ueber dieß ganze wenig bearbeitete und höchſt ſchwierige Gebiet
ſiehe vorzüglich Schöll a. a. O. S. 224, mit beſonderer Berückſichti-
gung des gelehrten Unterrichts und Gugler bei Tyler mit beſonderer
Hervorhebung des gewerblichen. Dazu kurz des letztern Bemerkungen
im Artikel „gewerbliche Fortbildungsſchulen“ bei Schmid Bd. II. S. 886.
Auch Audigonne a. a. O. hat einige, aber höchſt unbedeutende Mit-
theilungen (S. 99 ff.), die auf die eigentliche Sache gar nicht eingehen.
Richter a. a. O. gibt S. 64 zwei Notizen.
V. Die künſtleriſche Vor- und Fachbildung iſt im Bildungs-
ſyſtem Englands ſo gut als gar nicht vertreten. Uns iſt daher
nur die Akademie zu London bekannt, die unter dem Namen der
Royal Academie of Arts lediglich eine Privatgeſellſchaft iſt. Ihre
Aufgabe iſt eine doppelte; theils hat ſie mit Ausſtellungen zu thun,
was ihre wichtigſte Thätigkeit iſt, theils hat ſie auf Grund der durch
dieſe Ausſtellungen erzielten Reinerträgniſſe eine Art von Kunſtſchule
errichtet, welche ſich weſentlich mit Zeichnen und Malen beſchäftigt,
daneben jedoch gewiſſe Vorträge (jährlich nur ſechs) über die Kunſt-
zweige veranſtaltet, und die Schüler bei öffentlichen Ausſtellungen mit
Medaillen betheiligt. Sonſtige Anſtalten exiſtiren nicht; der Staat
thut für die Kunſtbildung gar nichts.
Eine kurze Nachricht darüber bei Fr. Kugler (Kleine Schriften
und Studien zur Kunſtgeſchichte. Bd. III. S. 464).
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |