Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.Auch Jahn in seinem "Volksthum" vertritt den Werth der künstlerischen Oesterreich. Die Akademie der bildenden Künste in Wien. Die Preußen. Akademie der Künste in Berlin seit 1699 für alle Auch Jahn in ſeinem „Volksthum“ vertritt den Werth der künſtleriſchen Oeſterreich. Die Akademie der bildenden Künſte in Wien. Die Preußen. Akademie der Künſte in Berlin ſeit 1699 für alle <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0313" n="285"/> Auch <hi rendition="#g">Jahn</hi> in ſeinem „Volksthum“ vertritt den Werth der künſtleriſchen<lb/> Bildung im Volke, und <hi rendition="#g">Aretin</hi> macht dieſelbe zu einem Theile der<lb/> conſtitutionellen Verwaltung (Staatsrecht der conſtitutionellen Monarchie<lb/> Bd. <hi rendition="#aq">II.</hi> 1. Abtheilung §. 12). Freilich bleibt das alles, ebenſo wie<lb/> ſpäter Pölitz, bloß bei dem ethiſch-pädagogiſchen Elemente ſtehen. Die<lb/> eigentliche Verwaltungslehre in der damaligen Form der Polizeiwiſſen-<lb/> ſchaft läßt die Sache ganz eng; ſo noch <hi rendition="#g">Mohl</hi> Bd. <hi rendition="#aq">I.</hi> §. 76—82.<lb/> Aber freilich hat ja auch <hi rendition="#g">Schmid</hi> die künſtleriſche Erziehung und<lb/> Bildung nicht mit aufgenommen. Der einzige Punkt, wo ſie dann<lb/> wieder eine Stelle fand, war die Verwaltungsgeſetzkunde und zwar ein-<lb/> fach, weil ſie eine Reihe von Organiſationen und geltenden Beſtimmungen<lb/> enthält, welche mitgetheilt werden wollten. Eine Statiſtik für Deutſch-<lb/> land fehlt darüber gänzlich; was von Seiten freier Vereine geſchieht,<lb/> iſt ſo gut als unbekannt; ſelbſt Männer wie <hi rendition="#g">Kugler</hi> und <hi rendition="#g">Schnaaſe</hi><lb/> haben ſich nur ganz gelegentlich mit dem Gegenſtande beſchäftigt. Hoffen<lb/> wir, daß dieſes ja auch gewerblich ſo wichtige Gebiet nicht lange mehr<lb/> brach liegen bleibe. — Die bekannten geltenden Inſtitutionen und Be-<lb/> ſtimmungen ſind folgende.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Oeſterreich</hi>. Die Akademie der bildenden Künſte in Wien. Die<lb/> Unterſcheidung zwiſchen Vorbildung und Fachbildung, und damit die<lb/> Aufſtellung der Vorbereitungs-, der Architektur- und Muſterſchule durch<lb/> die Organiſation vom 8. Oktober 1850 aufgeſtellt. <hi rendition="#g">Neues</hi> Statut<lb/> von 1865, welches den Gedanken durchführt, die Selbſtverwaltung der<lb/> Lehre den Profeſſoren nach dem Muſter der Univerſität zu übergeben.<lb/> — Conſervatorium der Muſik in Wien. — Zeichnen als Theil des<lb/> Realunterrichts. (<hi rendition="#g">Stubenrauch</hi> Bd. <hi rendition="#aq">II.</hi> S. 417).</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Preußen</hi>. Akademie der Künſte in <hi rendition="#g">Berlin</hi> ſeit 1699 für alle<lb/> Zweige der bildenden Kunſt; im Grunde ein <hi rendition="#g">Selbſtverwaltungs-<lb/> körper für die Kunſtbildung</hi>, indem derſelben weſentlich die Leitung<lb/> der folgenden Bildungsanſtalten übergeben iſt. Sie iſt, wie die Wiener,<lb/> der franzöſiſchen nachgebildet. Die unter ihrer Leitung ſtehenden Kunſt-<lb/> bildungsanſtalten ſind: 1) die akademiſche <hi rendition="#g">Zeichnenſchule</hi> als Vor-<lb/> bildungsanſtalt, die zugleich für andere als berufsmäßige Künſtler be-<lb/> ſtimmt iſt. 2) Die <hi rendition="#g">Kunſt</hi> und <hi rendition="#g">Gewerkſchule</hi> für die der freien<lb/> Kunſtgewerbe; — 3) Die künſtleriſche <hi rendition="#g">Fachſ</hi>chule in der <hi rendition="#g">Akademie</hi><lb/> für Künſtler ſelbſt in Berlin mit Aufnahmsprüfung. Außerhalb Berlins<lb/> ſind ihrer Leitung untergeordnet die Kunſt-, Bau- und Gewerkſchulen in<lb/> Breslau, Danzig, Köln, Magdeburg und Königsberg (<hi rendition="#g">Rönne</hi> Bd. <hi rendition="#aq">II.</hi><lb/> §. 231 und 463). — Die <hi rendition="#g">Muſik</hi> iſt gleichfalls ſpeciell vertreten. Königl.<lb/><hi rendition="#g">Muſikinſtitut</hi> in <hi rendition="#g">Berlin</hi>, Fachbildungsanſtalt für Heranbildung von<lb/> Organiſten, Cantoren ꝛc. (Organiſation vom 20. Juli 1833); ähnlich<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [285/0313]
Auch Jahn in ſeinem „Volksthum“ vertritt den Werth der künſtleriſchen
Bildung im Volke, und Aretin macht dieſelbe zu einem Theile der
conſtitutionellen Verwaltung (Staatsrecht der conſtitutionellen Monarchie
Bd. II. 1. Abtheilung §. 12). Freilich bleibt das alles, ebenſo wie
ſpäter Pölitz, bloß bei dem ethiſch-pädagogiſchen Elemente ſtehen. Die
eigentliche Verwaltungslehre in der damaligen Form der Polizeiwiſſen-
ſchaft läßt die Sache ganz eng; ſo noch Mohl Bd. I. §. 76—82.
Aber freilich hat ja auch Schmid die künſtleriſche Erziehung und
Bildung nicht mit aufgenommen. Der einzige Punkt, wo ſie dann
wieder eine Stelle fand, war die Verwaltungsgeſetzkunde und zwar ein-
fach, weil ſie eine Reihe von Organiſationen und geltenden Beſtimmungen
enthält, welche mitgetheilt werden wollten. Eine Statiſtik für Deutſch-
land fehlt darüber gänzlich; was von Seiten freier Vereine geſchieht,
iſt ſo gut als unbekannt; ſelbſt Männer wie Kugler und Schnaaſe
haben ſich nur ganz gelegentlich mit dem Gegenſtande beſchäftigt. Hoffen
wir, daß dieſes ja auch gewerblich ſo wichtige Gebiet nicht lange mehr
brach liegen bleibe. — Die bekannten geltenden Inſtitutionen und Be-
ſtimmungen ſind folgende.
Oeſterreich. Die Akademie der bildenden Künſte in Wien. Die
Unterſcheidung zwiſchen Vorbildung und Fachbildung, und damit die
Aufſtellung der Vorbereitungs-, der Architektur- und Muſterſchule durch
die Organiſation vom 8. Oktober 1850 aufgeſtellt. Neues Statut
von 1865, welches den Gedanken durchführt, die Selbſtverwaltung der
Lehre den Profeſſoren nach dem Muſter der Univerſität zu übergeben.
— Conſervatorium der Muſik in Wien. — Zeichnen als Theil des
Realunterrichts. (Stubenrauch Bd. II. S. 417).
Preußen. Akademie der Künſte in Berlin ſeit 1699 für alle
Zweige der bildenden Kunſt; im Grunde ein Selbſtverwaltungs-
körper für die Kunſtbildung, indem derſelben weſentlich die Leitung
der folgenden Bildungsanſtalten übergeben iſt. Sie iſt, wie die Wiener,
der franzöſiſchen nachgebildet. Die unter ihrer Leitung ſtehenden Kunſt-
bildungsanſtalten ſind: 1) die akademiſche Zeichnenſchule als Vor-
bildungsanſtalt, die zugleich für andere als berufsmäßige Künſtler be-
ſtimmt iſt. 2) Die Kunſt und Gewerkſchule für die der freien
Kunſtgewerbe; — 3) Die künſtleriſche Fachſchule in der Akademie
für Künſtler ſelbſt in Berlin mit Aufnahmsprüfung. Außerhalb Berlins
ſind ihrer Leitung untergeordnet die Kunſt-, Bau- und Gewerkſchulen in
Breslau, Danzig, Köln, Magdeburg und Königsberg (Rönne Bd. II.
§. 231 und 463). — Die Muſik iſt gleichfalls ſpeciell vertreten. Königl.
Muſikinſtitut in Berlin, Fachbildungsanſtalt für Heranbildung von
Organiſten, Cantoren ꝛc. (Organiſation vom 20. Juli 1833); ähnlich
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