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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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haben kann, während sie zugleich mit ihrem Bildungsgrade abschließt.
Die "Bürgerschule" erscheint in dieser Scheidung mehr oder weniger
klar getrennt von der Elementarschule bei allen Völkern; ihre Grund-
lage ist der Gedanke einer Elementarbildungsanstalt für die niederste
Klasse der Besitzenden, denen die Volksschule nicht genügt und die zur
Berufsschule nicht nothwendig übergehen wollen. Sie wird sich daher
stets an das kleinere Gewerbe anschließen und zugleich die Vermitt-
lung zwischen Elementar- und Berufsschule
bilden. Darnach
wird sich natürlich ihr Unterricht und ihr Klassensystem richten; es ist
nicht Sache der Verwaltungslehre, darauf speciell einzugehen. Allein
eine Gränze muß gesetzt werden und diese liegt offenbar in dem Grund-
satz, daß die Bürgerschule diejenige Anstalt ist, bei welcher die drei
Elemente bereits als erworbene Fähigkeiten vorausgesetzt werden
und welche daher in allen ihren Klassen nicht mehr den Erwerb, wie
die Volksschule, sondern die Verwendung derselben zu zeigen und
zugleich die Elemente der allgemeinen Bildung, Geographie, Natur-
lehre und Geschichte nebst Mathematik und Wirthschaftsrechnung zu lehren
hat. Eine Begränzung durch das Alter sollte nicht stattfinden; sie
wird sich von selbst machen.

Es ist nun sehr schwer, die sehr verschiedenen Zustände, Anstalten,
Namen und Eintheilungen auf die obigen einfachen Kategorien zurück-
zuführen. Natürlich wird jedes Volksschulwesen viel verständlicher, wenn
man es ohne Rücksicht auf dieselben einfach statistisch darstellt. Allein
eine wahre Vergleichung, ein gemeinschaftliches Bild dieses Theiles
des geistigen Lebens von Europa dürfte ohne dieselben kaum zu er-
reichen sein.


Wir dürfen wohl darauf aufmerksam machen, daß in der Literatur
bei großer und eingehender Beschäftigung mit dem Einzelnen der Zu-
sammenhang
aller Elementarbildungsanstalten nicht immer gehörig
beachtet wird. Wir legen um so mehr Nachdruck hierauf, als nament-
lich das Verhältniß der Krippen und Warteschulen zum Elementarunter-
richt dadurch nicht gehörig gewürdigt wird, während in der That gut
eingerichtete Warteschulen fast die Aufgabe der untersten Klasse der
Volksschulen erfüllen konnten und sollten. -- Ferner steht bei der Un-
fertigkeit der Terminologie die Bedeutung der "Bürgerschule" nicht fest;
das kann freilich erst dann ganz erreicht werden, wenn man über das
einig wird, was wir als System der volkswirthschaftlichen Bildungs-
und Vorbildungsanstalten bezeichnen. Jedenfalls sind die concreten Ver-
hältnisse des Unterrichtswesens noch nicht dazu angethan, durch die

haben kann, während ſie zugleich mit ihrem Bildungsgrade abſchließt.
Die „Bürgerſchule“ erſcheint in dieſer Scheidung mehr oder weniger
klar getrennt von der Elementarſchule bei allen Völkern; ihre Grund-
lage iſt der Gedanke einer Elementarbildungsanſtalt für die niederſte
Klaſſe der Beſitzenden, denen die Volksſchule nicht genügt und die zur
Berufsſchule nicht nothwendig übergehen wollen. Sie wird ſich daher
ſtets an das kleinere Gewerbe anſchließen und zugleich die Vermitt-
lung zwiſchen Elementar- und Berufsſchule
bilden. Darnach
wird ſich natürlich ihr Unterricht und ihr Klaſſenſyſtem richten; es iſt
nicht Sache der Verwaltungslehre, darauf ſpeciell einzugehen. Allein
eine Gränze muß geſetzt werden und dieſe liegt offenbar in dem Grund-
ſatz, daß die Bürgerſchule diejenige Anſtalt iſt, bei welcher die drei
Elemente bereits als erworbene Fähigkeiten vorausgeſetzt werden
und welche daher in allen ihren Klaſſen nicht mehr den Erwerb, wie
die Volksſchule, ſondern die Verwendung derſelben zu zeigen und
zugleich die Elemente der allgemeinen Bildung, Geographie, Natur-
lehre und Geſchichte nebſt Mathematik und Wirthſchaftsrechnung zu lehren
hat. Eine Begränzung durch das Alter ſollte nicht ſtattfinden; ſie
wird ſich von ſelbſt machen.

Es iſt nun ſehr ſchwer, die ſehr verſchiedenen Zuſtände, Anſtalten,
Namen und Eintheilungen auf die obigen einfachen Kategorien zurück-
zuführen. Natürlich wird jedes Volksſchulweſen viel verſtändlicher, wenn
man es ohne Rückſicht auf dieſelben einfach ſtatiſtiſch darſtellt. Allein
eine wahre Vergleichung, ein gemeinſchaftliches Bild dieſes Theiles
des geiſtigen Lebens von Europa dürfte ohne dieſelben kaum zu er-
reichen ſein.


Wir dürfen wohl darauf aufmerkſam machen, daß in der Literatur
bei großer und eingehender Beſchäftigung mit dem Einzelnen der Zu-
ſammenhang
aller Elementarbildungsanſtalten nicht immer gehörig
beachtet wird. Wir legen um ſo mehr Nachdruck hierauf, als nament-
lich das Verhältniß der Krippen und Warteſchulen zum Elementarunter-
richt dadurch nicht gehörig gewürdigt wird, während in der That gut
eingerichtete Warteſchulen faſt die Aufgabe der unterſten Klaſſe der
Volksſchulen erfüllen konnten und ſollten. — Ferner ſteht bei der Un-
fertigkeit der Terminologie die Bedeutung der „Bürgerſchule“ nicht feſt;
das kann freilich erſt dann ganz erreicht werden, wenn man über das
einig wird, was wir als Syſtem der volkswirthſchaftlichen Bildungs-
und Vorbildungsanſtalten bezeichnen. Jedenfalls ſind die concreten Ver-
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[140/0168] haben kann, während ſie zugleich mit ihrem Bildungsgrade abſchließt. Die „Bürgerſchule“ erſcheint in dieſer Scheidung mehr oder weniger klar getrennt von der Elementarſchule bei allen Völkern; ihre Grund- lage iſt der Gedanke einer Elementarbildungsanſtalt für die niederſte Klaſſe der Beſitzenden, denen die Volksſchule nicht genügt und die zur Berufsſchule nicht nothwendig übergehen wollen. Sie wird ſich daher ſtets an das kleinere Gewerbe anſchließen und zugleich die Vermitt- lung zwiſchen Elementar- und Berufsſchule bilden. Darnach wird ſich natürlich ihr Unterricht und ihr Klaſſenſyſtem richten; es iſt nicht Sache der Verwaltungslehre, darauf ſpeciell einzugehen. Allein eine Gränze muß geſetzt werden und dieſe liegt offenbar in dem Grund- ſatz, daß die Bürgerſchule diejenige Anſtalt iſt, bei welcher die drei Elemente bereits als erworbene Fähigkeiten vorausgeſetzt werden und welche daher in allen ihren Klaſſen nicht mehr den Erwerb, wie die Volksſchule, ſondern die Verwendung derſelben zu zeigen und zugleich die Elemente der allgemeinen Bildung, Geographie, Natur- lehre und Geſchichte nebſt Mathematik und Wirthſchaftsrechnung zu lehren hat. Eine Begränzung durch das Alter ſollte nicht ſtattfinden; ſie wird ſich von ſelbſt machen. Es iſt nun ſehr ſchwer, die ſehr verſchiedenen Zuſtände, Anſtalten, Namen und Eintheilungen auf die obigen einfachen Kategorien zurück- zuführen. Natürlich wird jedes Volksſchulweſen viel verſtändlicher, wenn man es ohne Rückſicht auf dieſelben einfach ſtatiſtiſch darſtellt. Allein eine wahre Vergleichung, ein gemeinſchaftliches Bild dieſes Theiles des geiſtigen Lebens von Europa dürfte ohne dieſelben kaum zu er- reichen ſein. Wir dürfen wohl darauf aufmerkſam machen, daß in der Literatur bei großer und eingehender Beſchäftigung mit dem Einzelnen der Zu- ſammenhang aller Elementarbildungsanſtalten nicht immer gehörig beachtet wird. Wir legen um ſo mehr Nachdruck hierauf, als nament- lich das Verhältniß der Krippen und Warteſchulen zum Elementarunter- richt dadurch nicht gehörig gewürdigt wird, während in der That gut eingerichtete Warteſchulen faſt die Aufgabe der unterſten Klaſſe der Volksſchulen erfüllen konnten und ſollten. — Ferner ſteht bei der Un- fertigkeit der Terminologie die Bedeutung der „Bürgerſchule“ nicht feſt; das kann freilich erſt dann ganz erreicht werden, wenn man über das einig wird, was wir als Syſtem der volkswirthſchaftlichen Bildungs- und Vorbildungsanſtalten bezeichnen. Jedenfalls ſind die concreten Ver- hältniſſe des Unterrichtsweſens noch nicht dazu angethan, durch die

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/168>, abgerufen am 11.05.2024.