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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866.

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richtig beurtheilen kann. Specielle Darstellung der äußeren Colonisation,
ihrer Entstehung und ihres Verhältnisses zur Verwaltung, und endlich
der Grundsätze und Bestimmungen, welche das heutige Auswanderungs-
wesen bilden Standpunkt dieses Rechts in England, Frankreich und
Deutschland.)
I. Der Classenunterschied als Grundlage aller Auswanderung 183
(Natur und Bedeutung der Classenunterschiede in der Gesellschaftslehre. Alle
Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegensatz der
nichtbesitzenden Classe gegen die höhere herrschende und besitzende.)
II. Das Auswanderungswesen der Geschlechtsordnung 186
(Die Grundlage desselben in der Vertheilung des Grundbesitzes. Die so-
genannten Militär- und Handelscolonien.)
III. Das Auswanderungswesen in der ständischen Gesellschaft 188
(Dasselbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das
grundherrliche Auswanderungsrecht geschieden werden.)
1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht 188
2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht 191
(Das grundherrliche Abzugsrecht jus oder census (gabella) emigrationis,
Detractsrecht und seine Geschichte.)
IV. Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche 194
(Wesen des populationistischen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird
zum Regal und verschwindet. Grundlage und Entstehung der Auswande-
rungsverbote. Inhalt und Gestaltung derselben. Die äußere Colonisation.)
V. Das Auswanderungswesen der staatsbürgerlichen Gesellschaft, oder
die freie Auswanderung 201
(Begriff und gesellschaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das
freie Auswanderungsrecht bedeutet. Entstehung und Entwicklung der
Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus-
wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.)
B. Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung 209
(Was man unter der Gestalt und der Ordnung der Bevölkerung zu verstehen
hat. Beide erscheinen als Gegenstände der Verwaltung und enthalten die
vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.)
I. Das Zählungswesen 213
1) Begriff und Bedeutung des Zählungswesens im Allgemeinen 213
2) Begriff des Rechts der Zählungen. Aufstellung des allgemeinen
Princips für dieses Recht 215
3) Grundlage der Geschichte des Zählungswesens 216
4) Die Schätzungen der Volkszahl 217
(Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen,
Süßmilchs hohe Verdienste um die ganze Bevölkerungslehre.)
5) Die Geschichte der eigentlichen Volkszählung. Justi als der erste
Theoretiker der Volkszählung 220
6) Das Zählungswesen in den einzelnen Staaten 222
a) Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungswesens seit
dem Beginn dieses Jahrhunderts 222
b) Die deutschen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels 224
c) Das Zählungswesen in Oesterreich. Das Volkszählungsgesetz
von 1856 225
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richtig beurtheilen kann. Specielle Darſtellung der äußeren Coloniſation,
ihrer Entſtehung und ihres Verhältniſſes zur Verwaltung, und endlich
der Grundſätze und Beſtimmungen, welche das heutige Auswanderungs-
weſen bilden Standpunkt dieſes Rechts in England, Frankreich und
Deutſchland.)
I. Der Claſſenunterſchied als Grundlage aller Auswanderung 183
(Natur und Bedeutung der Claſſenunterſchiede in der Geſellſchaftslehre. Alle
Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegenſatz der
nichtbeſitzenden Claſſe gegen die höhere herrſchende und beſitzende.)
II. Das Auswanderungsweſen der Geſchlechtsordnung 186
(Die Grundlage deſſelben in der Vertheilung des Grundbeſitzes. Die ſo-
genannten Militär- und Handelscolonien.)
III. Das Auswanderungsweſen in der ſtändiſchen Geſellſchaft 188
(Daſſelbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das
grundherrliche Auswanderungsrecht geſchieden werden.)
1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht 188
2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht 191
(Das grundherrliche Abzugsrecht jus oder census (gabella) emigrationis,
Detractsrecht und ſeine Geſchichte.)
IV. Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche 194
(Weſen des populationiſtiſchen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird
zum Regal und verſchwindet. Grundlage und Entſtehung der Auswande-
rungsverbote. Inhalt und Geſtaltung derſelben. Die äußere Coloniſation.)
V. Das Auswanderungsweſen der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft, oder
die freie Auswanderung 201
(Begriff und geſellſchaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das
freie Auswanderungsrecht bedeutet. Entſtehung und Entwicklung der
Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus-
wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.)
B. Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung 209
(Was man unter der Geſtalt und der Ordnung der Bevölkerung zu verſtehen
hat. Beide erſcheinen als Gegenſtände der Verwaltung und enthalten die
vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.)
I. Das Zählungsweſen 213
1) Begriff und Bedeutung des Zählungsweſens im Allgemeinen 213
2) Begriff des Rechts der Zählungen. Aufſtellung des allgemeinen
Princips für dieſes Recht 215
3) Grundlage der Geſchichte des Zählungsweſens 216
4) Die Schätzungen der Volkszahl 217
(Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen,
Süßmilchs hohe Verdienſte um die ganze Bevölkerungslehre.)
5) Die Geſchichte der eigentlichen Volkszählung. Juſti als der erſte
Theoretiker der Volkszählung 220
6) Das Zählungsweſen in den einzelnen Staaten 222
a) Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungsweſens ſeit
dem Beginn dieſes Jahrhunderts 222
b) Die deutſchen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels 224
c) Das Zählungsweſen in Oeſterreich. Das Volkszählungsgeſetz
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[XIII/0019] Seite richtig beurtheilen kann. Specielle Darſtellung der äußeren Coloniſation, ihrer Entſtehung und ihres Verhältniſſes zur Verwaltung, und endlich der Grundſätze und Beſtimmungen, welche das heutige Auswanderungs- weſen bilden Standpunkt dieſes Rechts in England, Frankreich und Deutſchland.) I. Der Claſſenunterſchied als Grundlage aller Auswanderung 183 (Natur und Bedeutung der Claſſenunterſchiede in der Geſellſchaftslehre. Alle Auswanderung hat zu ihrer Grundlage die Stellung und den Gegenſatz der nichtbeſitzenden Claſſe gegen die höhere herrſchende und beſitzende.) II. Das Auswanderungsweſen der Geſchlechtsordnung 186 (Die Grundlage deſſelben in der Vertheilung des Grundbeſitzes. Die ſo- genannten Militär- und Handelscolonien.) III. Das Auswanderungsweſen in der ſtändiſchen Geſellſchaft 188 (Daſſelbe muß in das berufsmäßige, vorzüglich das kirchliche und in das grundherrliche Auswanderungsrecht geſchieden werden.) 1) Das berufsmäßige und kirchliche Auswanderungsrecht 188 2) Das grundherrliche Auswanderungsrecht 191 (Das grundherrliche Abzugsrecht jus oder census (gabella) emigrationis, Detractsrecht und ſeine Geſchichte.) IV. Das Auswanderungsrecht der polizeilichen Epoche 194 (Weſen des populationiſtiſchen Auswanderungsrechts. Das Detractrecht wird zum Regal und verſchwindet. Grundlage und Entſtehung der Auswande- rungsverbote. Inhalt und Geſtaltung derſelben. Die äußere Coloniſation.) V. Das Auswanderungsweſen der ſtaatsbürgerlichen Geſellſchaft, oder die freie Auswanderung 201 (Begriff und geſellſchaftlicher Charakter der freien Auswanderung. Was das freie Auswanderungsrecht bedeutet. Entſtehung und Entwicklung der Sorge für die freie Auswanderung. Daher denn die Scheidung von 1) Aus- wanderungspolizei. 2) Auswanderungspolitik.) B. Die Bevölkerungsordnung und die Verwaltung 209 (Was man unter der Geſtalt und der Ordnung der Bevölkerung zu verſtehen hat. Beide erſcheinen als Gegenſtände der Verwaltung und enthalten die vier folgenden Theile der Bevölkerungsverwaltung.) I. Das Zählungsweſen 213 1) Begriff und Bedeutung des Zählungsweſens im Allgemeinen 213 2) Begriff des Rechts der Zählungen. Aufſtellung des allgemeinen Princips für dieſes Recht 215 3) Grundlage der Geſchichte des Zählungsweſens 216 4) Die Schätzungen der Volkszahl 217 (Wahrer Begriff der Schätzungen. Sie bilden die Vorläufer der Zählungen, Süßmilchs hohe Verdienſte um die ganze Bevölkerungslehre.) 5) Die Geſchichte der eigentlichen Volkszählung. Juſti als der erſte Theoretiker der Volkszählung 220 6) Das Zählungsweſen in den einzelnen Staaten 222 a) Der allgemeine Gang der Entwicklung des Zählungsweſens ſeit dem Beginn dieſes Jahrhunderts 222 b) Die deutſchen Volkszählungen und ihr Charakter. Engels 224 c) Das Zählungsweſen in Oeſterreich. Das Volkszählungsgeſetz von 1856 225

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 2 (2,1). Stuttgart, 1866, S. XIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre02_1866/19>, abgerufen am 28.03.2024.