das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird.
§. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden.
Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.
das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird.
§. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden.
Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0092"n="72"/>
das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird.</p><p>§. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines <noteplace="foot">Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.</note> Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden.</p></div></body></text></TEI>
[72/0092]
das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird.
§. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden.
Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/92>, abgerufen am 10.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.