Lützelstein als ein erledigtes Land an sich, und kauffte 1441. die Grafschafft Löwenstein, die er seinem mit einer Adlichen Dame, Clara von Tettingen, erzeugten Sohne Ludovico, Stamm-Vater der heutigen Fürsten und Grafen von Löwenstein, hinterlassen. Endlich starb er d. 12. Dec. 1476. und kam also ohne fernere Hinderniß vorgedachter Philippus Ingenuus zur Chur-Würde.
§. 7. Er ererbte noch darzu von seinem Vettern Pfaltzgrafen Ottone dem Jüngern im Jahr 1499. die Ober-Pfältzische und Moßbachische Lande, wurde also einer der reichsten und mächtigsten Fürsten in Teutschland, auch ein grosser Beförderer der in Teutschland wieder aufgerichteten Gelehrsamkeit; als aber sein dritter Sohn Rupertus, der Tugendhaffte, Gemahl der eintzigen Tochter Hertzog George des Reichen zu Landshut in Bayern, Elisabeth, im Jahr 1503. diese ansehnliche Erbschafft wider die Reichs-Gesetze und Lehn-Rechte an sich ziehen, und sein Vater der Churfürst ihme beyzustehen nicht unterlassen wolte, erging die Reichs-Acht wider den Churfürsten, und sein Land wurde fast von allen angrentzenden Fürsten mit Krieg überzogen. Endlich nachdem er sich vor Kayser Maximiliano I. gedemüthiget, wurde 1507. dessentwegen zu Costnitz ein Vergleich getroffen, nur daß diesen Frieden der von Gicht und Stein gantz abgemattete Churfürst nicht lange genossen, sondern bald hernach d. 28. Febr. 1508. zu Germersheim gestorben. Ihm folgte als Churfürst sein ältester Sohn Ludovicus V. ein friedfertiger Herr, der auf dem Reichs-Tage zu Worms 1521. durchaus nicht zugeben wolte, das D. Luthern gegebene Geleite zu brechen, auch in einigen Städten der Ober-Pfaltz die freye Religions-Ubung den Lutheranern zugelassen. Er starb aber ohne Erben d. 16. Mart. 1544. und da klagte man öffentlich, der Friede
Lützelstein als ein erledigtes Land an sich, und kauffte 1441. die Grafschafft Löwenstein, die er seinem mit einer Adlichen Dame, Clara von Tettingen, erzeugten Sohne Ludovico, Stamm-Vater der heutigen Fürsten und Grafen von Löwenstein, hinterlassen. Endlich starb er d. 12. Dec. 1476. und kam also ohne fernere Hinderniß vorgedachter Philippus Ingenuus zur Chur-Würde.
§. 7. Er ererbte noch darzu von seinem Vettern Pfaltzgrafen Ottone dem Jüngern im Jahr 1499. die Ober-Pfältzische und Moßbachische Lande, wurde also einer der reichsten und mächtigsten Fürsten in Teutschland, auch ein grosser Beförderer der in Teutschland wieder aufgerichteten Gelehrsamkeit; als aber sein dritter Sohn Rupertus, der Tugendhaffte, Gemahl der eintzigen Tochter Hertzog George des Reichen zu Landshut in Bayern, Elisabeth, im Jahr 1503. diese ansehnliche Erbschafft wider die Reichs-Gesetze und Lehn-Rechte an sich ziehen, und sein Vater der Churfürst ihme beyzustehen nicht unterlassen wolte, erging die Reichs-Acht wider den Churfürsten, und sein Land wurde fast von allen angrentzenden Fürsten mit Krieg überzogen. Endlich nachdem er sich vor Kayser Maximiliano I. gedemüthiget, wurde 1507. dessentwegen zu Costnitz ein Vergleich getroffen, nur daß diesen Frieden der von Gicht und Stein gantz abgemattete Churfürst nicht lange genossen, sondern bald hernach d. 28. Febr. 1508. zu Germersheim gestorben. Ihm folgte als Churfürst sein ältester Sohn Ludovicus V. ein friedfertiger Herr, der auf dem Reichs-Tage zu Worms 1521. durchaus nicht zugeben wolte, das D. Luthern gegebene Geleite zu brechen, auch in einigen Städten der Ober-Pfaltz die freye Religions-Ubung den Lutheranern zugelassen. Er starb aber ohne Erben d. 16. Mart. 1544. und da klagte man öffentlich, der Friede
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0066"n="46"/>
Lützelstein als ein erledigtes Land an sich, und kauffte 1441. die Grafschafft Löwenstein, die er seinem mit einer Adlichen Dame, Clara von Tettingen, erzeugten Sohne Ludovico, Stamm-Vater der heutigen Fürsten und Grafen von Löwenstein, hinterlassen. Endlich starb er d. 12. Dec. 1476. und kam also ohne fernere Hinderniß vorgedachter Philippus Ingenuus zur Chur-Würde.</p><p>§. 7. Er ererbte noch darzu von seinem Vettern Pfaltzgrafen Ottone dem Jüngern im Jahr 1499. die Ober-Pfältzische und Moßbachische Lande, wurde also einer der reichsten und mächtigsten Fürsten in Teutschland, auch ein grosser Beförderer der in Teutschland wieder aufgerichteten Gelehrsamkeit; als aber sein dritter Sohn Rupertus, der Tugendhaffte, Gemahl der eintzigen Tochter Hertzog George des Reichen zu Landshut in Bayern, Elisabeth, im Jahr 1503. diese ansehnliche Erbschafft wider die Reichs-Gesetze und Lehn-Rechte an sich ziehen, und sein Vater der Churfürst ihme beyzustehen nicht unterlassen wolte, erging die Reichs-Acht wider den Churfürsten, und sein Land wurde fast von allen angrentzenden Fürsten mit Krieg überzogen. Endlich nachdem er sich vor Kayser Maximiliano I. gedemüthiget, wurde 1507. dessentwegen zu Costnitz ein Vergleich getroffen, nur daß diesen Frieden der von Gicht und Stein gantz abgemattete Churfürst nicht lange genossen, sondern bald hernach d. 28. Febr. 1508. zu Germersheim gestorben. Ihm folgte als Churfürst sein ältester Sohn Ludovicus V. ein friedfertiger Herr, der auf dem Reichs-Tage zu Worms 1521. durchaus nicht zugeben wolte, das D. Luthern gegebene Geleite zu brechen, auch in einigen Städten der Ober-Pfaltz die freye Religions-Ubung den Lutheranern zugelassen. Er starb aber ohne Erben d. 16. Mart. 1544. und da klagte man öffentlich, der Friede
</p></div></body></text></TEI>
[46/0066]
Lützelstein als ein erledigtes Land an sich, und kauffte 1441. die Grafschafft Löwenstein, die er seinem mit einer Adlichen Dame, Clara von Tettingen, erzeugten Sohne Ludovico, Stamm-Vater der heutigen Fürsten und Grafen von Löwenstein, hinterlassen. Endlich starb er d. 12. Dec. 1476. und kam also ohne fernere Hinderniß vorgedachter Philippus Ingenuus zur Chur-Würde.
§. 7. Er ererbte noch darzu von seinem Vettern Pfaltzgrafen Ottone dem Jüngern im Jahr 1499. die Ober-Pfältzische und Moßbachische Lande, wurde also einer der reichsten und mächtigsten Fürsten in Teutschland, auch ein grosser Beförderer der in Teutschland wieder aufgerichteten Gelehrsamkeit; als aber sein dritter Sohn Rupertus, der Tugendhaffte, Gemahl der eintzigen Tochter Hertzog George des Reichen zu Landshut in Bayern, Elisabeth, im Jahr 1503. diese ansehnliche Erbschafft wider die Reichs-Gesetze und Lehn-Rechte an sich ziehen, und sein Vater der Churfürst ihme beyzustehen nicht unterlassen wolte, erging die Reichs-Acht wider den Churfürsten, und sein Land wurde fast von allen angrentzenden Fürsten mit Krieg überzogen. Endlich nachdem er sich vor Kayser Maximiliano I. gedemüthiget, wurde 1507. dessentwegen zu Costnitz ein Vergleich getroffen, nur daß diesen Frieden der von Gicht und Stein gantz abgemattete Churfürst nicht lange genossen, sondern bald hernach d. 28. Febr. 1508. zu Germersheim gestorben. Ihm folgte als Churfürst sein ältester Sohn Ludovicus V. ein friedfertiger Herr, der auf dem Reichs-Tage zu Worms 1521. durchaus nicht zugeben wolte, das D. Luthern gegebene Geleite zu brechen, auch in einigen Städten der Ober-Pfaltz die freye Religions-Ubung den Lutheranern zugelassen. Er starb aber ohne Erben d. 16. Mart. 1544. und da klagte man öffentlich, der Friede
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/66>, abgerufen am 05.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.