Hoja, und von diesen hernach im XVI. Seculo auf gleiche Weise an die Grafen von Ost-Frießland kommen.
§. 2. Aus diesen war Ernestus Christophorus, Graf zu Rietberg, Gouverneur des Hertzogthums Lutzenburg; Friedrich Wilhelm, Graf zu Rietberg, blieb 1677. gegen die Frantzosen, und seines Brudern Ferdinandi Maximiliani Tochter und Erbin der Grafschafft Rietberg vermählte sich d. 6. Aug. 1699. an Graf Maximilianum Ulricum von Kaunitz, noch lebenden Lands-Hauptmann im Marggrasthum Mähren und Kayserl. geh. Rath, ist auch mit Hülffe des Landgrafens von Hessen-Cassel als Lehns-Herrn in Besitz dieser Grafschafft gesetzt worden.
§. 3. Dieses uralte Gräfliche Kaunitzische Haus ist schon unter den alten Hertzogen in Böheim und Marggrafen in Mähren durch beyde Länder berühmt gewesen; wie denn Wilhelmus Graf Kaunitz durch seinen Einfall in Oesterreich sich ums Jahr Christi 1176. einen grossen Namen gemacht, auch drey Jahre hernach Hertzoge Friderico in Böheim wider Sobislaum bey Praag einen herrlichen Sieg erfochten.
§. 4. Graf Herrmann von Kaunitz war zu dem Ende des XIV. Jahrhundertes Ober-Cämmerer des Königreichs Böheim, und zu unsern Zeiten brachte es Dominicus Andreas Graf von Kaunitz so weit, daß er nach unterschiedenen höchstwichtigen Gesandtschafften, die er an Chur-Bayern und die Holländer verrichtet, ingleichen da er als erster Kayserlicher Plenipotentiarius im Jahr 1697. den Ryßwickischen Frieden zur Richtigkeit bringen helffen, hernach als Reichs-Vice-Cantzler, auch Kayserlicher geheimer und Conferenz-Rath und Ritter des Göldenen Vliesses, im höchsten Ansehen gelebet, bis er,
Hoja, und von diesen hernach im XVI. Seculo auf gleiche Weise an die Grafen von Ost-Frießland kommen.
§. 2. Aus diesen war Ernestus Christophorus, Graf zu Rietberg, Gouverneur des Hertzogthums Lutzenburg; Friedrich Wilhelm, Graf zu Rietberg, blieb 1677. gegen die Frantzosen, und seines Brudern Ferdinandi Maximiliani Tochter und Erbin der Grafschafft Rietberg vermählte sich d. 6. Aug. 1699. an Graf Maximilianum Ulricum von Kaunitz, noch lebenden Lands-Hauptmann im Marggrasthum Mähren und Kayserl. geh. Rath, ist auch mit Hülffe des Landgrafens von Hessen-Cassel als Lehns-Herrn in Besitz dieser Grafschafft gesetzt worden.
§. 3. Dieses uralte Gräfliche Kaunitzische Haus ist schon unter den alten Hertzogen in Böheim und Marggrafen in Mähren durch beyde Länder berühmt gewesen; wie denn Wilhelmus Graf Kaunitz durch seinen Einfall in Oesterreich sich ums Jahr Christi 1176. einen grossen Namen gemacht, auch drey Jahre hernach Hertzoge Friderico in Böheim wider Sobislaum bey Praag einen herrlichen Sieg erfochten.
§. 4. Graf Herrmann von Kaunitz war zu dem Ende des XIV. Jahrhundertes Ober-Cämmerer des Königreichs Böheim, und zu unsern Zeiten brachte es Dominicus Andreas Graf von Kaunitz so weit, daß er nach unterschiedenen höchstwichtigen Gesandtschafften, die er an Chur-Bayern und die Holländer verrichtet, ingleichen da er als erster Kayserlicher Plenipotentiarius im Jahr 1697. den Ryßwickischen Frieden zur Richtigkeit bringen helffen, hernach als Reichs-Vice-Cantzler, auch Kayserlicher geheimer und Conferenz-Rath und Ritter des Göldenen Vliesses, im höchsten Ansehen gelebet, bis er,
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Hoja, und von diesen hernach im XVI. Seculo auf gleiche Weise an die Grafen von Ost-Frießland kommen.</p><p>§. 2. Aus diesen war Ernestus Christophorus, Graf zu Rietberg, Gouverneur des Hertzogthums Lutzenburg; Friedrich Wilhelm, Graf zu Rietberg, blieb 1677. gegen die Frantzosen, und seines Brudern Ferdinandi Maximiliani Tochter und Erbin der Grafschafft Rietberg vermählte sich d. 6. Aug. 1699. an Graf Maximilianum Ulricum von Kaunitz, noch lebenden Lands-Hauptmann im Marggrasthum Mähren und Kayserl. geh. Rath, ist auch mit Hülffe des Landgrafens von Hessen-Cassel als Lehns-Herrn in Besitz dieser Grafschafft gesetzt worden.</p><p>§. 3. Dieses uralte Gräfliche Kaunitzische Haus ist schon unter den alten Hertzogen in Böheim und Marggrafen in Mähren durch beyde Länder berühmt gewesen; wie denn Wilhelmus Graf Kaunitz durch seinen Einfall in Oesterreich sich ums Jahr Christi 1176. einen grossen Namen gemacht, auch drey Jahre hernach Hertzoge Friderico in Böheim wider Sobislaum bey Praag einen herrlichen Sieg erfochten.</p><p>§. 4. Graf Herrmann von Kaunitz war zu dem Ende des XIV. Jahrhundertes Ober-Cämmerer des Königreichs Böheim, und zu unsern Zeiten brachte es Dominicus Andreas Graf von Kaunitz so weit, daß er nach unterschiedenen höchstwichtigen Gesandtschafften, die er an Chur-Bayern und die Holländer verrichtet, ingleichen da er als erster Kayserlicher Plenipotentiarius im Jahr 1697. den Ryßwickischen Frieden zur Richtigkeit bringen helffen, hernach als Reichs-Vice-Cantzler, auch Kayserlicher geheimer und Conferenz-Rath und Ritter des Göldenen Vliesses, im höchsten Ansehen gelebet, bis er,
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Hoja, und von diesen hernach im XVI. Seculo auf gleiche Weise an die Grafen von Ost-Frießland kommen.
§. 2. Aus diesen war Ernestus Christophorus, Graf zu Rietberg, Gouverneur des Hertzogthums Lutzenburg; Friedrich Wilhelm, Graf zu Rietberg, blieb 1677. gegen die Frantzosen, und seines Brudern Ferdinandi Maximiliani Tochter und Erbin der Grafschafft Rietberg vermählte sich d. 6. Aug. 1699. an Graf Maximilianum Ulricum von Kaunitz, noch lebenden Lands-Hauptmann im Marggrasthum Mähren und Kayserl. geh. Rath, ist auch mit Hülffe des Landgrafens von Hessen-Cassel als Lehns-Herrn in Besitz dieser Grafschafft gesetzt worden.
§. 3. Dieses uralte Gräfliche Kaunitzische Haus ist schon unter den alten Hertzogen in Böheim und Marggrafen in Mähren durch beyde Länder berühmt gewesen; wie denn Wilhelmus Graf Kaunitz durch seinen Einfall in Oesterreich sich ums Jahr Christi 1176. einen grossen Namen gemacht, auch drey Jahre hernach Hertzoge Friderico in Böheim wider Sobislaum bey Praag einen herrlichen Sieg erfochten.
§. 4. Graf Herrmann von Kaunitz war zu dem Ende des XIV. Jahrhundertes Ober-Cämmerer des Königreichs Böheim, und zu unsern Zeiten brachte es Dominicus Andreas Graf von Kaunitz so weit, daß er nach unterschiedenen höchstwichtigen Gesandtschafften, die er an Chur-Bayern und die Holländer verrichtet, ingleichen da er als erster Kayserlicher Plenipotentiarius im Jahr 1697. den Ryßwickischen Frieden zur Richtigkeit bringen helffen, hernach als Reichs-Vice-Cantzler, auch Kayserlicher geheimer und Conferenz-Rath und Ritter des Göldenen Vliesses, im höchsten Ansehen gelebet, bis er,
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 607. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/627>, abgerufen am 24.11.2024.
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