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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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starb aber gleich die Nacht nach der Wahl; Graf Gebhard der V. der Schraplau und Alberstädt wieder an sein Haus gebracht, Kaysers Wenceslai geheimer Rath, ging im J. 1382. aus der Welt; Graf Gebhard der XVIII. wurde im Jahr 1480. vom Ertz-Stiffte zu Magdeburg mit Eißleben, Hedtstädt und andern Orten belehnet, starb aber 1492. ohne von seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Oldenburg, Königs Christiani I. in Dänemarck Schwester, Erben zu hinterlassen; hingegen pflantzten seine Vettern, Graf Albertus V. Stiffter der Vorder-Orthischen, und Graf Ernestus I. Stiffter der Hinter-Orthischen Linie, ihr Haus desto erwünschter fort; diese letztere Linie aber ist wiederum abgestorben, doch sind vor andern daraus berühmt gewesen Graf Gebhard der XIX. so sich 1525. zur Evangelischen Religion bekennet; Graf Albertus VI. der 1530. die Augspurgische Confession unterschrieben; Graf Jodocus I. Kaysers Caroli V. berühmter Feldherr in Italien; Graf Vollrath der II. der 1552. wider Hertzog Heinrichen zu Braunschweig Krieg geführet; Graf Caspar der I. so 1542. gegen die Türcken geblieben; Graf Ernestus VI. Königs Friderici II. in Dänemarck, auch Kaysers Matthiae vornehmer Rath, der d. 6. Apr. 1609. dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Sohn, Graf Christianus Fridericus, der gleich seinen Brüdern in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, aber d. 20. Dec. 1666. diese gantze Linie bey seinem Absterben beschlossen.

§. 3. Unter Grafens Alberti V. zu Mannsfeld, Stiffters der Vorder-Orthischen Linie, zahlreichen Nachkommenschafft haben sich besonders hervorgethan dessen Sohn, Graf Ernestus III. zu Mannsfeld in Heldrungen, Kaysers Caroli V. würcklicher geheimer Rath, ein glückseliger Vater von II. Söhnen und so viel Töchtern, der

starb aber gleich die Nacht nach der Wahl; Graf Gebhard der V. der Schraplau und Alberstädt wieder an sein Haus gebracht, Kaysers Wenceslai geheimer Rath, ging im J. 1382. aus der Welt; Graf Gebhard der XVIII. wurde im Jahr 1480. vom Ertz-Stiffte zu Magdeburg mit Eißleben, Hedtstädt und andern Orten belehnet, starb aber 1492. ohne von seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Oldenburg, Königs Christiani I. in Dänemarck Schwester, Erben zu hinterlassen; hingegen pflantzten seine Vettern, Graf Albertus V. Stiffter der Vorder-Orthischen, und Graf Ernestus I. Stiffter der Hinter-Orthischen Linie, ihr Haus desto erwünschter fort; diese letztere Linie aber ist wiederum abgestorben, doch sind vor andern daraus berühmt gewesen Graf Gebhard der XIX. so sich 1525. zur Evangelischen Religion bekennet; Graf Albertus VI. der 1530. die Augspurgische Confession unterschrieben; Graf Jodocus I. Kaysers Caroli V. berühmter Feldherr in Italien; Graf Vollrath der II. der 1552. wider Hertzog Heinrichen zu Braunschweig Krieg geführet; Graf Caspar der I. so 1542. gegen die Türcken geblieben; Graf Ernestus VI. Königs Friderici II. in Dänemarck, auch Kaysers Matthiae vornehmer Rath, der d. 6. Apr. 1609. dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Sohn, Graf Christianus Fridericus, der gleich seinen Brüdern in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, aber d. 20. Dec. 1666. diese gantze Linie bey seinem Absterben beschlossen.

§. 3. Unter Grafens Alberti V. zu Mannsfeld, Stiffters der Vorder-Orthischen Linie, zahlreichen Nachkommenschafft haben sich besonders hervorgethan dessen Sohn, Graf Ernestus III. zu Mannsfeld in Heldrungen, Kaysers Caroli V. würcklicher geheimer Rath, ein glückseliger Vater von II. Söhnen und so viel Töchtern, der

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[411/0431] starb aber gleich die Nacht nach der Wahl; Graf Gebhard der V. der Schraplau und Alberstädt wieder an sein Haus gebracht, Kaysers Wenceslai geheimer Rath, ging im J. 1382. aus der Welt; Graf Gebhard der XVIII. wurde im Jahr 1480. vom Ertz-Stiffte zu Magdeburg mit Eißleben, Hedtstädt und andern Orten belehnet, starb aber 1492. ohne von seiner Gemahlin Adelheyd, Gräfin zu Oldenburg, Königs Christiani I. in Dänemarck Schwester, Erben zu hinterlassen; hingegen pflantzten seine Vettern, Graf Albertus V. Stiffter der Vorder-Orthischen, und Graf Ernestus I. Stiffter der Hinter-Orthischen Linie, ihr Haus desto erwünschter fort; diese letztere Linie aber ist wiederum abgestorben, doch sind vor andern daraus berühmt gewesen Graf Gebhard der XIX. so sich 1525. zur Evangelischen Religion bekennet; Graf Albertus VI. der 1530. die Augspurgische Confession unterschrieben; Graf Jodocus I. Kaysers Caroli V. berühmter Feldherr in Italien; Graf Vollrath der II. der 1552. wider Hertzog Heinrichen zu Braunschweig Krieg geführet; Graf Caspar der I. so 1542. gegen die Türcken geblieben; Graf Ernestus VI. Königs Friderici II. in Dänemarck, auch Kaysers Matthiae vornehmer Rath, der d. 6. Apr. 1609. dieses Zeitliche gesegnet, und dessen Sohn, Graf Christianus Fridericus, der gleich seinen Brüdern in Schwedischen Kriegs-Diensten gestanden, aber d. 20. Dec. 1666. diese gantze Linie bey seinem Absterben beschlossen. §. 3. Unter Grafens Alberti V. zu Mannsfeld, Stiffters der Vorder-Orthischen Linie, zahlreichen Nachkommenschafft haben sich besonders hervorgethan dessen Sohn, Graf Ernestus III. zu Mannsfeld in Heldrungen, Kaysers Caroli V. würcklicher geheimer Rath, ein glückseliger Vater von II. Söhnen und so viel Töchtern, der

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/431>, abgerufen am 27.11.2024.