die Francken solches eingenommen, und König Thassilonem im Jahr Christi 788. überwunden, fiel die Königl. Würde, das Land wurde in Grafschafften eingetheilet, bis endlich selbiges Kayser Arnulphus seinem Anverwandten Luitpoldo im Jahr 890. übergeben, der den Hertzoglichen Titul wieder hervor suchte.
§. 2. Er blieb in einer Schlacht mit den Hunnen im Jahr 908. und sein Sohn Arnulphus Malus erhielt zwar Bayern, leistete aber weder Kayser Conrado I. noch Henrico I. den schuldigen Gehorsam, ja da endlich die Uneinigkeit zwischen seinen hinterlassenen drey Söhnen, Eberhardo, Arnulpho und Hermanno darzu kam, wurden sie alle der Bayerischen Lande entsetzt, und muste sowol Arnulphus als seine Nachkommen sich mit dem Titul der Pfaltzgrafen von Scheyren und Wittelsbach vergnügen.
§. 3. Endlich als im Jahr 1180. Hertzog Henricus Leo zu Bayern, Sachsen, Engern und Westphalen sc. in die Reichs-Acht erkläret worden, gab Kayser Fridericus I. Barbarossa das Hertzogthum Bayern Ottoni Grafen von Wittelsbach, aus den Nachkommen vorgedachtens Arnulphi, daß also das Land nach Verlauff zweyer Jahrhundert wieder in die Hände seiner vorigen Besitzer kommen.
§. 4. Er ist der Stamm-Vater beyder noch blühenden Chur-Häuser, des von Bayern und des von Pfaltz. Aus jenem wurde im Jahr 1314. Hertzog Ludovicus zum Römischen Kayser erwählet, der gantz Bayern allein beherrschete, und seinen Söhnen das Churfürstenthum Brandenburg, wie auch die Grafschafft Tyrol, aber nicht mit dauerhafftem Glücke, erworben, wohl aber die durch Heyrath erlangten Grafschafften Holland, Seeland und Hennegau erblich hinterlassen.
die Francken solches eingenommen, und König Thassilonem im Jahr Christi 788. überwunden, fiel die Königl. Würde, das Land wurde in Grafschafften eingetheilet, bis endlich selbiges Kayser Arnulphus seinem Anverwandten Luitpoldo im Jahr 890. übergeben, der den Hertzoglichen Titul wieder hervor suchte.
§. 2. Er blieb in einer Schlacht mit den Hunnen im Jahr 908. und sein Sohn Arnulphus Malus erhielt zwar Bayern, leistete aber weder Kayser Conrado I. noch Henrico I. den schuldigen Gehorsam, ja da endlich die Uneinigkeit zwischen seinen hinterlassenen drey Söhnen, Eberhardo, Arnulpho und Hermanno darzu kam, wurden sie alle der Bayerischen Lande entsetzt, und muste sowol Arnulphus als seine Nachkommen sich mit dem Titul der Pfaltzgrafen von Scheyren und Wittelsbach vergnügen.
§. 3. Endlich als im Jahr 1180. Hertzog Henricus Leo zu Bayern, Sachsen, Engern und Westphalen sc. in die Reichs-Acht erkläret worden, gab Kayser Fridericus I. Barbarossa das Hertzogthum Bayern Ottoni Grafen von Wittelsbach, aus den Nachkommen vorgedachtens Arnulphi, daß also das Land nach Verlauff zweyer Jahrhundert wieder in die Hände seiner vorigen Besitzer kommen.
§. 4. Er ist der Stamm-Vater beyder noch blühenden Chur-Häuser, des von Bayern und des von Pfaltz. Aus jenem wurde im Jahr 1314. Hertzog Ludovicus zum Römischen Kayser erwählet, der gantz Bayern allein beherrschete, und seinen Söhnen das Churfürstenthum Brandenburg, wie auch die Grafschafft Tyrol, aber nicht mit dauerhafftem Glücke, erworben, wohl aber die durch Heyrath erlangten Grafschafften Holland, Seeland und Hennegau erblich hinterlassen.
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die Francken solches eingenommen, und König Thassilonem im Jahr Christi 788. überwunden, fiel die Königl. Würde, das Land wurde in Grafschafften eingetheilet, bis endlich selbiges Kayser Arnulphus seinem Anverwandten Luitpoldo im Jahr 890. übergeben, der den Hertzoglichen Titul wieder hervor suchte.</p><p>§. 2. Er blieb in einer Schlacht mit den Hunnen im Jahr 908. und sein Sohn Arnulphus Malus erhielt zwar Bayern, leistete aber weder Kayser Conrado I. noch Henrico I. den schuldigen Gehorsam, ja da endlich die Uneinigkeit zwischen seinen hinterlassenen drey Söhnen, Eberhardo, Arnulpho und Hermanno darzu kam, wurden sie alle der Bayerischen Lande entsetzt, und muste sowol Arnulphus als seine Nachkommen sich mit dem Titul der Pfaltzgrafen von Scheyren und Wittelsbach vergnügen.</p><p>§. 3. Endlich als im Jahr 1180. Hertzog Henricus Leo zu Bayern, Sachsen, Engern und Westphalen sc. in die Reichs-Acht erkläret worden, gab Kayser Fridericus I. Barbarossa das Hertzogthum Bayern Ottoni Grafen von Wittelsbach, aus den Nachkommen vorgedachtens Arnulphi, daß also das Land nach Verlauff zweyer Jahrhundert wieder in die Hände seiner vorigen Besitzer kommen.</p><p>§. 4. Er ist der Stamm-Vater beyder noch blühenden Chur-Häuser, des von Bayern und des von Pfaltz. Aus jenem wurde im Jahr 1314. Hertzog Ludovicus zum Römischen Kayser erwählet, der gantz Bayern allein beherrschete, und seinen Söhnen das Churfürstenthum Brandenburg, wie auch die Grafschafft Tyrol, aber nicht mit dauerhafftem Glücke, erworben, wohl aber die durch Heyrath erlangten Grafschafften Holland, Seeland und Hennegau erblich hinterlassen.</p></div></body></text></TEI>
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die Francken solches eingenommen, und König Thassilonem im Jahr Christi 788. überwunden, fiel die Königl. Würde, das Land wurde in Grafschafften eingetheilet, bis endlich selbiges Kayser Arnulphus seinem Anverwandten Luitpoldo im Jahr 890. übergeben, der den Hertzoglichen Titul wieder hervor suchte.
§. 2. Er blieb in einer Schlacht mit den Hunnen im Jahr 908. und sein Sohn Arnulphus Malus erhielt zwar Bayern, leistete aber weder Kayser Conrado I. noch Henrico I. den schuldigen Gehorsam, ja da endlich die Uneinigkeit zwischen seinen hinterlassenen drey Söhnen, Eberhardo, Arnulpho und Hermanno darzu kam, wurden sie alle der Bayerischen Lande entsetzt, und muste sowol Arnulphus als seine Nachkommen sich mit dem Titul der Pfaltzgrafen von Scheyren und Wittelsbach vergnügen.
§. 3. Endlich als im Jahr 1180. Hertzog Henricus Leo zu Bayern, Sachsen, Engern und Westphalen sc. in die Reichs-Acht erkläret worden, gab Kayser Fridericus I. Barbarossa das Hertzogthum Bayern Ottoni Grafen von Wittelsbach, aus den Nachkommen vorgedachtens Arnulphi, daß also das Land nach Verlauff zweyer Jahrhundert wieder in die Hände seiner vorigen Besitzer kommen.
§. 4. Er ist der Stamm-Vater beyder noch blühenden Chur-Häuser, des von Bayern und des von Pfaltz. Aus jenem wurde im Jahr 1314. Hertzog Ludovicus zum Römischen Kayser erwählet, der gantz Bayern allein beherrschete, und seinen Söhnen das Churfürstenthum Brandenburg, wie auch die Grafschafft Tyrol, aber nicht mit dauerhafftem Glücke, erworben, wohl aber die durch Heyrath erlangten Grafschafften Holland, Seeland und Hennegau erblich hinterlassen.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/41>, abgerufen am 24.11.2024.
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