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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Die II. Abtheilung des I. Cap.

Die Churfürsten des Heil. Römischen Reichs.

1. Der Churfürst zu Mayntz.

FRANCISCUS LUDOVICUS, Ertz-Bischoff zu Mayntz, des H. R. R. durch Germanien Ertz-Cantzler und Churfürst, Administrator des Hochmeisterthums in Preussen, Meister des Teutschen Ordens in Teutsch- und Welschen Landen, Bischoff zu Worms und Breßlau, Probst zu Ellwangen, Pfaltzgraf bey Rhein, in Bayern, zu Jülich, Cleve und Bergen Hertzog, Fürst zu Mörs, Graf zu Veldentz, Spannheim, der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein, Freudenthal und Eulenberg sc. geb. 1664. 24. Jul. Bischoff zu Breßlau 1683. 30. Jan. zu Worms 1694. 12. Jul. Probst zu Ellwangen 1644. Teutschmeister 1694. 13. Jul. Coadjutor zu Mayntz 1710. 4. Novembr. Churfürst zu Trier 1716. 20. Februar. zu Mayntz 1729.

Seine Eltern, Geschwister und Anverwandten folgen in dieser Abtheilung bey dem Chur-Hause Pfaltz.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Chur-Mayntz hat unter allen Churfürsten, auch selbst vor dem Könige in Böheim, den Rang, und vermöge der Güldenen Bulle das Recht, seine Mit-Churfürsten zur Wahl eines Neuen Römischen Kaysers oder Römischen Königs zu verschreiben, colligirt die Vota, macht den Schluß, und sorget für die Verfertigung der Capitulation.

Die II. Abtheilung des I. Cap.

Die Churfürsten des Heil. Römischen Reichs.

1. Der Churfürst zu Mayntz.

FRANCISCUS LUDOVICUS, Ertz-Bischoff zu Mayntz, des H. R. R. durch Germanien Ertz-Cantzler und Churfürst, Administrator des Hochmeisterthums in Preussen, Meister des Teutschen Ordens in Teutsch- und Welschen Landen, Bischoff zu Worms und Breßlau, Probst zu Ellwangen, Pfaltzgraf bey Rhein, in Bayern, zu Jülich, Cleve und Bergen Hertzog, Fürst zu Mörs, Graf zu Veldentz, Spannheim, der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein, Freudenthal und Eulenberg sc. geb. 1664. 24. Jul. Bischoff zu Breßlau 1683. 30. Jan. zu Worms 1694. 12. Jul. Probst zu Ellwangen 1644. Teutschmeister 1694. 13. Jul. Coadjutor zu Mayntz 1710. 4. Novembr. Churfürst zu Trier 1716. 20. Februar. zu Mayntz 1729.

Seine Eltern, Geschwister und Anverwandten folgen in dieser Abtheilung bey dem Chur-Hause Pfaltz.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Chur-Mayntz hat unter allen Churfürsten, auch selbst vor dem Könige in Böheim, den Rang, und vermöge der Güldenen Bulle das Recht, seine Mit-Churfürsten zur Wahl eines Neuen Römischen Kaysers oder Römischen Königs zu verschreiben, colligirt die Vota, macht den Schluß, und sorget für die Verfertigung der Capitulation.

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        <p>Seine Eltern, Geschwister und Anverwandten folgen in dieser Abtheilung bey dem                      Chur-Hause Pfaltz.</p>
        <p>Historische Anmerckungen.</p>
        <p>§. 1. Chur-Mayntz hat unter allen Churfürsten, auch selbst vor dem Könige in                      Böheim, den Rang, und vermöge der Güldenen Bulle das Recht, seine                      Mit-Churfürsten zur Wahl eines Neuen Römischen Kaysers oder Römischen Königs zu                      verschreiben, colligirt die Vota, macht den Schluß, und sorget für die                      Verfertigung der Capitulation.</p>
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[15/0035] Die II. Abtheilung des I. Cap. Die Churfürsten des Heil. Römischen Reichs. 1. Der Churfürst zu Mayntz. FRANCISCUS LUDOVICUS, Ertz-Bischoff zu Mayntz, des H. R. R. durch Germanien Ertz-Cantzler und Churfürst, Administrator des Hochmeisterthums in Preussen, Meister des Teutschen Ordens in Teutsch- und Welschen Landen, Bischoff zu Worms und Breßlau, Probst zu Ellwangen, Pfaltzgraf bey Rhein, in Bayern, zu Jülich, Cleve und Bergen Hertzog, Fürst zu Mörs, Graf zu Veldentz, Spannheim, der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein, Freudenthal und Eulenberg sc. geb. 1664. 24. Jul. Bischoff zu Breßlau 1683. 30. Jan. zu Worms 1694. 12. Jul. Probst zu Ellwangen 1644. Teutschmeister 1694. 13. Jul. Coadjutor zu Mayntz 1710. 4. Novembr. Churfürst zu Trier 1716. 20. Februar. zu Mayntz 1729. Seine Eltern, Geschwister und Anverwandten folgen in dieser Abtheilung bey dem Chur-Hause Pfaltz. Historische Anmerckungen. §. 1. Chur-Mayntz hat unter allen Churfürsten, auch selbst vor dem Könige in Böheim, den Rang, und vermöge der Güldenen Bulle das Recht, seine Mit-Churfürsten zur Wahl eines Neuen Römischen Kaysers oder Römischen Königs zu verschreiben, colligirt die Vota, macht den Schluß, und sorget für die Verfertigung der Capitulation.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/35>, abgerufen am 21.11.2024.