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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Grafens von Catzenellnbogen Tochter, diese schöne Grafschafft seinem Hause zugebracht, dahin, daß sie eine Theilung der väterlichen Länder beliebten, in welcher Landgraf Ludovicus III. das Fürstenthum Cassel, und Henricus III. Marpurg bekommen, der jüngste Sohn Hermannus aber ist Ertz-Bischoff zu Cölln und Bischoff zu Paderborn gewesen. Nach Landgrafens Ludovici III. Tode solte sein Sohn Wilhelmus I. der ältere, die Regierung antreten, weil er aber blödsinnig war, übernahm selbige der jüngere Bruder Wilhelmus II. darum der mittlere genennet, weil Landgraf Henricus III. zu Marpurg gleichfals einen Sohn dieses Namens, Wilhelmum III. den man also den jüngsten nennete, hinterlassen. Dieser stürtzte, da er erst 29. Jahr alt worden, d. 17. Febr. 1500. mit dem Pferde, daß er todt blieben, hinterließ auch von seiner Gemahlin Elisabeth, Churfürstens Philippi zur Pfaltz Tochter, keine Kinder, daher Landgraf Wilhelmus II. dessen ältester Bruder gleichfals keine männliche Erben verlassen, wiederum gantz Hessen vereinigen können, nachdem er dem Ertz-Hertzoglichen Hause Oesterreich in Flandern und Ungarn ansehnliche Kriegs-Dienste geleistet.

§. 4. Nach dessen d. 11. Jul. 1509. erfolgtem Absterben kam zur Regierung sein mit der andern Gemahlin, Hertzogs Magni zu Mecklenburg Tochter, Anna, erzeugte einige Sohn, Landgraf Philippus der Großmüthige, wiewol nicht ohne grosse Schwierigkeiten, welche ihm theils als einem Unmündigen die Heßische Ritterschafft, theils des damals noch lebenden blödsinnigen Landgrafens Wilhelmi I. Gemahlin Anna, Hertzogs Magni zu Braunschweig Tochter, zu erregen suchte; endlich erklärte ihn der Kayser im Jahr 1518. da er nur 14. Jahr alt war, majorenn und der Regierung der väterlichen

Grafens von Catzenellnbogen Tochter, diese schöne Grafschafft seinem Hause zugebracht, dahin, daß sie eine Theilung der väterlichen Länder beliebten, in welcher Landgraf Ludovicus III. das Fürstenthum Cassel, und Henricus III. Marpurg bekommen, der jüngste Sohn Hermannus aber ist Ertz-Bischoff zu Cölln und Bischoff zu Paderborn gewesen. Nach Landgrafens Ludovici III. Tode solte sein Sohn Wilhelmus I. der ältere, die Regierung antreten, weil er aber blödsinnig war, übernahm selbige der jüngere Bruder Wilhelmus II. darum der mittlere geneñet, weil Landgraf Henricus III. zu Marpurg gleichfals einen Sohn dieses Namens, Wilhelmum III. den man also den jüngsten nennete, hinterlassen. Dieser stürtzte, da er erst 29. Jahr alt worden, d. 17. Febr. 1500. mit dem Pferde, daß er todt blieben, hinterließ auch von seiner Gemahlin Elisabeth, Churfürstens Philippi zur Pfaltz Tochter, keine Kinder, daher Landgraf Wilhelmus II. dessen ältester Bruder gleichfals keine männliche Erben verlassen, wiederum gantz Hessen vereinigen können, nachdem er dem Ertz-Hertzoglichen Hause Oesterreich in Flandern und Ungarn ansehnliche Kriegs-Dienste geleistet.

§. 4. Nach dessen d. 11. Jul. 1509. erfolgtem Absterben kam zur Regierung sein mit der andern Gemahlin, Hertzogs Magni zu Mecklenburg Tochter, Anna, erzeugte einige Sohn, Landgraf Philippus der Großmüthige, wiewol nicht ohne grosse Schwierigkeiten, welche ihm theils als einem Unmündigen die Heßische Ritterschafft, theils des damals noch lebenden blödsinnigen Landgrafens Wilhelmi I. Gemahlin Anna, Hertzogs Magni zu Braunschweig Tochter, zu erregen suchte; endlich erklärte ihn der Kayser im Jahr 1518. da er nur 14. Jahr alt war, majorenn und der Regierung der väterlichen

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[219/0239] Grafens von Catzenellnbogen Tochter, diese schöne Grafschafft seinem Hause zugebracht, dahin, daß sie eine Theilung der väterlichen Länder beliebten, in welcher Landgraf Ludovicus III. das Fürstenthum Cassel, und Henricus III. Marpurg bekommen, der jüngste Sohn Hermannus aber ist Ertz-Bischoff zu Cölln und Bischoff zu Paderborn gewesen. Nach Landgrafens Ludovici III. Tode solte sein Sohn Wilhelmus I. der ältere, die Regierung antreten, weil er aber blödsinnig war, übernahm selbige der jüngere Bruder Wilhelmus II. darum der mittlere geneñet, weil Landgraf Henricus III. zu Marpurg gleichfals einen Sohn dieses Namens, Wilhelmum III. den man also den jüngsten nennete, hinterlassen. Dieser stürtzte, da er erst 29. Jahr alt worden, d. 17. Febr. 1500. mit dem Pferde, daß er todt blieben, hinterließ auch von seiner Gemahlin Elisabeth, Churfürstens Philippi zur Pfaltz Tochter, keine Kinder, daher Landgraf Wilhelmus II. dessen ältester Bruder gleichfals keine männliche Erben verlassen, wiederum gantz Hessen vereinigen können, nachdem er dem Ertz-Hertzoglichen Hause Oesterreich in Flandern und Ungarn ansehnliche Kriegs-Dienste geleistet. §. 4. Nach dessen d. 11. Jul. 1509. erfolgtem Absterben kam zur Regierung sein mit der andern Gemahlin, Hertzogs Magni zu Mecklenburg Tochter, Anna, erzeugte einige Sohn, Landgraf Philippus der Großmüthige, wiewol nicht ohne grosse Schwierigkeiten, welche ihm theils als einem Unmündigen die Heßische Ritterschafft, theils des damals noch lebenden blödsinnigen Landgrafens Wilhelmi I. Gemahlin Anna, Hertzogs Magni zu Braunschweig Tochter, zu erregen suchte; endlich erklärte ihn der Kayser im Jahr 1518. da er nur 14. Jahr alt war, majorenn und der Regierung der väterlichen

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/239>, abgerufen am 24.11.2024.