Für sich die Expectanzien auf die Grafschafften Isenburg und Budingen geniesset. Jener verbleibet das Consistorium, die Universität und das Ober-Hof-Gerichte zu Leipzig; dieser die Universität, Hof-Gericht und Schöppen-Stuhl zu Jena, ingleichen jederzeit das Amt Oldensleben dem Seniori der Ernestinischen Linie. Allen aber stehen vornemlich insgemein zu 1.) der Titul: Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. 2.) Die Wapen der Hertzogthümer Jülich, Cleve, Bergen, der Landgrafschafft Thüringen, der Marggrafschafft Meissen und Landsberg, der Pfaltz Thüringen, der Pfaltz Schasen, der Gefürsteten Grafschafft Henneberg, der Grafschafft Orlamünde, Eisenberg, Brennen, Marck, Ravensberg, der Burggtafschafft Altenburg und der Regalien oder Blut-Fahne. 3.) Die Praetension auf die Jülichtsche Succession. 4.) Die Praetension der Praecedentz vor dem Hause Pfaltz am Rhein. 5.) Die Erb-Verbrüderung mit Hessen und Brandenburg; ingleichen 6.) Die Erb-Vereinigung mit der Kron Böheim. Auch haben die Hertzoge der Ernestinischen Linie eine mutuelle Mit-Belehnschafft in allen Fürstenthümern und Landen.
Für sich die Expectanzien auf die Grafschafften Isenburg und Budingen geniesset. Jener verbleibet das Consistorium, die Universität und das Ober-Hof-Gerichte zu Leipzig; dieser die Universität, Hof-Gericht und Schöppen-Stuhl zu Jena, ingleichen jederzeit das Amt Oldensleben dem Seniori der Ernestinischen Linie. Allen aber stehen vornemlich insgemein zu 1.) der Titul: Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. 2.) Die Wapen der Hertzogthümer Jülich, Cleve, Bergen, der Landgrafschafft Thüringen, der Marggrafschafft Meissen und Landsberg, der Pfaltz Thüringen, der Pfaltz Schasen, der Gefürsteten Grafschafft Henneberg, der Grafschafft Orlamünde, Eisenberg, Brennen, Marck, Ravensberg, der Burggtafschafft Altenburg und der Regalien oder Blut-Fahne. 3.) Die Praetension auf die Jülichtsche Succession. 4.) Die Praetension der Praecedentz vor dem Hause Pfaltz am Rhein. 5.) Die Erb-Verbrüderung mit Hessen und Brandenburg; ingleichen 6.) Die Erb-Vereinigung mit der Kron Böheim. Auch haben die Hertzoge der Ernestinischen Linie eine mutuelle Mit-Belehnschafft in allen Fürstenthümern und Landen.
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Für sich die Expectanzien auf die Grafschafften Isenburg und Budingen geniesset. Jener verbleibet das Consistorium, die Universität und das Ober-Hof-Gerichte zu Leipzig; dieser die Universität, Hof-Gericht und Schöppen-Stuhl zu Jena, ingleichen jederzeit das Amt Oldensleben dem Seniori der Ernestinischen Linie. Allen aber stehen vornemlich insgemein zu 1.) der Titul: Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. 2.) Die Wapen der Hertzogthümer Jülich, Cleve, Bergen, der Landgrafschafft Thüringen, der Marggrafschafft Meissen und Landsberg, der Pfaltz Thüringen, der Pfaltz Schasen, der Gefürsteten Grafschafft Henneberg, der Grafschafft Orlamünde, Eisenberg, Brennen, Marck, Ravensberg, der Burggtafschafft Altenburg und der Regalien oder Blut-Fahne. 3.) Die Praetension auf die Jülichtsche Succession. 4.) Die Praetension der Praecedentz vor dem Hause Pfaltz am Rhein. 5.) Die Erb-Verbrüderung mit Hessen und Brandenburg; ingleichen 6.) Die Erb-Vereinigung mit der Kron Böheim. Auch haben die Hertzoge der Ernestinischen Linie eine mutuelle Mit-Belehnschafft in allen Fürstenthümern und Landen.</p></div><div></div></body></text></TEI>
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Für sich die Expectanzien auf die Grafschafften Isenburg und Budingen geniesset. Jener verbleibet das Consistorium, die Universität und das Ober-Hof-Gerichte zu Leipzig; dieser die Universität, Hof-Gericht und Schöppen-Stuhl zu Jena, ingleichen jederzeit das Amt Oldensleben dem Seniori der Ernestinischen Linie. Allen aber stehen vornemlich insgemein zu 1.) der Titul: Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. 2.) Die Wapen der Hertzogthümer Jülich, Cleve, Bergen, der Landgrafschafft Thüringen, der Marggrafschafft Meissen und Landsberg, der Pfaltz Thüringen, der Pfaltz Schasen, der Gefürsteten Grafschafft Henneberg, der Grafschafft Orlamünde, Eisenberg, Brennen, Marck, Ravensberg, der Burggtafschafft Altenburg und der Regalien oder Blut-Fahne. 3.) Die Praetension auf die Jülichtsche Succession. 4.) Die Praetension der Praecedentz vor dem Hause Pfaltz am Rhein. 5.) Die Erb-Verbrüderung mit Hessen und Brandenburg; ingleichen 6.) Die Erb-Vereinigung mit der Kron Böheim. Auch haben die Hertzoge der Ernestinischen Linie eine mutuelle Mit-Belehnschafft in allen Fürstenthümern und Landen.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/164>, abgerufen am 23.11.2024.
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