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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Gem. Anna Sophia, Ludovici Friderici Fürnens zu Schwartzburg-Rudolstadt Tochter, geb. 1700. II. Sept. verm. 1723. 2. Jan.

Dessen Kinder:

1. Ernestus Fridericus, geb. 1724. 8. Mart.

2. Johannes Wilhelmus, geb. 1726. 11. Maj.

3. Anna Sophia, geb. 1727. 3. Sept. [unleserliches Material] 10. Nov. 1728.

9. Henriette Albertina, geb. 1698. 20. Nov. [unleserliches Material] 1728. 5. Febr. (Annoch zwey Printzeßinnen sind in der Wiege gestorben,)

Historische Erklärung vorhergehender Artickel:

§. 1. Die Eintheilung des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen in die Albertinische und Ernestinische Linie ist schon oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. No. 6. geschehen, auch daselbst, wie unter der Regierung Kaysers Carls des V. im Jahr 1547. die Chur von jener auf die Albertinische Linie gefallen erzehlet worden; nachdem nun auch von dem Chur-Hause daselbst Nachricht erfolget, als ist hier noch übrig, von dessen besondern Linien, wie auch allen andern des Ernestinischen Hauses Sachsen mit mehrerm zu handeln.

§. 2. Nachdem Churfürst Johannes Georgius I. d. 8. Oct. 1656. Todes verblichen, folgten ihm nach in der Regierung seiner Länder, Krafft des von ihm aufgerichteten Testaments, seine hinterlassene vier Söhne: Johannes Georgius II. vornemlich in der Chur und dem Hertzogthum zu Sachsen, auch Marggrafthum Ober Lausitz: Augustus bekam unter andern Stadt und Amt Weissenfelß an der Sale zwischen Naumburg und Leipzig, und 1659. nach Abgang der Grasen von Barby das gröste Stück selbiger Grafschafft: Christianus das

Gem. Anna Sophia, Ludovici Friderici Fürnens zu Schwartzburg-Rudolstadt Tochter, geb. 1700. II. Sept. verm. 1723. 2. Jan.

Dessen Kinder:

1. Ernestus Fridericus, geb. 1724. 8. Mart.

2. Johannes Wilhelmus, geb. 1726. 11. Maj.

3. Anna Sophia, geb. 1727. 3. Sept. [unleserliches Material] 10. Nov. 1728.

9. Henriette Albertina, geb. 1698. 20. Nov. [unleserliches Material] 1728. 5. Febr. (Annoch zwey Printzeßinnen sind in der Wiege gestorben,)

Historische Erklärung vorhergehender Artickel:

§. 1. Die Eintheilung des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen in die Albertinische und Ernestinische Linie ist schon oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. No. 6. geschehen, auch daselbst, wie unter der Regierung Kaysers Carls des V. im Jahr 1547. die Chur von jener auf die Albertinische Linie gefallen erzehlet worden; nachdem nun auch von dem Chur-Hause daselbst Nachricht erfolget, als ist hier noch übrig, von dessen besondern Linien, wie auch allen andern des Ernestinischen Hauses Sachsen mit mehrerm zu handeln.

§. 2. Nachdem Churfürst Johannes Georgius I. d. 8. Oct. 1656. Todes verblichen, folgten ihm nach in der Regierung seiner Länder, Krafft des von ihm aufgerichteten Testaments, seine hinterlassene vier Söhne: Johannes Georgius II. vornemlich in der Chur und dem Hertzogthum zu Sachsen, auch Marggrafthum Ober Lausitz: Augustus bekam unter andern Stadt und Amt Weissenfelß an der Sale zwischen Naumburg und Leipzig, und 1659. nach Abgang der Grasen von Barby das gröste Stück selbiger Grafschafft: Christianus das

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        <p>Gem. Anna Sophia, Ludovici Friderici Fürnens zu Schwartzburg-Rudolstadt Tochter,                      geb. 1700. II. Sept. verm. 1723. 2. Jan.</p>
        <p>Dessen Kinder:</p>
        <p>1. Ernestus Fridericus, geb. 1724. 8. Mart.</p>
        <p>2. Johannes Wilhelmus, geb. 1726. 11. Maj.</p>
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        <p>9. Henriette Albertina, geb. 1698. 20. Nov. <gap reason="illegible"/> 1728. 5. Febr. (Annoch zwey                      Printzeßinnen sind in der Wiege gestorben,)</p>
        <p>Historische Erklärung vorhergehender Artickel:</p>
        <p>§. 1. Die Eintheilung des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen in die Albertinische                      und Ernestinische Linie ist schon oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. No.                      6. geschehen, auch daselbst, wie unter der Regierung Kaysers Carls des V. im                      Jahr 1547. die Chur von jener auf die Albertinische Linie gefallen erzehlet                      worden; nachdem nun auch von dem Chur-Hause daselbst Nachricht erfolget, als ist                      hier noch übrig, von dessen besondern Linien, wie auch allen andern des                      Ernestinischen Hauses Sachsen mit mehrerm zu handeln.</p>
        <p>§. 2. Nachdem Churfürst Johannes Georgius I. d. 8. Oct. 1656. Todes verblichen,                      folgten ihm nach in der Regierung seiner Länder, Krafft des von ihm                      aufgerichteten Testaments, seine hinterlassene vier Söhne: Johannes Georgius II.                      vornemlich in der Chur und dem Hertzogthum zu Sachsen, auch Marggrafthum Ober                      Lausitz: Augustus bekam unter andern Stadt und Amt Weissenfelß an der Sale                      zwischen Naumburg und Leipzig, und 1659. nach Abgang der Grasen von Barby das                      gröste Stück selbiger Grafschafft: Christianus das
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[126/0146] Gem. Anna Sophia, Ludovici Friderici Fürnens zu Schwartzburg-Rudolstadt Tochter, geb. 1700. II. Sept. verm. 1723. 2. Jan. Dessen Kinder: 1. Ernestus Fridericus, geb. 1724. 8. Mart. 2. Johannes Wilhelmus, geb. 1726. 11. Maj. 3. Anna Sophia, geb. 1727. 3. Sept. _ 10. Nov. 1728. 9. Henriette Albertina, geb. 1698. 20. Nov. _ 1728. 5. Febr. (Annoch zwey Printzeßinnen sind in der Wiege gestorben,) Historische Erklärung vorhergehender Artickel: §. 1. Die Eintheilung des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen in die Albertinische und Ernestinische Linie ist schon oben bey der II. Abtheilung dieses I. Cap. No. 6. geschehen, auch daselbst, wie unter der Regierung Kaysers Carls des V. im Jahr 1547. die Chur von jener auf die Albertinische Linie gefallen erzehlet worden; nachdem nun auch von dem Chur-Hause daselbst Nachricht erfolget, als ist hier noch übrig, von dessen besondern Linien, wie auch allen andern des Ernestinischen Hauses Sachsen mit mehrerm zu handeln. §. 2. Nachdem Churfürst Johannes Georgius I. d. 8. Oct. 1656. Todes verblichen, folgten ihm nach in der Regierung seiner Länder, Krafft des von ihm aufgerichteten Testaments, seine hinterlassene vier Söhne: Johannes Georgius II. vornemlich in der Chur und dem Hertzogthum zu Sachsen, auch Marggrafthum Ober Lausitz: Augustus bekam unter andern Stadt und Amt Weissenfelß an der Sale zwischen Naumburg und Leipzig, und 1659. nach Abgang der Grasen von Barby das gröste Stück selbiger Grafschafft: Christianus das

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/146>, abgerufen am 22.11.2024.