Pius gestifftet, ist Anfangs Neu-Corbey genannt worden, zum Unterscheid des alten Klosters Corbie in Franckreich, dessen Abt damals Adelhardus war, und vieles zu Aufrichtung dieses Teutschen Klosters an der Weser beygetragen.
§. 2. Kayser Lotharius schenckte selbigem im Jahr 843. die von den Heyden eroberte Insul Rügen, allein das Stifft hat niemals zu derselben Besitz gelangen können; und in der unter das Stifft gehörigen Stadt Höxter hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig-Lüneburg die Erb-Schutz- und Besatzungs-Gerechtigkeit, nebst dem Hals-Gerichte.
35. Die ungefürsteten und unmittelbaren Schwäbischen Praelaten legen zusammen nur ein Votum ab, und sind folgende:
Der Abt zu Reichenau, Ord. Benedict. ist allemal der Bischoff zu Costnitz.
Der Abt zu Mergenthal, Ord. Praemonstrat. führet das Directorium auf der Schwäbischen Praelaten-Banck.
Der Abt zu Elchingen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Salmannsweyler, Ord. Cisterciens. stehet unmittelbar unter dem Schutz Sr. Majestät des Röm. Kaysers.
Der Praelate zu Weingarten, Ord. Benedict.
Der Abt zu Ochsenhausen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Irsingen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Petershausen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Ursperg, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Münchenrod, Ord. Benedict.
Der Probst zu Roggenburg, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Weissenau oder Minderau, Ord. Benedict.
Der Abt zu Schussenried, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Wettenhausen, Ord. S. August.
Der Abt zu Gengenbach, Ord. Benedict.
Pius gestifftet, ist Anfangs Neu-Corbey genannt worden, zum Unterscheid des alten Klosters Corbie in Franckreich, dessen Abt damals Adelhardus war, und vieles zu Aufrichtung dieses Teutschen Klosters an der Weser beygetragen.
§. 2. Kayser Lotharius schenckte selbigem im Jahr 843. die von den Heyden eroberte Insul Rügen, allein das Stifft hat niemals zu derselben Besitz gelangen können; und in der unter das Stifft gehörigen Stadt Höxter hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig-Lüneburg die Erb-Schutz- und Besatzungs-Gerechtigkeit, nebst dem Hals-Gerichte.
35. Die ungefürsteten und unmittelbaren Schwäbischen Praelaten legen zusammen nur ein Votum ab, und sind folgende:
Der Abt zu Reichenau, Ord. Benedict. ist allemal der Bischoff zu Costnitz.
Der Abt zu Mergenthal, Ord. Praemonstrat. führet das Directorium auf der Schwäbischen Praelaten-Banck.
Der Abt zu Elchingen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Salmannsweyler, Ord. Cisterciens. stehet unmittelbar unter dem Schutz Sr. Majestät des Röm. Kaysers.
Der Praelate zu Weingarten, Ord. Benedict.
Der Abt zu Ochsenhausen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Irsingen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Petershausen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Ursperg, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Münchenrod, Ord. Benedict.
Der Probst zu Roggenburg, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Weissenau oder Minderau, Ord. Benedict.
Der Abt zu Schussenried, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Wettenhausen, Ord. S. August.
Der Abt zu Gengenbach, Ord. Benedict.
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Pius gestifftet, ist Anfangs Neu-Corbey genannt worden, zum Unterscheid des alten Klosters Corbie in Franckreich, dessen Abt damals Adelhardus war, und vieles zu Aufrichtung dieses Teutschen Klosters an der Weser beygetragen.</p><p>§. 2. Kayser Lotharius schenckte selbigem im Jahr 843. die von den Heyden eroberte Insul Rügen, allein das Stifft hat niemals zu derselben Besitz gelangen können; und in der unter das Stifft gehörigen Stadt Höxter hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig-Lüneburg die Erb-Schutz- und Besatzungs-Gerechtigkeit, nebst dem Hals-Gerichte.</p><p>35. Die ungefürsteten und unmittelbaren Schwäbischen Praelaten legen zusammen nur ein Votum ab, und sind folgende:</p><p>Der Abt zu Reichenau, Ord. Benedict. ist allemal der Bischoff zu Costnitz.</p><p>Der Abt zu Mergenthal, Ord. Praemonstrat. führet das Directorium auf der Schwäbischen Praelaten-Banck.</p><p>Der Abt zu Elchingen, Ord. Benedict.</p><p>Der Abt zu Salmannsweyler, Ord. Cisterciens. stehet unmittelbar unter dem Schutz Sr. Majestät des Röm. Kaysers.</p><p>Der Praelate zu Weingarten, Ord. Benedict.</p><p>Der Abt zu Ochsenhausen, Ord. Benedict.</p><p>Der Abt zu Irsingen, Ord. Benedict.</p><p>Der Abt zu Petershausen, Ord. Benedict.</p><p>Der Abt zu Ursperg, Ord. Praemonstrat.</p><p>Der Abt zu Münchenrod, Ord. Benedict.</p><p>Der Probst zu Roggenburg, Ord. Praemonstrat.</p><p>Der Abt zu Weissenau oder Minderau, Ord. Benedict.</p><p>Der Abt zu Schussenried, Ord. Praemonstrat.</p><p>Der Abt zu Wettenhausen, Ord. S. August.</p><p>Der Abt zu Gengenbach, Ord. Benedict.</p></div></body></text></TEI>
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Pius gestifftet, ist Anfangs Neu-Corbey genannt worden, zum Unterscheid des alten Klosters Corbie in Franckreich, dessen Abt damals Adelhardus war, und vieles zu Aufrichtung dieses Teutschen Klosters an der Weser beygetragen.
§. 2. Kayser Lotharius schenckte selbigem im Jahr 843. die von den Heyden eroberte Insul Rügen, allein das Stifft hat niemals zu derselben Besitz gelangen können; und in der unter das Stifft gehörigen Stadt Höxter hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig-Lüneburg die Erb-Schutz- und Besatzungs-Gerechtigkeit, nebst dem Hals-Gerichte.
35. Die ungefürsteten und unmittelbaren Schwäbischen Praelaten legen zusammen nur ein Votum ab, und sind folgende:
Der Abt zu Reichenau, Ord. Benedict. ist allemal der Bischoff zu Costnitz.
Der Abt zu Mergenthal, Ord. Praemonstrat. führet das Directorium auf der Schwäbischen Praelaten-Banck.
Der Abt zu Elchingen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Salmannsweyler, Ord. Cisterciens. stehet unmittelbar unter dem Schutz Sr. Majestät des Röm. Kaysers.
Der Praelate zu Weingarten, Ord. Benedict.
Der Abt zu Ochsenhausen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Irsingen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Petershausen, Ord. Benedict.
Der Abt zu Ursperg, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Münchenrod, Ord. Benedict.
Der Probst zu Roggenburg, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Weissenau oder Minderau, Ord. Benedict.
Der Abt zu Schussenried, Ord. Praemonstrat.
Der Abt zu Wettenhausen, Ord. S. August.
Der Abt zu Gengenbach, Ord. Benedict.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/118>, abgerufen am 24.11.2024.
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