Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.Der Grund-Eigenthümer hat nachdem Dieses Recht kann aber nicht weiter Jene Einschränkung der Disposizion Der Grund-Eigenthuͤmer hat nachdem Dieſes Recht kann aber nicht weiter Jene Einſchraͤnkung der Dispoſizion <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0187" n="175"/> <p>Der Grund-Eigenthuͤmer hat nachdem<lb/> allgemeinen Begriff des <hi rendition="#g">Eigenthums</hi> aller-<lb/> dings das Recht, die Fruͤchte ſeines Bodens<lb/> zu behalten, zu genießen und daruͤber unein-<lb/> geſchraͤnkt zu ſchalten.</p><lb/> <p>Dieſes Recht kann aber nicht weiter<lb/> ausgedehnt werden, als es die Erhaltung der<lb/> buͤrgerlichen Geſellſchaft und alſo alle diejeni-<lb/> gen aus der geſelligen Verbindung fließende<lb/> Vortheile erlauben die <hi rendition="#g">er ſelbſt</hi> genießt:<lb/> Durch eine weitere Ausdehnung wuͤrde er<lb/> der Staats-Verwaltung unmoͤglich machen,<lb/><hi rendition="#g">auch ihm</hi> die Dauer dieſer Vortheile zu<lb/> ſichern.</p><lb/> <p>Jene Einſchraͤnkung der Dispoſizion<lb/> uͤber die Produkte des Grund-Eigenthums<lb/> darf aber wieder durchaus nicht weiter aus-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [175/0187]
Der Grund-Eigenthuͤmer hat nachdem
allgemeinen Begriff des Eigenthums aller-
dings das Recht, die Fruͤchte ſeines Bodens
zu behalten, zu genießen und daruͤber unein-
geſchraͤnkt zu ſchalten.
Dieſes Recht kann aber nicht weiter
ausgedehnt werden, als es die Erhaltung der
buͤrgerlichen Geſellſchaft und alſo alle diejeni-
gen aus der geſelligen Verbindung fließende
Vortheile erlauben die er ſelbſt genießt:
Durch eine weitere Ausdehnung wuͤrde er
der Staats-Verwaltung unmoͤglich machen,
auch ihm die Dauer dieſer Vortheile zu
ſichern.
Jene Einſchraͤnkung der Dispoſizion
uͤber die Produkte des Grund-Eigenthums
darf aber wieder durchaus nicht weiter aus-
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