Ernst, George: Das Training des Trabers. Wien, 1883.2. Eine Schul- oder Wassertrense mit 3. Ein mit zwei Seitenringen versehener 4. Eine Gurte, welche aus wollenem 5. Eine Peitsche, welche einen 2 Meter 6. Ein Schulsattel zum Anreiten, der, Vorausgesetzt wird, dass Derjenige, 2. Eine Schul- oder Wassertrense mit 3. Ein mit zwei Seitenringen versehener 4. Eine Gurte, welche aus wollenem 5. Eine Peitsche, welche einen 2 Meter 6. Ein Schulsattel zum Anreiten, der, Vorausgesetzt wird, dass Derjenige, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0044" n="28"/> <p>2. Eine Schul- oder Wassertrense mit<lb/> einem starken glatten Mundstück, grossen<lb/> Ringen, Knebeln und zwei ledernen Zügeln,<lb/> an deren Enden sich Strippen mit Schnallen<lb/> befinden.</p><lb/> <p>3. Ein mit zwei Seitenringen versehener<lb/> breiter Uebergurt.</p><lb/> <p>4. Eine Gurte, welche aus wollenem<lb/> Gurt gefertigt, 4 Centimeter breit und<lb/> 8—10 Meter lang sein soll, an deren vor-<lb/> derem Ende mit einer ledernen Strippe und<lb/> einer Schnalle versehen, am hinteren Ende<lb/> aber auf die Art umschlagen sein muss,<lb/> dass sie eine geräumige Schlinge bildet, in<lb/> die sich die Hand des Gurtenführers ein-<lb/> hängen kann.</p><lb/> <p>5. Eine Peitsche, welche einen 2 Meter<lb/> bis 2 Meter und 30 Centimeter langen,<lb/> leichten, biegsamen Stock und einen 2 Meter<lb/> und 50 Centimeter bis 3 Meter langen Schlag<lb/> oder Schnure mit Schmitze hat.</p><lb/> <p>6. Ein Schulsattel zum Anreiten, der,<lb/> wenn etwa nicht vorhanden, durch einen<lb/> deutsch-englischen Sattel, oder durch eine<lb/> mittelst eines Uebergurtes festgehaltene<lb/> Decke annähernd ersetzt werden muss.</p><lb/> <p>Vorausgesetzt wird, dass Derjenige,<lb/> welcher das junge Pferd an der Hand ab-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [28/0044]
2. Eine Schul- oder Wassertrense mit
einem starken glatten Mundstück, grossen
Ringen, Knebeln und zwei ledernen Zügeln,
an deren Enden sich Strippen mit Schnallen
befinden.
3. Ein mit zwei Seitenringen versehener
breiter Uebergurt.
4. Eine Gurte, welche aus wollenem
Gurt gefertigt, 4 Centimeter breit und
8—10 Meter lang sein soll, an deren vor-
derem Ende mit einer ledernen Strippe und
einer Schnalle versehen, am hinteren Ende
aber auf die Art umschlagen sein muss,
dass sie eine geräumige Schlinge bildet, in
die sich die Hand des Gurtenführers ein-
hängen kann.
5. Eine Peitsche, welche einen 2 Meter
bis 2 Meter und 30 Centimeter langen,
leichten, biegsamen Stock und einen 2 Meter
und 50 Centimeter bis 3 Meter langen Schlag
oder Schnure mit Schmitze hat.
6. Ein Schulsattel zum Anreiten, der,
wenn etwa nicht vorhanden, durch einen
deutsch-englischen Sattel, oder durch eine
mittelst eines Uebergurtes festgehaltene
Decke annähernd ersetzt werden muss.
Vorausgesetzt wird, dass Derjenige,
welcher das junge Pferd an der Hand ab-
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