Ernst, George: Das Training des Trabers. Wien, 1883.gönnen und während dieser Zeit das Abführ- 7*
gönnen und während dieser Zeit das Abführ- 7*
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gönnen und während dieser Zeit das Abführ-
mittel einzugeben. Die Arbeit darf dann
erst wieder aufgenommen werden, bis die
Wirkungen des Medicamentes vorüber sind
und muss man dann dabei natürlich mit
gerade so viel oder noch mehr Sorgfalt ver-
fahren, als in den Fällen, wo sich kein Ein-
schreiten mit künstlichen Mitteln als noth-
wendig zeigte.
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