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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861.

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erkrankt immer nur am durch das Blut der Mutter ihm mit-
getheilten Kindbettfieber; sie erkranken Beide, wenn das Kind
mit der Mutter mittelst der Placenta noch im organischen Ver-
kehre ist, und das Blut der Mutter schon in Folge der Re-
sorption eines thierisch-organisch faulen Stoffes eine Zer-
setzung erlitten hat. Die Mutter kann allein erkranken am
Kindbettfieber, das Kind kann gesund bleiben, unter der Vor-
aussetzung, wenn der organische Verkehr zwischen Mutter
und Kind zu einer Zeit durch die Geburt unterbrochen wird,
wo die Zersetzung des mütterlichen Blutes in Folge der Re-
sorption eines thierisch-organisch faulen Stoffes noch nicht
eingetreten ist.

In Folge der Chlorwaschungen wurde, wie gesagt, der
an den Händen der Untersuchenden klebende Cadavertheil
zerstört, und dadurch die Erkrankungen unter den Wöchne-
rinnen in die Grenzen eingeengt, innerhalb welcher dieselben
auch an der zweiten Gebärklinik vorgekommen. Dasselbe Ver-
hältniss sahen wir durch die Chlorwaschungen bei den Neu-
gebornen eintreten, indem sich auch die Sterblichkeit unter
den Neugebornen verminderte. Die gesunden Mütter konnten
den Neugebornen kein Kindbettfieber mittheilen.

Ohne Chlorwaschungen starben im Jahre 1846 an der er-
sten Gebärklinik: 235 Kinder, 6 Percent von 3533 Kindern.

An der zweiten Klinik starben 86 Kinder, 2.5 Percent
von 3398 Kindern.

Im Jahre 1847, wo die letzten sieben Monate Chlorwa-
schungen geübt wurden, starben an der ersten Gebärklinik
167 Kinder, 5.02 Percent von 3322 Kindern.

An der zweiten Gebärklinik starben 90 Kinder, 2.8 Per-
cent von 3139 Kindern.

Im Jahre 1848, wo das ganze Jahr Chlorwaschungen an-
gewendet wurden, starben 147 Kinder an der ersten Gebär-
klinik, 4.2 Percent von 3496 Kindern.

An der zweiten Klinik starben 100 Kinder, 3.2 Percent
von 3089 Kindern.

erkrankt immer nur am durch das Blut der Mutter ihm mit-
getheilten Kindbettfieber; sie erkranken Beide, wenn das Kind
mit der Mutter mittelst der Placenta noch im organischen Ver-
kehre ist, und das Blut der Mutter schon in Folge der Re-
sorption eines thierisch-organisch faulen Stoffes eine Zer-
setzung erlitten hat. Die Mutter kann allein erkranken am
Kindbettfieber, das Kind kann gesund bleiben, unter der Vor-
aussetzung, wenn der organische Verkehr zwischen Mutter
und Kind zu einer Zeit durch die Geburt unterbrochen wird,
wo die Zersetzung des mütterlichen Blutes in Folge der Re-
sorption eines thierisch-organisch faulen Stoffes noch nicht
eingetreten ist.

In Folge der Chlorwaschungen wurde, wie gesagt, der
an den Händen der Untersuchenden klebende Cadavertheil
zerstört, und dadurch die Erkrankungen unter den Wöchne-
rinnen in die Grenzen eingeengt, innerhalb welcher dieselben
auch an der zweiten Gebärklinik vorgekommen. Dasselbe Ver-
hältniss sahen wir durch die Chlorwaschungen bei den Neu-
gebornen eintreten, indem sich auch die Sterblichkeit unter
den Neugebornen verminderte. Die gesunden Mütter konnten
den Neugebornen kein Kindbettfieber mittheilen.

Ohne Chlorwaschungen starben im Jahre 1846 an der er-
sten Gebärklinik: 235 Kinder, 6 Percent von 3533 Kindern.

An der zweiten Klinik starben 86 Kinder, 2.5 Percent
von 3398 Kindern.

Im Jahre 1847, wo die letzten sieben Monate Chlorwa-
schungen geübt wurden, starben an der ersten Gebärklinik
167 Kinder, 5.02 Percent von 3322 Kindern.

An der zweiten Gebärklinik starben 90 Kinder, 2.8 Per-
cent von 3139 Kindern.

Im Jahre 1848, wo das ganze Jahr Chlorwaschungen an-
gewendet wurden, starben 147 Kinder an der ersten Gebär-
klinik, 4.2 Percent von 3496 Kindern.

An der zweiten Klinik starben 100 Kinder, 3.2 Percent
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[68/0080] erkrankt immer nur am durch das Blut der Mutter ihm mit- getheilten Kindbettfieber; sie erkranken Beide, wenn das Kind mit der Mutter mittelst der Placenta noch im organischen Ver- kehre ist, und das Blut der Mutter schon in Folge der Re- sorption eines thierisch-organisch faulen Stoffes eine Zer- setzung erlitten hat. Die Mutter kann allein erkranken am Kindbettfieber, das Kind kann gesund bleiben, unter der Vor- aussetzung, wenn der organische Verkehr zwischen Mutter und Kind zu einer Zeit durch die Geburt unterbrochen wird, wo die Zersetzung des mütterlichen Blutes in Folge der Re- sorption eines thierisch-organisch faulen Stoffes noch nicht eingetreten ist. In Folge der Chlorwaschungen wurde, wie gesagt, der an den Händen der Untersuchenden klebende Cadavertheil zerstört, und dadurch die Erkrankungen unter den Wöchne- rinnen in die Grenzen eingeengt, innerhalb welcher dieselben auch an der zweiten Gebärklinik vorgekommen. Dasselbe Ver- hältniss sahen wir durch die Chlorwaschungen bei den Neu- gebornen eintreten, indem sich auch die Sterblichkeit unter den Neugebornen verminderte. Die gesunden Mütter konnten den Neugebornen kein Kindbettfieber mittheilen. Ohne Chlorwaschungen starben im Jahre 1846 an der er- sten Gebärklinik: 235 Kinder, 6 Percent von 3533 Kindern. An der zweiten Klinik starben 86 Kinder, 2.5 Percent von 3398 Kindern. Im Jahre 1847, wo die letzten sieben Monate Chlorwa- schungen geübt wurden, starben an der ersten Gebärklinik 167 Kinder, 5.02 Percent von 3322 Kindern. An der zweiten Gebärklinik starben 90 Kinder, 2.8 Per- cent von 3139 Kindern. Im Jahre 1848, wo das ganze Jahr Chlorwaschungen an- gewendet wurden, starben 147 Kinder an der ersten Gebär- klinik, 4.2 Percent von 3496 Kindern. An der zweiten Klinik starben 100 Kinder, 3.2 Percent von 3089 Kindern.

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Zitationshilfe: Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/80>, abgerufen am 05.05.2024.