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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861.

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Aber nicht allein die Therapie fand ich erfolglos, auch die
Aetiologie zeigte sich mir mangelhaft, indem ich das aetiolo-
gische Moment für das Kindbettfieber, an welchem ich so viele
hundert Wöchnerinnen erfolglos behandeln sah, in der bisher
giltigen Aetiologie des Kindbettfiebers nicht finden konnte.

Das grosse Wiener Gratis-Gebärhaus ist in zwei Abthei-
lungen getrennt, wovon die eine die erste heisst, die andere
heisst die zweite. Durch eine allerhöchste Entschliessung vom
10. October 1840, Studien-Hofcommissionsdecret vom 17. Oc-
tober 1840, Z. 65666, Regierungsverordnung vom 27. Octo-
ber 1840, Z. 61015, wurden sämmtliche Schüler der ersten
Abtheilung und sämmtliche Schülerinnen der zweiten Abthei-
lung behufs des geburtshilflichen Unterrichtes zugewiesen.
Vor dieser Zeit wurden Geburtshelfer und Hebammen an beiden
Abtheilungen in gleicher Anzahl unterrichtet. Die Aufnahme
der ankommenden Schwangern, Kreissenden und Wöchnerin-
nen ist folgender Weise geregelt: Montag Nachmittags vier
Uhr beginnt die Aufnahme auf der ersten Abtheilung und
dauert bis Dinstag Nachmittags vier Uhr; Dinstag Nach-
mittags vier Uhr beginnt die Aufnahme auf der zweiten Ab-
theilung und dauert bis Mittwoch Nachmittags vier Uhr.
Mittwoch Nachmittags vier Uhr geht die Aufnahme wieder
auf die erste Abtheilung über und dauert bis Donnerstag
Nachmittags vier Uhr. Donnerstag Nachmittags vier Uhr
übernimmt wieder die zweite Abtheilung die Aufnahme und
behält sie bis Freitag Nachmittags vier Uhr. Freitag Nach-
mittags vier Uhr übergeht sie wieder an die erste Abtheilung
und bleibt durch 48 Stunden bis Sonntag Nachmittags vier
Uhr. Sonntag Nachmittags vier Uhr übergeht die Aufnahme
auf die zweite Abtheilung und bleibt an derselben bis Mon-
tag Nachmittags vier Uhr; es wechselt mithin die Aufnahme
zwischen beiden Abtheilungen von 24 zu 24 Stunden; nur ein-
mal in der Woche dauert die Aufnahme auf der ersten ge-
burtshilflichen Klinik durch 48 Stunden, es hat mithin die
erste Abtheilung wöchentlich vier Aufnahmstage, die zweite

Aber nicht allein die Therapie fand ich erfolglos, auch die
Aetiologie zeigte sich mir mangelhaft, indem ich das aetiolo-
gische Moment für das Kindbettfieber, an welchem ich so viele
hundert Wöchnerinnen erfolglos behandeln sah, in der bisher
giltigen Aetiologie des Kindbettfiebers nicht finden konnte.

Das grosse Wiener Gratis-Gebärhaus ist in zwei Abthei-
lungen getrennt, wovon die eine die erste heisst, die andere
heisst die zweite. Durch eine allerhöchste Entschliessung vom
10. October 1840, Studien-Hofcommissionsdecret vom 17. Oc-
tober 1840, Z. 65666, Regierungsverordnung vom 27. Octo-
ber 1840, Z. 61015, wurden sämmtliche Schüler der ersten
Abtheilung und sämmtliche Schülerinnen der zweiten Abthei-
lung behufs des geburtshilflichen Unterrichtes zugewiesen.
Vor dieser Zeit wurden Geburtshelfer und Hebammen an beiden
Abtheilungen in gleicher Anzahl unterrichtet. Die Aufnahme
der ankommenden Schwangern, Kreissenden und Wöchnerin-
nen ist folgender Weise geregelt: Montag Nachmittags vier
Uhr beginnt die Aufnahme auf der ersten Abtheilung und
dauert bis Dinstag Nachmittags vier Uhr; Dinstag Nach-
mittags vier Uhr beginnt die Aufnahme auf der zweiten Ab-
theilung und dauert bis Mittwoch Nachmittags vier Uhr.
Mittwoch Nachmittags vier Uhr geht die Aufnahme wieder
auf die erste Abtheilung über und dauert bis Donnerstag
Nachmittags vier Uhr. Donnerstag Nachmittags vier Uhr
übernimmt wieder die zweite Abtheilung die Aufnahme und
behält sie bis Freitag Nachmittags vier Uhr. Freitag Nach-
mittags vier Uhr übergeht sie wieder an die erste Abtheilung
und bleibt durch 48 Stunden bis Sonntag Nachmittags vier
Uhr. Sonntag Nachmittags vier Uhr übergeht die Aufnahme
auf die zweite Abtheilung und bleibt an derselben bis Mon-
tag Nachmittags vier Uhr; es wechselt mithin die Aufnahme
zwischen beiden Abtheilungen von 24 zu 24 Stunden; nur ein-
mal in der Woche dauert die Aufnahme auf der ersten ge-
burtshilflichen Klinik durch 48 Stunden, es hat mithin die
erste Abtheilung wöchentlich vier Aufnahmstage, die zweite

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[2/0014] Aber nicht allein die Therapie fand ich erfolglos, auch die Aetiologie zeigte sich mir mangelhaft, indem ich das aetiolo- gische Moment für das Kindbettfieber, an welchem ich so viele hundert Wöchnerinnen erfolglos behandeln sah, in der bisher giltigen Aetiologie des Kindbettfiebers nicht finden konnte. Das grosse Wiener Gratis-Gebärhaus ist in zwei Abthei- lungen getrennt, wovon die eine die erste heisst, die andere heisst die zweite. Durch eine allerhöchste Entschliessung vom 10. October 1840, Studien-Hofcommissionsdecret vom 17. Oc- tober 1840, Z. 65666, Regierungsverordnung vom 27. Octo- ber 1840, Z. 61015, wurden sämmtliche Schüler der ersten Abtheilung und sämmtliche Schülerinnen der zweiten Abthei- lung behufs des geburtshilflichen Unterrichtes zugewiesen. Vor dieser Zeit wurden Geburtshelfer und Hebammen an beiden Abtheilungen in gleicher Anzahl unterrichtet. Die Aufnahme der ankommenden Schwangern, Kreissenden und Wöchnerin- nen ist folgender Weise geregelt: Montag Nachmittags vier Uhr beginnt die Aufnahme auf der ersten Abtheilung und dauert bis Dinstag Nachmittags vier Uhr; Dinstag Nach- mittags vier Uhr beginnt die Aufnahme auf der zweiten Ab- theilung und dauert bis Mittwoch Nachmittags vier Uhr. Mittwoch Nachmittags vier Uhr geht die Aufnahme wieder auf die erste Abtheilung über und dauert bis Donnerstag Nachmittags vier Uhr. Donnerstag Nachmittags vier Uhr übernimmt wieder die zweite Abtheilung die Aufnahme und behält sie bis Freitag Nachmittags vier Uhr. Freitag Nach- mittags vier Uhr übergeht sie wieder an die erste Abtheilung und bleibt durch 48 Stunden bis Sonntag Nachmittags vier Uhr. Sonntag Nachmittags vier Uhr übergeht die Aufnahme auf die zweite Abtheilung und bleibt an derselben bis Mon- tag Nachmittags vier Uhr; es wechselt mithin die Aufnahme zwischen beiden Abtheilungen von 24 zu 24 Stunden; nur ein- mal in der Woche dauert die Aufnahme auf der ersten ge- burtshilflichen Klinik durch 48 Stunden, es hat mithin die erste Abtheilung wöchentlich vier Aufnahmstage, die zweite

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Zitationshilfe: Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/14>, abgerufen am 21.11.2024.