Bewegung machen, und denn zu rechter Zeit schlafen gehen, von dieser Ordnung aber sich keine Gesellschafft noch Divertissements ab- halten lassen. Denn so folget ein ruhiger Schlaf, und die Kräffte werden zu bequemer Abwartung und Fortsetzung der Cur iedesmahl gnugsam wieder erholet.
§. 51.
Der Mittags-Schlaf* von welchem so viel gesprochen wird, ob solcher erlaubet oder verbothen sey, kan gar leicht vermieden werden: 1) Wenn man nicht zu geschwinde, und gar zu viel isset, und den Magen dadurch überladet und beschwehret. 2) Wenn man den Wein mäßig gebrauchet. 3) Wenn man nicht al- leine und in der Stille bleibet, sondern sich un- ter Aufsicht anderer Leute, und in Gesellschafft begiebt. 4) So man gleich nach der Mahl- zeit hinaus und spatzieren gehet, wann nach- mahls ein Paar Stunden nach dem Essen vor- bey gangen, so wird man nicht mehr vom Schlaf incommodiret.
§. 52.
Wolte man sagen, es wäre denenjeni- gen, welche dazu gewöhnet, eine Stunde nach der Mahlzeit ein klein Mittags-Schläfgen auf einem Lehn-Stuhl zu halten erlaubet, so möch- ten sich viele den gantzen Nachmittag hinlegen und schlafen, zu grossem Schaden und Nach- theil ihrer Gesundheit und Cur. S. Cap. 8.
§. 53.
Sechstens muß man auch die Ge-
müths-
* Mittags-Schlaf.
Cap. VI. Art und Weiſe
Bewegung machen, und denn zu rechter Zeit ſchlafen gehen, von dieſer Ordnung aber ſich keine Geſellſchafft noch Divertiſſements ab- halten laſſen. Denn ſo folget ein ruhiger Schlaf, und die Kraͤffte werden zu bequemer Abwartung und Fortſetzung der Cur iedesmahl gnugſam wieder erholet.
§. 51.
Der Mittags-Schlaf* von welchem ſo viel geſprochen wird, ob ſolcher erlaubet oder verbothen ſey, kan gar leicht vermieden werden: 1) Wenn man nicht zu geſchwinde, und gar zu viel iſſet, und den Magen dadurch uͤberladet und beſchwehret. 2) Wenn man den Wein maͤßig gebrauchet. 3) Wenn man nicht al- leine und in der Stille bleibet, ſondern ſich un- ter Aufſicht anderer Leute, und in Geſellſchafft begiebt. 4) So man gleich nach der Mahl- zeit hinaus und ſpatzieren gehet, wann nach- mahls ein Paar Stunden nach dem Eſſen vor- bey gangen, ſo wird man nicht mehr vom Schlaf incommodiret.
§. 52.
Wolte man ſagen, es waͤre denenjeni- gen, welche dazu gewoͤhnet, eine Stunde nach der Mahlzeit ein klein Mittags-Schlaͤfgen auf einem Lehn-Stuhl zu halten erlaubet, ſo moͤch- ten ſich viele den gantzen Nachmittag hinlegen und ſchlafen, zu groſſem Schaden und Nach- theil ihrer Geſundheit und Cur. S. Cap. 8.
§. 53.
Sechſtens muß man auch die Ge-
muͤths-
* Mittags-Schlaf.
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Cap. VI. Art und Weiſe
Bewegung machen, und denn zu rechter Zeit
ſchlafen gehen, von dieſer Ordnung aber ſich
keine Geſellſchafft noch Divertiſſements ab-
halten laſſen. Denn ſo folget ein ruhiger
Schlaf, und die Kraͤffte werden zu bequemer
Abwartung und Fortſetzung der Cur iedesmahl
gnugſam wieder erholet.
§. 51. Der Mittags-Schlaf * von welchem
ſo viel geſprochen wird, ob ſolcher erlaubet oder
verbothen ſey, kan gar leicht vermieden werden:
1) Wenn man nicht zu geſchwinde, und gar zu
viel iſſet, und den Magen dadurch uͤberladet
und beſchwehret. 2) Wenn man den Wein
maͤßig gebrauchet. 3) Wenn man nicht al-
leine und in der Stille bleibet, ſondern ſich un-
ter Aufſicht anderer Leute, und in Geſellſchafft
begiebt. 4) So man gleich nach der Mahl-
zeit hinaus und ſpatzieren gehet, wann nach-
mahls ein Paar Stunden nach dem Eſſen vor-
bey gangen, ſo wird man nicht mehr vom
Schlaf incommodiret.
§. 52. Wolte man ſagen, es waͤre denenjeni-
gen, welche dazu gewoͤhnet, eine Stunde nach
der Mahlzeit ein klein Mittags-Schlaͤfgen auf
einem Lehn-Stuhl zu halten erlaubet, ſo moͤch-
ten ſich viele den gantzen Nachmittag hinlegen
und ſchlafen, zu groſſem Schaden und Nach-
theil ihrer Geſundheit und Cur. S. Cap. 8.
§. 53. Sechſtens muß man auch die Ge-
muͤths-
* Mittags-Schlaf.
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Seip, Johann Philipp: Neue Beschreibung der Pyrmontischen Gesund-Brunnen. Hannover, 1717, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/seip_gesundbrunnen_1717/244>, abgerufen am 07.07.2024.
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