Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat. Frankfurt (Main), 1656.1. Eine Erkundigung vnd Wissenschafft aller Beschaffenheit deß Herrschafftlichen Vermögens. 2. Nutzbahre bestellung der dazu nothwendigen Diener. 3. Die Direction vber solche Diener vnd ihre Verrichtung. 4. Richtige Abhörung ihrer Rechnungen/ vnnd justification der Einnahme vnd Außgabe. 5. Die bestellung einer oder mehr Personen bey der Cammer/ welche den Vberschuß von den Beampten vnd Rechnungsführern im Lande einnehmen vnd wieder außgeben. Zu dem andern Haupt-Punct nemblich der nutzlichen Außga- 1. Wie eine richtige Nachricht/ Tabell vnd extract aller Ein- künfften jedes mahl zu haben. 2. Wie hingegen der Stat der ordentlichen vnnd zufälligen Außgaben gleicher Gestalt in designation zu bringen. 3. Eine ordentliche Berahtschlagung/ auß welchen Mitteln der Einkunfften die fürfallene Außgabe zu nehmen/ vnnd woher etwan der Mangel zu ersetzen sey. 4. Die Verordnung der Außgabe an sich selbst/ vnd wie vie- lerley dieselbe sey/ auch durch was für Personen sie verrichtet werde. 5. Die Examination der Rechnung derer jenigen/ die solche Cammer Außgaben verrichten. 6. Die verfertigung der Haupt Rentrechnung vnd was zu dem Ende nöhtig. Hiernechst werden wegen der gantzen Cammer-verfassung/ vnnd 1. Von obsicht der Cammer-Rähte auff die Fürstl. Regalien. 2. Von Communication oder Remission wichtiger Fälle an die Regierungs-Rähte. 3. Von den Haupt-Puncten einer nutzlichen Cammer-Ord- nungwegen expedition der Sachen. 4. Von mündlichen verhören vnnd vorbeschieden/ auch com- missionen der Cammer. 5. Von )( )( )( iij
1. Eine Erkundigung vnd Wiſſenſchafft aller Beſchaffenheit deß Herrſchafftlichen Vermoͤgens. 2. Nutzbahre beſtellung der dazu nothwendigen Diener. 3. Die Direction vber ſolche Diener vnd ihre Verrichtung. 4. Richtige Abhoͤrung ihrer Rechnungen/ vnnd juſtification der Einnahme vnd Außgabe. 5. Die beſtellung einer oder mehr Perſonen bey der Cammer/ welche den Vberſchuß von den Beampten vnd Rechnungsfuͤhrern im Lande einnehmen vnd wieder außgeben. Zu dem andern Haupt-Punct nemblich der nutzlichen Außga- 1. Wie eine richtige Nachricht/ Tabell vnd extract aller Ein- kuͤnfften jedes mahl zu haben. 2. Wie hingegen der Stat der ordentlichen vnnd zufaͤlligen Außgaben gleicher Geſtalt in deſignation zu bringen. 3. Eine ordentliche Berahtſchlagung/ auß welchen Mitteln der Einkunfften die fuͤrfallene Außgabe zu nehmen/ vnnd woher etwan der Mangel zu erſetzen ſey. 4. Die Verordnung der Außgabe an ſich ſelbſt/ vnd wie vie- lerley dieſelbe ſey/ auch durch was fuͤr Perſonen ſie verrichtet werde. 5. Die Examination der Rechnung derer jenigen/ die ſolche Cammer Außgaben verrichten. 6. Die verfertigung der Haupt Rentrechnung vnd was zu dem Ende noͤhtig. Hiernechſt werden wegen der gantzen Cammer-verfaſſung/ vnnd 1. Von obſicht der Cammer-Raͤhte auff die Fuͤrſtl. Regalien. 2. Von Communication oder Remisſion wichtiger Faͤlle an die Regierungs-Raͤhte. 3. Von den Haupt-Puncten einer nutzlichen Cammer-Ord- nungwegen expedition der Sachen. 4. Von muͤndlichen verhoͤren vnnd vorbeſchieden/ auch com- misſionen der Cammer. 5. Von )( )( )( iij
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2. Nutzbahre beſtellung der dazu nothwendigen Diener.
3. Die Direction vber ſolche Diener vnd ihre Verrichtung.
4. Richtige Abhoͤrung ihrer Rechnungen/ vnnd juſtification
der Einnahme vnd Außgabe.
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welche den Vberſchuß von den Beampten vnd Rechnungsfuͤhrern im
Lande einnehmen vnd wieder außgeben.
Zu dem andern Haupt-Punct nemblich der nutzlichen Außga-
be vnd Anwendung deß Landes Einkuͤnfften/ werden nachfolgende
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1. Wie eine richtige Nachricht/ Tabell vnd extract aller Ein-
kuͤnfften jedes mahl zu haben.
2. Wie hingegen der Stat der ordentlichen vnnd zufaͤlligen
Außgaben gleicher Geſtalt in deſignation zu bringen.
3. Eine ordentliche Berahtſchlagung/ auß welchen Mitteln
der Einkunfften die fuͤrfallene Außgabe zu nehmen/ vnnd woher etwan
der Mangel zu erſetzen ſey.
4. Die Verordnung der Außgabe an ſich ſelbſt/ vnd wie vie-
lerley dieſelbe ſey/ auch durch was fuͤr Perſonen ſie verrichtet werde.
5. Die Examination der Rechnung derer jenigen/ die ſolche
Cammer Außgaben verrichten.
6. Die verfertigung der Haupt Rentrechnung vnd was zu dem
Ende noͤhtig.
Hiernechſt werden wegen der gantzen Cammer-verfaſſung/ vnnd
der darinnen gewoͤhnlicher vnd nutzlicher Art der Berahtſchlagungen
vnd Anſtalten/ noch ſechs merckliche Erinnerungen angehaͤnget/ als
1. Von obſicht der Cammer-Raͤhte auff die Fuͤrſtl. Regalien.
2. Von Communication oder Remisſion wichtiger Faͤlle an die
Regierungs-Raͤhte.
3. Von den Haupt-Puncten einer nutzlichen Cammer-Ord-
nungwegen expedition der Sachen.
4. Von muͤndlichen verhoͤren vnnd vorbeſchieden/ auch com-
misſionen der Cammer.
5. Von
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