Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen. OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln. Zu Behauptung dessen wird von Conringio aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet: Des Reichs Gründe. I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen jährlichen Tribut entrichtet. II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan. III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine Reise vorgenommen. IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; dahero auch auf des Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen: Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4. V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen, und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen. VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben. VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50 Pfund Goldes entrichtet. VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen, an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur Straffe ziehen werde. IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel empfunden. X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert. XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung abgestattet. XII. Daß nach Ottonis Frisingensi Bericht, Pohlen auch noch Käyser Conrado de Fin. c. 18. §. 2. tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22. & 25. vid. Dithmar. d. l. p. 36. vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n. 12. ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53. vid. Dithmar. p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004. Wippo in vita Henrici Salic. ad an. 1025. & 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28. Wippo d. l. Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad. 2. vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an. 1071. Lambertus Schafnab. ad an. 1077. Abbas Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109. Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19. L. 6. Chron. c. 28.
Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen. OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln. Zu Behauptung dessen wird von Conringio aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet: Des Reichs Gründe. I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen jährlichen Tribut entrichtet. II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan. III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine Reise vorgenommen. IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; dahero auch auf des Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen: Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4. V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen, und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen. VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben. VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50 Pfund Goldes entrichtet. VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen, an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur Straffe ziehen werde. IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel empfunden. X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert. XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung abgestattet. XII. Daß nach Ottonis Frisingensi Bericht, Pohlen auch noch Käyser Conrado de Fin. c. 18. §. 2. tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22. & 25. vid. Dithmar. d. l. p. 36. vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n. 12. ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53. vid. Dithmar. p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004. Wippo in vita Henrici Salic. ad an. 1025. & 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28. Wippo d. l. Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad. 2. vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an. 1071. Lambertus Schafnab. ad an. 1077. Abbas Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109. Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19. L. 6. Chron. c. 28.
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Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen.
OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln.
Zu Behauptung dessen wird von Conringio aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet:
I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen jährlichen Tribut entrichtet.
Des Reichs Gründe. II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan.
III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine Reise vorgenommen.
IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; dahero auch auf des Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen:
Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4.
V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen, und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen.
VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben.
VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50 Pfund Goldes entrichtet.
VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen, an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur Straffe ziehen werde.
IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel empfunden.
X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert.
XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung abgestattet.
XII. Daß nach Ottonis Frisingensi Bericht, Pohlen auch noch Käyser Conrado
de Fin. c. 18. §. 2.
tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22. & 25.
vid. Dithmar. d. l. p. 36.
vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n. 12.
ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53.
vid. Dithmar. p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004.
Wippo in vita Henrici Salic. ad an. 1025. & 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28.
Wippo d. l.
Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad. 2.
vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an. 1071.
Lambertus Schafnab. ad an. 1077.
Abbas Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109.
Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19.
L. 6. Chron. c. 28.
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