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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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tzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie unter sich selbst irrig 771. 776
Cölln Churfürst/ führet den Titul eines Ertz-Cantzlers in Italien 3. Stadt, wenn zur Reichs-Stadt worden, und wie sie ihre immedietät durch eine Schlacht behauptet 370. wird aufs neue von dem Churfürsten an Execution eines Soldatens und an ihrem Festungs-Bau gehemmet 370. daselbst unterstehet sich die Päbstl. Nunciatur in Politicis inhibitiones an die Reichs-Stadt Aachen ergehn zu lassen 815
Comachio, ob dessen dominium directum dem Käyser oder Pabst zustehe, ist noch nicht ausgemacht; inzwischen liegt Käyserl. Besatzung darinn 15. darauf praetendiret auch der Hertzog zu Modena 670
Coromandel Küste in Asien, wird denen Portugiesen durch die Holländer abgenommen 233
Coron eine Stadt in Morea, darauf meynen die Oesterreicher ein Recht zu haben 102
Corsica kan vom H. Röm. Reiche praetendiret werden 18. erkennet den Pabst vor den Ober-Herrn 18. hiervon schreiben sich die Könige in Spanien annoch Könige in Corsica 330. wird wegen Pisa von den Groß-Hertzogen zu Florentz praetendiret 621
Costnitz, machet dem Fürstl. Hause Fürstenberg die freye Schiffarth auf dem Boden-See streitig 623
Crain, darauf praetendirt Bäyern 568
Crema itzo unter Venetianischen Gebieth, und hat das Hauß Oesterreich wegen Meyland praetension darauf 87
Creta siehe Candia.
Croatien soll sich dem Päbstl. Stuhle unterworffen, und einen jährl. Tribut versprochen haben 350
Crönung der Käyser ist blos eine Ceremonie, so mit der Priesterl. Einsegnung verknüpffet 11
Cron-Weissenburg siehe Weissenburg.
Culenburg Grafschafft, darüber praetendirt Holland die Landes-Hoheit 823
Curland zu Lieffland gehörig, ob das Reich darauf praetendiren könne 70
Cypern, aus was vor Gründen es von Savoyen praetendirt werde 796. in Ansehung der praetension auf dieses Königreich haben die Hertzoge von Savoyen eine Königl. Crone ins Wappen und den Titul Ihro Königl. Hoheit angenommen 797. 828. wird von Venedig praetendirt, so auch das Cyprische Wapen im Schilde führet 828
D.
Dännemarck, ist mehr als einmahl dem Reiche Lehns-Pflichtig gewesen 60. 61. ist itzo souverain, nachdem sich das Reich seines Anspruchs tacite begeben 63. praetendiret auf die Wendische Länder 116. 117. wird mit Schweden und Norwegen verknüpffet, aber wieder getrennet 118. führet des Wapens halber mit Schweden blutige Kriege 118. 119. machet der Stadt Lübeck die Jurisdiction über den Trave-Strom streitig 138. auf welchem Fundament die Päbstl. Praetension beruhe 346
Dalmatien, wird nebst Croatien der Cron Ungarn incorporirt und daher von Oesterreich praetendirt 105. ist in Venetianischer Botmäßigkeit 106. soll sich zu Erhaltung des Königl. Tituls dem Päbstl. Stuhle unterworfsen haben. 350
Dantzig, von den Dänen erbauet 298. ob ehemalen zu Pommern oder Preussen gehöret 296. darum wird zwischen den Pommerischen Fürsten, den Creutz-Herren, Marggrafen zu Brandenburg und Polen gestritten 299. seq.
Dauphin diesen möchte der König in Franckreich gerne zum Röm. König erwehlet wissen 163
Dauphine siehe Delphinat.
Delmenhorst, wenn zur Grafschafft erhöhet worden 312. was daran das Stifft Bremen und der König in Schweden vor Recht habe 312. wird dem Stifft Münster auf Delmenhorst praetendiren 413. kommt durch Gewalt an die Könige von Dännemarck und Hertzoge von Holstein 313
Delphinat/ zum Königreiche Arelat gehöhig, ob es vom H. Röm. Reiche noch praetendiret werden könne 38. wird von Humberto an die Cron-Printzen in Franckreich vermacht 33. 39. entzieht sich der Reichs-Lehn-Pflicht 39
Denarius Petri wenn in Engelland aufgekommen und wieder abgeschafft worden 341. 342. bey was vor Gelegenheit in Polen eingeführet 347 ob in Sachweden gebräuchlich gewesen 346. soll nicht als ein Tribut sondern als ein Allmosen gegeben worden seyn 343
Devolutions-Jus was es sey, und on sich damit bey Praetension auf die Spanischen Niederlande der König in Franckreich behelffen könne 172
Diepenow Amt, wird von Chur-Brandenburg praetendiret 275
Dietz, auf die Helffte davon praetendiren die Fürsten von Nassau und führen auch den Titul davon 671. 673
Dithmarsen, hat mehr als einmahl unter Bremen gehöret 313. wird von Dännemarck überwunden 314. der Praetension darauf muß Schweden renunciren 314
Dörpt, erst Herodus genannt, von Suentoslao erbauet 334
St. Domingo Insul, wird von Engelland praetendiret 156
Donawerd, wird zur Reichs-Stadt 571. hat von Bayern viel leiden müssen 572. wird wieder unter die freyen Reichs-Städte aufgenommen 573
Dortmund Stadt und Grafschafft, will derer denen Hertzogen von Cleve zugestandenen Gerechtigkeiten nicht geständig seyn, die doch der König in Preussen behauptet 261
tzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie unter sich selbst irrig 771. 776
Cölln Churfürst/ führet den Titul eines Ertz-Cantzlers in Italien 3. Stadt, wenn zur Reichs-Stadt worden, und wie sie ihre immedietät durch eine Schlacht behauptet 370. wird aufs neue von dem Churfürsten an Execution eines Soldatens und an ihrem Festungs-Bau gehemmet 370. daselbst unterstehet sich die Päbstl. Nunciatur in Politicis inhibitiones an die Reichs-Stadt Aachen ergehn zu lassen 815
Comachio, ob dessen dominium directum dem Käyser oder Pabst zustehe, ist noch nicht ausgemacht; inzwischen liegt Käyserl. Besatzung darinn 15. darauf praetendiret auch der Hertzog zu Modena 670
Coromandel Küste in Asien, wird denen Portugiesen durch die Holländer abgenommen 233
Coron eine Stadt in Morea, darauf meynen die Oesterreicher ein Recht zu haben 102
Corsica kan vom H. Röm. Reiche praetendiret werden 18. erkennet den Pabst vor den Ober-Herrn 18. hiervon schreiben sich die Könige in Spanien annoch Könige in Corsica 330. wird wegen Pisa von den Groß-Hertzogen zu Florentz praetendiret 621
Costnitz, machet dem Fürstl. Hause Fürstenberg die freye Schiffarth auf dem Boden-See streitig 623
Crain, darauf praetendirt Bäyern 568
Crema itzo unter Venetianischen Gebieth, und hat das Hauß Oesterreich wegen Meyland praetension darauf 87
Creta siehe Candia.
Croatien soll sich dem Päbstl. Stuhle unterworffen, und einen jährl. Tribut versprochen haben 350
Crönung der Käyser ist blos eine Ceremonie, so mit der Priesterl. Einsegnung verknüpffet 11
Cron-Weissenburg siehe Weissenburg.
Culenburg Grafschafft, darüber praetendirt Holland die Landes-Hoheit 823
Curland zu Lieffland gehörig, ob das Reich darauf praetendiren könne 70
Cypern, aus was vor Gründen es von Savoyen praetendirt werde 796. in Ansehung der praetension auf dieses Königreich haben die Hertzoge von Savoyen eine Königl. Crone ins Wappen und den Titul Ihro Königl. Hoheit angenommen 797. 828. wird von Venedig praetendirt, so auch das Cyprische Wapen im Schilde führet 828
D.
Dännemarck, ist mehr als einmahl dem Reiche Lehns-Pflichtig gewesen 60. 61. ist itzo souverain, nachdem sich das Reich seines Anspruchs tacite begeben 63. praetendiret auf die Wendische Länder 116. 117. wird mit Schweden und Norwegen verknüpffet, aber wieder getrennet 118. führet des Wapens halber mit Schweden blutige Kriege 118. 119. machet der Stadt Lübeck die Jurisdiction über den Trave-Strom streitig 138. auf welchem Fundament die Päbstl. Praetension beruhe 346
Dalmatien, wird nebst Croatien der Cron Ungarn incorporirt und daher von Oesterreich praetendirt 105. ist in Venetianischer Botmäßigkeit 106. soll sich zu Erhaltung des Königl. Tituls dem Päbstl. Stuhle unterworfsen haben. 350
Dantzig, von den Dänen erbauet 298. ob ehemalen zu Pommern oder Preussen gehöret 296. darum wird zwischen den Pommerischen Fürsten, den Creutz-Herren, Marggrafen zu Brandenburg und Polen gestritten 299. seq.
Dauphin diesen möchte der König in Franckreich gerne zum Röm. König erwehlet wissen 163
Dauphiné siehe Delphinat.
Delmenhorst, wenn zur Grafschafft erhöhet worden 312. was daran das Stifft Bremen und der König in Schweden vor Recht habe 312. wird dem Stifft Münster auf Delmenhorst praetendiren 413. kommt durch Gewalt an die Könige von Dännemarck und Hertzoge von Holstein 313
Delphinat/ zum Königreiche Arelat gehöhig, ob es vom H. Röm. Reiche noch praetendiret werden könne 38. wird von Humberto an die Cron-Printzen in Franckreich vermacht 33. 39. entzieht sich der Reichs-Lehn-Pflicht 39
Denarius Petri wenn in Engelland aufgekommen und wieder abgeschafft worden 341. 342. bey was vor Gelegenheit in Polen eingeführet 347 ob in Sachweden gebräuchlich gewesen 346. soll nicht als ein Tribut sondern als ein Allmosen gegeben worden seyn 343
Devolutions-Jus was es sey, und on sich damit bey Praetension auf die Spanischen Niederlande der König in Franckreich behelffen könne 172
Diepenow Amt, wird von Chur-Brandenburg praetendiret 275
Dietz, auf die Helffte davon praetendiren die Fürsten von Nassau und führen auch den Titul davon 671. 673
Dithmarsen, hat mehr als einmahl unter Bremen gehöret 313. wird von Dännemarck überwunden 314. der Praetension darauf muß Schweden renunciren 314
Dörpt, erst Herodus genannt, von Suentoslao erbauet 334
St. Domingo Insul, wird von Engelland praetendiret 156
Donawerd, wird zur Reichs-Stadt 571. hat von Bayern viel leiden müssen 572. wird wieder unter die freyen Reichs-Städte aufgenommen 573
Dortmund Stadt und Grafschafft, will derer denen Hertzogen von Cleve zugestandenen Gerechtigkeiten nicht geständig seyn, die doch der König in Preussen behauptet 261
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          <item>Cölln Churfürst/ führet den Titul eines Ertz-Cantzlers in Italien 3. Stadt, wenn              zur Reichs-Stadt worden, und wie sie ihre immedietät durch eine Schlacht behauptet 370.              wird aufs neue von dem Churfürsten an Execution eines Soldatens und an ihrem              Festungs-Bau gehemmet 370. daselbst unterstehet sich die Päbstl. Nunciatur in Politicis              inhibitiones an die Reichs-Stadt Aachen ergehn zu lassen 815</item>
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          <item>Corsica kan vom H. Röm. Reiche praetendiret werden 18. erkennet den Pabst vor den              Ober-Herrn 18. hiervon schreiben sich die Könige in Spanien annoch Könige in Corsica              330. wird wegen Pisa von den Groß-Hertzogen zu Florentz praetendiret 621</item>
          <item>Costnitz, machet dem Fürstl. Hause Fürstenberg die freye Schiffarth auf dem              Boden-See streitig 623</item>
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          <item>Crema itzo unter Venetianischen Gebieth, und hat das Hauß Oesterreich wegen Meyland              praetension darauf 87</item>
          <item>Creta siehe Candia.</item>
          <item>Croatien soll sich dem Päbstl. Stuhle unterworffen, und einen jährl. Tribut              versprochen haben 350</item>
          <item>Crönung der Käyser ist blos eine Ceremonie, so mit der Priesterl. Einsegnung              verknüpffet 11</item>
          <item>Cron-Weissenburg siehe Weissenburg.</item>
          <item>Culenburg Grafschafft, darüber praetendirt Holland die Landes-Hoheit 823</item>
          <item>Curland zu Lieffland gehörig, ob das Reich darauf praetendiren könne 70</item>
          <item>Cypern, aus was vor Gründen es von Savoyen praetendirt werde 796. in Ansehung der              praetension auf dieses Königreich haben die Hertzoge von Savoyen eine Königl. Crone ins              Wappen und den Titul Ihro Königl. Hoheit angenommen 797. 828. wird von Venedig              praetendirt, so auch das Cyprische Wapen im Schilde führet 828</item>
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          <item>Dännemarck, ist mehr als einmahl dem Reiche Lehns-Pflichtig gewesen 60. 61. ist itzo              souverain, nachdem sich das Reich seines Anspruchs tacite begeben 63. praetendiret auf              die Wendische Länder 116. 117. wird mit Schweden und Norwegen verknüpffet, aber wieder              getrennet 118. führet des Wapens halber mit Schweden blutige Kriege 118. 119. machet der              Stadt Lübeck die Jurisdiction über den Trave-Strom streitig 138. auf welchem Fundament              die Päbstl. Praetension beruhe 346</item>
          <item>Dalmatien, wird nebst Croatien der Cron Ungarn incorporirt und daher von Oesterreich              praetendirt 105. ist in Venetianischer Botmäßigkeit 106. soll sich zu Erhaltung des              Königl. Tituls dem Päbstl. Stuhle unterworfsen haben. 350</item>
          <item>Dantzig, von den Dänen erbauet 298. ob ehemalen zu Pommern oder Preussen gehöret              296. darum wird zwischen den Pommerischen Fürsten, den Creutz-Herren, Marggrafen zu              Brandenburg und Polen gestritten 299. seq.</item>
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          <item>Dauphiné siehe Delphinat.</item>
          <item>Delmenhorst, wenn zur Grafschafft erhöhet worden 312. was daran das Stifft Bremen              und der König in Schweden vor Recht habe 312. wird dem Stifft Münster auf Delmenhorst              praetendiren 413. kommt durch Gewalt an die Könige von Dännemarck und Hertzoge von              Holstein 313</item>
          <item>Delphinat/ zum Königreiche Arelat gehöhig, ob es vom H. Röm. Reiche noch              praetendiret werden könne 38. wird von Humberto an die Cron-Printzen in Franckreich              vermacht 33. 39. entzieht sich der Reichs-Lehn-Pflicht 39</item>
          <item>Denarius Petri wenn in Engelland aufgekommen und wieder abgeschafft worden 341. 342.              bey was vor Gelegenheit in Polen eingeführet 347 ob in Sachweden gebräuchlich gewesen              346. soll nicht als ein Tribut sondern als ein Allmosen gegeben worden seyn 343</item>
          <item>Devolutions-Jus was es sey, und on sich damit bey Praetension auf die Spanischen              Niederlande der König in Franckreich behelffen könne 172</item>
          <item>Diepenow Amt, wird von Chur-Brandenburg praetendiret 275</item>
          <item>Dietz, auf die Helffte davon praetendiren die Fürsten von Nassau und führen auch den              Titul davon 671. 673</item>
          <item>Dithmarsen, hat mehr als einmahl unter Bremen gehöret 313. wird von Dännemarck              überwunden 314. der Praetension darauf muß Schweden renunciren 314</item>
          <item>Dörpt, erst Herodus genannt, von Suentoslao erbauet 334</item>
          <item>St. Domingo Insul, wird von Engelland praetendiret 156</item>
          <item>Donawerd, wird zur Reichs-Stadt 571. hat von Bayern viel leiden müssen 572. wird              wieder unter die freyen Reichs-Städte aufgenommen 573</item>
          <item>Dortmund Stadt und Grafschafft, will derer denen Hertzogen von Cleve zugestandenen              Gerechtigkeiten nicht geständig seyn, die doch der König in Preussen behauptet              261</item>
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[0809] tzoge zu Sachsen Ernestinischer Linie unter sich selbst irrig 771. 776 Cölln Churfürst/ führet den Titul eines Ertz-Cantzlers in Italien 3. Stadt, wenn zur Reichs-Stadt worden, und wie sie ihre immedietät durch eine Schlacht behauptet 370. wird aufs neue von dem Churfürsten an Execution eines Soldatens und an ihrem Festungs-Bau gehemmet 370. daselbst unterstehet sich die Päbstl. Nunciatur in Politicis inhibitiones an die Reichs-Stadt Aachen ergehn zu lassen 815 Comachio, ob dessen dominium directum dem Käyser oder Pabst zustehe, ist noch nicht ausgemacht; inzwischen liegt Käyserl. Besatzung darinn 15. darauf praetendiret auch der Hertzog zu Modena 670 Coromandel Küste in Asien, wird denen Portugiesen durch die Holländer abgenommen 233 Coron eine Stadt in Morea, darauf meynen die Oesterreicher ein Recht zu haben 102 Corsica kan vom H. Röm. Reiche praetendiret werden 18. erkennet den Pabst vor den Ober-Herrn 18. hiervon schreiben sich die Könige in Spanien annoch Könige in Corsica 330. wird wegen Pisa von den Groß-Hertzogen zu Florentz praetendiret 621 Costnitz, machet dem Fürstl. Hause Fürstenberg die freye Schiffarth auf dem Boden-See streitig 623 Crain, darauf praetendirt Bäyern 568 Crema itzo unter Venetianischen Gebieth, und hat das Hauß Oesterreich wegen Meyland praetension darauf 87 Creta siehe Candia. Croatien soll sich dem Päbstl. Stuhle unterworffen, und einen jährl. Tribut versprochen haben 350 Crönung der Käyser ist blos eine Ceremonie, so mit der Priesterl. Einsegnung verknüpffet 11 Cron-Weissenburg siehe Weissenburg. Culenburg Grafschafft, darüber praetendirt Holland die Landes-Hoheit 823 Curland zu Lieffland gehörig, ob das Reich darauf praetendiren könne 70 Cypern, aus was vor Gründen es von Savoyen praetendirt werde 796. in Ansehung der praetension auf dieses Königreich haben die Hertzoge von Savoyen eine Königl. Crone ins Wappen und den Titul Ihro Königl. Hoheit angenommen 797. 828. wird von Venedig praetendirt, so auch das Cyprische Wapen im Schilde führet 828 D. Dännemarck, ist mehr als einmahl dem Reiche Lehns-Pflichtig gewesen 60. 61. ist itzo souverain, nachdem sich das Reich seines Anspruchs tacite begeben 63. praetendiret auf die Wendische Länder 116. 117. wird mit Schweden und Norwegen verknüpffet, aber wieder getrennet 118. führet des Wapens halber mit Schweden blutige Kriege 118. 119. machet der Stadt Lübeck die Jurisdiction über den Trave-Strom streitig 138. auf welchem Fundament die Päbstl. Praetension beruhe 346 Dalmatien, wird nebst Croatien der Cron Ungarn incorporirt und daher von Oesterreich praetendirt 105. ist in Venetianischer Botmäßigkeit 106. soll sich zu Erhaltung des Königl. Tituls dem Päbstl. Stuhle unterworfsen haben. 350 Dantzig, von den Dänen erbauet 298. ob ehemalen zu Pommern oder Preussen gehöret 296. darum wird zwischen den Pommerischen Fürsten, den Creutz-Herren, Marggrafen zu Brandenburg und Polen gestritten 299. seq. Dauphin diesen möchte der König in Franckreich gerne zum Röm. König erwehlet wissen 163 Dauphiné siehe Delphinat. Delmenhorst, wenn zur Grafschafft erhöhet worden 312. was daran das Stifft Bremen und der König in Schweden vor Recht habe 312. wird dem Stifft Münster auf Delmenhorst praetendiren 413. kommt durch Gewalt an die Könige von Dännemarck und Hertzoge von Holstein 313 Delphinat/ zum Königreiche Arelat gehöhig, ob es vom H. Röm. Reiche noch praetendiret werden könne 38. wird von Humberto an die Cron-Printzen in Franckreich vermacht 33. 39. entzieht sich der Reichs-Lehn-Pflicht 39 Denarius Petri wenn in Engelland aufgekommen und wieder abgeschafft worden 341. 342. bey was vor Gelegenheit in Polen eingeführet 347 ob in Sachweden gebräuchlich gewesen 346. soll nicht als ein Tribut sondern als ein Allmosen gegeben worden seyn 343 Devolutions-Jus was es sey, und on sich damit bey Praetension auf die Spanischen Niederlande der König in Franckreich behelffen könne 172 Diepenow Amt, wird von Chur-Brandenburg praetendiret 275 Dietz, auf die Helffte davon praetendiren die Fürsten von Nassau und führen auch den Titul davon 671. 673 Dithmarsen, hat mehr als einmahl unter Bremen gehöret 313. wird von Dännemarck überwunden 314. der Praetension darauf muß Schweden renunciren 314 Dörpt, erst Herodus genannt, von Suentoslao erbauet 334 St. Domingo Insul, wird von Engelland praetendiret 156 Donawerd, wird zur Reichs-Stadt 571. hat von Bayern viel leiden müssen 572. wird wieder unter die freyen Reichs-Städte aufgenommen 573 Dortmund Stadt und Grafschafft, will derer denen Hertzogen von Cleve zugestandenen Gerechtigkeiten nicht geständig seyn, die doch der König in Preussen behauptet 261

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/809>, abgerufen am 25.11.2024.