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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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nen nach dem Haag geschickten Ambassadeur de la Tour, bey dem Könige in Engelland, und denen Hn. General-Staaten zugleich die Ubergehung seines Principalen in gedachter Theilung beahnden.

Ein neues Recht hätte Savoyen auch durch des letzten Königs in Spanien Caroli II Testament erlanget, wenn solches vor gültig agnosciret würde, sintemahlen in demselben dem Duc d' Anjou der Duc de Berri, diesem der Ertz-Hertzog Carl zu Oesterreich, und diesem zuletzt der Hertzog zu Savoyen, und dessen Nachkommen, substituiret worden.

Zwölfftes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Portugal.

UNter denen vielen Praetendenten, welche sich nach Königs Henrici in Portugal anno 1580 erfolgtem Tode zu der Portugisischen Crone angaben , war auch Hertzog Emanuel Philibert zu Savoyen, weil dessen Fr. Mutter des Königs Henrici jüngere Schwester gewesen, und praetendirte dahero mit König Philippo II in Spanien, der von der ältesten Schwester gebohren, und mit Savoyen also in gleichem Grad war, zugleich zu succediren, und das Königreich Portugal, sonderlich aber die in Africa, Arabia, Indien sc. gemachte Conqueten, und die kostbahre Meublen und Kleinodien, zu theilen; doch soll Savoyen nachdem von seiner Foderung abgestanden seyn, ob solches aber geschehen in faveur Franckreichs, wie Jaque de Cassan will, oder in faveur des Königs Philippi II in Spanien, wie Caramuel vorgiebet, mögen andere untersuchen.

Dreyzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Morea und Achaja.

DIese Länder erheyrathete Philippus von Savoyen, des Graff Thomae III Sohn, mit seiner Gemahlin Jsabella de Ville-Hardouin, des Fürst Wilhelmi (oder wie ihn andere nennen Gambi) zu Morea und Achaja eintzigen Tochter, die vorhin an Philippum und Florentium von Hennegeau vermählt gewesen, welcher aber von Carolo zu Anjou König zu Neapolis gezwungen ward diese Länder ihm kaufflich zu überlassen; welchen Contract aber des Philippi Enckel, Amadaeus, vor ungültig erklähret, und solche Großväterliche Länder dahero zu recuperiren gesuchet, auch von dem Pabst deshalb anno 1387 eine Bulle erhalten, und mit den Venetianern ein Bündniß geschlossen; es ist aber dessen Vorhaben zu keinem Effect gekommen, dahero dessen Bruder, Ludovicus, weil er keine Kinder gehabt, Hertzog Amadaeum zu Savoyen zum Erben eingesetzet; wiewohl andere melden, des Philippi Nachkommen hätten solche Länder biß anno 1418 beseßen, da der letzte Ludovicus von Savoyen ohne Leibes-Erben verstorben, und die Königin Johanna zu Sicilien solche Länder als der Cron heimgefallene Lehen eingezogen, und dem Groß-Meister zu Rhodis nachdem ihr Recht cediret hätte.

Dem sey aber wie ihm wolle, so hat Savoyen wenig Hoffnung zum Besitz solcher Länder zu gelangen, nachdem die Türcken sich derselben im 15 Seculo bemächtiget; denen die Venetianer das gröste Theil wieder abgenommen, und muß es diesen zur Vormaur dienen, nachdem Candia verlohren gangen. Doch führen die Hertzoge zu Savoyen nicht allein das Wapen davon , sondern auch noch den Titul: Fürsten von Achaja und Morea.

uti tradit Autor der Historischen Relation Spanischer Staats. Affairen das Successions-Werck der Spanischen Königreiche betreffend. p. 60.
vid. Artic. XIII. illius Testamenti.
vid. des Kön. in Span. Praetens. auff Portugal.
vid. Hier. Conestag. de Portug. & Castil. Conjunct. qui Tr. extat in Tom. 2. hist. Illustr. p. 1102. Thuan. L. 65. & 69. hist. Franckenb. Europ. Herold. Part. 2. p. 716.
dans sa Recherche des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 176.
in Philippo Prud. L. 5. Disp. 7.
vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 31.
Inter quos Georg Laeti in l' Italia regnante Part. 1. p. 373. & Lipomenes ap. Honorium in Thesaur. Politic. Part. 4. c. 33. p. 379. & ex hoc Limnae. L. 5. Jur. Publ. c. 14. n. 17.
Staat von Savoyen p. 30.
vid. Spener d. l. §. 31.
vid. Spener d. l. §. 39.

nen nach dem Haag geschickten Ambassadeur de la Tour, bey dem Könige in Engelland, und denen Hn. General-Staaten zugleich die Ubergehung seines Principalen in gedachter Theilung beahnden.

Ein neues Recht hätte Savoyen auch durch des letzten Königs in Spanien Caroli II Testament erlanget, wenn solches vor gültig agnosciret würde, sintemahlen in demselben dem Duc d' Anjou der Duc de Berri, diesem der Ertz-Hertzog Carl zu Oesterreich, und diesem zuletzt der Hertzog zu Savoyen, und dessen Nachkommen, substituiret worden.

Zwölfftes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Portugal.

UNter denen vielen Praetendenten, welche sich nach Königs Henrici in Portugal anno 1580 erfolgtem Tode zu der Portugisischen Crone angaben , war auch Hertzog Emanuel Philibert zu Savoyen, weil dessen Fr. Mutter des Königs Henrici jüngere Schwester gewesen, und praetendirte dahero mit König Philippo II in Spanien, der von der ältesten Schwester gebohren, und mit Savoyen also in gleichem Grad war, zugleich zu succediren, und das Königreich Portugal, sonderlich aber die in Africa, Arabia, Indien sc. gemachte Conqueten, und die kostbahre Meublen und Kleinodien, zu theilen; doch soll Savoyen nachdem von seiner Foderung abgestanden seyn, ob solches aber geschehen in faveur Franckreichs, wie Jaque de Cassan will, oder in faveur des Königs Philippi II in Spanien, wie Caramuel vorgiebet, mögen andere untersuchen.

Dreyzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Morea und Achaja.

DIese Länder erheyrathete Philippus von Savoyen, des Graff Thomae III Sohn, mit seiner Gemahlin Jsabella de Ville-Hardouin, des Fürst Wilhelmi (oder wie ihn andere nennen Gambi) zu Morea und Achaja eintzigen Tochter, die vorhin an Philippum und Florentium von Hennegeau vermählt gewesen, welcher aber von Carolo zu Anjou König zu Neapolis gezwungen ward diese Länder ihm kaufflich zu überlassen; welchen Contract aber des Philippi Enckel, Amadaeus, vor ungültig erklähret, und solche Großväterliche Länder dahero zu recuperiren gesuchet, auch von dem Pabst deshalb anno 1387 eine Bulle erhalten, und mit den Venetianern ein Bündniß geschlossen; es ist aber dessen Vorhaben zu keinem Effect gekommen, dahero dessen Bruder, Ludovicus, weil er keine Kinder gehabt, Hertzog Amadaeum zu Savoyen zum Erben eingesetzet; wiewohl andere melden, des Philippi Nachkommen hätten solche Länder biß anno 1418 beseßen, da der letzte Ludovicus von Savoyen ohne Leibes-Erben verstorben, und die Königin Johanna zu Sicilien solche Länder als der Cron heimgefallene Lehen eingezogen, und dem Groß-Meister zu Rhodis nachdem ihr Recht cediret hätte.

Dem sey aber wie ihm wolle, so hat Savoyen wenig Hoffnung zum Besitz solcher Länder zu gelangen, nachdem die Türcken sich derselben im 15 Seculo bemächtiget; denen die Venetianer das gröste Theil wieder abgenommen, und muß es diesen zur Vormaur dienen, nachdem Candia verlohren gangen. Doch führen die Hertzoge zu Savoyen nicht allein das Wapen davon , sondern auch noch den Titul: Fürsten von Achaja und Morea.

uti tradit Autor der Historischen Relation Spanischer Staats. Affairen das Successions-Werck der Spanischen Königreiche betreffend. p. 60.
vid. Artic. XIII. illius Testamenti.
vid. des Kön. in Span. Praetens. auff Portugal.
vid. Hier. Conestag. de Portug. & Castil. Conjunct. qui Tr. extat in Tom. 2. hist. Illustr. p. 1102. Thuan. L. 65. & 69. hist. Franckenb. Europ. Herold. Part. 2. p. 716.
dans sa Recherche des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 176.
in Philippo Prud. L. 5. Disp. 7.
vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 31.
Inter quos Georg Laeti in l' Italia regnante Part. 1. p. 373. & Lipomenes ap. Honorium in Thesaur. Politic. Part. 4. c. 33. p. 379. & ex hoc Limnae. L. 5. Jur. Publ. c. 14. n. 17.
Staat von Savoyen p. 30.
vid. Spener d. l. §. 31.
vid. Spener d. l. §. 39.
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        <p>Ein neues Recht hätte Savoyen auch durch des letzten Königs in Spanien Caroli II            Testament erlanget, wenn solches vor gültig agnosciret würde, sintemahlen in demselben dem            Duc d' Anjou der Duc de Berri, diesem der Ertz-Hertzog Carl zu Oesterreich, und diesem            zuletzt der Hertzog zu Savoyen, und dessen Nachkommen, substituiret worden. <note place="foot">vid. Artic. XIII. illius Testamenti.</note></p>
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        <p>DIese Länder erheyrathete Philippus von Savoyen, des Graff Thomae III Sohn, mit seiner            Gemahlin Jsabella de Ville-Hardouin, des Fürst Wilhelmi (oder wie ihn andere nennen Gambi)            zu Morea und Achaja eintzigen Tochter, die vorhin an Philippum und Florentium von            Hennegeau vermählt gewesen, welcher aber von Carolo zu Anjou König zu Neapolis gezwungen            ward diese Länder ihm kaufflich zu überlassen; welchen Contract aber des Philippi Enckel,            Amadaeus, vor ungültig erklähret, und solche Großväterliche Länder dahero zu recuperiren            gesuchet, auch von dem Pabst deshalb anno 1387 eine Bulle erhalten, und mit den            Venetianern ein Bündniß geschlossen; es ist aber dessen Vorhaben zu keinem Effect            gekommen, dahero dessen Bruder, Ludovicus, weil er keine Kinder gehabt, Hertzog Amadaeum            zu Savoyen zum Erben eingesetzet; <note place="foot">vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c.              83. §. 31.</note> wiewohl andere <note place="foot">Inter quos Georg Laeti in l' Italia              regnante Part. 1. p. 373. &amp; Lipomenes ap. Honorium in Thesaur. Politic. Part. 4. c.              33. p. 379. &amp; ex hoc Limnae. L. 5. Jur. Publ. c. 14. n. 17.</note> melden, des            Philippi Nachkommen hätten solche Länder biß anno 1418 beseßen, da der letzte Ludovicus            von Savoyen ohne Leibes-Erben verstorben, und die Königin Johanna zu Sicilien solche            Länder als der Cron heimgefallene Lehen eingezogen, und dem Groß-Meister zu Rhodis nachdem            ihr Recht cediret hätte.</p>
        <p>Dem sey aber wie ihm wolle, so hat Savoyen wenig Hoffnung zum Besitz solcher Länder zu            gelangen, nachdem die Türcken sich derselben im 15 Seculo bemächtiget; denen die            Venetianer das gröste Theil wieder abgenommen, und muß es diesen zur Vormaur dienen,            nachdem Candia verlohren gangen. <note place="foot">Staat von Savoyen p. 30.</note> Doch            führen die Hertzoge zu Savoyen nicht allein das Wapen davon <note place="foot">vid. Spener              d. l. §. 31.</note>, sondern auch noch den Titul: Fürsten von Achaja und Morea. <note place="foot">vid. Spener d. l. §. 39.</note></p>
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[795/0706] nen nach dem Haag geschickten Ambassadeur de la Tour, bey dem Könige in Engelland, und denen Hn. General-Staaten zugleich die Ubergehung seines Principalen in gedachter Theilung beahnden. Ein neues Recht hätte Savoyen auch durch des letzten Königs in Spanien Caroli II Testament erlanget, wenn solches vor gültig agnosciret würde, sintemahlen in demselben dem Duc d' Anjou der Duc de Berri, diesem der Ertz-Hertzog Carl zu Oesterreich, und diesem zuletzt der Hertzog zu Savoyen, und dessen Nachkommen, substituiret worden. Zwölfftes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Portugal. UNter denen vielen Praetendenten, welche sich nach Königs Henrici in Portugal anno 1580 erfolgtem Tode zu der Portugisischen Crone angaben , war auch Hertzog Emanuel Philibert zu Savoyen, weil dessen Fr. Mutter des Königs Henrici jüngere Schwester gewesen, und praetendirte dahero mit König Philippo II in Spanien, der von der ältesten Schwester gebohren, und mit Savoyen also in gleichem Grad war, zugleich zu succediren, und das Königreich Portugal, sonderlich aber die in Africa, Arabia, Indien sc. gemachte Conqueten, und die kostbahre Meublen und Kleinodien, zu theilen; doch soll Savoyen nachdem von seiner Foderung abgestanden seyn, ob solches aber geschehen in faveur Franckreichs, wie Jaque de Cassan will, oder in faveur des Königs Philippi II in Spanien, wie Caramuel vorgiebet, mögen andere untersuchen. Dreyzehendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Morea und Achaja. DIese Länder erheyrathete Philippus von Savoyen, des Graff Thomae III Sohn, mit seiner Gemahlin Jsabella de Ville-Hardouin, des Fürst Wilhelmi (oder wie ihn andere nennen Gambi) zu Morea und Achaja eintzigen Tochter, die vorhin an Philippum und Florentium von Hennegeau vermählt gewesen, welcher aber von Carolo zu Anjou König zu Neapolis gezwungen ward diese Länder ihm kaufflich zu überlassen; welchen Contract aber des Philippi Enckel, Amadaeus, vor ungültig erklähret, und solche Großväterliche Länder dahero zu recuperiren gesuchet, auch von dem Pabst deshalb anno 1387 eine Bulle erhalten, und mit den Venetianern ein Bündniß geschlossen; es ist aber dessen Vorhaben zu keinem Effect gekommen, dahero dessen Bruder, Ludovicus, weil er keine Kinder gehabt, Hertzog Amadaeum zu Savoyen zum Erben eingesetzet; wiewohl andere melden, des Philippi Nachkommen hätten solche Länder biß anno 1418 beseßen, da der letzte Ludovicus von Savoyen ohne Leibes-Erben verstorben, und die Königin Johanna zu Sicilien solche Länder als der Cron heimgefallene Lehen eingezogen, und dem Groß-Meister zu Rhodis nachdem ihr Recht cediret hätte. Dem sey aber wie ihm wolle, so hat Savoyen wenig Hoffnung zum Besitz solcher Länder zu gelangen, nachdem die Türcken sich derselben im 15 Seculo bemächtiget; denen die Venetianer das gröste Theil wieder abgenommen, und muß es diesen zur Vormaur dienen, nachdem Candia verlohren gangen. Doch führen die Hertzoge zu Savoyen nicht allein das Wapen davon , sondern auch noch den Titul: Fürsten von Achaja und Morea. uti tradit Autor der Historischen Relation Spanischer Staats. Affairen das Successions-Werck der Spanischen Königreiche betreffend. p. 60. vid. Artic. XIII. illius Testamenti. vid. des Kön. in Span. Praetens. auff Portugal. vid. Hier. Conestag. de Portug. & Castil. Conjunct. qui Tr. extat in Tom. 2. hist. Illustr. p. 1102. Thuan. L. 65. & 69. hist. Franckenb. Europ. Herold. Part. 2. p. 716. dans sa Recherche des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 176. in Philippo Prud. L. 5. Disp. 7. vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 83. §. 31. Inter quos Georg Laeti in l' Italia regnante Part. 1. p. 373. & Lipomenes ap. Honorium in Thesaur. Politic. Part. 4. c. 33. p. 379. & ex hoc Limnae. L. 5. Jur. Publ. c. 14. n. 17. Staat von Savoyen p. 30. vid. Spener d. l. §. 31. vid. Spener d. l. §. 39.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 795. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/706>, abgerufen am 23.11.2024.