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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Walliser Land.

ES hat dieses Land ehemahlen denen Hertzogen zu Savoyen gehöret, anno 1533 aber sich denselben entzogen, und mit den Schweitzern sich auff ewig vereiniget. Doch soll der Hertzog zu Savoyen, zu Conservirung seines Rechtes, den Bischoff zu Sitter, welcher über das gantze Land zu gebiethen hat, stets an seinem Hof halten, gleich wie der Pabst noch Patriarchen von Constantinopel, Antiochien, Jerusalem, sc. zu Rom hält.

Fünfftes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Stadt Geneve.

WIe Carolus M. den Zug wider Desiderium der Longobarder König vorhatte, schickte demselben die Stadt Gebenn oder Geneve 700. Soldaten unter Anführung 2 tapfferer Männer mit Nahmen Toton und Beltram zu Hülffe. Weil sich diese beyde sehr wohl hielten, so erhielten sie nicht allein von dem Käyser den Titul Grafen zu Gebenna, sondern wurden auch auf des Käysers Befehl mit einer ewigen Rathsherrn-Stelle, und andern Freyheiten, von der Stadt beschencket, welche Dignität auch beyde auff ihre Nachkommen propagiret, biß dieselbe von König Bosone bloß auff eine Familie, in der Persohn des Graf Petri Hugonis ältesten Sohnes anno 887 gebracht worden. Bemeldte Grafen nun (welche vielleicht nicht anders als Käyserl. Vöigte waren) griffen immer weiter umb sich, und trachteten nicht allein ihre Freyheit zu vergrössern, sondern sich auch gar zu souverainen Herren der Stadt zu machen: da hergegen der Rath und die Bürgerschafft, mit Zuziehung der Bischöffe, als denen die höchste Gewalt in weltlichen Dingen Commissions-Weise mit anvertrauet war, sich solcher Gewalt und Unterdrückung widersetzten, und ihrer Freyheit als eine alte freye Käyserl. Reichs-Stadt maintenirten. Doch konten sie nicht verhindern, daß dieselbe nicht zu Zeiten umb ein merckliches geschwächet worden, indem bald die Bischöffe mit den Grafen in ein Horn bliesen, und viele dem Bischoffthumb zuständige Gerechtigkeiten über die Stadt, mit der Grafschafft verknüpfften, bald auch die Grafen von etlichen Käysern selbst unterstützet, die Souverainite mit Gewalt zu behaupten, und ihr Land zu vergrössern suchten.

Währenden solchen Streitigkeiten feyreten auch die Grafen zu Savoyen nicht, in dem Sie nicht nur verschiedene von den Grafen zu Genf zur Huldigung zwangen, sondern Amadaeus IV. brachte es auch dahin, daß die Stadt ihm anno 1290 die Thor öffnen, und ihn auff gewisse Weise vor ihren Herrn erkennen muste, welche der Dauphin von Vienne ihme vergeblich wieder abzunehmen suchte.

Anno 1309 litte die Stadt noch einen grössern Anstoß ihrer Freyheit durch die Troublen, in welche Sie mit dem Bischoff verfiel, dann dieser formirte, wegen der wider ihn außgestossenen Klagen, einen Process wider die Stadt bey dem Ertz-Bischoff zu Vienne, und excommunicirte sie endlich gar; welcher Bann auch dergestalt kräfftig würckete, daß der Bischoff von dem Volcke in der Kirche von St. Gervais vor ihren Printzen und Herrn auffgenommen, und Ihme die höchste JCtion, sampt dem mixto Imperio eingeräumet wurde.

Am meisten aber wurden die Genffer gekräncket, wie Graf Amadaeus zu Savoyen anno 1365 con Käyser Carolo IV das Reichs-Vicariat über die Stadt ausbrachte, Krafft dessen ihme Macht ertheilet wurde, die Jura Regia und Käyserliche Obergewalt daselbst auszuüben; doch ließ sich gedachtrr Käyser, auff gethane Remonstration bewegen, solch Vicariat durch 3 Declarationes wiederumb zu revociren, und den Bischoff sampt der Stadt in des Reichs Freyheit zu bestätigen; worinnen Sie auch von seinen 2 Söhnen Wenceslao und Sigismundo confirmiret worden.

Nach Abgang der alten Grafen von Genff kam die Grafschafft auff das Hauß Villars anno 1316, von denen sie Odo de Villars anno 1401 an Hertzog Amadaeum VIII. gegen 45000 fl. abtrat, und dadurch allen Strei-

Autor des Interest des Princes p. 154.

Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Walliser Land.

ES hat dieses Land ehemahlen denen Hertzogen zu Savoyen gehöret, anno 1533 aber sich denselben entzogen, und mit den Schweitzern sich auff ewig vereiniget. Doch soll der Hertzog zu Savoyen, zu Conservirung seines Rechtes, den Bischoff zu Sitter, welcher über das gantze Land zu gebiethen hat, stets an seinem Hof halten, gleich wie der Pabst noch Patriarchen von Constantinopel, Antiochien, Jerusalem, sc. zu Rom hält.

Fünfftes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Stadt Geneve.

WIe Carolus M. den Zug wider Desiderium der Longobarder König vorhatte, schickte demselben die Stadt Gebenn oder Geneve 700. Soldaten unter Anführung 2 tapfferer Männer mit Nahmen Toton und Beltram zu Hülffe. Weil sich diese beyde sehr wohl hielten, so erhielten sie nicht allein von dem Käyser den Titul Grafen zu Gebeña, sondern wurden auch auf des Käysers Befehl mit einer ewigen Rathsherrn-Stelle, und andern Freyheiten, von der Stadt beschencket, welche Dignität auch beyde auff ihre Nachkommen propagiret, biß dieselbe von König Bosone bloß auff eine Familie, in der Persohn des Graf Petri Hugonis ältesten Sohnes anno 887 gebracht worden. Bemeldte Grafen nun (welche vielleicht nicht anders als Käyserl. Vöigte waren) griffen immer weiter umb sich, und trachteten nicht allein ihre Freyheit zu vergrössern, sondern sich auch gar zu souverainen Herren der Stadt zu machen: da hergegen der Rath und die Bürgerschafft, mit Zuziehung der Bischöffe, als denen die höchste Gewalt in weltlichen Dingen Commissions-Weise mit anvertrauet war, sich solcher Gewalt und Unterdrückung widersetzten, und ihrer Freyheit als eine alte freye Käyserl. Reichs-Stadt maintenirten. Doch konten sie nicht verhindern, daß dieselbe nicht zu Zeiten umb ein merckliches geschwächet worden, indem bald die Bischöffe mit den Grafen in ein Horn bliesen, und viele dem Bischoffthumb zuständige Gerechtigkeiten über die Stadt, mit der Grafschafft verknüpfften, bald auch die Grafen von etlichen Käysern selbst unterstützet, die Souverainité mit Gewalt zu behaupten, und ihr Land zu vergrössern suchten.

Währenden solchen Streitigkeiten feyreten auch die Grafen zu Savoyen nicht, in dem Sie nicht nur verschiedene von den Grafen zu Genf zur Huldigung zwangen, sondern Amadaeus IV. brachte es auch dahin, daß die Stadt ihm anno 1290 die Thor öffnen, und ihn auff gewisse Weise vor ihren Herrn erkennen muste, welche der Dauphin von Vienne ihme vergeblich wieder abzunehmen suchte.

Anno 1309 litte die Stadt noch einen grössern Anstoß ihrer Freyheit durch die Troublen, in welche Sie mit dem Bischoff verfiel, dann dieser formirte, wegen der wider ihn außgestossenen Klagen, einen Process wider die Stadt bey dem Ertz-Bischoff zu Vienne, und excommunicirte sie endlich gar; welcher Bann auch dergestalt kräfftig würckete, daß der Bischoff von dem Volcke in der Kirche von St. Gervais vor ihren Printzen und Herrn auffgenommen, und Ihme die höchste JCtion, sampt dem mixto Imperio eingeräumet wurde.

Am meisten aber wurden die Genffer gekräncket, wie Graf Amadaeus zu Savoyen anno 1365 con Käyser Carolo IV das Reichs-Vicariat über die Stadt ausbrachte, Krafft dessen ihme Macht ertheilet wurde, die Jura Regia und Käyserliche Obergewalt daselbst auszuüben; doch ließ sich gedachtrr Käyser, auff gethane Remonstration bewegen, solch Vicariat durch 3 Declarationes wiederumb zu revociren, und den Bischoff sampt der Stadt in des Reichs Freyheit zu bestätigen; worinnen Sie auch von seinen 2 Söhnen Wenceslao und Sigismundo confirmiret worden.

Nach Abgang der alten Grafen von Genff kam die Grafschafft auff das Hauß Villars anno 1316, von denen sie Odo de Villars anno 1401 an Hertzog Amadaeum VIII. gegen 45000 fl. abtrat, und dadurch allen Strei-

Autor des Interest des Princes p. 154.
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        <p>ES hat dieses Land ehemahlen denen Hertzogen zu Savoyen gehöret, anno 1533 aber sich            denselben entzogen, und mit den Schweitzern sich auff ewig vereiniget. Doch soll der            Hertzog zu Savoyen, zu Conservirung seines Rechtes, den Bischoff zu Sitter, welcher über            das gantze Land zu gebiethen hat, stets an seinem Hof halten, gleich wie der Pabst noch            Patriarchen von Constantinopel, Antiochien, Jerusalem, sc. zu Rom hält. <note place="foot">Autor des Interest des Princes p. 154.</note></p>
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        <p>Währenden solchen Streitigkeiten feyreten auch die Grafen zu Savoyen nicht, in dem Sie            nicht nur verschiedene von den Grafen zu Genf zur Huldigung zwangen, sondern Amadaeus IV.            brachte es auch dahin, daß die Stadt ihm anno 1290 die Thor öffnen, und ihn auff gewisse            Weise vor ihren Herrn erkennen muste, welche der Dauphin von Vienne ihme vergeblich wieder            abzunehmen suchte.</p>
        <p>Anno 1309 litte die Stadt noch einen grössern Anstoß ihrer Freyheit durch die Troublen,            in welche Sie mit dem Bischoff verfiel, dann dieser formirte, wegen der wider ihn            außgestossenen Klagen, einen Process wider die Stadt bey dem Ertz-Bischoff zu Vienne, und            excommunicirte sie endlich gar; welcher Bann auch dergestalt kräfftig würckete, daß der            Bischoff von dem Volcke in der Kirche von St. Gervais vor ihren Printzen und Herrn            auffgenommen, und Ihme die höchste JCtion, sampt dem mixto Imperio eingeräumet wurde.</p>
        <p>Am meisten aber wurden die Genffer gekräncket, wie Graf Amadaeus zu Savoyen anno 1365 con            Käyser Carolo IV das Reichs-Vicariat über die Stadt ausbrachte, Krafft dessen ihme Macht            ertheilet wurde, die Jura Regia und Käyserliche Obergewalt daselbst auszuüben; doch ließ            sich gedachtrr Käyser, auff gethane Remonstration bewegen, solch Vicariat durch 3            Declarationes wiederumb zu revociren, und den Bischoff sampt der Stadt in des Reichs            Freyheit zu bestätigen; worinnen Sie auch von seinen 2 Söhnen Wenceslao und Sigismundo            confirmiret worden.</p>
        <p>Nach Abgang der alten Grafen von Genff kam die Grafschafft auff das Hauß Villars anno            1316, von denen sie Odo de Villars anno 1401 an Hertzog Amadaeum VIII. gegen 45000 fl.            abtrat, und dadurch allen Strei-
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[789/0700] Vierdtes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Walliser Land. ES hat dieses Land ehemahlen denen Hertzogen zu Savoyen gehöret, anno 1533 aber sich denselben entzogen, und mit den Schweitzern sich auff ewig vereiniget. Doch soll der Hertzog zu Savoyen, zu Conservirung seines Rechtes, den Bischoff zu Sitter, welcher über das gantze Land zu gebiethen hat, stets an seinem Hof halten, gleich wie der Pabst noch Patriarchen von Constantinopel, Antiochien, Jerusalem, sc. zu Rom hält. Fünfftes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Stadt Geneve. WIe Carolus M. den Zug wider Desiderium der Longobarder König vorhatte, schickte demselben die Stadt Gebenn oder Geneve 700. Soldaten unter Anführung 2 tapfferer Männer mit Nahmen Toton und Beltram zu Hülffe. Weil sich diese beyde sehr wohl hielten, so erhielten sie nicht allein von dem Käyser den Titul Grafen zu Gebeña, sondern wurden auch auf des Käysers Befehl mit einer ewigen Rathsherrn-Stelle, und andern Freyheiten, von der Stadt beschencket, welche Dignität auch beyde auff ihre Nachkommen propagiret, biß dieselbe von König Bosone bloß auff eine Familie, in der Persohn des Graf Petri Hugonis ältesten Sohnes anno 887 gebracht worden. Bemeldte Grafen nun (welche vielleicht nicht anders als Käyserl. Vöigte waren) griffen immer weiter umb sich, und trachteten nicht allein ihre Freyheit zu vergrössern, sondern sich auch gar zu souverainen Herren der Stadt zu machen: da hergegen der Rath und die Bürgerschafft, mit Zuziehung der Bischöffe, als denen die höchste Gewalt in weltlichen Dingen Commissions-Weise mit anvertrauet war, sich solcher Gewalt und Unterdrückung widersetzten, und ihrer Freyheit als eine alte freye Käyserl. Reichs-Stadt maintenirten. Doch konten sie nicht verhindern, daß dieselbe nicht zu Zeiten umb ein merckliches geschwächet worden, indem bald die Bischöffe mit den Grafen in ein Horn bliesen, und viele dem Bischoffthumb zuständige Gerechtigkeiten über die Stadt, mit der Grafschafft verknüpfften, bald auch die Grafen von etlichen Käysern selbst unterstützet, die Souverainité mit Gewalt zu behaupten, und ihr Land zu vergrössern suchten. Währenden solchen Streitigkeiten feyreten auch die Grafen zu Savoyen nicht, in dem Sie nicht nur verschiedene von den Grafen zu Genf zur Huldigung zwangen, sondern Amadaeus IV. brachte es auch dahin, daß die Stadt ihm anno 1290 die Thor öffnen, und ihn auff gewisse Weise vor ihren Herrn erkennen muste, welche der Dauphin von Vienne ihme vergeblich wieder abzunehmen suchte. Anno 1309 litte die Stadt noch einen grössern Anstoß ihrer Freyheit durch die Troublen, in welche Sie mit dem Bischoff verfiel, dann dieser formirte, wegen der wider ihn außgestossenen Klagen, einen Process wider die Stadt bey dem Ertz-Bischoff zu Vienne, und excommunicirte sie endlich gar; welcher Bann auch dergestalt kräfftig würckete, daß der Bischoff von dem Volcke in der Kirche von St. Gervais vor ihren Printzen und Herrn auffgenommen, und Ihme die höchste JCtion, sampt dem mixto Imperio eingeräumet wurde. Am meisten aber wurden die Genffer gekräncket, wie Graf Amadaeus zu Savoyen anno 1365 con Käyser Carolo IV das Reichs-Vicariat über die Stadt ausbrachte, Krafft dessen ihme Macht ertheilet wurde, die Jura Regia und Käyserliche Obergewalt daselbst auszuüben; doch ließ sich gedachtrr Käyser, auff gethane Remonstration bewegen, solch Vicariat durch 3 Declarationes wiederumb zu revociren, und den Bischoff sampt der Stadt in des Reichs Freyheit zu bestätigen; worinnen Sie auch von seinen 2 Söhnen Wenceslao und Sigismundo confirmiret worden. Nach Abgang der alten Grafen von Genff kam die Grafschafft auff das Hauß Villars anno 1316, von denen sie Odo de Villars anno 1401 an Hertzog Amadaeum VIII. gegen 45000 fl. abtrat, und dadurch allen Strei- Autor des Interest des Princes p. 154.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 789. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/700>, abgerufen am 25.11.2024.