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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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welches nachdem auf die Könige in Franckreich als welche von gedachtem Eudone, wie folgende Stamm-Tafel ausweise, abstammeten, devolviret.

Conradus Kön. in Arelat und Burgund. [unleserliches Material]

III. Es sey dieses Reich von denen Käysern denen Königen in Franckreich cediret und verkaufft worden.

IV. Es wären über dem allen die meisten Provintzien, so Franckreich von diesem Arrelatischen und Burgundischen Reiche besässe, ex titulis particularibus, nach dem sie sich schon von dem Reiche abgerissen gehabt, an die Cron Franckreich kommen.

Von des Reichs wegen wird darauf repliciret:

Des Reichs Replic. I. Die von den alten Königen Clodovaeo, Chlodomiro und andern geschehene conquetirung könte den itzigen Königen in Franckreich kein Recht geben, weil es sich mit solchen Provintzien nach der Zeit und sonderlich durch die von des Caroli M. Nachkommen gemachte Theilungen, sehr geändert; Daß Boso sich der West-Fränckischen Könige Herrschafft entzogen, könte zwar nicht geleugnet werden, doch hätte sich derselbe auch vieler Oerter von des Ludovici

Dupuy d. l. p. 346.
Daß das Königreich Arrelat oder Burgund denen Königen in Franckreich verkauffet, wird von denen Frantzosen insgemein vorgegeben, wann aber, und von wem solches gescheben, darinnen sind sie unter sich selbst uneinig. Bodinus de Republ. L. I. c. 9. n. 128. und Jaques de Cassan en ses recherches des droits du Roy de France p. 773. melden, Käyser Henricus V. habe solches Philippo Valesio Kön. in Franckr. vor 800. Pf. Silbers verkaufft, davon die Qvittungen, und Ratihabition der Stände des Reichs noch in dem Königlichen Archive verhanden. Vignier en la Bibliothec. histor. Part. 3. p. 423. gedencket, Albertus habe solches ann. 1299 an König Philippum Pulchrum cediret. p. 449. aber schreibet er solches Käys. Henrico VII. von Lützelburg zu, der dieses Reich Philippo Valesio verkaufft haben soll. Andere sagen Käyser Carolus IV habe König Carolo V in Franckreich cediret. vid. Theodor de Niem Lib. 2. c. 25. Aventin Lib. 6. Annal. Bojor. Crusius Part. 3. Annal. Suev. Lib. 5.
vide late Dupuy d. tr. p. 348. seqq. Bodin. de Rep. Lib. 1. c. 9.
vid. Autor des Berichts von dem alten Königreich Austrasien.

welches nachdem auf die Könige in Franckreich als welche von gedachtem Eudone, wie folgende Stamm-Tafel ausweise, abstammeten, devolviret.

Conradus Kön. in Arelat und Burgund. [unleserliches Material]

III. Es sey dieses Reich von denen Käysern denen Königen in Franckreich cediret und verkaufft worden.

IV. Es wären über dem allen die meisten Provintzien, so Franckreich von diesem Arrelatischen und Burgundischen Reiche besässe, ex titulis particularibus, nach dem sie sich schon von dem Reiche abgerissen gehabt, an die Cron Franckreich kommen.

Von des Reichs wegen wird darauf repliciret:

Des Reichs Replic. I. Die von den alten Königen Clodovaeo, Chlodomiro und andern geschehene conquetirung könte den itzigen Königen in Franckreich kein Recht geben, weil es sich mit solchen Provintzien nach der Zeit und sonderlich durch die von des Caroli M. Nachkommen gemachte Theilungen, sehr geändert; Daß Boso sich der West-Fränckischen Könige Herrschafft entzogen, könte zwar nicht geleugnet werden, doch hätte sich derselbe auch vieler Oerter von des Ludovici

Dupuy d. l. p. 346.
Daß das Königreich Arrelat oder Burgund denen Königen in Franckreich verkauffet, wird von denen Frantzosen insgemein vorgegeben, wann aber, und von wem solches gescheben, dariñen sind sie unter sich selbst uneinig. Bodinus de Republ. L. I. c. 9. n. 128. und Jaques de Cassan en ses recherches des droits du Roy de France p. 773. melden, Käyser Henricus V. habe solches Philippo Valesio Kön. in Franckr. vor 800. Pf. Silbers verkaufft, davon die Qvittungen, und Ratihabition der Stände des Reichs noch in dem Königlichen Archive verhanden. Vignier en la Bibliothec. histor. Part. 3. p. 423. gedencket, Albertus habe solches ann. 1299 an König Philippum Pulchrum cediret. p. 449. aber schreibet er solches Käys. Henrico VII. von Lützelburg zu, der dieses Reich Philippo Valesio verkaufft haben soll. Andere sagen Käyser Carolus IV habe König Carolo V in Franckreich cediret. vid. Theodor de Niem Lib. 2. c. 25. Aventin Lib. 6. Annal. Bojor. Crusius Part. 3. Annal. Suev. Lib. 5.
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vid. Autor des Berichts von dem alten Königreich Austrasien.
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        <p>IV. Es wären über dem allen die meisten Provintzien, so Franckreich von diesem            Arrelatischen und Burgundischen Reiche besässe, ex titulis particularibus, nach dem sie            sich schon von dem Reiche abgerissen gehabt, an die Cron Franckreich kommen. <note place="foot">vide late Dupuy d. tr. p. 348. seqq. Bodin. de Rep. Lib. 1. c.            9.</note></p>
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[35/0063] welches nachdem auf die Könige in Franckreich als welche von gedachtem Eudone, wie folgende Stamm-Tafel ausweise, abstammeten, devolviret. Conradus Kön. in Arelat und Burgund. _ III. Es sey dieses Reich von denen Käysern denen Königen in Franckreich cediret und verkaufft worden. IV. Es wären über dem allen die meisten Provintzien, so Franckreich von diesem Arrelatischen und Burgundischen Reiche besässe, ex titulis particularibus, nach dem sie sich schon von dem Reiche abgerissen gehabt, an die Cron Franckreich kommen. Von des Reichs wegen wird darauf repliciret: I. Die von den alten Königen Clodovaeo, Chlodomiro und andern geschehene conquetirung könte den itzigen Königen in Franckreich kein Recht geben, weil es sich mit solchen Provintzien nach der Zeit und sonderlich durch die von des Caroli M. Nachkommen gemachte Theilungen, sehr geändert; Daß Boso sich der West-Fränckischen Könige Herrschafft entzogen, könte zwar nicht geleugnet werden, doch hätte sich derselbe auch vieler Oerter von des Ludovici Des Reichs Replic. Dupuy d. l. p. 346. Daß das Königreich Arrelat oder Burgund denen Königen in Franckreich verkauffet, wird von denen Frantzosen insgemein vorgegeben, wann aber, und von wem solches gescheben, dariñen sind sie unter sich selbst uneinig. Bodinus de Republ. L. I. c. 9. n. 128. und Jaques de Cassan en ses recherches des droits du Roy de France p. 773. melden, Käyser Henricus V. habe solches Philippo Valesio Kön. in Franckr. vor 800. Pf. Silbers verkaufft, davon die Qvittungen, und Ratihabition der Stände des Reichs noch in dem Königlichen Archive verhanden. Vignier en la Bibliothec. histor. Part. 3. p. 423. gedencket, Albertus habe solches ann. 1299 an König Philippum Pulchrum cediret. p. 449. aber schreibet er solches Käys. Henrico VII. von Lützelburg zu, der dieses Reich Philippo Valesio verkaufft haben soll. Andere sagen Käyser Carolus IV habe König Carolo V in Franckreich cediret. vid. Theodor de Niem Lib. 2. c. 25. Aventin Lib. 6. Annal. Bojor. Crusius Part. 3. Annal. Suev. Lib. 5. vide late Dupuy d. tr. p. 348. seqq. Bodin. de Rep. Lib. 1. c. 9. vid. Autor des Berichts von dem alten Königreich Austrasien.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/63>, abgerufen am 21.11.2024.