Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Lehen entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen sc. alliiret hatte.

In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro, des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom, mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno 1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten, und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst 2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien, Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich, und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein.

Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde; sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog persöhnlich, sub poena excommunicationis & privationis omnium bonorum & feudi, vor sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff. In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede zu machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der König in Franckreich garant oder Bürge seyn.

In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten, einige Soldaten heimlich wer-

quae extat dans le Recueil des Traite de Paix Tom. 3. p. 449.

Lehen entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen sc. alliiret hatte.

In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro, des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom, mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno 1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten, und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst 2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien, Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich, und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein.

Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde; sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog persöhnlich, sub poena excommunicationis & privationis omnium bonorum & feudi, vor sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff. In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede zu machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der König in Franckreich garant oder Bürge seyn.

In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten, einige Soldaten heimlich wer-

quae extat dans le Recueil des Traité de Paix Tom. 3. p. 449.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0612" n="701"/>
Lehen            entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden            war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den            mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen            sc. alliiret hatte.</p>
        <p>In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro,            des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom,            mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno            1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder            zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf            allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so            zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten,            und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit            sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse            Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten            Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet            war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin            dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor            erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen            zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro            befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu            Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so            gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der            Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst            2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene            Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der            Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht            vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien,            Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine            prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber            weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich,            und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein.</p>
        <p>Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde;            sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu            besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog            persöhnlich, sub poena excommunicationis &amp; privationis omnium bonorum &amp; feudi, vor            sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff.            In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden            Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber            von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio            praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der            Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff            zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem            Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst            genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede <note place="foot">quae extat dans le Recueil des Traité de Paix Tom. 3. p. 449.</note> zu            machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon            und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro            restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die            Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen            Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der            König in Franckreich garant oder Bürge seyn.</p>
        <p>In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst            Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn            foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten,            einige Soldaten heimlich wer-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[701/0612] Lehen entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen sc. alliiret hatte. In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro, des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom, mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno 1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten, und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst 2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien, Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich, und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein. Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde; sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog persöhnlich, sub poena excommunicationis & privationis omnium bonorum & feudi, vor sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff. In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede zu machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der König in Franckreich garant oder Bürge seyn. In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten, einige Soldaten heimlich wer- quae extat dans le Recueil des Traité de Paix Tom. 3. p. 449.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/612
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 701. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/612>, abgerufen am 22.11.2024.