Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Persohn nach Regenspurg, verglich sich daselbst mit dem Käyser, und denen Fürsten in Teutschland, und nachdem er von diesen erhielte den Königlichen Titul zu führen, kehrte er in Friede wieder zurück, und entstund daraus das Königreich Burgundia Transjurana, welches den östlichen Theil von der Schweitz, Savoyen, Brüsgau, Suntgaw, Vehtland, Cromerland, Zürch und andere Oerter mehr in sich begriffen. Nun trug es sich zu, daß obgedachter Hugo, des Caroli Constantini Königs in Arelat Vormund zum Könige in Italien beruffen ward, worauf aber auch Rudolphus II König in Burgund praetension machre, und sich Hugoni also widersetzte. Damit nun Rudolphus seinen Anspruch auf Italien fallen liesse, so spielete Hugo den grössesten Theil von seines Pfleg-Sohnes Ländern Rudolpho in die Hände. Wodurch dann Carolus Constantinus, da der Majorennis ward, sich genöthiget befand, den Königlichen Titul zu verlassen, und sich einen Hertzog zu nennen. Die beyden Reiche aber, nemlich das Burgundische und Arrelatische, giengen auf solche Weise in eines, welches bald unter dem Nahmen Arrelat, bald unter dem Nahmen Burgund genommen worden, und aus unterschiedlichen zusammen gefügten Stücken der Königreiche Lothringen, Italien und Provence bestanden. Anno 940 wurd sothanes Reich in der Minderjährigkeit seines 3ten Königes Conradi, des Rudolphi II Sohn von Ludovico Transmarino König in West-Francken angefochten, aber von dem Ost-Fränckischen oder der Teutschen Könige Ottone M. beschirmet, und wiederum Lehnbündig gemachet. Conrado succedirte sein Sohn Rudolphus III, der aber keine Leibes-Erben hatte, und dahero mit Einwilligung der Stände, und der Stieff-Kinder, das Reich seiner Schwester Gerbergae Sohn Käyser Henrico II vermachte, diesem aber Conradum II oder, wie andere wollen, dessen Sohn Henricum III substituirte. Nach henrici Tod wolte Rudolphus zwar sein Wort wieder zurück nehmen, allein Henrici Successor, Käyser Conradus II oder Salicus, widersetzte sich demselben aufs kräfftigste, nahm Basel ein, und brachte es dahin, daß Rudolphus in dem Friedenschluß versprach, Burgund bey dem Reich zu lassen. Wie denn auch nach Rudolphi Tod ann. 1032 so wohl gedachter Conradus, als auch ann. 1038 dessen Sohn Henricus III zum Könige in Burgund gekröhnet wurde. Es gieng zwar Odoni oder Ludoni Grafen zu Champagne, der von des Rudolphi anderer Schwester Berta gebohren war, sehr nahe, daß er von seines Mutter Brudern Erbschafft nichts bekame, und bemächtigte sich demnach mit Gewalt ann. 1032, wie Conradus im Krieg mit den Ungarn verwickelt war, eines guten Theiles dieses Königreiches, wurd aber bey des Conradi Zurückkunfft genöthiget alles wieder zu verlassen, und dessen Gnade anzuflehen / konte auch nicht einmahl von Conrado erhalten, daß er nur damit belehnet wurde. Und wurd also dieses Königreich dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche völlig einverleibet. Weilen aber nachdem in Teutschland unter denen Käysern die bekandte grundverderbliche Zwietracht und Trennungen entstunden, so machte sich bey solcher Gelegenheit ein grosses Theil selbiger Länder, sonderlich die weit entlegene, von der Bottmäßigkeit des Reiches loß, davon jedoch die meisten von Käyser Friderico oder Barbarossa, durch die mit Beatrice eines mächtigen Grafen in Burgundien eintzige Tochter und Erbin getroffene Vermählung, wieder herzu gebracht wurden; wie dann auch die Stände von Burgundien sich dem Käyser gantz unterworffen, und ihme die schuldige Treue versprochen, und blieb vid. Regino ad ann. 888. & 894. Aventin. Annal. Bojoar. Lib. 4. p. 359. Crus. Annal. Suevic. Lib. 3. Part. 2. c. 4. Conring. de Fin. c. 12. §. 5. seqq. Schurtzfleisch d. Disp. d. l. Vigner. in Chron. Burgund. ad an. 888. Dupuy d. Tr. p. 345. Luitprandus L. 3. c. 13. Conring. de Fin. c. 12. §. 9. Guillimannus Lib. 4. Orig. Habsp. p. 108. Vignier in Chron. Burgund. ad ann. 904. 927. 930. & 933. Schurtzfleisch d. l. Conring. d. l. Conring. d. l. §. 10. Sigebertus Gamblacens. ad ann. 945. Schurtzfleisch d. Disp. in fin. vid. Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. 31. Herman. Contractus c. chron. p. 321. Aventin. Lib. 4. Annal. Boj. p. 302. 324. Crus. Annal. Suevic. Part. 2. c. 7. Conring. d. §. 9. Wippo in Vita Conradi Salici Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. Crus. Annal. Suev. Part. 2. Lib. 3. c. 7. Conring. d. c. 12. §. 11. Strauch. Disp. jur. publ. 2. Conring. d. l. §. 12. Wippo in Vita Conradi Salici. Otto Frisingens. Lib. 6. c. 31. Hermann. Contractus ad ann 1033. & 1034. Godofredus Viterbiensis in Vita Conradi Salici. Mezere hist. gall. Tom. II. p. 488. Vignerius in Chron. Burgund. ad ann. 1034. Conf. Strauch. Disp. J. P. 1. §. 2. Pfeffinger. ad Vitriar. L. 1. c. 2. §. 12. lit e. p. 30. Otto Frisingens. Lib. 2. c. 29. Radevic. Lib. 1. c. 11. Guntherus Lib. 6. Ligurini.
Persohn nach Regenspurg, verglich sich daselbst mit dem Käyser, und denen Fürsten in Teutschland, und nachdem er von diesen erhielte den Königlichen Titul zu führen, kehrte er in Friede wieder zurück, und entstund daraus das Königreich Burgundia Transjurana, welches den östlichen Theil von der Schweitz, Savoyen, Brüsgau, Suntgaw, Vehtland, Cromerland, Zürch und andere Oerter mehr in sich begriffen. Nun trug es sich zu, daß obgedachter Hugo, des Caroli Constantini Königs in Arelat Vormund zum Könige in Italien beruffen ward, worauf aber auch Rudolphus II König in Burgund praetension machre, und sich Hugoni also widersetzte. Damit nun Rudolphus seinen Anspruch auf Italien fallen liesse, so spielete Hugo den grössesten Theil von seines Pfleg-Sohnes Ländern Rudolpho in die Hände. Wodurch dann Carolus Constantinus, da der Majorennis ward, sich genöthiget befand, den Königlichen Titul zu verlassen, und sich einen Hertzog zu nennen. Die beyden Reiche aber, nemlich das Burgundische und Arrelatische, giengen auf solche Weise in eines, welches bald unter dem Nahmen Arrelat, bald unter dem Nahmen Burgund genommen worden, und aus unterschiedlichen zusammen gefügten Stücken der Königreiche Lothringen, Italien und Provence bestanden. Anno 940 wurd sothanes Reich in der Minderjährigkeit seines 3ten Königes Conradi, des Rudolphi II Sohn von Ludovico Transmarino König in West-Francken angefochten, aber von dem Ost-Fränckischen oder der Teutschen Könige Ottone M. beschirmet, und wiederum Lehnbündig gemachet. Conrado succedirte sein Sohn Rudolphus III, der aber keine Leibes-Erben hatte, und dahero mit Einwilligung der Stände, und der Stieff-Kinder, das Reich seiner Schwester Gerbergae Sohn Käyser Henrico II vermachte, diesem aber Conradum II oder, wie andere wollen, dessen Sohn Henricum III substituirte. Nach henrici Tod wolte Rudolphus zwar sein Wort wieder zurück nehmẽ, allein Henrici Successor, Käyser Conradus II oder Salicus, widersetzte sich demselben aufs kräfftigste, nahm Basel ein, und brachte es dahin, daß Rudolphus in dem Friedenschluß versprach, Burgund bey dem Reich zu lassen. Wie denn auch nach Rudolphi Tod ann. 1032 so wohl gedachter Conradus, als auch ann. 1038 dessen Sohn Henricus III zum Könige in Burgund gekröhnet wurde. Es gieng zwar Odoni oder Ludoni Grafen zu Champagne, der von des Rudolphi anderer Schwester Berta gebohren war, sehr nahe, daß er von seines Mutter Brudern Erbschafft nichts bekame, und bemächtigte sich demnach mit Gewalt ann. 1032, wie Conradus im Krieg mit den Ungarn verwickelt war, eines guten Theiles dieses Königreiches, wurd aber bey des Conradi Zurückkunfft genöthiget alles wieder zu verlassen, und dessen Gnade anzuflehen / konte auch nicht einmahl von Conrado erhalten, daß er nur damit belehnet wurde. Und wurd also dieses Königreich dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche völlig einverleibet. Weilen aber nachdem in Teutschland unter denen Käysern die bekandte grundverderbliche Zwietracht und Trennungen entstunden, so machte sich bey solcher Gelegenheit ein grosses Theil selbiger Länder, sonderlich die weit entlegene, von der Bottmäßigkeit des Reiches loß, davon jedoch die meisten von Käyser Friderico oder Barbarossa, durch die mit Beatrice eines mächtigen Grafen in Burgundien eintzige Tochter und Erbin getroffene Vermählung, wieder herzu gebracht wurden; wie dann auch die Stände von Burgundien sich dem Käyser gantz unterworffen, und ihme die schuldige Treue versprochen, und blieb vid. Regino ad ann. 888. & 894. Aventin. Annal. Bojoar. Lib. 4. p. 359. Crus. Annal. Suevic. Lib. 3. Part. 2. c. 4. Conring. de Fin. c. 12. §. 5. seqq. Schurtzfleisch d. Disp. d. l. Vigner. in Chron. Burgund. ad an. 888. Dupuy d. Tr. p. 345. Luitprandus L. 3. c. 13. Conring. de Fin. c. 12. §. 9. Guillimannus Lib. 4. Orig. Habsp. p. 108. Vignier in Chron. Burgund. ad ann. 904. 927. 930. & 933. Schurtzfleisch d. l. Conring. d. l. Conring. d. l. §. 10. Sigebertus Gamblacens. ad ann. 945. Schurtzfleisch d. Disp. in fin. vid. Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. 31. Herman. Contractus c. chron. p. 321. Aventin. Lib. 4. Annal. Boj. p. 302. 324. Crus. Annal. Suevic. Part. 2. c. 7. Conring. d. §. 9. Wippo in Vita Conradi Salici Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. Crus. Annal. Suev. Part. 2. Lib. 3. c. 7. Conring. d. c. 12. §. 11. Strauch. Disp. jur. publ. 2. Conring. d. l. §. 12. Wippo in Vita Conradi Salici. Otto Frisingens. Lib. 6. c. 31. Hermann. Contractus ad ann 1033. & 1034. Godofredus Viterbiensis in Vita Conradi Salici. Mezere hist. gall. Tom. II. p. 488. Vignerius in Chron. Burgund. ad ann. 1034. Conf. Strauch. Disp. J. P. 1. §. 2. Pfeffinger. ad Vitriar. L. 1. c. 2. §. 12. lit e. p. 30. Otto Frisingens. Lib. 2. c. 29. Radevic. Lib. 1. c. 11. Guntherus Lib. 6. Ligurini.
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Damit nun Rudolphus seinen Anspruch auf Italien fallen liesse, so spielete Hugo den grössesten Theil von seines Pfleg-Sohnes Ländern Rudolpho in die Hände. <note place="foot">Luitprandus L. 3. c. 13. Conring. de Fin. c. 12. §. 9. Guillimannus Lib. 4. Orig. Habsp. p. 108. Vignier in Chron. Burgund. ad ann. 904. 927. 930. & 933.</note> Wodurch dann Carolus Constantinus, da der Majorennis ward, sich genöthiget befand, den Königlichen Titul zu verlassen, und sich einen Hertzog zu nennen. <note place="foot">Schurtzfleisch d. l.</note> Die beyden Reiche aber, nemlich das Burgundische und Arrelatische, giengen auf solche Weise in eines, welches bald unter dem Nahmen Arrelat, bald unter dem Nahmen Burgund genommen worden, und aus unterschiedlichen zusammen gefügten Stücken der Königreiche Lothringen, Italien und Provence bestanden. <note place="foot">Conring. d. l.</note></p> <p>Anno 940 wurd sothanes Reich in der Minderjährigkeit seines 3ten Königes Conradi, des Rudolphi II Sohn von Ludovico Transmarino König in West-Francken angefochten, aber von dem Ost-Fränckischen oder der Teutschen Könige Ottone M. beschirmet, und wiederum Lehnbündig gemachet. <note place="foot">Conring. d. l. §. 10. Sigebertus Gamblacens. ad ann. 945. Schurtzfleisch d. Disp. in fin.</note> Conrado succedirte sein Sohn Rudolphus III, der aber keine Leibes-Erben hatte, und dahero mit Einwilligung der Stände, und der Stieff-Kinder, das Reich seiner Schwester Gerbergae Sohn Käyser Henrico II vermachte, diesem aber Conradum II oder, wie andere wollen, dessen Sohn Henricum III substituirte. <note place="foot">vid. Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. 31. Herman. Contractus c. chron. p. 321. Aventin. Lib. 4. Annal. Boj. p. 302. 324. Crus. Annal. Suevic. Part. 2. c. 7. Conring. d. §. 9.</note> Nach henrici Tod wolte Rudolphus zwar sein Wort wieder zurück nehmẽ, allein Henrici Successor, Käyser Conradus II oder Salicus, widersetzte sich demselben aufs kräfftigste, nahm Basel ein, und brachte es dahin, daß Rudolphus in dem Friedenschluß versprach, Burgund bey dem Reich zu lassen. <note place="foot">Wippo in Vita Conradi Salici Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. Crus. Annal. Suev. Part. 2. Lib. 3. c. 7. Conring. d. c. 12. §. 11. Strauch. Disp. jur. publ. 2.</note> Wie denn auch nach Rudolphi Tod ann. 1032 so wohl gedachter Conradus, als auch ann. 1038 dessen Sohn Henricus III zum Könige in Burgund gekröhnet wurde. <note place="foot">Conring. d. l. §. 12.</note> Es gieng zwar Odoni oder Ludoni Grafen zu Champagne, der von des Rudolphi anderer Schwester Berta gebohren war, sehr nahe, daß er von seines Mutter Brudern Erbschafft nichts bekame, und bemächtigte sich demnach mit Gewalt ann. 1032, wie Conradus im Krieg mit den Ungarn verwickelt war, eines guten Theiles dieses Königreiches, <note place="foot">Wippo in Vita Conradi Salici.</note> wurd aber bey des Conradi Zurückkunfft genöthiget alles wieder zu verlassen, und dessen Gnade anzuflehen <note place="foot">Otto Frisingens. Lib. 6. c. 31. Hermann. Contractus ad ann 1033. & 1034. Godofredus Viterbiensis in Vita Conradi Salici. Mezere hist. gall. Tom. II. p. 488.</note>/ konte auch nicht einmahl von Conrado erhalten, daß er nur damit belehnet wurde. <note place="foot">Vignerius in Chron. Burgund. ad ann. 1034.</note> Und wurd also dieses Königreich dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche völlig einverleibet. <note place="foot">Conf. Strauch. Disp. J. P. 1. §. 2. Pfeffinger. ad Vitriar. L. 1. c. 2. §. 12. lit e. p. 30.</note> Weilen aber nachdem in Teutschland unter denen Käysern die bekandte grundverderbliche Zwietracht und Trennungen entstunden, so machte sich bey solcher Gelegenheit ein grosses Theil selbiger Länder, sonderlich die weit entlegene, von der Bottmäßigkeit des Reiches loß, davon jedoch die meisten von Käyser Friderico oder Barbarossa, durch die mit Beatrice eines mächtigen Grafen in Burgundien eintzige Tochter und Erbin getroffene Vermählung, wieder herzu gebracht wurden; <note place="foot">Otto Frisingens. Lib. 2. c. 29.</note> wie dann auch die Stände von Burgundien sich dem Käyser gantz unterworffen, und ihme die schuldige Treue versprochen, <note place="foot">Radevic. Lib. 1. c. 11. Guntherus Lib. 6. Ligurini.</note> und blieb </p> </div> </body> </text> </TEI> [32/0060]
Persohn nach Regenspurg, verglich sich daselbst mit dem Käyser, und denen Fürsten in Teutschland, und nachdem er von diesen erhielte den Königlichen Titul zu führen, kehrte er in Friede wieder zurück, und entstund daraus das Königreich Burgundia Transjurana, welches den östlichen Theil von der Schweitz, Savoyen, Brüsgau, Suntgaw, Vehtland, Cromerland, Zürch und andere Oerter mehr in sich begriffen. Nun trug es sich zu, daß obgedachter Hugo, des Caroli Constantini Königs in Arelat Vormund zum Könige in Italien beruffen ward, worauf aber auch Rudolphus II König in Burgund praetension machre, und sich Hugoni also widersetzte. Damit nun Rudolphus seinen Anspruch auf Italien fallen liesse, so spielete Hugo den grössesten Theil von seines Pfleg-Sohnes Ländern Rudolpho in die Hände. Wodurch dann Carolus Constantinus, da der Majorennis ward, sich genöthiget befand, den Königlichen Titul zu verlassen, und sich einen Hertzog zu nennen. Die beyden Reiche aber, nemlich das Burgundische und Arrelatische, giengen auf solche Weise in eines, welches bald unter dem Nahmen Arrelat, bald unter dem Nahmen Burgund genommen worden, und aus unterschiedlichen zusammen gefügten Stücken der Königreiche Lothringen, Italien und Provence bestanden.
Anno 940 wurd sothanes Reich in der Minderjährigkeit seines 3ten Königes Conradi, des Rudolphi II Sohn von Ludovico Transmarino König in West-Francken angefochten, aber von dem Ost-Fränckischen oder der Teutschen Könige Ottone M. beschirmet, und wiederum Lehnbündig gemachet. Conrado succedirte sein Sohn Rudolphus III, der aber keine Leibes-Erben hatte, und dahero mit Einwilligung der Stände, und der Stieff-Kinder, das Reich seiner Schwester Gerbergae Sohn Käyser Henrico II vermachte, diesem aber Conradum II oder, wie andere wollen, dessen Sohn Henricum III substituirte. Nach henrici Tod wolte Rudolphus zwar sein Wort wieder zurück nehmẽ, allein Henrici Successor, Käyser Conradus II oder Salicus, widersetzte sich demselben aufs kräfftigste, nahm Basel ein, und brachte es dahin, daß Rudolphus in dem Friedenschluß versprach, Burgund bey dem Reich zu lassen. Wie denn auch nach Rudolphi Tod ann. 1032 so wohl gedachter Conradus, als auch ann. 1038 dessen Sohn Henricus III zum Könige in Burgund gekröhnet wurde. Es gieng zwar Odoni oder Ludoni Grafen zu Champagne, der von des Rudolphi anderer Schwester Berta gebohren war, sehr nahe, daß er von seines Mutter Brudern Erbschafft nichts bekame, und bemächtigte sich demnach mit Gewalt ann. 1032, wie Conradus im Krieg mit den Ungarn verwickelt war, eines guten Theiles dieses Königreiches, wurd aber bey des Conradi Zurückkunfft genöthiget alles wieder zu verlassen, und dessen Gnade anzuflehen / konte auch nicht einmahl von Conrado erhalten, daß er nur damit belehnet wurde. Und wurd also dieses Königreich dem Ost-Fränckischen oder Teutschen Reiche völlig einverleibet. Weilen aber nachdem in Teutschland unter denen Käysern die bekandte grundverderbliche Zwietracht und Trennungen entstunden, so machte sich bey solcher Gelegenheit ein grosses Theil selbiger Länder, sonderlich die weit entlegene, von der Bottmäßigkeit des Reiches loß, davon jedoch die meisten von Käyser Friderico oder Barbarossa, durch die mit Beatrice eines mächtigen Grafen in Burgundien eintzige Tochter und Erbin getroffene Vermählung, wieder herzu gebracht wurden; wie dann auch die Stände von Burgundien sich dem Käyser gantz unterworffen, und ihme die schuldige Treue versprochen, und blieb
vid. Regino ad ann. 888. & 894. Aventin. Annal. Bojoar. Lib. 4. p. 359. Crus. Annal. Suevic. Lib. 3. Part. 2. c. 4. Conring. de Fin. c. 12. §. 5. seqq.
Schurtzfleisch d. Disp. d. l. Vigner. in Chron. Burgund. ad an. 888. Dupuy d. Tr. p. 345.
Luitprandus L. 3. c. 13. Conring. de Fin. c. 12. §. 9. Guillimannus Lib. 4. Orig. Habsp. p. 108. Vignier in Chron. Burgund. ad ann. 904. 927. 930. & 933.
Schurtzfleisch d. l.
Conring. d. l.
Conring. d. l. §. 10. Sigebertus Gamblacens. ad ann. 945. Schurtzfleisch d. Disp. in fin.
vid. Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. 31. Herman. Contractus c. chron. p. 321. Aventin. Lib. 4. Annal. Boj. p. 302. 324. Crus. Annal. Suevic. Part. 2. c. 7. Conring. d. §. 9.
Wippo in Vita Conradi Salici Otto Frisingens. Lib. 6. c. 30. Crus. Annal. Suev. Part. 2. Lib. 3. c. 7. Conring. d. c. 12. §. 11. Strauch. Disp. jur. publ. 2.
Conring. d. l. §. 12.
Wippo in Vita Conradi Salici.
Otto Frisingens. Lib. 6. c. 31. Hermann. Contractus ad ann 1033. & 1034. Godofredus Viterbiensis in Vita Conradi Salici. Mezere hist. gall. Tom. II. p. 488.
Vignerius in Chron. Burgund. ad ann. 1034.
Conf. Strauch. Disp. J. P. 1. §. 2. Pfeffinger. ad Vitriar. L. 1. c. 2. §. 12. lit e. p. 30.
Otto Frisingens. Lib. 2. c. 29.
Radevic. Lib. 1. c. 11. Guntherus Lib. 6. Ligurini.
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