Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.WIe anno 1689 der letzte Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, Julius Franciscus, ohne männliche Leibes-Erben abgieng, und sich zu dessen Verlassenschafft viele Praetendenten angaben , meldete sich auch das Fürstl. Hauß Holstein-Gottorff, und machte auff 8 in dem Lauenburgischen gelegene Dörffer, nehmlich Eschberg, Fulgenhagen, Geritz, Heckten, Körteln, Wellenrode, Wendendorff, und Wohldorff, Anspruch, vorgebend, daß dieselbe pertinentien des Holsteinischen Ambtes Reinbeck wären, und dem Ambte, als erledigte Manns-Lehen, nunmehro wieder heimfallen müsten ; Was von denen andern Praetendenten aber darauff geantwortet worden, und wie es mit solcher Praetension weiter abgelauffen, ist mir nicht bekandt. Sectionis XV. Subsect. 2. Von denen Praetensionen der Hertzoge zu Holstein-Sunderburg. Erstes Capitel/ Von der Hertzoge zu Holstein-Sunderburg Praetension auff Sachsen-Lauenburg und sonderlich das Land Hadeln. Franciscus II. Hertzog Lauenburg. [unleserliches Material] UNter denen vielen Praetendenten, so sich bey Absterben des letzten Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg, Julii Francisci, angeben, war auch Hertzog Christian Adolph zu Holstein-Sunderburg, welcher wegen seiner Gemahlin, Eleonora Charlotta, Hertzog Franz Heinrichs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, und des letzten Hertzogs Brudern Tochter, ein Stück von gedachtem Hertzogthum praetendirte. Das Fundament dieser Praetension aber wurd darauff gesetzet, daß das Lauenburgische kein Reichs-Mann-Lehen, sonder der Hertzoge freyes Erbe gewesen, zu dessen Beweiß dasjenige angeführet wurde, was des letzten Hertzogs Töchter zu dem Ende allegirten, und davon oben bey der Praetension des Hauses Baden-Baden auff Sachsen-Lauenburg Meldung geschehen. Weil nun aber der erste Casus verhanden, da die Lande auff das weibliche Geschlecht fielen, so vermeinte der Hertzog zu Holstein-Sunderburg, daß das Alter, und praerogativa gradus, seiner Gemahlin, als ältesten Erb-Tochter, vor des Letzten Hertzogs Frauen Töchtern, zu statten kommen müste. Sechzehende Section, Von der Praetension der Fürsten von Isenguin auff das Fürstenthum Orange. WIe der König in Engelland Wilhelmus III anno 1702 mit Tode abgieng, gab sich unter andern Praetendenten auff das Fürstenthum Orange auch der Fürst von Isenguin an; dessen Ansprüche von einigen vorgegebenen grossen Schuldfoderungen herrühren, und erkannte ihm der grosse Rath am Königl. Hoffe in Franckreich den Besitz derjenigen Oerter zu, welche allerhöchst gedachtem König in Engeland in dem Hertzogthum Burgund und der Franche Comte zugehöret hatten. vid. supr. des Hauses Anhalt Praetension auff Sachsen-Lauenburg. Imhoff in Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Staat von Sachsen-Lauenburg. p. 32. vid. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Staat von Sachsen-Lauenburg. p. 31. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 779.
WIe anno 1689 der letzte Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, Julius Franciscus, ohne männliche Leibes-Erben abgieng, und sich zu dessen Verlassenschafft viele Praetendenten angaben , meldete sich auch das Fürstl. Hauß Holstein-Gottorff, und machte auff 8 in dem Lauenburgischen gelegene Dörffer, nehmlich Eschberg, Fulgenhagen, Geritz, Heckten, Körteln, Wellenrode, Wendendorff, und Wohldorff, Anspruch, vorgebend, daß dieselbe pertinentien des Holsteinischen Ambtes Reinbeck wären, und dem Ambte, als erledigte Manns-Lehen, nunmehro wieder heimfallen müsten ; Was von denen andern Praetendenten aber darauff geantwortet worden, und wie es mit solcher Praetension weiter abgelauffen, ist mir nicht bekandt. Sectionis XV. Subsect. 2. Von denen Praetensionen der Hertzoge zu Holstein-Sunderburg. Erstes Capitel/ Von der Hertzoge zu Holstein-Sunderburg Praetension auff Sachsen-Lauenburg und sonderlich das Land Hadeln. Franciscus II. Hertzog Lauenburg. [unleserliches Material] UNter denen vielen Praetendenten, so sich bey Absterben des letzten Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg, Julii Francisci, angeben, war auch Hertzog Christian Adolph zu Holstein-Sunderburg, welcher wegen seiner Gemahlin, Eleonora Charlotta, Hertzog Franz Heinrichs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, und des letzten Hertzogs Brudern Tochter, ein Stück von gedachtem Hertzogthum praetendirte. Das Fundament dieser Praetension aber wurd darauff gesetzet, daß das Lauenburgische kein Reichs-Mann-Lehen, sonder der Hertzoge freyes Erbe gewesen, zu dessen Beweiß dasjenige angeführet wurde, was des letzten Hertzogs Töchter zu dem Ende allegirten, und davon oben bey der Praetension des Hauses Baden-Baden auff Sachsen-Lauenburg Meldung geschehen. Weil nun aber der erste Casus verhanden, da die Lande auff das weibliche Geschlecht fielen, so vermeinte der Hertzog zu Holstein-Sunderburg, daß das Alter, und praerogativa gradus, seiner Gemahlin, als ältesten Erb-Tochter, vor des Letzten Hertzogs Frauen Töchtern, zu statten kommen müste. Sechzehende Section, Von der Praetension der Fürsten von Isenguin auff das Fürstenthum Orange. WIe der König in Engelland Wilhelmus III anno 1702 mit Tode abgieng, gab sich unter andern Praetendenten auff das Fürstenthum Orange auch der Fürst von Isenguin an; dessen Ansprüche von einigen vorgegebenen grossen Schuldfoderungen herrühren, und erkannte ihm der grosse Rath am Königl. Hoffe in Franckreich den Besitz derjenigen Oerter zu, welche allerhöchst gedachtem König in Engeland in dem Hertzogthum Burgund und der Franche Comté zugehöret hatten. vid. supr. des Hauses Anhalt Praetension auff Sachsen-Lauenburg. Imhoff in Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Staat von Sachsen-Lauenburg. p. 32. vid. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Staat von Sachsen-Lauenburg. p. 31. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 779.
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WIe anno 1689 der letzte Hertzog zu Sachsen-Lauenburg, Julius Franciscus, ohne männliche Leibes-Erben abgieng, und sich zu dessen Verlassenschafft viele Praetendenten angaben , meldete sich auch das Fürstl. Hauß Holstein-Gottorff, und machte auff 8 in dem Lauenburgischen gelegene Dörffer, nehmlich Eschberg, Fulgenhagen, Geritz, Heckten, Körteln, Wellenrode, Wendendorff, und Wohldorff, Anspruch, vorgebend, daß dieselbe pertinentien des Holsteinischen Ambtes Reinbeck wären, und dem Ambte, als erledigte Manns-Lehen, nunmehro wieder heimfallen müsten ; Was von denen andern Praetendenten aber darauff geantwortet worden, und wie es mit solcher Praetension weiter abgelauffen, ist mir nicht bekandt.
Sectionis XV. Subsect. 2. Von denen Praetensionen der Hertzoge zu Holstein-Sunderburg.
Erstes Capitel/ Von der Hertzoge zu Holstein-Sunderburg Praetension auff Sachsen-Lauenburg und sonderlich das Land Hadeln.
Franciscus II. Hertzog Lauenburg. _
UNter denen vielen Praetendenten, so sich bey Absterben des letzten Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg, Julii Francisci, angeben, war auch Hertzog Christian Adolph zu Holstein-Sunderburg, welcher wegen seiner Gemahlin, Eleonora Charlotta, Hertzog Franz Heinrichs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, und des letzten Hertzogs Brudern Tochter, ein Stück von gedachtem Hertzogthum praetendirte.
Das Fundament dieser Praetension aber wurd darauff gesetzet, daß das Lauenburgische kein Reichs-Mann-Lehen, sonder der Hertzoge freyes Erbe gewesen, zu dessen Beweiß dasjenige angeführet wurde, was des letzten Hertzogs Töchter zu dem Ende allegirten, und davon oben bey der Praetension des Hauses Baden-Baden auff Sachsen-Lauenburg Meldung geschehen. Weil nun aber der erste Casus verhanden, da die Lande auff das weibliche Geschlecht fielen, so vermeinte der Hertzog zu Holstein-Sunderburg, daß das Alter, und praerogativa gradus, seiner Gemahlin, als ältesten Erb-Tochter, vor des Letzten Hertzogs Frauen Töchtern, zu statten kommen müste.
Sechzehende Section, Von der Praetension der Fürsten von Isenguin auff das Fürstenthum Orange. WIe der König in Engelland Wilhelmus III anno 1702 mit Tode abgieng, gab sich unter andern Praetendenten auff das Fürstenthum Orange auch der Fürst von Isenguin an; dessen Ansprüche von einigen vorgegebenen grossen Schuldfoderungen herrühren, und erkannte ihm der grosse Rath am Königl. Hoffe in Franckreich den Besitz derjenigen Oerter zu, welche allerhöchst gedachtem König in Engeland in dem Hertzogthum Burgund und der Franche Comté zugehöret hatten.
vid. supr. des Hauses Anhalt Praetension auff Sachsen-Lauenburg.
Imhoff in Not. Proc. L. 4. c. 10. §. 13. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Staat von Sachsen-Lauenburg. p. 32.
vid. Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 514. Staat von Sachsen-Lauenburg. p. 31.
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