Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Töchtern 20000 Thlr. zu zahlen. Dahero die Bischöffe zu Paderborn auch das Wapen und den Titul der Grafen von Pyrmont führen.

Anderes Capiel, Von der Bischöffe zu Paderborn Praetension auf die Grafschafft Sternberg / das Schloß Bartrup und die Stadt Saltzuffeln.

AUf diese Grafschafft und Oerter hat der Bischoff und das Stifft Paderborn vor einigen Jahren praetension gemachet, und den Graf Simon Henrich von der Lippe zu Detmold deshald vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrach belanget, vorgebend, es gehören solche unter die Pertinentien des Schlosses Beringsdorff als Stifftische Lehen. Welches nicht allein sie Gräfin Elisabeth zu Schaumburg vormahlen gestanden; sondern es hätte auch des Hrn. Grafen Fr. Mutter in dessen Unmündigkeit die Lehen gesuchet. Desgleichen habe auch Graf Bernhard anno 1628 die Lehnsbarkeit agnosciret; Weil nun mit des letzten Grafen von Schaumburg Ottens Tode die Grafschafft dem Stifft apert worden, so habe ein Graf von der Lippe mehr nicht, als Pfand-Recht daran, biß die Forderungen vergnüget wären.

Wowider aber der Graf von der Lippe eingewendet; Es sey dieses eine allodial-Herrschafft, und ohne Consens des Stiffts an Schaumburg kommen; Es stünde auch in keinem Lehen-Brieffe und sey nichtsweniger, als ein Zugehör zu Beringsdorff, sondern ein Antheil des alten Lippischen territorii; Was in seiner Minderjährlgkeit geschehen, könte ihme nicht praejudiciren, welches auch von des Graf Bernhardi Bekändnüs zu sagen, sintemahlen dieses nicht allein falsch, sondern es sey gedachter Bernhard auch kein regierender Herr gewesen.

Den Erfolg betreffend, so soll der Bischoff die Sache haben stecken lassen, nachdem sich die Hertzoge zu Braunschweig-Zell und Hannover des Wercks angenommen.

Drittes Capitel, Von der Bischöffe zu Paderborn Streitigkeit mit der Stadt Warburg / wegen der Immedietät.

DEr District, darinnen diese Stadt gelegen, ist voemahlen eine besondere Grafschafft gewesen, die ihre eigene Grafen gehabt, wie aber der letzte Graf zu Warburg Dedico verstorden, hat Käyser Henricus II diese Grafschafft dem Bischoffe Meiniverio X zu Paderborn gegeben, deme sich zwar Bernhardus, des Dediconis Verwandter, widersetzet, sich doch endlich durch Geld und andere Güter abfinden laßen. Die Hauptstadt solcher Grafschafft aber hat sich mit der Zeit von dem Bischöfflichen Gehorsam loß machen, und sich in die Immedietät setzen wollen, ist auch denen Reichs-Matriculn inseriret worden, und hat 3 zu Pferde, und 13 zu Fuß zum Anschlage gehabt; Weil sich der Bischoff aber solcher praetendirter Immedietät widersetzet, so ist es deshalb vor der Reichs-Cammer zu Speyer zum Process gekommen, welcher an. 1602 noch nicht ausgemachet gwesen; Doch dürffte die Stadt nunmehro nach so lang verfloßener Zeit wohl schwerlich etwas weiter anfangen können/ wie auch Knichenius davor hält.

Knichen d. l. p. 416. lit. D. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 20. & c. 39. §. 9. Imhoff. Notit. Proc. L. 6. c. 19. §. 3. Franckenberg im Curop. Herold. part. 1. p. 659.
Spener d. c. 25. §. 20. & 23.
Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 359.
vid. Franckend. d. l. p. 671.
teste Franckenb. d. 671.
Hamelmann de famil. emort. L. 1. p. 81. voc. Warburg. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 19.
teste Reinckingio de Reg. & Eccles. L. 1. Class. 4. c. 21. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 1. c. 7. p. 71. & L. 4. c. 7. p. 573. Knipschild. de jur. Civit. L. 4. c. 1. n. 136.
In Oper. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 594.

Töchtern 20000 Thlr. zu zahlen. Dahero die Bischöffe zu Paderborn auch das Wapen und den Titul der Grafen von Pyrmont führen.

Anderes Capiel, Von der Bischöffe zu Paderborn Praetension auf die Grafschafft Sternberg / das Schloß Bartrup und die Stadt Saltzuffeln.

AUf diese Grafschafft und Oerter hat der Bischoff und das Stifft Paderborn vor einigen Jahren praetension gemachet, und den Graf Simon Henrich von der Lippe zu Detmold deshald vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrach belanget, vorgebend, es gehören solche unter die Pertinentien des Schlosses Beringsdorff als Stifftische Lehen. Welches nicht allein sie Gräfin Elisabeth zu Schaumburg vormahlen gestanden; sondern es hätte auch des Hrn. Grafen Fr. Mutter in dessen Unmündigkeit die Lehen gesuchet. Desgleichen habe auch Graf Bernhard anno 1628 die Lehnsbarkeit agnosciret; Weil nun mit des letzten Grafen von Schaumburg Ottens Tode die Grafschafft dem Stifft apert worden, so habe ein Graf von der Lippe mehr nicht, als Pfand-Recht daran, biß die Forderungen vergnüget wären.

Wowider aber der Graf von der Lippe eingewendet; Es sey dieses eine allodial-Herrschafft, und ohne Consens des Stiffts an Schaumburg kommen; Es stünde auch in keinem Lehen-Brieffe und sey nichtsweniger, als ein Zugehör zu Beringsdorff, sondern ein Antheil des alten Lippischen territorii; Was in seiner Minderjährlgkeit geschehen, könte ihme nicht praejudiciren, welches auch von des Graf Bernhardi Bekändnüs zu sagen, sintemahlen dieses nicht allein falsch, sondern es sey gedachter Bernhard auch kein regierender Herr gewesen.

Den Erfolg betreffend, so soll der Bischoff die Sache haben stecken lassen, nachdem sich die Hertzoge zu Braunschweig-Zell und Hannover des Wercks angenommen.

Drittes Capitel, Von der Bischöffe zu Paderborn Streitigkeit mit der Stadt Warburg / wegen der Immedietät.

DEr District, darinnen diese Stadt gelegen, ist voemahlen eine besondere Grafschafft gewesen, die ihre eigene Grafen gehabt, wie aber der letzte Graf zu Warburg Dedico verstorden, hat Käyser Henricus II diese Grafschafft dem Bischoffe Meiniverio X zu Paderborn gegeben, deme sich zwar Bernhardus, des Dediconis Verwandter, widersetzet, sich doch endlich durch Geld und andere Güter abfinden laßen. Die Hauptstadt solcher Grafschafft aber hat sich mit der Zeit von dem Bischöfflichen Gehorsam loß machen, und sich in die Immedietät setzen wollen, ist auch denen Reichs-Matriculn inseriret worden, und hat 3 zu Pferde, und 13 zu Fuß zum Anschlage gehabt; Weil sich der Bischoff aber solcher praetendirter Immedietät widersetzet, so ist es deshalb vor der Reichs-Cammer zu Speyer zum Process gekommen, welcher an. 1602 noch nicht ausgemachet gwesen; Doch dürffte die Stadt nunmehro nach so lang verfloßener Zeit wohl schwerlich etwas weiter anfangen können/ wie auch Knichenius davor hält.

Knichen d. l. p. 416. lit. D. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 20. & c. 39. §. 9. Imhoff. Notit. Proc. L. 6. c. 19. §. 3. Franckenberg im Curop. Herold. part. 1. p. 659.
Spener d. c. 25. §. 20. & 23.
Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 359.
vid. Franckend. d. l. p. 671.
teste Franckenb. d. 671.
Hamelmann de famil. emort. L. 1. p. 81. voc. Warburg. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 19.
teste Reinckingio de Reg. & Eccles. L. 1. Class. 4. c. 21. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 1. c. 7. p. 71. & L. 4. c. 7. p. 573. Knipschild. de jur. Civit. L. 4. c. 1. n. 136.
In Oper. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 594.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0444" n="415"/>
Töchtern 20000 Thlr. zu zahlen. <note place="foot">Knichen d. l. p. 416. lit. D. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 20.              &amp; c. 39. §. 9. Imhoff. Notit. Proc. L. 6. c. 19. §. 3. Franckenberg im Curop.              Herold. part. 1. p. 659.</note> Dahero die Bischöffe zu Paderborn auch das Wapen und den            Titul der Grafen von Pyrmont führen. <note place="foot">Spener d. c. 25. §. 20. &amp;              23.</note></p>
        <p>Anderes Capiel, Von der Bischöffe zu Paderborn Praetension auf die Grafschafft Sternberg           / das Schloß Bartrup und die Stadt Saltzuffeln.</p>
        <p>AUf diese Grafschafft und Oerter hat der Bischoff und das Stifft Paderborn vor einigen            Jahren praetension gemachet, und den Graf Simon Henrich von der Lippe zu Detmold deshald            vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrach belanget, vorgebend, es gehören solche unter die            Pertinentien des Schlosses Beringsdorff als Stifftische Lehen. Welches nicht allein sie            Gräfin Elisabeth zu Schaumburg vormahlen gestanden; sondern es hätte auch des Hrn. Grafen            Fr. Mutter in dessen Unmündigkeit die Lehen gesuchet. Desgleichen habe auch Graf Bernhard            anno 1628 die Lehnsbarkeit agnosciret; Weil nun mit des letzten Grafen von Schaumburg            Ottens Tode die Grafschafft dem Stifft apert worden, so habe ein Graf von der Lippe mehr            nicht, als Pfand-Recht daran, biß die Forderungen vergnüget wären. <note place="foot">Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 359.</note></p>
        <p>Wowider aber der Graf von der Lippe eingewendet; Es sey dieses eine allodial-Herrschafft,            und ohne Consens des Stiffts an Schaumburg kommen; Es stünde auch in keinem Lehen-Brieffe            und sey nichtsweniger, als ein Zugehör zu Beringsdorff, sondern ein Antheil des alten            Lippischen territorii; Was in seiner Minderjährlgkeit geschehen, könte ihme nicht            praejudiciren, welches auch von des Graf Bernhardi Bekändnüs zu sagen, sintemahlen dieses            nicht allein falsch, sondern es sey gedachter Bernhard auch kein regierender Herr gewesen.              <note place="foot">vid. Franckend. d. l. p. 671.</note></p>
        <p>Den Erfolg betreffend, so soll der Bischoff die Sache haben stecken lassen, nachdem sich            die Hertzoge zu Braunschweig-Zell und Hannover des Wercks angenommen. <note place="foot">teste Franckenb. d. 671.</note></p>
        <p>Drittes Capitel, Von der Bischöffe zu Paderborn Streitigkeit mit der Stadt Warburg /            wegen der Immedietät.</p>
        <p>DEr District, darinnen diese Stadt gelegen, ist voemahlen eine besondere Grafschafft            gewesen, die ihre eigene Grafen gehabt, wie aber der letzte Graf zu Warburg Dedico            verstorden, hat Käyser Henricus II diese Grafschafft dem Bischoffe Meiniverio X zu            Paderborn gegeben, deme sich zwar Bernhardus, des Dediconis Verwandter, widersetzet, sich            doch endlich durch Geld und andere Güter abfinden laßen. <note place="foot">Hamelmann de              famil. emort. L. 1. p. 81. voc. Warburg. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 19.</note>            Die Hauptstadt solcher Grafschafft aber hat sich mit der Zeit von dem Bischöfflichen            Gehorsam loß machen, und sich in die Immedietät setzen wollen, ist auch denen            Reichs-Matriculn inseriret worden, und hat 3 zu Pferde, und 13 zu Fuß zum Anschlage            gehabt; Weil sich der Bischoff aber solcher praetendirter Immedietät widersetzet, so ist            es deshalb vor der Reichs-Cammer zu Speyer zum Process gekommen, welcher an. 1602 noch            nicht ausgemachet gwesen; <note place="foot">teste Reinckingio de Reg. &amp; Eccles. L. 1.              Class. 4. c. 21. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 1. c. 7. p. 71. &amp; L. 4. c. 7. p. 573.              Knipschild. de jur. Civit. L. 4. c. 1. n. 136.</note> Doch dürffte die Stadt nunmehro            nach so lang verfloßener Zeit wohl schwerlich etwas weiter anfangen können/ wie auch            Knichenius <note place="foot">In Oper. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 594.</note>            davor hält.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[415/0444] Töchtern 20000 Thlr. zu zahlen. Dahero die Bischöffe zu Paderborn auch das Wapen und den Titul der Grafen von Pyrmont führen. Anderes Capiel, Von der Bischöffe zu Paderborn Praetension auf die Grafschafft Sternberg / das Schloß Bartrup und die Stadt Saltzuffeln. AUf diese Grafschafft und Oerter hat der Bischoff und das Stifft Paderborn vor einigen Jahren praetension gemachet, und den Graf Simon Henrich von der Lippe zu Detmold deshald vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrach belanget, vorgebend, es gehören solche unter die Pertinentien des Schlosses Beringsdorff als Stifftische Lehen. Welches nicht allein sie Gräfin Elisabeth zu Schaumburg vormahlen gestanden; sondern es hätte auch des Hrn. Grafen Fr. Mutter in dessen Unmündigkeit die Lehen gesuchet. Desgleichen habe auch Graf Bernhard anno 1628 die Lehnsbarkeit agnosciret; Weil nun mit des letzten Grafen von Schaumburg Ottens Tode die Grafschafft dem Stifft apert worden, so habe ein Graf von der Lippe mehr nicht, als Pfand-Recht daran, biß die Forderungen vergnüget wären. Wowider aber der Graf von der Lippe eingewendet; Es sey dieses eine allodial-Herrschafft, und ohne Consens des Stiffts an Schaumburg kommen; Es stünde auch in keinem Lehen-Brieffe und sey nichtsweniger, als ein Zugehör zu Beringsdorff, sondern ein Antheil des alten Lippischen territorii; Was in seiner Minderjährlgkeit geschehen, könte ihme nicht praejudiciren, welches auch von des Graf Bernhardi Bekändnüs zu sagen, sintemahlen dieses nicht allein falsch, sondern es sey gedachter Bernhard auch kein regierender Herr gewesen. Den Erfolg betreffend, so soll der Bischoff die Sache haben stecken lassen, nachdem sich die Hertzoge zu Braunschweig-Zell und Hannover des Wercks angenommen. Drittes Capitel, Von der Bischöffe zu Paderborn Streitigkeit mit der Stadt Warburg / wegen der Immedietät. DEr District, darinnen diese Stadt gelegen, ist voemahlen eine besondere Grafschafft gewesen, die ihre eigene Grafen gehabt, wie aber der letzte Graf zu Warburg Dedico verstorden, hat Käyser Henricus II diese Grafschafft dem Bischoffe Meiniverio X zu Paderborn gegeben, deme sich zwar Bernhardus, des Dediconis Verwandter, widersetzet, sich doch endlich durch Geld und andere Güter abfinden laßen. Die Hauptstadt solcher Grafschafft aber hat sich mit der Zeit von dem Bischöfflichen Gehorsam loß machen, und sich in die Immedietät setzen wollen, ist auch denen Reichs-Matriculn inseriret worden, und hat 3 zu Pferde, und 13 zu Fuß zum Anschlage gehabt; Weil sich der Bischoff aber solcher praetendirter Immedietät widersetzet, so ist es deshalb vor der Reichs-Cammer zu Speyer zum Process gekommen, welcher an. 1602 noch nicht ausgemachet gwesen; Doch dürffte die Stadt nunmehro nach so lang verfloßener Zeit wohl schwerlich etwas weiter anfangen können/ wie auch Knichenius davor hält. Knichen d. l. p. 416. lit. D. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 20. & c. 39. §. 9. Imhoff. Notit. Proc. L. 6. c. 19. §. 3. Franckenberg im Curop. Herold. part. 1. p. 659. Spener d. c. 25. §. 20. & 23. Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. part. 1. p. 359. vid. Franckend. d. l. p. 671. teste Franckenb. d. 671. Hamelmann de famil. emort. L. 1. p. 81. voc. Warburg. Spener hist. Insign. L. 3. c. 25. §. 19. teste Reinckingio de Reg. & Eccles. L. 1. Class. 4. c. 21. Limnae. Tom. IV. Addit. ad L. 1. c. 7. p. 71. & L. 4. c. 7. p. 573. Knipschild. de jur. Civit. L. 4. c. 1. n. 136. In Oper. Polit. L. 2. Part. 3. Sect. 4. c. 2. p. 594.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/444
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 415. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/444>, abgerufen am 03.12.2024.