Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.1. Wegen eines Zauns an der Blaich zu Leufried/ welchen die Stadt dahin setzen/ der Abt aber wieder einreissen lassen/ vorgebend die Stadt sey solcher Einzaumung an dem Orte nicht berechtiget. 2. Wegen etlicher in der Stadt Kempen insinuirten Geboten und Verbeten. 3. Wegen Unterschleiffung der am Kemptischen Land-Gericht erklährten Echter oder Bannitos, als welche die Stadt in ihren Schutz und Schirm genommnel. 4. Wegen der Religion darüber die Stadt ein Mandatum auf den Religions-Frieden wider dem Abt ausgeracht. 5. Wegen Haltung der Feyer- und Fest-Tage/ und Bestraffung der Bürger aus Kempen, wann sie an Fest-Tägen in der Fürstl. Grafschafft des Abts Geboth übertreten/ dann der Rath vermeinet/ der Abt sey nicht berechtiget ihre Bürger deshalb zu straffen. 6. Wegen des juris Patronatus der Capelle zu Niedt/ weil iedes Theil vorgegeben/ sie stehe auf dessen Grund und Boden. 7. Wegen Confiscation der Güter des Ambtmans zu Weitenau/ der sich selbst entleibet / als an welchem Ort der Abt die hohe Obrigkeit zu haben vorgiebet. 8. Wegen Stellung der Freveler/ in dem sich beyde Theile beklaget/ daß solches nach Anweisung des Vergleichs nicht geschehen. 9. Wegen des Fürstl. Stiffts Land-Gericht/ als davon die Stadt die Bürger exemp[unleserliches Material] seyn wollen. 10. Wegen der Niedergerichtlichen Obrigkeit der Kauffrecht- und Bürger-Güter/ so im Gräfflichen territorio gelgen/ als welche die Stadt iederzeit gehabt zu haben vorgegeben. 11. Wegen Erhöhung des Zins mit dem Maisen-Müller/ dann weil er seine Mühle um die Rad erweitert/ so hat der Abt auch dem Zins erhöhet/ so die Stadt nicht zugeben wollen. 12. Wegen des Bauens auf der Bürger Güter/ so in der Fürstl. Grafschafft gelegen/ indem der Abt nicht gestatten wolten neu Gebäu daselbst auf zu führen. 13. Wegen eines von dem Abt anderwerts hingeleiteten Bächleins. 14. Wegen einer von Six Steigern auf Fürstl. Grund erbaueten Papier- und andern Mühlen. 15. Wegen des Steinlesens und Kalck-Ofens Gerechtigket. 16. Wegen des Holtzflößens auf der Yhle. 17. Wegen Erbauung der Steg über das Wasser Leubas/ indem die Stadt praetendiret/ der Abt der schuldig auch dazu etwas zu contribuiren. 18. Wegen Besserung der Wege und dannenhero erfolgten Zölle. 19. Wegen Gremplerey/ Kauffschlägen/ Weinschencken/ und angerichteten Tafern/ auch Ubersetzung der Handwercker/ maßen die Stadt von Käyser Sigismundo privilegirt zu seyn vorgiebet/ daß eine Meilwegs um die Stadt kein Gewerb und Handierung getrieben werden solle. 20. Wegen Weid und Trifft. 21. Wegen Unterschleiffung starcker fremder Bettler/ sc. Ob nun alle oder einige von diesen Streitig keiten beygeleget/ oder ob deshalb noch processiret wird/ ist mir nicht bewust. Dreyzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Aebtissin zu Limdau. Erstes Capitel/ Von der Aebtißin zu Lindau Praetension auf die 4 Dörffer/ Schönau / Ruckenbach/ Ober-Reitnaug und Aeschbach. WIe die Stadt Lindau vorgiebet/ so hat das Kloster/ oder die Aebtißin zu Lindau in den 4 Dörffern Schönau/ Ruckenbach/ Reitnau/ und Aeschbach gewissen Hufen Landes/ welche daselbst Keehl-Höf/ oder Mayerhöf genennet werden; Übere diese hat Käyser Ludovicus anno 1334 1. Wegen eines Zauns an der Blaich zu Leufried/ welchen die Stadt dahin setzen/ der Abt aber wieder einreissen lassen/ vorgebend die Stadt sey solcher Einzaumung an dem Orte nicht berechtiget. 2. Wegen etlicher in der Stadt Kempen insinuirten Geboten und Verbeten. 3. Wegen Unterschleiffung der am Kemptischen Land-Gericht erklährten Echter oder Bannitos, als welche die Stadt in ihren Schutz und Schirm genommnel. 4. Wegen der Religion darüber die Stadt ein Mandatum auf den Religions-Frieden wider dem Abt ausgeracht. 5. Wegen Haltung der Feyer- und Fest-Tage/ und Bestraffung der Bürger aus Kempen, wann sie an Fest-Tägen in der Fürstl. Grafschafft des Abts Geboth übertreten/ dann der Rath vermeinet/ der Abt sey nicht berechtiget ihre Bürger deshalb zu straffen. 6. Wegen des juris Patronatus der Capelle zu Niedt/ weil iedes Theil vorgegeben/ sie stehe auf dessen Grund und Boden. 7. Wegen Confiscation der Güter des Ambtmans zu Weitenau/ der sich selbst entleibet / als an welchem Ort der Abt die hohe Obrigkeit zu haben vorgiebet. 8. Wegen Stellung der Freveler/ in dem sich beyde Theile beklaget/ daß solches nach Anweisung des Vergleichs nicht geschehen. 9. Wegen des Fürstl. Stiffts Land-Gericht/ als davon die Stadt die Bürger exemp[unleserliches Material] seyn wollen. 10. Wegen der Niedergerichtlichen Obrigkeit der Kauffrecht- und Bürger-Güter/ so im Gräfflichen territorio gelgen/ als welche die Stadt iederzeit gehabt zu haben vorgegeben. 11. Wegen Erhöhung des Zins mit dem Maisen-Müller/ dann weil er seine Mühle um die Rad erweitert/ so hat der Abt auch dem Zins erhöhet/ so die Stadt nicht zugeben wollen. 12. Wegen des Bauens auf der Bürger Güter/ so in der Fürstl. Grafschafft gelegen/ indem der Abt nicht gestatten wolten neu Gebäu daselbst auf zu führen. 13. Wegen eines von dem Abt anderwerts hingeleiteten Bächleins. 14. Wegen einer von Six Steigern auf Fürstl. Grund erbaueten Papier- und andern Mühlen. 15. Wegen des Steinlesens und Kalck-Ofens Gerechtigket. 16. Wegen des Holtzflößens auf der Yhle. 17. Wegen Erbauung der Steg über das Wasser Leubas/ indem die Stadt praetendiret/ der Abt der schuldig auch dazu etwas zu contribuiren. 18. Wegen Besserung der Wege und dannenhero erfolgten Zölle. 19. Wegen Gremplerey/ Kauffschlägen/ Weinschencken/ und angerichteten Tafern/ auch Ubersetzung der Handwercker/ maßen die Stadt von Käyser Sigismundo privilegirt zu seyn vorgiebet/ daß eine Meilwegs um die Stadt kein Gewerb und Handierung getrieben werden solle. 20. Wegen Weid und Trifft. 21. Wegen Unterschleiffung starcker fremder Bettler/ sc. Ob nun alle oder einige von diesen Streitig keiten beygeleget/ oder ob deshalb noch processiret wird/ ist mir nicht bewust. Dreyzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Aebtissin zu Limdau. Erstes Capitel/ Von der Aebtißin zu Lindau Praetension auf die 4 Dörffer/ Schönau / Ruckenbach/ Ober-Reitnaug und Aeschbach. WIe die Stadt Lindau vorgiebet/ so hat das Kloster/ oder die Aebtißin zu Lindau in den 4 Dörffern Schönau/ Ruckenbach/ Reitnau/ und Aeschbach gewissen Hufen Landes/ welche daselbst Keehl-Höf/ oder Mayerhöf genennet werden; Übere diese hat Käyser Ludovicus anno 1334 <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0419" n="390"/> <p>1. Wegen eines Zauns an der Blaich zu Leufried/ welchen die Stadt dahin setzen/ der Abt aber wieder einreissen lassen/ vorgebend die Stadt sey solcher Einzaumung an dem Orte nicht berechtiget.</p> <p>2. Wegen etlicher in der Stadt Kempen insinuirten Geboten und Verbeten.</p> <p>3. Wegen Unterschleiffung der am Kemptischen Land-Gericht erklährten Echter oder Bannitos, als welche die Stadt in ihren Schutz und Schirm genommnel.</p> <p>4. Wegen der Religion darüber die Stadt ein Mandatum auf den Religions-Frieden wider dem Abt ausgeracht.</p> <p>5. Wegen Haltung der Feyer- und Fest-Tage/ und Bestraffung der Bürger aus Kempen, wann sie an Fest-Tägen in der Fürstl. Grafschafft des Abts Geboth übertreten/ dann der Rath vermeinet/ der Abt sey nicht berechtiget ihre Bürger deshalb zu straffen.</p> <p>6. Wegen des juris Patronatus der Capelle zu Niedt/ weil iedes Theil vorgegeben/ sie stehe auf dessen Grund und Boden.</p> <p>7. Wegen Confiscation der Güter des Ambtmans zu Weitenau/ der sich selbst entleibet / als an welchem Ort der Abt die hohe Obrigkeit zu haben vorgiebet.</p> <p>8. Wegen Stellung der Freveler/ in dem sich beyde Theile beklaget/ daß solches nach Anweisung des Vergleichs nicht geschehen.</p> <p>9. Wegen des Fürstl. Stiffts Land-Gericht/ als davon die Stadt die Bürger exemp<gap reason="illegible"/> seyn wollen.</p> <p>10. Wegen der Niedergerichtlichen Obrigkeit der Kauffrecht- und Bürger-Güter/ so im Gräfflichen territorio gelgen/ als welche die Stadt iederzeit gehabt zu haben vorgegeben.</p> <p>11. Wegen Erhöhung des Zins mit dem Maisen-Müller/ dann weil er seine Mühle um die Rad erweitert/ so hat der Abt auch dem Zins erhöhet/ so die Stadt nicht zugeben wollen.</p> <p>12. Wegen des Bauens auf der Bürger Güter/ so in der Fürstl. Grafschafft gelegen/ indem der Abt nicht gestatten wolten neu Gebäu daselbst auf zu führen.</p> <p>13. Wegen eines von dem Abt anderwerts hingeleiteten Bächleins.</p> <p>14. Wegen einer von Six Steigern auf Fürstl. Grund erbaueten Papier- und andern Mühlen.</p> <p>15. Wegen des Steinlesens und Kalck-Ofens Gerechtigket.</p> <p>16. Wegen des Holtzflößens auf der Yhle.</p> <p>17. Wegen Erbauung der Steg über das Wasser Leubas/ indem die Stadt praetendiret/ der Abt der schuldig auch dazu etwas zu contribuiren.</p> <p>18. Wegen Besserung der Wege und dannenhero erfolgten Zölle.</p> <p>19. Wegen Gremplerey/ Kauffschlägen/ Weinschencken/ und angerichteten Tafern/ auch Ubersetzung der Handwercker/ maßen die Stadt von Käyser Sigismundo privilegirt zu seyn vorgiebet/ daß eine Meilwegs um die Stadt kein Gewerb und Handierung getrieben werden solle.</p> <p>20. Wegen Weid und Trifft.</p> <p>21. Wegen Unterschleiffung starcker fremder Bettler/ sc.</p> <p>Ob nun alle oder einige von diesen Streitig keiten beygeleget/ oder ob deshalb noch processiret wird/ ist mir nicht bewust.</p> </div> <div> <head>Dreyzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Aebtissin zu Limdau.</head> <p>Erstes Capitel/ Von der Aebtißin zu Lindau Praetension auf die 4 Dörffer/ Schönau / Ruckenbach/ Ober-Reitnaug und Aeschbach.</p> <p>WIe die Stadt Lindau vorgiebet/ so hat das Kloster/ oder die Aebtißin zu Lindau in den 4 Dörffern Schönau/ Ruckenbach/ Reitnau/ und Aeschbach gewissen Hufen Landes/ welche daselbst Keehl-Höf/ oder Mayerhöf genennet werden; Übere diese hat Käyser Ludovicus anno 1334 </p> </div> </body> </text> </TEI> [390/0419]
1. Wegen eines Zauns an der Blaich zu Leufried/ welchen die Stadt dahin setzen/ der Abt aber wieder einreissen lassen/ vorgebend die Stadt sey solcher Einzaumung an dem Orte nicht berechtiget.
2. Wegen etlicher in der Stadt Kempen insinuirten Geboten und Verbeten.
3. Wegen Unterschleiffung der am Kemptischen Land-Gericht erklährten Echter oder Bannitos, als welche die Stadt in ihren Schutz und Schirm genommnel.
4. Wegen der Religion darüber die Stadt ein Mandatum auf den Religions-Frieden wider dem Abt ausgeracht.
5. Wegen Haltung der Feyer- und Fest-Tage/ und Bestraffung der Bürger aus Kempen, wann sie an Fest-Tägen in der Fürstl. Grafschafft des Abts Geboth übertreten/ dann der Rath vermeinet/ der Abt sey nicht berechtiget ihre Bürger deshalb zu straffen.
6. Wegen des juris Patronatus der Capelle zu Niedt/ weil iedes Theil vorgegeben/ sie stehe auf dessen Grund und Boden.
7. Wegen Confiscation der Güter des Ambtmans zu Weitenau/ der sich selbst entleibet / als an welchem Ort der Abt die hohe Obrigkeit zu haben vorgiebet.
8. Wegen Stellung der Freveler/ in dem sich beyde Theile beklaget/ daß solches nach Anweisung des Vergleichs nicht geschehen.
9. Wegen des Fürstl. Stiffts Land-Gericht/ als davon die Stadt die Bürger exemp_ seyn wollen.
10. Wegen der Niedergerichtlichen Obrigkeit der Kauffrecht- und Bürger-Güter/ so im Gräfflichen territorio gelgen/ als welche die Stadt iederzeit gehabt zu haben vorgegeben.
11. Wegen Erhöhung des Zins mit dem Maisen-Müller/ dann weil er seine Mühle um die Rad erweitert/ so hat der Abt auch dem Zins erhöhet/ so die Stadt nicht zugeben wollen.
12. Wegen des Bauens auf der Bürger Güter/ so in der Fürstl. Grafschafft gelegen/ indem der Abt nicht gestatten wolten neu Gebäu daselbst auf zu führen.
13. Wegen eines von dem Abt anderwerts hingeleiteten Bächleins.
14. Wegen einer von Six Steigern auf Fürstl. Grund erbaueten Papier- und andern Mühlen.
15. Wegen des Steinlesens und Kalck-Ofens Gerechtigket.
16. Wegen des Holtzflößens auf der Yhle.
17. Wegen Erbauung der Steg über das Wasser Leubas/ indem die Stadt praetendiret/ der Abt der schuldig auch dazu etwas zu contribuiren.
18. Wegen Besserung der Wege und dannenhero erfolgten Zölle.
19. Wegen Gremplerey/ Kauffschlägen/ Weinschencken/ und angerichteten Tafern/ auch Ubersetzung der Handwercker/ maßen die Stadt von Käyser Sigismundo privilegirt zu seyn vorgiebet/ daß eine Meilwegs um die Stadt kein Gewerb und Handierung getrieben werden solle.
20. Wegen Weid und Trifft.
21. Wegen Unterschleiffung starcker fremder Bettler/ sc.
Ob nun alle oder einige von diesen Streitig keiten beygeleget/ oder ob deshalb noch processiret wird/ ist mir nicht bewust.
Dreyzehende Section, Von den Praetensionen und Streitigkeiten der Aebtissin zu Limdau. Erstes Capitel/ Von der Aebtißin zu Lindau Praetension auf die 4 Dörffer/ Schönau / Ruckenbach/ Ober-Reitnaug und Aeschbach.
WIe die Stadt Lindau vorgiebet/ so hat das Kloster/ oder die Aebtißin zu Lindau in den 4 Dörffern Schönau/ Ruckenbach/ Reitnau/ und Aeschbach gewissen Hufen Landes/ welche daselbst Keehl-Höf/ oder Mayerhöf genennet werden; Übere diese hat Käyser Ludovicus anno 1334
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |