Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.ciret, wie daß nehmlich der Pabst keine Gewalt über Souverainer Herren Länder hätte, solches ist annoch in eines ieden Andencken. Neundtes Capitel. Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Ober-Herrschafft über das Königreich Engeland/ und den daselbst gehobenen Denarium Sti Petri. WIe Jna König der West-Sachsen zu Anfang des achten Seculi die Walliser und Ceolredum König in Middel-Angel überwunden hatte, wande er alle Mühe an die Christliche Religion in Engeland zu befestigen, und machte die Verordnung, daß iede Familie dem Päbstlichen Stuhljährlich ein gewisses Stück Geldes, so denarius genant worden, zahlen solte, desssen Exempel Offa König der Middel-Angeln um das Jahr 775 gefolget, König Ethelwulff oder Astulphus aber, der über das gröste Theil von Engeland regieret, hat solchen Censum vermehret. König Henricus II (der im 12 Seculo regieret hat) unterwarff sich dem Pabste noch mehr, und zwar bey folgender Gelegenheit; Es hatte der König einige geistliche Einkünffte selber vergeben, und war deshalb mit dem Ertz-Bischoff zu Canterbury Thoma Becker hart über den Fuß gespannet, so gar daß der Ertz-Bischoff endlich ins Exilium muste, und sich zu Pabst Alexander den III, der sich dazumahl in Franckreich aufhielte, begab, König Henricus aber confiscirte indessen alle dessen Güter. Einige Zeit hernach ließ Henricus ihme seinen Sohn in der Regierung adjungiren, und denselben, in Abwesenheit des Ertz-Bischoffs zu Canterbury, von dem Ertz-Bischoff zu Yorck krönen; hierüber beklagte sich der Ertz-Bischoff zu Canterbury bey dem Pabste, und brachte es dahin, daß der zu Yorck so wohl, als die bey der Kröhnung assistirende Bischöffe in den Bann gethan wurden. Ob nun der König zwar dadurch noch mehr wider den Ertz-Bischoff zu Canterbury erzürnet wurde, so nahm er ihn doch 6 Jahre hernach, auf harte Bedrohung des Pabstes, wieder zu Gnaden an; weil er aber dennoch vielen Verdruß seinet halben immer hatte, so brach der König einsmahls in diese Worte heraus: Ich bin recht elend, daß ich vor einem Pfaffen in meinem gantzen Königreich keine Ruhe habe, und daß sich keiner finden will, der mir solche Last benehme. Diese des Königs Worte nahmen einige von den herumstehenden also auf, als sähe der König gerne, daß der Ertz-Bischoff aus dem Wege geräumet würde, und resolvirten sich also 3 von seinen Hof-Leuten den Ertz-Bischoff in die andere Welt zu schicken, welches sie auch ins Werck richteten. Der König die Ermordung des Ertz-Bischoffs hörend wurde sehr bestürtzet, weil er besorgte, der Pabst würde solches vor sein Anstifften halten, schickte dahero eine eigene Gesandschafft nach Rom, ließ sich dieses Mordes halber bey dem Pabste excusiren, und den Pabst ersuchen, iemand nach Engeland zu schicken, der wieder die Verbrecher inquiriren, und selbe zur gehörigen Straffe ziehen möchte. Der Pabst schickte hierauf 2 Cardinäle nach Engeland, welche, nach eingezogener Kundschafft ein Urthel sprachen; Daß der König sich vor ihnen und den Ständen des Königreiches mit einem Cörperlichen Eyde purgiren solte, daß er an dem Verbrechen kein Theil gehabt hätte, wann solches geschehen, so solte er zur Straffe, wegen des zu dem Verbrechen gegebenen Anlaßes, 2000 Reiter innerhalb Jahres Frist nach Jerusalem zu dem heiligen Kriege schicken, und innerhalb 3 Jahren selbst mit einer Armee dahin gehen, wofern ihme Se. Päbstl. Heiligkeit solches indessen nicht erließe; ferner solte er die Corruptelen, so der Kirchen-Freyheit zuwider, abschaffen, und zugeben, daß videri interim potest Theatr. Europ. Tom. XIII. vid. Polyd. Vergil. L. 4. hist. Angl. p. 118. Ethelvverd. L. 2. Chron. c. 12. Malmesb. L. 1. hist. Reg. Angl. c. 2. Polyd. Vergil. d. L. 4. Ethelvverd. L. 3. Chron. c. 3. Malmesb. L. 2. c. 2. Huntingd. L. 5. hist. Angl. in princ.
ciret, wie daß nehmlich der Pabst keine Gewalt über Souverainer Herren Länder hätte, solches ist annoch in eines ieden Andencken. Neundtes Capitel. Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Ober-Herrschafft über das Königreich Engeland/ und den daselbst gehobenen Denarium Sti Petri. WIe Jna König der West-Sachsen zu Anfang des achten Seculi die Walliser und Ceolredum König in Middel-Angel überwunden hatte, wande er alle Mühe an die Christliche Religion in Engeland zu befestigen, und machte die Verordnung, daß iede Familie dem Päbstlichen Stuhljährlich ein gewisses Stück Geldes, so denarius genant worden, zahlen solte, desssen Exempel Offa König der Middel-Angeln um das Jahr 775 gefolget, König Ethelwulff oder Astulphus aber, der über das gröste Theil von Engeland regieret, hat solchen Censum vermehret. König Henricus II (der im 12 Seculo regieret hat) unterwarff sich dem Pabste noch mehr, und zwar bey folgender Gelegenheit; Es hatte der König einige geistliche Einkünffte selber vergeben, und war deshalb mit dem Ertz-Bischoff zu Canterbury Thoma Becker hart über den Fuß gespannet, so gar daß der Ertz-Bischoff endlich ins Exilium muste, und sich zu Pabst Alexander den III, der sich dazumahl in Franckreich aufhielte, begab, König Henricus aber confiscirte indessen alle dessen Güter. Einige Zeit hernach ließ Henricus ihme seinen Sohn in der Regierung adjungiren, und denselben, in Abwesenheit des Ertz-Bischoffs zu Canterbury, von dem Ertz-Bischoff zu Yorck krönen; hierüber beklagte sich der Ertz-Bischoff zu Canterbury bey dem Pabste, und brachte es dahin, daß der zu Yorck so wohl, als die bey der Kröhnung assistirende Bischöffe in den Bann gethan wurden. Ob nun der König zwar dadurch noch mehr wider den Ertz-Bischoff zu Canterbury erzürnet wurde, so nahm er ihn doch 6 Jahre hernach, auf harte Bedrohung des Pabstes, wieder zu Gnaden an; weil er aber dennoch vielen Verdruß seinet halben immer hatte, so brach der König einsmahls in diese Worte heraus: Ich bin recht elend, daß ich vor einem Pfaffen in meinem gantzen Königreich keine Ruhe habe, und daß sich keiner finden will, der mir solche Last benehme. Diese des Königs Worte nahmen einige von den herumstehenden also auf, als sähe der König gerne, daß der Ertz-Bischoff aus dem Wege geräumet würde, und resolvirten sich also 3 von seinen Hof-Leuten den Ertz-Bischoff in die andere Welt zu schicken, welches sie auch ins Werck richteten. Der König die Ermordung des Ertz-Bischoffs hörend wurde sehr bestürtzet, weil er besorgte, der Pabst würde solches vor sein Anstifften halten, schickte dahero eine eigene Gesandschafft nach Rom, ließ sich dieses Mordes halber bey dem Pabste excusiren, und den Pabst ersuchen, iemand nach Engeland zu schicken, der wieder die Verbrecher inquiriren, und selbe zur gehörigen Straffe ziehen möchte. Der Pabst schickte hierauf 2 Cardinäle nach Engeland, welche, nach eingezogener Kundschafft ein Urthel sprachen; Daß der König sich vor ihnen und den Ständen des Königreiches mit einem Cörperlichen Eyde purgiren solte, daß er an dem Verbrechen kein Theil gehabt hätte, wann solches geschehen, so solte er zur Straffe, wegen des zu dem Verbrechen gegebenen Anlaßes, 2000 Reiter innerhalb Jahres Frist nach Jerusalem zu dem heiligen Kriege schicken, und innerhalb 3 Jahren selbst mit einer Armee dahin gehen, wofern ihme Se. Päbstl. Heiligkeit solches indessen nicht erließe; ferner solte er die Corruptelen, so der Kirchen-Freyheit zuwider, abschaffen, und zugeben, daß videri interim potest Theatr. Europ. Tom. XIII. vid. Polyd. Vergil. L. 4. hist. Angl. p. 118. Ethelvverd. L. 2. Chron. c. 12. Malmesb. L. 1. hist. Reg. Angl. c. 2. Polyd. Vergil. d. L. 4. Ethelvverd. L. 3. Chron. c. 3. Malmesb. L. 2. c. 2. Huntingd. L. 5. hist. Angl. in princ.
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ciret, wie daß nehmlich der Pabst keine Gewalt über Souverainer Herren Länder hätte, solches ist annoch in eines ieden Andencken.
Neundtes Capitel. Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf die Ober-Herrschafft über das Königreich Engeland/ und den daselbst gehobenen Denarium Sti Petri.
WIe Jna König der West-Sachsen zu Anfang des achten Seculi die Walliser und Ceolredum König in Middel-Angel überwunden hatte, wande er alle Mühe an die Christliche Religion in Engeland zu befestigen, und machte die Verordnung, daß iede Familie dem Päbstlichen Stuhljährlich ein gewisses Stück Geldes, so denarius genant worden, zahlen solte, desssen Exempel Offa König der Middel-Angeln um das Jahr 775 gefolget, König Ethelwulff oder Astulphus aber, der über das gröste Theil von Engeland regieret, hat solchen Censum vermehret.
König Henricus II (der im 12 Seculo regieret hat) unterwarff sich dem Pabste noch mehr, und zwar bey folgender Gelegenheit; Es hatte der König einige geistliche Einkünffte selber vergeben, und war deshalb mit dem Ertz-Bischoff zu Canterbury Thoma Becker hart über den Fuß gespannet, so gar daß der Ertz-Bischoff endlich ins Exilium muste, und sich zu Pabst Alexander den III, der sich dazumahl in Franckreich aufhielte, begab, König Henricus aber confiscirte indessen alle dessen Güter. Einige Zeit hernach ließ Henricus ihme seinen Sohn in der Regierung adjungiren, und denselben, in Abwesenheit des Ertz-Bischoffs zu Canterbury, von dem Ertz-Bischoff zu Yorck krönen; hierüber beklagte sich der Ertz-Bischoff zu Canterbury bey dem Pabste, und brachte es dahin, daß der zu Yorck so wohl, als die bey der Kröhnung assistirende Bischöffe in den Bann gethan wurden. Ob nun der König zwar dadurch noch mehr wider den Ertz-Bischoff zu Canterbury erzürnet wurde, so nahm er ihn doch 6 Jahre hernach, auf harte Bedrohung des Pabstes, wieder zu Gnaden an; weil er aber dennoch vielen Verdruß seinet halben immer hatte, so brach der König einsmahls in diese Worte heraus: Ich bin recht elend, daß ich vor einem Pfaffen in meinem gantzen Königreich keine Ruhe habe, und daß sich keiner finden will, der mir solche Last benehme. Diese des Königs Worte nahmen einige von den herumstehenden also auf, als sähe der König gerne, daß der Ertz-Bischoff aus dem Wege geräumet würde, und resolvirten sich also 3 von seinen Hof-Leuten den Ertz-Bischoff in die andere Welt zu schicken, welches sie auch ins Werck richteten. Der König die Ermordung des Ertz-Bischoffs hörend wurde sehr bestürtzet, weil er besorgte, der Pabst würde solches vor sein Anstifften halten, schickte dahero eine eigene Gesandschafft nach Rom, ließ sich dieses Mordes halber bey dem Pabste excusiren, und den Pabst ersuchen, iemand nach Engeland zu schicken, der wieder die Verbrecher inquiriren, und selbe zur gehörigen Straffe ziehen möchte. Der Pabst schickte hierauf 2 Cardinäle nach Engeland, welche, nach eingezogener Kundschafft ein Urthel sprachen; Daß der König sich vor ihnen und den Ständen des Königreiches mit einem Cörperlichen Eyde purgiren solte, daß er an dem Verbrechen kein Theil gehabt hätte, wann solches geschehen, so solte er zur Straffe, wegen des zu dem Verbrechen gegebenen Anlaßes, 2000 Reiter innerhalb Jahres Frist nach Jerusalem zu dem heiligen Kriege schicken, und innerhalb 3 Jahren selbst mit einer Armee dahin gehen, wofern ihme Se. Päbstl. Heiligkeit solches indessen nicht erließe; ferner solte er die Corruptelen, so der Kirchen-Freyheit zuwider, abschaffen, und zugeben, daß
videri interim potest Theatr. Europ. Tom. XIII.
vid. Polyd. Vergil. L. 4. hist. Angl. p. 118. Ethelvverd. L. 2. Chron. c. 12. Malmesb. L. 1. hist. Reg. Angl. c. 2.
Polyd. Vergil. d. L. 4.
Ethelvverd. L. 3. Chron. c. 3. Malmesb. L. 2. c. 2. Huntingd. L. 5. hist. Angl. in princ.
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