Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Wowider aber Portugisischer Seite pfleget eingewendet zu werden: Portugisische Einwürffe. Ad I. Daß Alphonsus oder Hildefonsus Graf zu Portugal, wie er anno 1137 mit den Mauren schlagen wollen, den Tag vorhero, nehmlich den 25 Jul. am Tage Jacobi von der Armee zum Könige wäre proclamiret worden, und darauff den Sieg erhalten hätte, in welcher Königlichen Würde er nachdem nicht allein von Pabst Eugenio anno 1145, sondern auch von Alexandro III, wiewohl ungebethen, confirmiret worden ; Und ob zwar, nach Marianae und anderer Bericht, gedachten Päbsten ein gewisser Päbstlicher Census versprochen worden, so sey doch solches nicht geschehen, um dadurch eine Obligation zu induciren, sondern die devotion zu restiren; ja Mariana zweiffle selbst, ob solcher Census jemahlen gezahlet worden, wenigstens hätte man zu seiner Zeit nichts mehr davon gewust. Ad II. III. &c. Was sonsten angeführet würde, beweise nichts anders, als daß Portugal ein feudum spirituale , oder geistliches Lehen sey, welches die Vasallen zu Praestirung eines geistlichen Gehorsams, den Päbstlichen Stuhl aber zur geistlichen Prorection verbünde, wie solches aus denen Bullen zur gnüge abzunehmen; Und hätten die Portugiesen dahero dem Pabst anno 1580 um geistliche Waffen ersuchen lassen. Nun sey zwar nicht ohne, daß solche Lehen dem geistlichen Domino oder Lehen-Herrn eröffnet würden, weil in des Innocentii Bulla aber auch denen Erben gedachte Gnade concediret, und Portugal also ein feudum haereditarium sey, so sey solches durch des Henrici Tod nicht vacant worden. Der Erfolg. Es bezeuget Thuanus, daß diese von dem Pabst damahls gemachte praetension allen lächerlich vorgekommen, und daß darauff wenig reflexion gemachet worden. Es scheinet auch fast, ob habe sich der Päbstliche Stuhl seiner praetension nachdem begeben, weil der Pabst König Philippum in Spanien (der vor allen andern praetendenten die Portugisische Crone davon trug) dazu gratuliret, und sich wegen des vorhergegangenen excusiret. Anderes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles praetendirter Erhöhung der Päbstlichen Gefälle in Portugal. WIe König Petrus II in Portugal bey Antretung seiner Regierung vermerckete, daß der Werth des Geldes im Königreich gar zu gering wäre, und daß es so wohl dem publico als den Commercien zuträglicher sey, solches zu erhöhen, so ließ er den Preyß desselben biß auf den dritten Theil steigen, und verordnete, daß ein Stück, welches vorhero 2 teston gegolten, künfftig 3 teston gelten solte. Weil nun der Päbstliche Stuhl viele revenuen in Portugal zu heben hat, welche durch die Erhöhung des Geldes vergeringert wurden, so beschwerte er sich darüber bey dem Könige, und begehrte, daß solche Einkünffte auch proportionabiliter möchten verhöhet werden, hat aber noch nichts erhalten können. Drittes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf Spanien. DAß der Päbstliche Stuhl auch auf Spanien ehemahlen praetension gemachet, und solches ihme zinßbahr zu seyn vorgegeben, beweiset das von Pabst Gregorio VII an die Könige, Grafen und andere Große von Spanien abgelassene Schrei- vid. Caramuel a Lobcovvitz. d. l. & Spener. d. l. p. 292. 293. add. Anton. Marcelli d. c. 26. Diploma exhibet Emanuel de Faria de Reg. Hisp. p. 516. Defendit Caramuel a Lobcovvitz a Pontifice Spirituales saltem Reges creatos esse, h. e. concessas illis esse gratias & beneficia Ecclesiastica, quae regum esse solent. add. Thuan. L. 70. hist. L. 65. hist. vid. supr. des Kön. in Span. Praetens. Auf Portugal. Spener. d. l. vid. Relation de la Cour de Portugal sous D. Pedre II. part. 2. c. 1. p. 321.
Wowider aber Portugisischer Seite pfleget eingewendet zu werden: Portugisische Einwürffe. Ad I. Daß Alphonsus oder Hildefonsus Graf zu Portugal, wie er anno 1137 mit den Mauren schlagen wollen, den Tag vorhero, nehmlich den 25 Jul. am Tage Jacobi von der Armee zum Könige wäre proclamiret worden, und darauff den Sieg erhalten hätte, in welcher Königlichen Würde er nachdem nicht allein von Pabst Eugenio anno 1145, sondern auch von Alexandro III, wiewohl ungebethen, confirmiret worden ; Und ob zwar, nach Marianae und anderer Bericht, gedachten Päbsten ein gewisser Päbstlicher Census versprochen worden, so sey doch solches nicht geschehen, um dadurch eine Obligation zu induciren, sondern die devotion zu restiren; ja Mariana zweiffle selbst, ob solcher Census jemahlen gezahlet worden, wenigstens hätte man zu seiner Zeit nichts mehr davon gewust. Ad II. III. &c. Was sonsten angeführet würde, beweise nichts anders, als daß Portugal ein feudum spirituale , oder geistliches Lehen sey, welches die Vasallen zu Praestirung eines geistlichen Gehorsams, den Päbstlichen Stuhl aber zur geistlichen Prorection verbünde, wie solches aus denen Bullen zur gnüge abzunehmen; Und hätten die Portugiesen dahero dem Pabst anno 1580 um geistliche Waffen ersuchen lassen. Nun sey zwar nicht ohne, daß solche Lehen dem geistlichen Domino oder Lehen-Herrn eröffnet würden, weil in des Innocentii Bulla aber auch denen Erben gedachte Gnade concediret, und Portugal also ein feudum haereditarium sey, so sey solches durch des Henrici Tod nicht vacant worden. Der Erfolg. Es bezeuget Thuanus, daß diese von dem Pabst damahls gemachte praetension allen lächerlich vorgekommen, und daß darauff wenig reflexion gemachet worden. Es scheinet auch fast, ob habe sich der Päbstliche Stuhl seiner praetension nachdem begeben, weil der Pabst König Philippum in Spanien (der vor allen andern praetendenten die Portugisische Crone davon trug) dazu gratuliret, und sich wegen des vorhergegangenen excusiret. Anderes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles praetendirter Erhöhung der Päbstlichen Gefälle in Portugal. WIe König Petrus II in Portugal bey Antretung seiner Regierung vermerckete, daß der Werth des Geldes im Königreich gar zu gering wäre, und daß es so wohl dem publico als den Commercien zuträglicher sey, solches zu erhöhen, so ließ er den Preyß desselben biß auf den dritten Theil steigen, und verordnete, daß ein Stück, welches vorhero 2 teston gegolten, künfftig 3 teston gelten solte. Weil nun der Päbstliche Stuhl viele revenuen in Portugal zu heben hat, welche durch die Erhöhung des Geldes vergeringert wurden, so beschwerte er sich darüber bey dem Könige, und begehrte, daß solche Einkünffte auch proportionabiliter möchten verhöhet werden, hat aber noch nichts erhalten können. Drittes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf Spanien. DAß der Päbstliche Stuhl auch auf Spanien ehemahlen praetension gemachet, und solches ihme zinßbahr zu seyn vorgegeben, beweiset das von Pabst Gregorio VII an die Könige, Grafen und andere Große von Spanien abgelassene Schrei- vid. Caramuel a Lobcovvitz. d. l. & Spener. d. l. p. 292. 293. add. Anton. Marcelli d. c. 26. Diploma exhibet Emanuel de Faria de Reg. Hisp. p. 516. Defendit Caramuel a Lobcovvitz a Pontifice Spirituales saltem Reges creatos esse, h. e. concessas illis esse gratias & beneficia Ecclesiastica, quae regum esse solent. add. Thuan. L. 70. hist. L. 65. hist. vid. supr. des Kön. in Span. Praetens. Auf Portugal. Spener. d. l. vid. Relation de la Cour de Portugal sous D. Pedre II. part. 2. c. 1. p. 321.
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Wowider aber Portugisischer Seite pfleget eingewendet zu werden:
Ad I. Daß Alphonsus oder Hildefonsus Graf zu Portugal, wie er anno 1137 mit den Mauren schlagen wollen, den Tag vorhero, nehmlich den 25 Jul. am Tage Jacobi von der Armee zum Könige wäre proclamiret worden, und darauff den Sieg erhalten hätte, in welcher Königlichen Würde er nachdem nicht allein von Pabst Eugenio anno 1145, sondern auch von Alexandro III, wiewohl ungebethen, confirmiret worden ; Und ob zwar, nach Marianae und anderer Bericht, gedachten Päbsten ein gewisser Päbstlicher Census versprochen worden, so sey doch solches nicht geschehen, um dadurch eine Obligation zu induciren, sondern die devotion zu restiren; ja Mariana zweiffle selbst, ob solcher Census jemahlen gezahlet worden, wenigstens hätte man zu seiner Zeit nichts mehr davon gewust.
Portugisische Einwürffe. Ad II. III. &c. Was sonsten angeführet würde, beweise nichts anders, als daß Portugal ein feudum spirituale , oder geistliches Lehen sey, welches die Vasallen zu Praestirung eines geistlichen Gehorsams, den Päbstlichen Stuhl aber zur geistlichen Prorection verbünde, wie solches aus denen Bullen zur gnüge abzunehmen; Und hätten die Portugiesen dahero dem Pabst anno 1580 um geistliche Waffen ersuchen lassen. Nun sey zwar nicht ohne, daß solche Lehen dem geistlichen Domino oder Lehen-Herrn eröffnet würden, weil in des Innocentii Bulla aber auch denen Erben gedachte Gnade concediret, und Portugal also ein feudum haereditarium sey, so sey solches durch des Henrici Tod nicht vacant worden.
Es bezeuget Thuanus, daß diese von dem Pabst damahls gemachte praetension allen lächerlich vorgekommen, und daß darauff wenig reflexion gemachet worden. Es scheinet auch fast, ob habe sich der Päbstliche Stuhl seiner praetension nachdem begeben, weil der Pabst König Philippum in Spanien (der vor allen andern praetendenten die Portugisische Crone davon trug) dazu gratuliret, und sich wegen des vorhergegangenen excusiret.
Der Erfolg. Anderes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles praetendirter Erhöhung der Päbstlichen Gefälle in Portugal.
WIe König Petrus II in Portugal bey Antretung seiner Regierung vermerckete, daß der Werth des Geldes im Königreich gar zu gering wäre, und daß es so wohl dem publico als den Commercien zuträglicher sey, solches zu erhöhen, so ließ er den Preyß desselben biß auf den dritten Theil steigen, und verordnete, daß ein Stück, welches vorhero 2 teston gegolten, künfftig 3 teston gelten solte. Weil nun der Päbstliche Stuhl viele revenuen in Portugal zu heben hat, welche durch die Erhöhung des Geldes vergeringert wurden, so beschwerte er sich darüber bey dem Könige, und begehrte, daß solche Einkünffte auch proportionabiliter möchten verhöhet werden, hat aber noch nichts erhalten können.
Drittes Capitel, Von des Päbstlichen Stuhles Praetension auf Spanien.
DAß der Päbstliche Stuhl auch auf Spanien ehemahlen praetension gemachet, und solches ihme zinßbahr zu seyn vorgegeben, beweiset das von Pabst Gregorio VII an die Könige, Grafen und andere Große von Spanien abgelassene Schrei-
vid. Caramuel a Lobcovvitz. d. l. & Spener. d. l. p. 292. 293. add. Anton. Marcelli d. c. 26.
Diploma exhibet Emanuel de Faria de Reg. Hisp. p. 516.
Defendit Caramuel a Lobcovvitz a Pontifice Spirituales saltem Reges creatos esse, h. e. concessas illis esse gratias & beneficia Ecclesiastica, quae regum esse solent.
add. Thuan. L. 70. hist.
L. 65. hist.
vid. supr. des Kön. in Span. Praetens. Auf Portugal.
Spener. d. l.
vid. Relation de la Cour de Portugal sous D. Pedre II. part. 2. c. 1. p. 321.
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