Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383 abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten Bruder Johannem zu ihrem Könige annahmen, worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam, und Johannes vermöge desselben in possession blieb. Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen könte; Der Praetendenten aber, die sich angaben, waren 7, als 1) König Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2) Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus, nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. 3) Emanuel Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren. 4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach, Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen. Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen:

Emanuel König in Portugal [unleserliches Material] 1521. [unleserliches Material]

Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar zu mächtiges Contrepart,

vid. Mariana L. 18. Rer. histp. c. 7. seqq.
Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret.
Mariana. d. L. 18.
vid. Thuan. L. 65. & 69. hist.
vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c. 72. §. 22. p. 287 & AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170. Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479.
vid. Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur.
vid. supr. der Könige in Franckreich. Praetens. auf Portugal.
vid. Thuan. L. 69. Hist.

Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383 abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten Bruder Johannem zu ihrem Könige annahmen, worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam, und Johannes vermöge desselben in possession blieb. Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen könte; Der Praetendenten aber, die sich angaben, waren 7, als 1) König Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2) Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus, nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. 3) Emanuel Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren. 4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach, Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen. Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen:

Emanuel König in Portugal [unleserliches Material] 1521. [unleserliches Material]

Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar zu mächtiges Contrepart,

vid. Mariana L. 18. Rer. histp. c. 7. seqq.
Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret.
Mariana. d. L. 18.
vid. Thuan. L. 65. & 69. hist.
vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c. 72. §. 22. p. 287 & AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170. Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479.
vid. Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur.
vid. supr. der Könige in Franckreich. Praetens. auf Portugal.
vid. Thuan. L. 69. Hist.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0351" n="322"/>
Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383            abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien            Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher            Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora            nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus            solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, <note place="foot">vid. Mariana L.              18. Rer. histp. c. 7. seqq.</note> so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora            hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten            Bruder <note place="foot">Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche              aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret.</note> Johannem zu ihrem Könige annahmen,            worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam,            und Johannes vermöge desselben in possession blieb. <note place="foot">Mariana. d. L.              18.</note> Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil            derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode            wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten            zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen            könte; <note place="foot">vid. Thuan. L. 65. &amp; 69. hist.</note> Der Praetendenten            aber, die sich angaben, waren 7, <note place="foot">vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c.              72. §. 22. p. 287 &amp; AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170.              Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479.</note> als 1) König            Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella            gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2)            Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus,            nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. <note place="foot">vid.              Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii              Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur.</note> 3) Emanuel            Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren.            4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter            abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere            Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein            Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach,            Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich            hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal            Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen.              <note place="foot">vid. supr. der Könige in Franckreich. Praetens. auf Portugal.</note>            Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen:</p>
        <p>Emanuel König in Portugal <gap reason="illegible"/> 1521. <gap reason="illegible"/></p>
        <p>Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur            Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des            Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der            Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; <note place="foot">vid. Thuan. L. 69. Hist.</note> so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar            zu mächtiges Contrepart,
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[322/0351] Nachkommen mit König Ferdinando anno 1383 abgiengen, da die Succession zwar seiner Tochter Beatrici Königs Johannis I in Castilien Gemahlin gebühret hätte, zu mahlen in den Ehe-pacten abgeredet war, daß die aus solcher Ehe gebohrne Kinder in Portugal succediren solten, und daß der Beatricis Mutter Eleonora nach Königs Ferdinandi Tod die Regierung in Portugal so lange führen solte, biß der aus solcher Ehe gezeugte Erbe zu mündigen Jahren gelangte, so wohl wider die Castilianer, als auch die Eleonora hatten, daß sie König Johannem in Castilien übergiengen, und des Ferdinandi unechten Bruder Johannem zu ihrem Könige annahmen, worüber nachdem lange Krieg geführet wurde, biß es endlich anno 1399 zu einem Frieden kam, und Johannes vermöge desselben in possession blieb. Der letzte von dessen männlichen descendenten war König Henricus, weil derselbe aber keine Kinder hatte, und dahero leicht merckete, daß es nach seinem Tode wegen der Succession nicht ohne Streit abgehen würde, so rieff er alle praetendenten zusammen, um zu sehen, ob er die künfftige Succession noch bey seinem Leben fest stellen könte; Der Praetendenten aber, die sich angaben, waren 7, als 1) König Philippus II in Spanien, weil er von des Königs Henrici ältesten Schwester Isabella gebohren, und auch seiner Mutter Brudern Johannis III Tochter Mariam zur Ehe gehabt. 2) Don Antonio, des Henrici Bruders Ludovici natürlicher Sohn, weil er der nechste Agnatus, nachdem die natürlichen Söhne in Portugal nicht excludiret würden. 3) Emanuel Philibert Hertzog von Savoyen, weil er von des Henrici anderer Schwester Beatrix gebohren. 4) Reinutius Erbprintz von Parma, weil er von des Henrici Brudern Eduardi Tochter abstamme. 5) Johannes Hertzog von Braganza, weil er des Henrici Brudern Eduardi andere Tochter zur Gemahlin hätte, auch noch aus alter Königlicher Familie entsprossen, und ein Einheimischer wäre. 6) Der Pabst, weil das Königreich Portugal, seinem Vorgeben nach, Päbstlich Lehen wäre. 7) Catharina de Medicis, König Henrici II in Franckreich hinterlassene Witbe, weil sie vorgab, sie wäre von Alfonsi III Königs in Portugal Nachkommen, die er mit seiner ersten Gemahlin, Gräfin von Boulogne, gezeuget, entsprossen. Die Zusammenstammung der meisten praetendenten ist aus folgender Tabel zu sehen: Emanuel König in Portugal _ 1521. _ Alle diese Praetendenten nun disputirten scharff unter sich, wer das meiste Recht zur Crone hätte, worüber König Henricus anno 1580 verstarb. Ob nun zwar Don Antonio des Ludovici natürlicher Sohn sich darauf nach Lissabon begab, von dem Magistrat, und der Bürgerschafft herrlich empfangen, ja gar zum Könige proclamiret wurde; so war ihme doch König Philippus II in Spanien ein gar zu mächtiges Contrepart, vid. Mariana L. 18. Rer. histp. c. 7. seqq. Einige Autores nennen ihn des Ferdinandi unechten Sohn, welche aber Caramuel Lobcovviz in d. Tr. refutiret. Mariana. d. L. 18. vid. Thuan. L. 65. & 69. hist. vid. Spener. in hist. Insign. L. 1. c. 72. §. 22. p. 287 & AA. ibi citati. Gastel de statu publ. Europ. c. 6. n. 170. Ludvvig in der Erleuterung über Pufendorfs Historie. c. 3. p. 479. vid. Autor anonym. de jure Successionis Regiae in Regno Lusit aniae, deque legitima Antonii Successione. edit. Middelburg. 1591. in 8v. qui partes Antonii tuetur. vid. supr. der Könige in Franckreich. Praetens. auf Portugal. vid. Thuan. L. 69. Hist.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/351
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/351>, abgerufen am 03.12.2024.