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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Es will aber nichts destoweniger der sonst berühmte Pohlnische Scribent Stanislaus Lubienski der Cron Pohlen noch einiges Recht an Schlesien zuschreiben und zwar aus folgenden Ursachen:

Der Polen Gründe. I. Das Schlesien vor dem zu Pohlen gehöret, und daß die Schlesische Fürsten die Könige in Pohlen vor ihre Ober-Herren erkannt, ehe sie sich König Johanni in Böhmen unterworffen; dahero sie sich aus eigener Macht von Pohlen nicht loß machen können.

II. Der Vergleich, so zwischen König Casimir in Pohlen und König Johanne in Böhmen getroffen worden, sey nur eine transactio privata gewesen, und hätte Casimirus dadurch nicht des Pohlnischen Reichs, sondern nur sein Recht an Schlesien, und zwar nicht an die Cron Böhmen, sondern nur an König Johannem, und dessen Familie cediret; dahero solcher Vergleich nunmehro vor erloschen zu halten, nachdem die Contrahenten und ihre Nachkommen, mit Tade abgangen; insonderheit da die Polnische Stände nicht darinn consentiret, und Casimirus, zu Beylegung seiner privat Streitigkeiten, von dem Patrimonio der Crone etwas zu vergeben nicht bemächtiget gewesen.

III. Die Böhmen hätten selber an der Verbindlichkeit solches Vergleiches gezweiffelt, dahero sie so vielfältige Confirmationes von Pohlen gesuchet; wodurch aber ihnen ein mehrers Recht nicht zugewachsen, als sie vorhero gehabt, cum Confirmatio non det novum jus.

IV. Daß König Uladislaus Jagello in Pohlen sich mit Käyser und König Wenceslao in Böhmen nicht anders in Verbündnüs einlaßen wollen, als biß er ihme versprochen, im Nahmen des Hertzogthums Schlesien mit einer gewissen Anzahl zu Fuß, und zu Pferde, wider alle seine Feinde zu Hülffe zu kommen, wovon annoch ein Document von anno 1395 in dem Crackauischen Archive verhanden wäre.

V. Daß wie Uladislaus mit den Kreutz-Herren im Krieg verwickelt gewesen, und alle Pohlnische Fürsten aufgebothen hätte, auch die Hertzoge zu Schlesien, nehmlich Hertzog Bernhard zu Oppeln, Hertzog Johann zu Ratibor, Hertzog, Boleslaus zu Teschen, Hertzog Wenceslaus zu Troppau ihme zu Hülffe gekommen wären.

VI. Daß Sigismundns Käyser, und König in Böhmen, König Uladislao in regard des Pohlnischen Rechtes Schlesien, anno 1421 zum Brautschatze offeriret, waun er des Königs Wenceslai in Böhmen Witbe heyrathen würde.

VII. Daß des Uladislai Sohn Casimirus von den Böhmen durch fa veur der Hertzoge in Schlesien zum Könige in der Jugend schon vociret worden; Und ob er zwar wegen des Ertz- Hertzogs Alberti von Oesterreich starcken Anhange die Crone dazumahl nicht erhalten, so sey er doch nach des Alberti Tod durch die Vermählung mit seiner Tochter Elisabeth dazu gelanget, bey dessen Nachkommen sie auch geblieben, biß sie durch des Königs Ludovici Tochter, Maria, an Käyser Ferdinandum durch Vermählung kommen.

VIII. Daß der Bischoft zu Breßlau ein Suffraganeus des Ertz-Bischoffs zu Gnesen iederzeit gewesen, und noch wäre.

Itziger Zustand. Was Böhmischer Seiten dawider eingewendet wird habe nicht gelesen: Indessen sind die Könige in Böhmen nun über 300 Jahr im geruhigen Besitz von Schlesien gewesen, und findet man nicht, daß die Pohlen dieses Hertzogthum vindiciret haben, welches auch gedachter Lubienski selber gestehet, und dawieder nichts anders einzuwenden weiß, als daß solches geschehen, weil die Pohlen Liebhaber des Friedens und, wann sie Lust zum Krieg hätten, Gelegenheit genung fünden, ihre Schwerter wider die benachbarten Ungläubigen zu zucken: Jedoch ist merckwürdig, daß König Uladislaus in einem an den Käyser anno 1635 abgelaßenen Intercessions-Schreiben, vor die Schlesier, unter die Ursachen,

In Discursu de Rebus Silesiacis, qui extat in ejus opere Posthumo. f. 159. seqq. Quem discursum tamen ita concludit: Haec quae a me allata sunt, non dicta idcirco putes, quasi Classicum canere velim, & Polonos meos ad jus armis recuperandum incitare &c. Paci publicae a nobis consulitur, & ubi arma nostra exerceamus, satis superque nobis est. Non temere Poloni in Christianos stringunt gladios, Barbaris undique cincti Nationibus, quas virtute & sanguine suo arcent, ne totis agminibus in Europam se effundant.
Quae ext. ap. Londorp. Tom. IV. Act. Publ. L. 3. c. 7.

Es will aber nichts destoweniger der sonst berühmte Pohlnische Scribent Stanislaus Lubienski der Cron Pohlen noch einiges Recht an Schlesien zuschreiben und zwar aus folgenden Ursachen:

Der Polen Gründe. I. Das Schlesien vor dem zu Pohlen gehöret, und daß die Schlesische Fürsten die Könige in Pohlen vor ihre Ober-Herren erkannt, ehe sie sich König Johanni in Böhmen unterworffen; dahero sie sich aus eigener Macht von Pohlen nicht loß machen können.

II. Der Vergleich, so zwischen König Casimir in Pohlen und König Johanne in Böhmen getroffen worden, sey nur eine transactio privata gewesen, und hätte Casimirus dadurch nicht des Pohlnischen Reichs, sondern nur sein Recht an Schlesien, und zwar nicht an die Cron Böhmen, sondern nur an König Johannem, und dessen Familie cediret; dahero solcher Vergleich nunmehro vor erloschen zu halten, nachdem die Contrahenten und ihre Nachkommen, mit Tade abgangen; insonderheit da die Polnische Stände nicht darinn consentiret, und Casimirus, zu Beylegung seiner privat Streitigkeiten, von dem Patrimonio der Crone etwas zu vergeben nicht bemächtiget gewesen.

III. Die Böhmen hätten selber an der Verbindlichkeit solches Vergleiches gezweiffelt, dahero sie so vielfältige Confirmationes von Pohlen gesuchet; wodurch aber ihnen ein mehrers Recht nicht zugewachsen, als sie vorhero gehabt, cum Confirmatio non det novum jus.

IV. Daß König Uladislaus Jagello in Pohlen sich mit Käyser und König Wenceslao in Böhmen nicht anders in Verbündnüs einlaßen wollen, als biß er ihme versprochen, im Nahmen des Hertzogthums Schlesien mit einer gewissen Anzahl zu Fuß, und zu Pferde, wider alle seine Feinde zu Hülffe zu kommen, wovon annoch ein Document von anno 1395 in dem Crackauischen Archive verhanden wäre.

V. Daß wie Uladislaus mit den Kreutz-Herren im Krieg verwickelt gewesen, und alle Pohlnische Fürsten aufgebothen hätte, auch die Hertzoge zu Schlesien, nehmlich Hertzog Bernhard zu Oppeln, Hertzog Johann zu Ratibor, Hertzog, Boleslaus zu Teschen, Hertzog Wenceslaus zu Troppau ihme zu Hülffe gekommen wären.

VI. Daß Sigismundns Käyser, und König in Böhmen, König Uladislao in regard des Pohlnischen Rechtes Schlesien, anno 1421 zum Brautschatze offeriret, waun er des Königs Wenceslai in Böhmen Witbe heyrathen würde.

VII. Daß des Uladislai Sohn Casimirus von den Böhmen durch fa veur der Hertzoge in Schlesien zum Könige in der Jugend schon vociret worden; Und ob er zwar wegen des Ertz- Hertzogs Alberti von Oesterreich starcken Anhange die Crone dazumahl nicht erhalten, so sey er doch nach des Alberti Tod durch die Vermählung mit seiner Tochter Elisabeth dazu gelanget, bey dessen Nachkommen sie auch geblieben, biß sie durch des Königs Ludovici Tochter, Maria, an Käyser Ferdinandum durch Vermählung kommen.

VIII. Daß der Bischoft zu Breßlau ein Suffraganeus des Ertz-Bischoffs zu Gnesen iederzeit gewesen, und noch wäre.

Itziger Zustand. Was Böhmischer Seiten dawider eingewendet wird habe nicht gelesen: Indessen sind die Könige in Böhmen nun über 300 Jahr im geruhigen Besitz von Schlesien gewesen, und findet man nicht, daß die Pohlen dieses Hertzogthum vindiciret haben, welches auch gedachter Lubienski selber gestehet, und dawieder nichts anders einzuwenden weiß, als daß solches geschehen, weil die Pohlen Liebhaber des Friedens und, wann sie Lust zum Krieg hätten, Gelegenheit genung fünden, ihre Schwerter wider die benachbarten Ungläubigen zu zucken: Jedoch ist merckwürdig, daß König Uladislaus in einem an den Käyser anno 1635 abgelaßenen Intercessions-Schreiben, vor die Schlesier, unter die Ursachen,

In Discursu de Rebus Silesiacis, qui extat in ejus opere Posthumo. f. 159. seqq. Quem discursum tamen ita concludit: Haec quae a me allata sunt, non dicta idcirco putes, quasi Classicum canere velim, & Polonos meos ad jus armis recuperandum incitare &c. Paci publicae a nobis consulitur, & ubi arma nostra exerceamus, satis superque nobis est. Non temere Poloni in Christianos stringunt gladios, Barbaris undique cincti Nationibus, quas virtute & sanguine suo arcent, ne totis agminibus in Europam se effundant.
Quae ext. ap. Londorp. Tom. IV. Act. Publ. L. 3. c. 7.
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        <p><note place="left">Der Polen Gründe.</note> I. Das Schlesien vor dem zu Pohlen gehöret,            und daß die Schlesische Fürsten die Könige in Pohlen vor ihre Ober-Herren erkannt, ehe sie            sich König Johanni in Böhmen unterworffen; dahero sie sich aus eigener Macht von Pohlen            nicht loß machen können.</p>
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        <p>III. Die Böhmen hätten selber an der Verbindlichkeit solches Vergleiches gezweiffelt,            dahero sie so vielfältige Confirmationes von Pohlen gesuchet; wodurch aber ihnen ein            mehrers Recht nicht zugewachsen, als sie vorhero gehabt, cum Confirmatio non det novum            jus.</p>
        <p>IV. Daß König Uladislaus Jagello in Pohlen sich mit Käyser und König Wenceslao in Böhmen            nicht anders in Verbündnüs einlaßen wollen, als biß er ihme versprochen, im Nahmen des            Hertzogthums Schlesien mit einer gewissen Anzahl zu Fuß, und zu Pferde, wider alle seine            Feinde zu Hülffe zu kommen, wovon annoch ein Document von anno 1395 in dem Crackauischen            Archive verhanden wäre.</p>
        <p>V. Daß wie Uladislaus mit den Kreutz-Herren im Krieg verwickelt gewesen, und alle            Pohlnische Fürsten aufgebothen hätte, auch die Hertzoge zu Schlesien, nehmlich Hertzog            Bernhard zu Oppeln, Hertzog Johann zu Ratibor, Hertzog, Boleslaus zu Teschen, Hertzog            Wenceslaus zu Troppau ihme zu Hülffe gekommen wären.</p>
        <p>VI. Daß Sigismundns Käyser, und König in Böhmen, König Uladislao in regard des            Pohlnischen Rechtes Schlesien, anno 1421 zum Brautschatze offeriret, waun er des Königs            Wenceslai in Böhmen Witbe heyrathen würde.</p>
        <p>VII. Daß des Uladislai Sohn Casimirus von den Böhmen durch fa veur der Hertzoge in            Schlesien zum Könige in der Jugend schon vociret worden; Und ob er zwar wegen des Ertz-            Hertzogs Alberti von Oesterreich starcken Anhange die Crone dazumahl nicht erhalten, so            sey er doch nach des Alberti Tod durch die Vermählung mit seiner Tochter Elisabeth dazu            gelanget, bey dessen Nachkommen sie auch geblieben, biß sie durch des Königs Ludovici            Tochter, Maria, an Käyser Ferdinandum durch Vermählung kommen.</p>
        <p>VIII. Daß der Bischoft zu Breßlau ein Suffraganeus des Ertz-Bischoffs zu Gnesen iederzeit            gewesen, und noch wäre.</p>
        <p><note place="right">Itziger Zustand.</note> Was Böhmischer Seiten dawider eingewendet            wird habe nicht gelesen: Indessen sind die Könige in Böhmen nun über 300 Jahr im geruhigen            Besitz von Schlesien gewesen, und findet man nicht, daß die Pohlen dieses Hertzogthum            vindiciret haben, welches auch gedachter Lubienski selber gestehet, und dawieder nichts            anders einzuwenden weiß, als daß solches geschehen, weil die Pohlen Liebhaber des Friedens            und, wann sie Lust zum Krieg hätten, Gelegenheit genung fünden, ihre Schwerter wider die            benachbarten Ungläubigen zu zucken: Jedoch ist merckwürdig, daß König Uladislaus in einem            an den Käyser anno 1635 abgelaßenen Intercessions-Schreiben, <note place="foot">Quae ext.              ap. Londorp. Tom. IV. Act. Publ. L. 3. c. 7.</note> vor die Schlesier, unter die              Ursachen,
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[228/0256] Es will aber nichts destoweniger der sonst berühmte Pohlnische Scribent Stanislaus Lubienski der Cron Pohlen noch einiges Recht an Schlesien zuschreiben und zwar aus folgenden Ursachen: I. Das Schlesien vor dem zu Pohlen gehöret, und daß die Schlesische Fürsten die Könige in Pohlen vor ihre Ober-Herren erkannt, ehe sie sich König Johanni in Böhmen unterworffen; dahero sie sich aus eigener Macht von Pohlen nicht loß machen können. Der Polen Gründe. II. Der Vergleich, so zwischen König Casimir in Pohlen und König Johanne in Böhmen getroffen worden, sey nur eine transactio privata gewesen, und hätte Casimirus dadurch nicht des Pohlnischen Reichs, sondern nur sein Recht an Schlesien, und zwar nicht an die Cron Böhmen, sondern nur an König Johannem, und dessen Familie cediret; dahero solcher Vergleich nunmehro vor erloschen zu halten, nachdem die Contrahenten und ihre Nachkommen, mit Tade abgangen; insonderheit da die Polnische Stände nicht darinn consentiret, und Casimirus, zu Beylegung seiner privat Streitigkeiten, von dem Patrimonio der Crone etwas zu vergeben nicht bemächtiget gewesen. III. Die Böhmen hätten selber an der Verbindlichkeit solches Vergleiches gezweiffelt, dahero sie so vielfältige Confirmationes von Pohlen gesuchet; wodurch aber ihnen ein mehrers Recht nicht zugewachsen, als sie vorhero gehabt, cum Confirmatio non det novum jus. IV. Daß König Uladislaus Jagello in Pohlen sich mit Käyser und König Wenceslao in Böhmen nicht anders in Verbündnüs einlaßen wollen, als biß er ihme versprochen, im Nahmen des Hertzogthums Schlesien mit einer gewissen Anzahl zu Fuß, und zu Pferde, wider alle seine Feinde zu Hülffe zu kommen, wovon annoch ein Document von anno 1395 in dem Crackauischen Archive verhanden wäre. V. Daß wie Uladislaus mit den Kreutz-Herren im Krieg verwickelt gewesen, und alle Pohlnische Fürsten aufgebothen hätte, auch die Hertzoge zu Schlesien, nehmlich Hertzog Bernhard zu Oppeln, Hertzog Johann zu Ratibor, Hertzog, Boleslaus zu Teschen, Hertzog Wenceslaus zu Troppau ihme zu Hülffe gekommen wären. VI. Daß Sigismundns Käyser, und König in Böhmen, König Uladislao in regard des Pohlnischen Rechtes Schlesien, anno 1421 zum Brautschatze offeriret, waun er des Königs Wenceslai in Böhmen Witbe heyrathen würde. VII. Daß des Uladislai Sohn Casimirus von den Böhmen durch fa veur der Hertzoge in Schlesien zum Könige in der Jugend schon vociret worden; Und ob er zwar wegen des Ertz- Hertzogs Alberti von Oesterreich starcken Anhange die Crone dazumahl nicht erhalten, so sey er doch nach des Alberti Tod durch die Vermählung mit seiner Tochter Elisabeth dazu gelanget, bey dessen Nachkommen sie auch geblieben, biß sie durch des Königs Ludovici Tochter, Maria, an Käyser Ferdinandum durch Vermählung kommen. VIII. Daß der Bischoft zu Breßlau ein Suffraganeus des Ertz-Bischoffs zu Gnesen iederzeit gewesen, und noch wäre. Was Böhmischer Seiten dawider eingewendet wird habe nicht gelesen: Indessen sind die Könige in Böhmen nun über 300 Jahr im geruhigen Besitz von Schlesien gewesen, und findet man nicht, daß die Pohlen dieses Hertzogthum vindiciret haben, welches auch gedachter Lubienski selber gestehet, und dawieder nichts anders einzuwenden weiß, als daß solches geschehen, weil die Pohlen Liebhaber des Friedens und, wann sie Lust zum Krieg hätten, Gelegenheit genung fünden, ihre Schwerter wider die benachbarten Ungläubigen zu zucken: Jedoch ist merckwürdig, daß König Uladislaus in einem an den Käyser anno 1635 abgelaßenen Intercessions-Schreiben, vor die Schlesier, unter die Ursachen, Itziger Zustand. In Discursu de Rebus Silesiacis, qui extat in ejus opere Posthumo. f. 159. seqq. Quem discursum tamen ita concludit: Haec quae a me allata sunt, non dicta idcirco putes, quasi Classicum canere velim, & Polonos meos ad jus armis recuperandum incitare &c. Paci publicae a nobis consulitur, & ubi arma nostra exerceamus, satis superque nobis est. Non temere Poloni in Christianos stringunt gladios, Barbaris undique cincti Nationibus, quas virtute & sanguine suo arcent, ne totis agminibus in Europam se effundant. Quae ext. ap. Londorp. Tom. IV. Act. Publ. L. 3. c. 7.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/256>, abgerufen am 21.11.2024.