Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.nachmahls Käyser unter dem Nahmen des Fünfften geworden; deme Johannes zwar fein Reich wieder abzunehmen vermeinte, und deshalb einen Einfall in Navarram that, wurde aber von denen Spaniern wieder abgetrieben; doch versprach Carolus in dem mit Francisco I König in Franckreich anno 1516 zu Noyon gemachten Frieden, Navarram des Königs Johannis Sohn Henrico von Albert zu restituiren, wann dieser erweisen würde, daß er mehr Recht, als Carolus, darzu hätte. Weil aber keine Würcklichkeit erfolgte, so schickte Franciscus I. in faveur seines Schwagers Henrici (dann dieser hatte des Francisci Schwester zur Ehe) eine Armee nach Navarram, und bemächtigte sich ein groß Theil desselben, welches aber 1523 bald wieder verlohren gienge. Wie hierauff Franciscus von dem Käyser anno 1525 gefangen wurde, muste er in dem Madritischen Frieden versprechen, denen von Albert wider Spanien wegen ihrer praetension auf Navarra nicht zu helffen, sondern diese vielmehr dahin zu disponiren, daß sie ihr Recht an Carolum cedirten; welches in dem Crespischen Frieden wiederholet wurde. Und also blieben die Spanier in possession, der von Albert aber ohne Hoffnung zu dem väterlichen Reiche wieder zu gelangen, und konte auff seine Tochter Johannam, des Antonii von Bourbon Gemahlin, von welcher die itzigen Könige in Franckreich in gerader Linie abstammen, nichts, als den Titul, und ein kleines Stück von Navarra, so auf dieser Seite des Pyrenaeischen Gebürges gelegen, transferiren. Auf das übrige aber machen die Könige in Franckreich noch biß auf diese Stunde praetension; Und zwar aus folgenden Gründen: Frantzösische Gründe. I. Weil die Spanier, ohne rechtmäßigen Titul dieses Königreich an sich gerissen; und in dem Noyonnischen Frieden zwar es zu restituiren versprochen, aber nicht gehalten. II. Weil die Könige in Franckreich von denen zu Navarra in gerader Linie abstammeten, und daß also dieser ihr Recht, dessen sie sich nie begeben, auf die Könige in Franckreich jure successionis gebracht sey; Wie aus folgender Genealogischen Tabell zu ersehen. Carolus III. Kön. zu Navarra. [unleserliches Material] vid. Gomecius in vit. Ximen. L. 6. p. 1086. seqq. vid. Guicciardin. L. 12. hist. belg. Jovius L. 18. hist. in fin. Thuan. L. 1. hist. Nebriss. d. Tr. Blondell. Tom. 1. Geneal. Franc. P. IV. 4. 6. vid. Chytrae. Tom. 1. p. 548. Belcarius L. 16. p. 488. vid. Tarcagnota. D. tr. Part. 3. L. 1. Guicciardin. L. 14. hist. Masenius. L. 2. p. 94. §. 20. §. 47. vid. Jaques de Cassan Recherche des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. 1. c. 4. p. 183. seqq. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 179. seqq. Blondell. Tom. 1. Geneal. Franc. p. 17. 3. 6. seq. Servin des actes notables & plaidoyes. Tom. 1. p. 333. Fr. Macedo propugn. Lus. Gallic. Part. 2. qu. 4. p. 386. seqq.
nachmahls Käyser unter dem Nahmen des Fünfften geworden; deme Johannes zwar fein Reich wieder abzunehmen vermeinte, und deshalb einen Einfall in Navarram that, wurde aber von denen Spaniern wieder abgetrieben; doch versprach Carolus in dem mit Francisco I König in Franckreich anno 1516 zu Noyon gemachten Frieden, Navarram des Königs Johannis Sohn Henrico von Albert zu restituiren, wann dieser erweisen würde, daß er mehr Recht, als Carolus, darzu hätte. Weil aber keine Würcklichkeit erfolgte, so schickte Franciscus I. in faveur seines Schwagers Henrici (dann dieser hatte des Francisci Schwester zur Ehe) eine Armee nach Navarram, und bemächtigte sich ein groß Theil desselben, welches aber 1523 bald wieder verlohren gienge. Wie hierauff Franciscus von dem Käyser anno 1525 gefangen wurde, muste er in dem Madritischen Frieden versprechen, denen von Albert wider Spanien wegen ihrer praetension auf Navarra nicht zu helffen, sondern diese vielmehr dahin zu disponiren, daß sie ihr Recht an Carolum cedirten; welches in dem Crespischen Frieden wiederholet wurde. Und also blieben die Spanier in possession, der von Albert aber ohne Hoffnung zu dem väterlichen Reiche wieder zu gelangen, und konte auff seine Tochter Johannam, des Antonii von Bourbon Gemahlin, von welcher die itzigen Könige in Franckreich in gerader Linie abstammen, nichts, als den Titul, und ein kleines Stück von Navarra, so auf dieser Seite des Pyrenaeischen Gebürges gelegen, transferiren. Auf das übrige aber machen die Könige in Franckreich noch biß auf diese Stunde praetension; Und zwar aus folgenden Gründen: Frantzösische Gründe. I. Weil die Spanier, ohne rechtmäßigen Titul dieses Königreich an sich gerissen; und in dem Noyonnischen Frieden zwar es zu restituiren versprochen, aber nicht gehalten. II. Weil die Könige in Franckreich von denen zu Navarra in gerader Linie abstammeten, und daß also dieser ihr Recht, dessen sie sich nie begeben, auf die Könige in Franckreich jure successionis gebracht sey; Wie aus folgender Genealogischen Tabell zu ersehen. Carolus III. Kön. zu Navarra. [unleserliches Material] vid. Gomecius in vit. Ximen. L. 6. p. 1086. seqq. vid. Guicciardin. L. 12. hist. belg. Jovius L. 18. hist. in fin. Thuan. L. 1. hist. Nebriss. d. Tr. Blondell. Tom. 1. Geneal. Franc. P. IV. 4. 6. vid. Chytrae. Tom. 1. p. 548. Belcarius L. 16. p. 488. vid. Tarcagnota. D. tr. Part. 3. L. 1. Guicciardin. L. 14. hist. Masenius. L. 2. p. 94. §. 20. §. 47. vid. Jaques de Cassan Recherche des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. 1. c. 4. p. 183. seqq. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 179. seqq. Blondell. Tom. 1. Geneal. Franc. p. 17. 3. 6. seq. Servin des actes notables & plaidoyes. Tom. 1. p. 333. Fr. Macedo propugn. Lus. Gallic. Part. 2. qu. 4. p. 386. seqq.
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nachmahls Käyser unter dem Nahmen des Fünfften geworden; deme Johannes zwar fein Reich wieder abzunehmen vermeinte, und deshalb einen Einfall in Navarram that, wurde aber von denen Spaniern wieder abgetrieben; doch versprach Carolus in dem mit Francisco I König in Franckreich anno 1516 zu Noyon gemachten Frieden, Navarram des Königs Johannis Sohn Henrico von Albert zu restituiren, wann dieser erweisen würde, daß er mehr Recht, als Carolus, darzu hätte. Weil aber keine Würcklichkeit erfolgte, so schickte Franciscus I. in faveur seines Schwagers Henrici (dann dieser hatte des Francisci Schwester zur Ehe) eine Armee nach Navarram, und bemächtigte sich ein groß Theil desselben, welches aber 1523 bald wieder verlohren gienge. Wie hierauff Franciscus von dem Käyser anno 1525 gefangen wurde, muste er in dem Madritischen Frieden versprechen, denen von Albert wider Spanien wegen ihrer praetension auf Navarra nicht zu helffen, sondern diese vielmehr dahin zu disponiren, daß sie ihr Recht an Carolum cedirten; welches in dem Crespischen Frieden wiederholet wurde. Und also blieben die Spanier in possession, der von Albert aber ohne Hoffnung zu dem väterlichen Reiche wieder zu gelangen, und konte auff seine Tochter Johannam, des Antonii von Bourbon Gemahlin, von welcher die itzigen Könige in Franckreich in gerader Linie abstammen, nichts, als den Titul, und ein kleines Stück von Navarra, so auf dieser Seite des Pyrenaeischen Gebürges gelegen, transferiren. Auf das übrige aber machen die Könige in Franckreich noch biß auf diese Stunde praetension;
Und zwar aus folgenden Gründen:
I. Weil die Spanier, ohne rechtmäßigen Titul dieses Königreich an sich gerissen; und in dem Noyonnischen Frieden zwar es zu restituiren versprochen, aber nicht gehalten.
Frantzösische Gründe. II. Weil die Könige in Franckreich von denen zu Navarra in gerader Linie abstammeten, und daß also dieser ihr Recht, dessen sie sich nie begeben, auf die Könige in Franckreich jure successionis gebracht sey; Wie aus folgender Genealogischen Tabell zu ersehen.
Carolus III. Kön. zu Navarra. _
vid. Gomecius in vit. Ximen. L. 6. p. 1086. seqq.
vid. Guicciardin. L. 12. hist. belg. Jovius L. 18. hist. in fin. Thuan. L. 1. hist. Nebriss. d. Tr. Blondell. Tom. 1. Geneal. Franc. P. IV. 4. 6.
vid. Chytrae. Tom. 1. p. 548. Belcarius L. 16. p. 488.
vid. Tarcagnota. D. tr. Part. 3. L. 1. Guicciardin. L. 14. hist. Masenius. L. 2. p. 94.
§. 20.
§. 47.
vid. Jaques de Cassan Recherche des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. 1. c. 4. p. 183. seqq. Du Puy des Droits du Roy de France. p. 179. seqq. Blondell. Tom. 1. Geneal. Franc. p. 17. 3. 6. seq. Servin des actes notables & plaidoyes. Tom. 1. p. 333. Fr. Macedo propugn. Lus. Gallic. Part. 2. qu. 4. p. 386. seqq.
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