Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. Woran sich aber der König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum, wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung, dem Könige alles zu; Und solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, die Wild- und Rhein-Grafschafften, die Herrschafft Oberstein, das Fürstenthum Zweybrück, die Abtey Prum, die Grafschafft Salm, die Grafschafft Saarwerden, und andere Herrschafften. Der Käyser und das Reich ließ zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein alles war vergebens; biß endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde. Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen Königes Gemahlin. ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor alters praetension gemachet, als auf Brabant, Hennegau, Luxenburg &c. weil selbe aber meist von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält: Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche vid. Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. & L. 18. §. 19. vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14. vid. Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. & Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p. 80. vid. Wild- und Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &c. ap. Londorp. d. l. c. 84. p. 285. & Fritschium d. l. p. 87. 88. vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap. Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90. vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100. Pufendorf. d. L. 18. §. 37. vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen Friedens-Contraventionen &c. ap. Fritsch. d. l. p. 51. Plurium Statuum Memorialia legi possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq. vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq. vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV. vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689. Jaques de Cassan. d. l. p. 690. vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.
Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. Woran sich aber der König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum, wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung, dem Könige alles zu; Und solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, die Wild- und Rhein-Grafschafften, die Herrschafft Oberstein, das Fürstenthum Zweybrück, die Abtey Prum, die Grafschafft Salm, die Grafschafft Saarwerden, und andere Herrschafften. Der Käyser und das Reich ließ zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein alles war vergebens; biß endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde. Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen Königes Gemahlin. ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor alters praetension gemachet, als auf Brabant, Hennegau, Luxenburg &c. weil selbe aber meist von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält: Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche vid. Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. & L. 18. §. 19. vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14. vid. Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. & Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p. 80. vid. Wild- und Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &c. ap. Londorp. d. l. c. 84. p. 285. & Fritschium d. l. p. 87. 88. vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap. Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90. vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100. Pufendorf. d. L. 18. §. 37. vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen Friedens-Contraventionen &c. ap. Fritsch. d. l. p. 51. Plurium Statuum Memorialia legi possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq. vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq. vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV. vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689. Jaques de Cassan. d. l. p. 690. vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.
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Sache von Seiten des Reichs wieder an die vormahls erwehlte Arbitros haben wolte, zu dem Ende auch einen gewissen Articul abgefasset hatte; so wolten die Frantzösischen Plenipotentiarii doch ob praetensum defectum infomationis solchen Articul nicht annehmen. Damit aber solche Ausla ßung dem Reiche nicht praejudiciren möchte, so ist deshalb in Gegenwart der Mediatoren, und der Frantzösischen Plenipotentiarien eine solenne protestation interponiret, und den Actis publ. inseriret worden. Woran sich aber der König in Franckreich nicht kehrete, sondern so gleich nach geschlossenem Frieden eine Reunions-Cammer zu Metz anstellete, welche alle diejenigen, die von diesen Stifftern Lehen besaßen, vor sich lud, mit commination auf bestimmete Zeit zu erscheinen, und den Titulum, wie sie zu solchen Stücken kommen, zu dociren, oder widrigenfals gewärtig zu seyn, daß solche eingezogen, und gedachten Stifftern wieder incorporiret werden solten. Wann nun solche Stände des Reichs entweder nicht erschienen, oder ihre Possession nicht genung dociren kunten, so sprach die Reunions-Cammer, ohne sonderliche scrupuleuse Untersuchung, dem Könige alles zu; Und solcher gestalt zog der König ein, die Grafschafft Lichtenberg, die Wild- und Rhein-Grafschafften, die Herrschafft Oberstein, das Fürstenthum Zweybrück, die Abtey Prum, die Grafschafft Salm, die Grafschafft Saarwerden, und andere Herrschafften. Der Käyser und das Reich ließ zwar unterschiedliche Remonstrationes deshalb bey dem Könige in Franckreich thun, allein alles war vergebens; biß endlich anno 1697 bey dem Rysvvickischen Frieden die Sache bey geleget, und alles was unter dem Titul der Unionen, und Reunionen, von Franckreich eingezogen, restituiret wurde.
Fünfftes Capitel, Von der Praetension auf die Spanische Niederlande wegen des itzigen Königes Gemahlin.
ES haben die Könige in Franckreich auf einige der Spanischen Provintzien zwar schon vor alters praetension gemachet, als auf Brabant, Hennegau, Luxenburg &c. weil selbe aber meist von Carolo M. hergeführet wird, theils derselben Oerter auch schon unter Frantzösischer Gewalt seyn, so habe solche allhie übergehen, und nur derjenigen neuen praetension gedencken wollen, welche der ietzige König in Franckreich Ludovicus XIV auf die Spanische Niederlande anno 1667 seiner Gemahlin wegen gemachet; womit es sich also verhält:
Philippus IV König in Spanien vermählte sich anno 1615 mit des Königs Henrici IV in Franckreich Tochter Elisabeth, welche ihm 500000 Cronen zum Brautschatze zubrachte, und zeugte mit ihr zwey Kinder Balthasarem und Mariam Theresiam. Nach der Elisabethae Tod schrit Philippus zur andern Ehe, mit Käysers Ferdinandi III Tochter Maria Anna, von welcher ihme Margaretha Theresia und Carolus II gebohren wurden. Balthasar aus erster Ehe starb bald nach der Mutter anno 1646, Maria Theresia aber wurd anno 1659 bey dem Pyrenaeischen Frieden mit dem itzigen Könige in Franckreich Ludovico XIV vermählet; Ihr Brautschatz wurd eben so hoch, als ihrer Fr. Mutter ihrer, nehmlich auf 500000 Cronen gesetzet, und dabey versprochen die Zahlung in 3. Terminen zu thun; dagegen aber muste sie vor sich und ihre Nachkommen alles Anspruchs auf die väterliche
vid. Pufendorf. L. 17. hist. Brandenb. §. 23. & L. 18. §. 19.
vid. Pufendorf. d. L. 18. §. 14.
vid. Gräfl. Hanauisch Memorial an den Reichs-Convent zu Regensp. sc. ap. Londorp. Tom. XI. Act. Publ. L. 12. c. 40. n. 23. & Fritsch. in Not. ad Isntr. Pac. Noviom. p. 80.
vid. Wild- und Rhein-Gräfl. Beschwerungs Memorialia contra Franckreich &c. ap. Londorp. d. l. c. 84. p. 285. & Fritschium d. l. p. 87. 88.
vid. Gräflich-Leiningisch Beschwerungs Memorial contra Franckreich. ap. Londorp. d. l. n. 12 Fritsch. d. l. p. 90.
vid. Zweybrückisch. Memorial. ap. Fritsch. d. l. p. 100.
Pufendorf. d. L. 18. §. 37.
vid. Fürstl. Salmisches Memoriale in puncto der Frantzösischen Friedens-Contraventionen &c. ap. Fritsch. d. l. p. 51.
Plurium Statuum Memorialia legi possunt ap. Londorpium d. l. c. 40. n. 21. seqq.
vid. Pufendorf. d. l. §. 14. seqq.
vid. Instrum. Pac. Rysvvic. Caesar. Gallic. art. IV.
vid. Jaques de Cassan Recherches des Droits du Roy de France sur plusieurs Etats. L. c. c. 5. p. 689.
Jaques de Cassan. d. l. p. 690.
vid. Jaque de Cassan. d. l. p. 691.
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