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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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schen Schweden und Dännemarck geführten Kriege wider obgedachte Vnion, zu seines Schwieger-Sohnes Königs Caroli Gustavi in Schweden Parthey schlug. Dann weil Dännemarck in diesem Kriege sehr unglücklich war, und der König in Schweden theils aus Schwägerschafft, theils aus andern Staats-raisonen, das Hertzogthum Slesvvig in faveur des Hertzogs zu Holstein, von Dännemarck gerne separiret sahe, so brachte er es an. 1658 bey dem Rotschildischen Friedens-Schlusse dahin, daß Dännemarck dem Hertzoge zu Holstein-Gottorf, zur Satisfaction des in den troublen erlittenen Schadens, die Souverainite über das Hertzogthum Slevvig abtreten muste ; Und ward demnach den 12 Maji gedachten Jahres, auf Vermittelung des Königs in Franckreich, und der damahligen Englischen Republique, zwischen der Cron Dännemarck, und gedachtem Hertzoge zu Slesvvig Gottorf Friderico, ein Vergleich getroffen, und darinnen von Ihr. Kön. Majest. nebst dero Reichs-Räthen, Sr. Fürstl. Durchl. und dero Männlichen Leibes-Erben und descendenten männlicher Linie, die Lehen-Empfängnüß und Vasallagium über das Hertzogthum Slesvvig, die Insul Femern, und allen deren Pertinentien erlassen, und dagegen die Souverainite, und die Oberherrschafft, nebst dem dominio utili über gedachtes Hertzogthum Slesvvig, und denen dazu gehörigen Inseln und pertinentien zu Wasser und Lande sc. cediret und abgetreten sc. Jedoch wurd dabey beliebet, daß die alte Vnion und gemeine administration nach wie vor verbleiben solte; welche Erklährung auch an 1660 bey dem zu Coppenhagen aufgerichteten Frieden wiederholet wurde.

Weil die Hertzoge nun die Souverainite den Schweden zu dancken hatten, hielten sie allemahl derer Parthey, und gieng Hertzog Christian Albrecht ann. 1674 in Persohn, nebst seiner Gemahlin und vornehmsten Bedienten nach Stockholm, renovirte daselbst die alte Alliance, und setzte sich bey der Wiederkunfft in mehr als gewöhnliche Krieges-Positur. Hieraus schöpffte Dännemarck um so vielmehr ombrage, weil man die Cron Schweden überall damahls in Verdacht hatte, ob stünde sie mit Franckreich in Verständnüß welches sich auch bald auswiese, da die Schweden in die Marck Brandenburg giengen. Weil nun Ihr. K. M. in Dännemarck mit dem Reich in alliance stund, und die Alliirten bey ihm solicitirten, dem Churfürsten zu Brandenburg zu assistiren, so war er dazu zwar geneigt, damit er aber keinen Feind im Rücken behalten möchte, so wolte er die Sache mit dem Hertzog zu Slesvvig erstlich auf einen andern Fuß setzen; reisete deshalb nach Rensburg, alwo seine Trouppen das rendevous hatten, und wolte daselbst mit dem Hertzoge durch eine Unterredung neue Freundschafft machen. Der Hertzog kam auch den 25 Jun. 1675 dahin; wie aber gleich darauf die Zeitung von der Schweden Niederlage bey Fehrbellin einlieff, nahm der König in Dännemarck Gelegenheit dem Hertzoge vorzustellen, wie er verpflichtet wäre, wider die Feinde des Reichs zu marchiren, weil er nun wüste, daß der Hertzog mit Schweden engagiret wäre, so bäte er ihme einige assurance zu geben, daß er in seiner Abwesenheit nichts wider ihn vornehmen wolte. Der Hertzog begehrte hierauf Zeit sich zu bedencken, allein der König wolte ihn nicht eher aus der Stadt lassen, als biß er consentiret, währenden Krieges guarnison in Tönningen einzunehmen, welches auch geschahe, und ward über dem den 10 Jul. 1675 zu Rensburg ein Tractat geschlossen, darinnen der Hertzog der Souverainite, so er durch den Rotschildischen Frieden erhalten, renunciirte. Welchen Transact der Hertzog nicht allein nach dem ratificirte, sondern er sandte auch die Patente, so er von König Friderico III der Souverainite halber erhalten, wieder zurück.

Erste Unruhe. Allein anderthalb Jahr hernach protestirte er wider solchen Vergleich, u. declarirte solchen,

vid. supr cit. Memoires de Dannemarck c. 2. & 3. Pufend. hist. Brand. L. 19. §. 62.
Conventio haec extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 209. & Gastel. de Statu publ. Europ. c. 19. §. 111. p. 633. Diploma autem, in quo supremum dominium Duci cessum exhibet Londorp. d. l. c. 209. & Tom. XII. L. 13. c. 119 p. 348. Gastel. d. l. p 635.
Conf. Conring. de Finib. L. 4. Annot. ad. c. 15. p. 17.
Mehrere Particularia, so damahls passiret, sind zu finden in dem Tractat, so den Titel hat: Der verbesserte Teutsche Fürsten-Staat; quod extat ap. Londorp. Tom. XII. Act. publ. L. 13. c. 119. p. 313. Conf. Memoires de Dannemarck. c. 5.
quem exhibet Londorp. d. l. p. 308 & 322.
vid. Memoires de Dannemarck. c. 5. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 11. p. 337.

schen Schweden und Dännemarck geführten Kriege wider obgedachte Vnion, zu seines Schwieger-Sohnes Königs Caroli Gustavi in Schweden Parthey schlug. Dann weil Dännemarck in diesem Kriege sehr unglücklich war, und der König in Schweden theils aus Schwägerschafft, theils aus andern Staats-raisonen, das Hertzogthum Slesvvig in faveur des Hertzogs zu Holstein, von Dännemarck gerne separiret sahe, so brachte er es an. 1658 bey dem Rotschildischen Friedens-Schlusse dahin, daß Dännemarck dem Hertzoge zu Holstein-Gottorf, zur Satisfaction des in den troublen erlittenen Schadens, die Souverainité über das Hertzogthum Slevvig abtreten muste ; Und ward demnach den 12 Maji gedachten Jahres, auf Vermittelung des Königs in Franckreich, und der damahligen Englischen Republique, zwischen der Cron Dännemarck, und gedachtem Hertzoge zu Slesvvig Gottorf Friderico, ein Vergleich getroffen, und darinnen von Ihr. Kön. Majest. nebst dero Reichs-Räthen, Sr. Fürstl. Durchl. und dero Männlichen Leibes-Erben und descendenten männlicher Linie, die Lehen-Empfängnüß und Vasallagium über das Hertzogthum Slesvvig, die Insul Femern, und allen deren Pertinentien erlassen, und dagegen die Souverainité, und die Oberherrschafft, nebst dem dominio utili über gedachtes Hertzogthum Slesvvig, und denen dazu gehörigen Inseln und pertinentien zu Wasser und Lande sc. cediret und abgetreten sc. Jedoch wurd dabey beliebet, daß die alte Vnion und gemeine administration nach wie vor verbleiben solte; welche Erklährung auch an 1660 bey dem zu Coppenhagen aufgerichteten Frieden wiederholet wurde.

Weil die Hertzoge nun die Souverainité den Schweden zu dancken hatten, hielten sie allemahl derer Parthey, und gieng Hertzog Christian Albrecht ann. 1674 in Persohn, nebst seiner Gemahlin und vornehmsten Bedienten nach Stockholm, renovirte daselbst die alte Alliance, und setzte sich bey der Wiederkunfft in mehr als gewöhnliche Krieges-Positur. Hieraus schöpffte Dännemarck um so vielmehr ombrage, weil man die Cron Schweden überall damahls in Verdacht hatte, ob stünde sie mit Franckreich in Verständnüß welches sich auch bald auswiese, da die Schweden in die Marck Brandenburg giengen. Weil nun Ihr. K. M. in Dännemarck mit dem Reich in alliance stund, und die Alliirten bey ihm solicitirten, dem Churfürsten zu Brandenburg zu assistiren, so war er dazu zwar geneigt, damit er aber keinen Feind im Rücken behalten möchte, so wolte er die Sache mit dem Hertzog zu Slesvvig erstlich auf einen andern Fuß setzen; reisete deshalb nach Rensburg, alwo seine Trouppen das rendevous hatten, und wolte daselbst mit dem Hertzoge durch eine Unterredung neue Freundschafft machen. Der Hertzog kam auch den 25 Jun. 1675 dahin; wie aber gleich darauf die Zeitung von der Schweden Niederlage bey Fehrbellin einlieff, nahm der König in Dännemarck Gelegenheit dem Hertzoge vorzustellen, wie er verpflichtet wäre, wider die Feinde des Reichs zu marchiren, weil er nun wüste, daß der Hertzog mit Schweden engagiret wäre, so bäte er ihme einige assurance zu geben, daß er in seiner Abwesenheit nichts wider ihn vornehmen wolte. Der Hertzog begehrte hierauf Zeit sich zu bedencken, allein der König wolte ihn nicht eher aus der Stadt lassen, als biß er consentiret, währenden Krieges guarnison in Tönningen einzunehmen, welches auch geschahe, und ward über dem den 10 Jul. 1675 zu Rensburg ein Tractat geschlossen, darinnen der Hertzog der Souverainité, so er durch den Rotschildischen Frieden erhalten, renunciirte. Welchen Transact der Hertzog nicht allein nach dem ratificirte, sondern er sandte auch die Patente, so er von König Friderico III der Souverainité halber erhalten, wieder zurück.

Erste Unruhe. Allein anderthalb Jahr hernach protestirte er wider solchen Vergleich, u. declarirte solchen,

vid. supr cit. Memoires de Dannemarck c. 2. & 3. Pufend. hist. Brand. L. 19. §. 62.
Conventio haec extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 209. & Gastel. de Statu publ. Europ. c. 19. §. 111. p. 633. Diploma autem, in quo supremum dominium Duci cessum exhibet Londorp. d. l. c. 209. & Tom. XII. L. 13. c. 119 p. 348. Gastel. d. l. p 635.
Conf. Conring. de Finib. L. 4. Annot. ad. c. 15. p. 17.
Mehrere Particularia, so damahls passiret, sind zu finden in dem Tractat, so den Titel hat: Der verbesserte Teutsche Fürsten-Staat; quod extat ap. Londorp. Tom. XII. Act. publ. L. 13. c. 119. p. 313. Conf. Memoires de Dannemarck. c. 5.
quem exhibet Londorp. d. l. p. 308 & 322.
vid. Memoires de Dannemarck. c. 5. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 11. p. 337.
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schen Schweden und Dännemarck geführten Kriege wider obgedachte Vnion, zu seines            Schwieger-Sohnes Königs Caroli Gustavi in Schweden Parthey schlug. Dann weil Dännemarck in            diesem Kriege sehr unglücklich war, und der König in Schweden theils aus Schwägerschafft,            theils aus andern Staats-raisonen, das Hertzogthum Slesvvig in faveur des Hertzogs zu            Holstein, von Dännemarck gerne separiret sahe, so brachte er es an. 1658 bey dem            Rotschildischen Friedens-Schlusse dahin, daß Dännemarck dem Hertzoge zu Holstein-Gottorf,            zur Satisfaction des in den troublen erlittenen Schadens, die Souverainité über das            Hertzogthum Slevvig abtreten muste <note place="foot">vid. supr cit. Memoires de              Dannemarck c. 2. &amp; 3. Pufend. hist. Brand. L. 19. §. 62.</note>; Und ward demnach            den 12 Maji gedachten Jahres, auf Vermittelung des Königs in Franckreich, und der            damahligen Englischen Republique, zwischen der Cron Dännemarck, und gedachtem Hertzoge zu            Slesvvig Gottorf Friderico, ein Vergleich <note place="foot">Conventio haec extat ap.              Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 209. &amp; Gastel. de Statu publ. Europ. c. 19.              §. 111. p. 633. Diploma autem, in quo supremum dominium Duci cessum exhibet Londorp. d.              l. c. 209. &amp; Tom. XII. L. 13. c. 119 p. 348. Gastel. d. l. p 635.</note> getroffen,            und darinnen von Ihr. Kön. Majest. nebst dero Reichs-Räthen, Sr. Fürstl. Durchl. und dero            Männlichen Leibes-Erben und descendenten männlicher Linie, die Lehen-Empfängnüß und            Vasallagium über das Hertzogthum Slesvvig, die Insul Femern, und allen deren Pertinentien            erlassen, und dagegen die Souverainité, und die Oberherrschafft, nebst dem dominio utili            über gedachtes Hertzogthum Slesvvig, und denen dazu gehörigen Inseln und pertinentien zu            Wasser und Lande sc. cediret und abgetreten sc. Jedoch wurd dabey beliebet, daß die alte            Vnion und gemeine administration nach wie vor verbleiben solte; welche Erklährung auch an            1660 bey dem zu Coppenhagen aufgerichteten Frieden wiederholet wurde. <note place="foot">Conf. Conring. de Finib. L. 4. Annot. ad. c. 15. p. 17.</note></p>
        <p>Weil die Hertzoge nun die Souverainité den Schweden zu dancken hatten, hielten sie            allemahl derer Parthey, und gieng Hertzog Christian Albrecht ann. 1674 in Persohn, nebst            seiner Gemahlin und vornehmsten Bedienten nach Stockholm, renovirte daselbst die alte            Alliance, und setzte sich bey der Wiederkunfft in mehr als gewöhnliche Krieges-Positur.            Hieraus schöpffte Dännemarck um so vielmehr ombrage, weil man die Cron Schweden überall            damahls in Verdacht hatte, ob stünde sie mit Franckreich in Verständnüß welches sich auch            bald auswiese, da die Schweden in die Marck Brandenburg giengen. Weil nun Ihr. K. M. in            Dännemarck mit dem Reich in alliance stund, und die Alliirten bey ihm solicitirten, dem            Churfürsten zu Brandenburg zu assistiren, so war er dazu zwar geneigt, damit er aber            keinen Feind im Rücken behalten möchte, so wolte er die Sache mit dem Hertzog zu Slesvvig            erstlich auf einen andern Fuß setzen; reisete deshalb nach Rensburg, alwo seine Trouppen            das rendevous hatten, und wolte daselbst mit dem Hertzoge durch eine Unterredung neue            Freundschafft machen. Der Hertzog kam auch den 25 Jun. 1675 dahin; wie aber gleich darauf            die Zeitung von der Schweden Niederlage bey Fehrbellin einlieff, nahm der König in            Dännemarck Gelegenheit dem Hertzoge vorzustellen, wie er verpflichtet wäre, wider die            Feinde des Reichs zu marchiren, weil er nun wüste, daß der Hertzog mit Schweden engagiret            wäre, so bäte er ihme einige assurance zu geben, daß er in seiner Abwesenheit nichts wider            ihn vornehmen wolte. Der Hertzog begehrte hierauf Zeit sich zu bedencken, allein der König            wolte ihn nicht eher aus der Stadt lassen, als biß er consentiret, währenden Krieges            guarnison in Tönningen einzunehmen, <note place="foot">Mehrere Particularia, so damahls              passiret, sind zu finden in dem Tractat, so den Titel hat: Der verbesserte Teutsche              Fürsten-Staat; quod extat ap. Londorp. Tom. XII. Act. publ. L. 13. c. 119. p. 313. Conf.              Memoires de Dannemarck. c. 5.</note> welches auch geschahe, und ward über dem den 10            Jul. 1675 zu Rensburg ein Tractat <note place="foot">quem exhibet Londorp. d. l. p. 308              &amp; 322.</note> geschlossen, darinnen der Hertzog der Souverainité, so er durch den            Rotschildischen Frieden erhalten, renunciirte. Welchen Transact der Hertzog nicht allein            nach dem ratificirte, sondern er sandte auch die Patente, so er von König Friderico III            der Souverainité halber erhalten, wieder zurück. <note place="foot">vid. Memoires de              Dannemarck. c. 5. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 11. p. 337.</note></p>
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[123/0151] schen Schweden und Dännemarck geführten Kriege wider obgedachte Vnion, zu seines Schwieger-Sohnes Königs Caroli Gustavi in Schweden Parthey schlug. Dann weil Dännemarck in diesem Kriege sehr unglücklich war, und der König in Schweden theils aus Schwägerschafft, theils aus andern Staats-raisonen, das Hertzogthum Slesvvig in faveur des Hertzogs zu Holstein, von Dännemarck gerne separiret sahe, so brachte er es an. 1658 bey dem Rotschildischen Friedens-Schlusse dahin, daß Dännemarck dem Hertzoge zu Holstein-Gottorf, zur Satisfaction des in den troublen erlittenen Schadens, die Souverainité über das Hertzogthum Slevvig abtreten muste ; Und ward demnach den 12 Maji gedachten Jahres, auf Vermittelung des Königs in Franckreich, und der damahligen Englischen Republique, zwischen der Cron Dännemarck, und gedachtem Hertzoge zu Slesvvig Gottorf Friderico, ein Vergleich getroffen, und darinnen von Ihr. Kön. Majest. nebst dero Reichs-Räthen, Sr. Fürstl. Durchl. und dero Männlichen Leibes-Erben und descendenten männlicher Linie, die Lehen-Empfängnüß und Vasallagium über das Hertzogthum Slesvvig, die Insul Femern, und allen deren Pertinentien erlassen, und dagegen die Souverainité, und die Oberherrschafft, nebst dem dominio utili über gedachtes Hertzogthum Slesvvig, und denen dazu gehörigen Inseln und pertinentien zu Wasser und Lande sc. cediret und abgetreten sc. Jedoch wurd dabey beliebet, daß die alte Vnion und gemeine administration nach wie vor verbleiben solte; welche Erklährung auch an 1660 bey dem zu Coppenhagen aufgerichteten Frieden wiederholet wurde. Weil die Hertzoge nun die Souverainité den Schweden zu dancken hatten, hielten sie allemahl derer Parthey, und gieng Hertzog Christian Albrecht ann. 1674 in Persohn, nebst seiner Gemahlin und vornehmsten Bedienten nach Stockholm, renovirte daselbst die alte Alliance, und setzte sich bey der Wiederkunfft in mehr als gewöhnliche Krieges-Positur. Hieraus schöpffte Dännemarck um so vielmehr ombrage, weil man die Cron Schweden überall damahls in Verdacht hatte, ob stünde sie mit Franckreich in Verständnüß welches sich auch bald auswiese, da die Schweden in die Marck Brandenburg giengen. Weil nun Ihr. K. M. in Dännemarck mit dem Reich in alliance stund, und die Alliirten bey ihm solicitirten, dem Churfürsten zu Brandenburg zu assistiren, so war er dazu zwar geneigt, damit er aber keinen Feind im Rücken behalten möchte, so wolte er die Sache mit dem Hertzog zu Slesvvig erstlich auf einen andern Fuß setzen; reisete deshalb nach Rensburg, alwo seine Trouppen das rendevous hatten, und wolte daselbst mit dem Hertzoge durch eine Unterredung neue Freundschafft machen. Der Hertzog kam auch den 25 Jun. 1675 dahin; wie aber gleich darauf die Zeitung von der Schweden Niederlage bey Fehrbellin einlieff, nahm der König in Dännemarck Gelegenheit dem Hertzoge vorzustellen, wie er verpflichtet wäre, wider die Feinde des Reichs zu marchiren, weil er nun wüste, daß der Hertzog mit Schweden engagiret wäre, so bäte er ihme einige assurance zu geben, daß er in seiner Abwesenheit nichts wider ihn vornehmen wolte. Der Hertzog begehrte hierauf Zeit sich zu bedencken, allein der König wolte ihn nicht eher aus der Stadt lassen, als biß er consentiret, währenden Krieges guarnison in Tönningen einzunehmen, welches auch geschahe, und ward über dem den 10 Jul. 1675 zu Rensburg ein Tractat geschlossen, darinnen der Hertzog der Souverainité, so er durch den Rotschildischen Frieden erhalten, renunciirte. Welchen Transact der Hertzog nicht allein nach dem ratificirte, sondern er sandte auch die Patente, so er von König Friderico III der Souverainité halber erhalten, wieder zurück. Allein anderthalb Jahr hernach protestirte er wider solchen Vergleich, u. declarirte solchen, Erste Unruhe. vid. supr cit. Memoires de Dannemarck c. 2. & 3. Pufend. hist. Brand. L. 19. §. 62. Conventio haec extat ap. Londorp. Tom. VIII. Act. Publ. L. 8. c. 209. & Gastel. de Statu publ. Europ. c. 19. §. 111. p. 633. Diploma autem, in quo supremum dominium Duci cessum exhibet Londorp. d. l. c. 209. & Tom. XII. L. 13. c. 119 p. 348. Gastel. d. l. p 635. Conf. Conring. de Finib. L. 4. Annot. ad. c. 15. p. 17. Mehrere Particularia, so damahls passiret, sind zu finden in dem Tractat, so den Titel hat: Der verbesserte Teutsche Fürsten-Staat; quod extat ap. Londorp. Tom. XII. Act. publ. L. 13. c. 119. p. 313. Conf. Memoires de Dannemarck. c. 5. quem exhibet Londorp. d. l. p. 308 & 322. vid. Memoires de Dannemarck. c. 5. Pfanner. hist. Princ. Imp. c. 11. p. 337.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/151>, abgerufen am 17.05.2024.