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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Cronen bedienen. Doch kam es nicht lange hernach zwischen König Christianum IV in Dännemarck, und König Carolum IX in Schweden, unter andern Ursachen auch dieses Wapens wegen anno 1611 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 wieder in Frieden verwandelt, und dabey pacisciret wurde; daß dem Könige in Dännemarck zwar nach wie vor permittiret seyn solte, die 3 Cronen zu führen, doch daß dadurch keine Praetension auf Schweden inferiret werden solte. Wobey es auch seit deme verblieben.

Vierdtes Capitel/ Von der Könige in Dännemarck Streitigkeit mit Schweden wegen Lapland.

ZU dem zwischen Dännemarck und Schweden anno 1611 entstandenen Kriege gab sonderlich Anlaß, daß der König in Schweden Carolus IX den Titul von Lapland ihme zulegete, und sich einiger JCtion über die Nord-Lappen anmassete. Denn ob König Christianus IV sich zwar darüber, als über etwas neues, und ungewöhnliches, und wozu der König in Schweden gar kein Recht hätte, bey Carolo beklagte, und ihn davon abzustehen ermahnte ; so wolte dieser doch davon nicht hören, sondern berieff sich auf gewisse Pacta, und auf eine vieljährige Possession, wobey er, vermöge des Flackensicebeckischen Vergleichs, so lange zu lassen, biß die Sache durch Schiedsleute untersuchet . Endlich kam es 2 Jahre hernach zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde: "daß diejenige Lappen, so an der See biß an Titisford und Warangrien wohneten, dem Könige in Dännemarck verbleiben solten; über die andern aber, so unter Schwedischer Botmäßigkeit bißhero gestanden, solten die Schweden nach wie vor ihre JCtion exerciren. "

Fünfftes Capitel/ Von der Könige in Dännemarck Praetension auf Schonen/ Halland / Bleckingen/ und die Insul Gothland.

ALle diese Oerter, ausser die Insul Gothland, so aparte gelegen, werden zu Süder-Gothland gerechnet, und haben vor dem zu dem zwischen Dännemarck und Schweden nechst an dem Sinu Codano gelegenen alten Gothischen Reiche gehöret. Die Gothen nun, so dieses Land vor alters bewohnten, lebten mit den Schweden in einer genauen Vereinigung, hatten auch zuweilen einerley Könige; Doch entzweyeten sich diese beyde Nationen offt/ und lebte so dann iede vor sich, biß endlich doch beyde Reiche verknüpffet worden.

Es lebten aber die Gothen und Schweden mit den Dänen wegen Schonen (welches Stück Landes schon anno 850 König Herotus in Schweden, seiner Tochter Thorae, wie sie an Regnerum Kön. in Dännemarck vermählet worden, zum Brautschatz soll mitgegeben haben) immer in Streit. Damit nun des Krieges und Haders, so um dieses Stück Landes bißhero entstanden, einmahl ein Ende werden möchte, so machte König Emund Slemma zuerst eine Gräntzscheidung mit den Dänen zwischen Schweden und Schonen; womit aber die Schweden übel zu frieden waren, und ihme deshalb zum Schimpff den Nahmen Slemma beylegeten; dann sie vermeineten ein viel besser Recht, als Dännemarck, zu solchem Lan-

vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist.
Spener. in hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 5.
vid. Literae R. Christiani, ap. Loccen. L. 8. hist. Suec. p. 490. & 492.
vid. Loccen. d. l. Spener. hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 27.
Locen. d. l. p. 522. Spener. d. l.
vid. Joh. Magnus in Praef. hist. Goth. c. 2. & L. 7. c. 1. Loccen hist. Suec. L. 2. p. 53. & hinc inde Pufendorf. Einleitung zur Schweidischen Hist. p. 65. 71. & hinc inde.
Joh. Magnus d. l. L. 5. c. 3. & alibi. Loccen. Antiq. Suec. Goth. L. 2. c. 9. p. 58. Schurtzfleisch. in Disp. de Rebus Sueco-Goth. §. 9. lit. ff. & §. 10. lit. mm.
Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Loccen. L. 2. hist. Suec. c. 4. p. 42. Meurs. Part. 1. hist. Dan. L. 2. p. 39.

Cronen bedienen. Doch kam es nicht lange hernach zwischen König Christianum IV in Dännemarck, und König Carolum IX in Schweden, unter andern Ursachen auch dieses Wapens wegen anno 1611 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 wieder in Frieden verwandelt, und dabey pacisciret wurde; daß dem Könige in Dännemarck zwar nach wie vor permittiret seyn solte, die 3 Cronen zu führen, doch daß dadurch keine Praetension auf Schweden inferiret werden solte. Wobey es auch seit deme verblieben.

Vierdtes Capitel/ Von der Könige in Dännemarck Streitigkeit mit Schweden wegen Lapland.

ZU dem zwischen Dännemarck und Schweden anno 1611 entstandenen Kriege gab sonderlich Anlaß, daß der König in Schweden Carolus IX den Titul von Lapland ihme zulegete, und sich einiger JCtion über die Nord-Lappen anmassete. Denn ob König Christianus IV sich zwar darüber, als über etwas neues, und ungewöhnliches, und wozu der König in Schweden gar kein Recht hätte, bey Carolo beklagte, und ihn davon abzustehen ermahnte ; so wolte dieser doch davon nicht hören, sondern berieff sich auf gewisse Pacta, und auf eine vieljährige Possession, wobey er, vermöge des Flackensicebeckischen Vergleichs, so lange zu lassen, biß die Sache durch Schiedsleute untersuchet . Endlich kam es 2 Jahre hernach zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde: „daß diejenige Lappen, so an der See biß an Titisford und Warangrien wohneten, dem Könige in Dännemarck verbleiben solten; über die andern aber, so unter Schwedischer Botmäßigkeit bißhero gestanden, solten die Schweden nach wie vor ihre JCtion exerciren. „

Fünfftes Capitel/ Von der Könige in Dännemarck Praetension auf Schonen/ Halland / Bleckingen/ und die Insul Gothland.

ALle diese Oerter, ausser die Insul Gothland, so aparte gelegen, werden zu Süder-Gothland gerechnet, und haben vor dem zu dem zwischen Dännemarck und Schweden nechst an dem Sinu Codano gelegenen alten Gothischen Reiche gehöret. Die Gothen nun, so dieses Land vor alters bewohnten, lebten mit den Schweden in einer genauen Vereinigung, hatten auch zuweilen einerley Könige; Doch entzweyeten sich diese beyde Nationen offt/ und lebte so dann iede vor sich, biß endlich doch beyde Reiche verknüpffet worden.

Es lebten aber die Gothen und Schweden mit den Dänen wegen Schonen (welches Stück Landes schon anno 850 König Herotus in Schweden, seiner Tochter Thorae, wie sie an Regnerum Kön. in Dännemarck vermählet worden, zum Brautschatz soll mitgegeben haben) immer in Streit. Damit nun des Krieges und Haders, so um dieses Stück Landes bißhero entstanden, einmahl ein Ende werden möchte, so machte König Emund Slemma zuerst eine Gräntzscheidung mit den Dänen zwischen Schweden und Schonen; womit aber die Schweden übel zu frieden waren, und ihme deshalb zum Schimpff den Nahmen Slemma beylegeten; dann sie vermeineten ein viel besser Recht, als Dännemarck, zu solchem Lan-

vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist.
Spener. in hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 5.
vid. Literae R. Christiani, ap. Loccen. L. 8. hist. Suec. p. 490. & 492.
vid. Loccen. d. l. Spener. hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 27.
Locen. d. l. p. 522. Spener. d. l.
vid. Joh. Magnus in Praef. hist. Goth. c. 2. & L. 7. c. 1. Loccen hist. Suec. L. 2. p. 53. & hinc inde Pufendorf. Einleitung zur Schweidischen Hist. p. 65. 71. & hinc inde.
Joh. Magnus d. l. L. 5. c. 3. & alibi. Loccen. Antiq. Suec. Goth. L. 2. c. 9. p. 58. Schurtzfleisch. in Disp. de Rebus Sueco-Goth. §. 9. lit. ff. & §. 10. lit. mm.
Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Loccen. L. 2. hist. Suec. c. 4. p. 42. Meurs. Part. 1. hist. Dan. L. 2. p. 39.
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Cronen            bedienen. <note place="foot">vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258.              Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist.</note> Doch kam es nicht lange            hernach zwischen König Christianum IV in Dännemarck, und König Carolum IX in Schweden,            unter andern Ursachen auch dieses Wapens wegen anno 1611 zu einem neuen Kriege, der aber            anno 1613 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 wieder in Frieden verwandelt, und            dabey pacisciret wurde; daß dem Könige in Dännemarck zwar nach wie vor permittiret seyn            solte, die 3 Cronen zu führen, doch daß dadurch keine Praetension auf Schweden inferiret            werden solte. <note place="foot">Spener. in hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 5.</note> Wobey            es auch seit deme verblieben.</p>
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        <p>Es lebten aber die Gothen und Schweden mit den Dänen wegen Schonen (welches Stück Landes            schon anno 850 König Herotus in Schweden, seiner Tochter Thorae, wie sie an Regnerum Kön.            in Dännemarck vermählet worden, zum Brautschatz soll mitgegeben haben) <note place="foot">Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Loccen. L. 2. hist. Suec. c. 4. p. 42. Meurs. Part. 1.              hist. Dan. L. 2. p. 39.</note> immer in Streit. Damit nun des Krieges und Haders, so um            dieses Stück Landes bißhero entstanden, einmahl ein Ende werden möchte, so machte König            Emund Slemma zuerst eine Gräntzscheidung mit den Dänen zwischen Schweden und Schonen;            womit aber die Schweden übel zu frieden waren, und ihme deshalb zum Schimpff den Nahmen            Slemma beylegeten; dann sie vermeineten ein viel besser Recht, als Dännemarck, zu solchem            Lan-
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[119/0147] Cronen bedienen. Doch kam es nicht lange hernach zwischen König Christianum IV in Dännemarck, und König Carolum IX in Schweden, unter andern Ursachen auch dieses Wapens wegen anno 1611 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 zu einem neuen Kriege, der aber anno 1613 wieder in Frieden verwandelt, und dabey pacisciret wurde; daß dem Könige in Dännemarck zwar nach wie vor permittiret seyn solte, die 3 Cronen zu führen, doch daß dadurch keine Praetension auf Schweden inferiret werden solte. Wobey es auch seit deme verblieben. Vierdtes Capitel/ Von der Könige in Dännemarck Streitigkeit mit Schweden wegen Lapland. ZU dem zwischen Dännemarck und Schweden anno 1611 entstandenen Kriege gab sonderlich Anlaß, daß der König in Schweden Carolus IX den Titul von Lapland ihme zulegete, und sich einiger JCtion über die Nord-Lappen anmassete. Denn ob König Christianus IV sich zwar darüber, als über etwas neues, und ungewöhnliches, und wozu der König in Schweden gar kein Recht hätte, bey Carolo beklagte, und ihn davon abzustehen ermahnte ; so wolte dieser doch davon nicht hören, sondern berieff sich auf gewisse Pacta, und auf eine vieljährige Possession, wobey er, vermöge des Flackensicebeckischen Vergleichs, so lange zu lassen, biß die Sache durch Schiedsleute untersuchet . Endlich kam es 2 Jahre hernach zu einem Frieden, worinnen pacisciret wurde: „daß diejenige Lappen, so an der See biß an Titisford und Warangrien wohneten, dem Könige in Dännemarck verbleiben solten; über die andern aber, so unter Schwedischer Botmäßigkeit bißhero gestanden, solten die Schweden nach wie vor ihre JCtion exerciren. „ Fünfftes Capitel/ Von der Könige in Dännemarck Praetension auf Schonen/ Halland / Bleckingen/ und die Insul Gothland. ALle diese Oerter, ausser die Insul Gothland, so aparte gelegen, werden zu Süder-Gothland gerechnet, und haben vor dem zu dem zwischen Dännemarck und Schweden nechst an dem Sinu Codano gelegenen alten Gothischen Reiche gehöret. Die Gothen nun, so dieses Land vor alters bewohnten, lebten mit den Schweden in einer genauen Vereinigung, hatten auch zuweilen einerley Könige; Doch entzweyeten sich diese beyde Nationen offt/ und lebte so dann iede vor sich, biß endlich doch beyde Reiche verknüpffet worden. Es lebten aber die Gothen und Schweden mit den Dänen wegen Schonen (welches Stück Landes schon anno 850 König Herotus in Schweden, seiner Tochter Thorae, wie sie an Regnerum Kön. in Dännemarck vermählet worden, zum Brautschatz soll mitgegeben haben) immer in Streit. Damit nun des Krieges und Haders, so um dieses Stück Landes bißhero entstanden, einmahl ein Ende werden möchte, so machte König Emund Slemma zuerst eine Gräntzscheidung mit den Dänen zwischen Schweden und Schonen; womit aber die Schweden übel zu frieden waren, und ihme deshalb zum Schimpff den Nahmen Slemma beylegeten; dann sie vermeineten ein viel besser Recht, als Dännemarck, zu solchem Lan- vid. Londorp. Cont. Tom. 2. L. 9. Chytrae. L. 22. p. 258. Loccen. L. 2. hist. Suec. p. 386. Thuan. L. 47. hist. Spener. in hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 5. vid. Literae R. Christiani, ap. Loccen. L. 8. hist. Suec. p. 490. & 492. vid. Loccen. d. l. Spener. hist. Insign. L. 2. c. 95. §. 27. Locen. d. l. p. 522. Spener. d. l. vid. Joh. Magnus in Praef. hist. Goth. c. 2. & L. 7. c. 1. Loccen hist. Suec. L. 2. p. 53. & hinc inde Pufendorf. Einleitung zur Schweidischen Hist. p. 65. 71. & hinc inde. Joh. Magnus d. l. L. 5. c. 3. & alibi. Loccen. Antiq. Suec. Goth. L. 2. c. 9. p. 58. Schurtzfleisch. in Disp. de Rebus Sueco-Goth. §. 9. lit. ff. & §. 10. lit. mm. Saxo Grammat. L. 10. hist. Dan. Loccen. L. 2. hist. Suec. c. 4. p. 42. Meurs. Part. 1. hist. Dan. L. 2. p. 39.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/147>, abgerufen am 26.06.2024.