Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Ein und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Zyps.

Historie. DIese Grafschafft lieget in Ungarn an den Pohlnischen Gräntzen, und hat Boleslaus Crivoustus Fürst in Pohlen dieselbe seiner Tochter Juditha, wie sie an König Stephanum in Ungarn vermählet worden/ zum Brautschatz mitgegeben; König Sigismundus in Ungarn aber hat anno 1422 von gedachter Grafschafft 13 Städte an König Uladislaum in Pohlen vor 88000 Due. wieder versetzet, unter welchen verpfändeten Städten die bekantesten seyn, Neudorff, Kirchdorff, Georgenberg, Leibitz, und Bela; Die Haupt-Stadt aber dieser Grafschafft Leitschovia, wie auch die Stadt Keysemarckt, oder Keßmarckt, und das Schloß Zipserhaus ist bey Ungarn verblieben; derer Künige, so itzo die Ertz-Hertzoge aus Oesterreich sind, die Einlösung der versetzten Städte dahero praetendiren. Und hat insonderheit Käyser Ferdinandus III anno 1655 hart darauff gedrungen, auch das Interesse und die Zinsen gleich erlegen wollen.

Zwey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Dalmatien.

Historie. HIerauff machen die Ertz-Hertzoge in Oesterreich Praetension, als Könige in Ungarn; Dann wie der letzte König in Dalmatien und Croatien Zolomerus ohne Kinder verstarb, vermachte er alle seine Länder seiner Gemahlin, des Königs in Ungarn Ladislai Schwester, welche solche vor ihrem Ende hinwiederum ihrem Bruder und dessen Nachkommen vermachte, mit Verordnung, Dalmatien und Croatien der Cron Ungarn auf ewig zu incorporiren, welches auch nach ihrem Tode geschahe. Es ist aber nach der Zeit das meiste davon wieder ab, und unter Venetianische oder Türckische Botmäßigkeit gekommen; worüber, und sonderlich wegen Jadera zwischen den Königen in Ungarn und der Republique Venedig viele Kriege geführet worden. Auch nahm König Ludovicus in Ungarn denen Venetianern anno 1358 Zara, Travv, Sebenico, Spalatro und andere Oerter in Dalmatien wieder ab, so ihme diese auch laßen musten. Solche praetension erneurte auch König Sigismundus anno 1405; weil die Venetianer aber seinen General Pipo bestachen, so Oesterreichisches Fundament. wurd nichts ausgerichtet. Nachdem nun alle jura der Könige in Ungarn auf das Ertz-Hauß Oesterreich transferiret worden, so ist auch diese der Könige in Ungarn praetension auff Dalmatien auf selbiges devolviret.

Vor Venedig pfleget zwar zu Behauptung ihrer Possesion angeführet zu werden:

Venetianische Einwürffe. I. Der Strich von Dalmatien, so an dem Meer gelegen, hätte die Hertzoge oder Könige in Dalmatien entweder nie vor ihre Herren erkennet, oder hätte sich doch schon unter venetianische Botmäßigkeit gegeben gehabt, ehe Dalmatien an Ungarn kommen: Dann zu Caroli M. Zeiten wäre es denen Orientalischen Käysern unterworffen gewesen, wie Eginhardus berichte. Weil die Orientalische Käyser aber selbiges Stück Landes wieder die Saracenische See-räuber nicht genung geschirmet, hätte es sich anno 999 denen Venetianern freywillig unterworffen, worinnen die Orientalische Käyser Basilius, und Constantius selber gewilliget, und

Spener. in Syllog. Geneal. p. 823.
vid. Zeileri Descript. Hung. p. 23. seqq. Beckmann. hist. geograph. c. 6. §. 15.
Staat von Ungarn p. 232.
vid. Bonfin. Rerum Ungar. Dec. 2. L. 4. p. 225. Joh. Thvvrocz. Chron. Hung. Part. 1. c. 56. p. 64. & ex eis Spener in histor. Insign. L. 1. c. 9. §. 27.
vid. Bonsin. de Reb. Hungar. & Nadan. in flor. Hungar. hinc inde
vid. Bonfin. Rer. Hungar. p. 145. seqq. Nadan. in flor. Ungar. p. 133. Revva rerum Hungar. p. 23.
Consent. Schurtzfleisch. in Disp. de Super. Ungar. convers. in App. §. 5.
in vita Caroli M. c. 15. ubi inter ea, quae Carolus M. armis acquifiverit, etiam Dalmatiam refert, sed addit: Exceptis maritimis Civitatibus, quos ab amicitiam & junctum cum eo foedus Constantinopolitanum Imperatorem habere permisit.
Boxhorn. in Hist. Univers. p. 579. 580.

Ein und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Zyps.

Historie. DIese Grafschafft lieget in Ungarn an den Pohlnischen Gräntzen, und hat Boleslaus Crivoustus Fürst in Pohlen dieselbe seiner Tochter Juditha, wie sie an König Stephanum in Ungarn vermählet worden/ zum Brautschatz mitgegeben; König Sigismundus in Ungarn aber hat anno 1422 von gedachter Grafschafft 13 Städte an König Uladislaum in Pohlen vor 88000 Due. wieder versetzet, unter welchen verpfändeten Städten die bekantesten seyn, Neudorff, Kirchdorff, Georgenberg, Leibitz, und Bela; Die Haupt-Stadt aber dieser Grafschafft Leitschovia, wie auch die Stadt Keysemarckt, oder Keßmarckt, und das Schloß Zipserhaus ist bey Ungarn verblieben; derer Künige, so itzo die Ertz-Hertzoge aus Oesterreich sind, die Einlösung der versetzten Städte dahero praetendiren. Und hat insonderheit Käyser Ferdinandus III anno 1655 hart darauff gedrungen, auch das Interesse und die Zinsen gleich erlegen wollen.

Zwey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Dalmatien.

Historie. HIerauff machen die Ertz-Hertzoge in Oesterreich Praetension, als Könige in Ungarn; Dann wie der letzte König in Dalmatien und Croatien Zolomerus ohne Kinder verstarb, vermachte er alle seine Länder seiner Gemahlin, des Königs in Ungarn Ladislai Schwester, welche solche vor ihrem Ende hinwiederum ihrem Bruder und dessen Nachkommen vermachte, mit Verordnung, Dalmatien und Croatien der Cron Ungarn auf ewig zu incorporiren, welches auch nach ihrem Tode geschahe. Es ist aber nach der Zeit das meiste davon wieder ab, und unter Venetianische oder Türckische Botmäßigkeit gekommen; worüber, und sonderlich wegen Jadera zwischen den Königen in Ungarn und der Republique Venedig viele Kriege geführet worden. Auch nahm König Ludovicus in Ungarn denen Venetianern anno 1358 Zara, Travv, Sebenico, Spalatro und andere Oerter in Dalmatien wieder ab, so ihme diese auch laßen musten. Solche praetension erneurte auch König Sigismundus anno 1405; weil die Venetianer aber seinen General Pipo bestachen, so Oesterreichisches Fundament. wurd nichts ausgerichtet. Nachdem nun alle jura der Könige in Ungarn auf das Ertz-Hauß Oesterreich transferiret worden, so ist auch diese der Könige in Ungarn praetension auff Dalmatien auf selbiges devolviret.

Vor Venedig pfleget zwar zu Behauptung ihrer Possesion angeführet zu werden:

Venetianische Einwürffe. I. Der Strich von Dalmatien, so an dem Meer gelegen, hätte die Hertzoge oder Könige in Dalmatien entweder nie vor ihre Herren erkennet, oder hätte sich doch schon unter venetianische Botmäßigkeit gegeben gehabt, ehe Dalmatien an Ungarn kommen: Dann zu Caroli M. Zeiten wäre es denen Orientalischen Käysern unterworffen gewesen, wie Eginhardus berichte. Weil die Orientalische Käyser aber selbiges Stück Landes wieder die Saracenische See-räuber nicht genung geschirmet, hätte es sich anno 999 denen Venetianern freywillig unterworffen, worinnen die Orientalische Käyser Basilius, und Constantius selber gewilliget, und

Spener. in Syllog. Geneal. p. 823.
vid. Zeileri Descript. Hung. p. 23. seqq. Beckmann. hist. geograph. c. 6. §. 15.
Staat von Ungarn p. 232.
vid. Bonfin. Rerum Ungar. Dec. 2. L. 4. p. 225. Joh. Thvvrocz. Chron. Hung. Part. 1. c. 56. p. 64. & ex eis Spener in histor. Insign. L. 1. c. 9. §. 27.
vid. Bonsin. de Reb. Hungar. & Nadan. in flor. Hungar. hinc inde
vid. Bonfin. Rer. Hungar. p. 145. seqq. Nadan. in flor. Ungar. p. 133. Revva rerum Hungar. p. 23.
Consent. Schurtzfleisch. in Disp. de Super. Ungar. convers. in App. §. 5.
in vita Caroli M. c. 15. ubi inter ea, quae Carolus M. armis acquifiverit, etiam Dalmatiam refert, sed addit: Exceptis maritimis Civitatibus, quos ab amicitiam & junctum cum eo foedus Constantinopolitanum Imperatorem habere permisit.
Boxhorn. in Hist. Univers. p. 579. 580.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0133" n="105"/>
        <p>Ein und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft            Zyps.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> DIese Grafschafft lieget in Ungarn an den Pohlnischen            Gräntzen, und hat Boleslaus Crivoustus Fürst in Pohlen dieselbe seiner Tochter Juditha,            wie sie an König Stephanum in Ungarn vermählet worden/ zum Brautschatz mitgegeben; <note place="foot">Spener. in Syllog. Geneal. p. 823.</note> König Sigismundus in Ungarn aber            hat anno 1422 von gedachter Grafschafft 13 Städte an König Uladislaum in Pohlen vor 88000            Due. wieder versetzet, unter welchen verpfändeten Städten die bekantesten seyn, Neudorff,            Kirchdorff, Georgenberg, Leibitz, und Bela; Die Haupt-Stadt aber dieser Grafschafft            Leitschovia, wie auch die Stadt Keysemarckt, oder Keßmarckt, und das Schloß Zipserhaus ist            bey Ungarn verblieben; <note place="foot">vid. Zeileri Descript. Hung. p. 23. seqq.              Beckmann. hist. geograph. c. 6. §. 15.</note> derer Künige, so itzo die Ertz-Hertzoge            aus Oesterreich sind, die Einlösung der versetzten Städte dahero praetendiren. <note place="foot">Staat von Ungarn p. 232.</note> Und hat insonderheit Käyser Ferdinandus III            anno 1655 hart darauff gedrungen, auch das Interesse und die Zinsen gleich erlegen            wollen.</p>
        <p>Zwey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Dalmatien.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> HIerauff machen die Ertz-Hertzoge in Oesterreich            Praetension, als Könige in Ungarn; Dann wie der letzte König in Dalmatien und Croatien            Zolomerus ohne Kinder verstarb, vermachte er alle seine Länder seiner Gemahlin, des Königs            in Ungarn Ladislai Schwester, welche solche vor ihrem Ende hinwiederum ihrem Bruder und            dessen Nachkommen vermachte, mit Verordnung, Dalmatien und Croatien der Cron Ungarn auf            ewig zu incorporiren, welches auch nach ihrem Tode geschahe. <note place="foot">vid.              Bonfin. Rerum Ungar. Dec. 2. L. 4. p. 225. Joh. Thvvrocz. Chron. Hung. Part. 1. c. 56.              p. 64. &amp; ex eis Spener in histor. Insign. L. 1. c. 9. §. 27.</note> Es ist aber nach            der Zeit das meiste davon wieder ab, und unter Venetianische oder Türckische Botmäßigkeit            gekommen; worüber, und sonderlich wegen Jadera zwischen den Königen in Ungarn und der            Republique Venedig viele Kriege geführet worden. <note place="foot">vid. Bonsin. de Reb.              Hungar. &amp; Nadan. in flor. Hungar. hinc inde</note> Auch nahm König Ludovicus in            Ungarn denen Venetianern anno 1358 Zara, Travv, Sebenico, Spalatro und andere Oerter in            Dalmatien wieder ab, so ihme diese auch laßen musten. <note place="foot">vid. Bonfin. Rer.              Hungar. p. 145. seqq. Nadan. in flor. Ungar. p. 133. Revva rerum Hungar. p. 23.</note>            Solche praetension erneurte auch König Sigismundus anno 1405; weil die Venetianer aber            seinen General Pipo bestachen, so <note place="right">Oesterreichisches Fundament.</note>            wurd nichts ausgerichtet. Nachdem nun alle jura der Könige in Ungarn auf das Ertz-Hauß            Oesterreich transferiret worden, so ist auch diese der Könige in Ungarn praetension auff            Dalmatien auf selbiges devolviret. <note place="foot">Consent. Schurtzfleisch. in Disp. de              Super. Ungar. convers. in App. §. 5.</note></p>
        <p>Vor Venedig pfleget zwar zu Behauptung ihrer Possesion angeführet zu werden:</p>
        <p><note place="right">Venetianische Einwürffe.</note> I. Der Strich von Dalmatien, so an            dem Meer gelegen, hätte die Hertzoge oder Könige in Dalmatien entweder nie vor ihre Herren            erkennet, oder hätte sich doch schon unter venetianische Botmäßigkeit gegeben gehabt, ehe            Dalmatien an Ungarn kommen: Dann zu Caroli M. Zeiten wäre es denen Orientalischen Käysern            unterworffen gewesen, wie Eginhardus <note place="foot">in vita Caroli M. c. 15. ubi inter              ea, quae Carolus M. armis acquifiverit, etiam Dalmatiam refert, sed addit: Exceptis              maritimis Civitatibus, quos ab amicitiam &amp; junctum cum eo foedus              Constantinopolitanum Imperatorem habere permisit.</note> berichte. Weil die            Orientalische Käyser aber selbiges Stück Landes wieder die Saracenische See-räuber nicht            genung geschirmet, hätte es sich anno 999 denen Venetianern freywillig unterworffen,            worinnen die Orientalische Käyser Basilius, und Constantius selber gewilliget, <note place="foot">Boxhorn. in Hist. Univers. p. 579. 580.</note> und
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[105/0133] Ein und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Zyps. DIese Grafschafft lieget in Ungarn an den Pohlnischen Gräntzen, und hat Boleslaus Crivoustus Fürst in Pohlen dieselbe seiner Tochter Juditha, wie sie an König Stephanum in Ungarn vermählet worden/ zum Brautschatz mitgegeben; König Sigismundus in Ungarn aber hat anno 1422 von gedachter Grafschafft 13 Städte an König Uladislaum in Pohlen vor 88000 Due. wieder versetzet, unter welchen verpfändeten Städten die bekantesten seyn, Neudorff, Kirchdorff, Georgenberg, Leibitz, und Bela; Die Haupt-Stadt aber dieser Grafschafft Leitschovia, wie auch die Stadt Keysemarckt, oder Keßmarckt, und das Schloß Zipserhaus ist bey Ungarn verblieben; derer Künige, so itzo die Ertz-Hertzoge aus Oesterreich sind, die Einlösung der versetzten Städte dahero praetendiren. Und hat insonderheit Käyser Ferdinandus III anno 1655 hart darauff gedrungen, auch das Interesse und die Zinsen gleich erlegen wollen. Historie. Zwey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Dalmatien. HIerauff machen die Ertz-Hertzoge in Oesterreich Praetension, als Könige in Ungarn; Dann wie der letzte König in Dalmatien und Croatien Zolomerus ohne Kinder verstarb, vermachte er alle seine Länder seiner Gemahlin, des Königs in Ungarn Ladislai Schwester, welche solche vor ihrem Ende hinwiederum ihrem Bruder und dessen Nachkommen vermachte, mit Verordnung, Dalmatien und Croatien der Cron Ungarn auf ewig zu incorporiren, welches auch nach ihrem Tode geschahe. Es ist aber nach der Zeit das meiste davon wieder ab, und unter Venetianische oder Türckische Botmäßigkeit gekommen; worüber, und sonderlich wegen Jadera zwischen den Königen in Ungarn und der Republique Venedig viele Kriege geführet worden. Auch nahm König Ludovicus in Ungarn denen Venetianern anno 1358 Zara, Travv, Sebenico, Spalatro und andere Oerter in Dalmatien wieder ab, so ihme diese auch laßen musten. Solche praetension erneurte auch König Sigismundus anno 1405; weil die Venetianer aber seinen General Pipo bestachen, so wurd nichts ausgerichtet. Nachdem nun alle jura der Könige in Ungarn auf das Ertz-Hauß Oesterreich transferiret worden, so ist auch diese der Könige in Ungarn praetension auff Dalmatien auf selbiges devolviret. Historie. Oesterreichisches Fundament. Vor Venedig pfleget zwar zu Behauptung ihrer Possesion angeführet zu werden: I. Der Strich von Dalmatien, so an dem Meer gelegen, hätte die Hertzoge oder Könige in Dalmatien entweder nie vor ihre Herren erkennet, oder hätte sich doch schon unter venetianische Botmäßigkeit gegeben gehabt, ehe Dalmatien an Ungarn kommen: Dann zu Caroli M. Zeiten wäre es denen Orientalischen Käysern unterworffen gewesen, wie Eginhardus berichte. Weil die Orientalische Käyser aber selbiges Stück Landes wieder die Saracenische See-räuber nicht genung geschirmet, hätte es sich anno 999 denen Venetianern freywillig unterworffen, worinnen die Orientalische Käyser Basilius, und Constantius selber gewilliget, und Venetianische Einwürffe. Spener. in Syllog. Geneal. p. 823. vid. Zeileri Descript. Hung. p. 23. seqq. Beckmann. hist. geograph. c. 6. §. 15. Staat von Ungarn p. 232. vid. Bonfin. Rerum Ungar. Dec. 2. L. 4. p. 225. Joh. Thvvrocz. Chron. Hung. Part. 1. c. 56. p. 64. & ex eis Spener in histor. Insign. L. 1. c. 9. §. 27. vid. Bonsin. de Reb. Hungar. & Nadan. in flor. Hungar. hinc inde vid. Bonfin. Rer. Hungar. p. 145. seqq. Nadan. in flor. Ungar. p. 133. Revva rerum Hungar. p. 23. Consent. Schurtzfleisch. in Disp. de Super. Ungar. convers. in App. §. 5. in vita Caroli M. c. 15. ubi inter ea, quae Carolus M. armis acquifiverit, etiam Dalmatiam refert, sed addit: Exceptis maritimis Civitatibus, quos ab amicitiam & junctum cum eo foedus Constantinopolitanum Imperatorem habere permisit. Boxhorn. in Hist. Univers. p. 579. 580.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/133
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/133>, abgerufen am 17.07.2024.