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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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ci I in Franckreichs Bruder zur appanage. Dieses Roberti männliche Nachkommen giengen an. 1361 mit Philippo Roboretano ab/ und kam das Hertzogthum Burgund auf Johannem Valesium König in Franckreich, weil er des Philippi nechster Verwandter war. Ob nun König Johannes zwar das Hertzogthum mit der Cron Franckreich noch dasselbe Jahr vereinigte, so gieng er doch anno 1363 wieder davon ab, und schenckte es seinem jüngsten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine Erben ohne Unterscheid auf ewig, weil er ihm solches, da sie zusammen von den Engeländern gefangen worden, versprochen. In welche donation auch des Philippi ältester Bruder Carolus nicht allein gleich consentiret, sondern dieselbe auch nach des Vaters Tode anno 1364 confirmiret. Philippus vermehrte Burgund mit sonderlichem Glück, indem er durch die Heyrath der Margarethä, des Graf Ludovici in Flandern Tochter, die Grafschafft Burgund, sonst Eranche-Comte genandt, Artois, Flandern und andere Niederländische Provintzien erhielte, und auf seine Nachkommen brachte. Der letzte von dieser männlichen descendentz war Carolus Audax, der an. 1477 in der Schlacht bey Nancy gegen die Schweitzer das Leben verlohr, und nur eine einzige Tochter Mariam hinterließ. Weil diese nun eine Erbin so vieler Länder war, so gaben sich bey derselben viele Freyer an, unter welchen die vornehmsten waren Ludovicus XI König in Franckreich, der sie vor seinen Sohn von 8 Jahren Carolum (nachdem der VIII dieses Nahmens Kön. in Franckreich) begehrte; und Maximilianus Ertz- Hertzog in Oesterreich, Käysers Friderici III Sohn, welcher letztere auch die Oberhand behielte, und also alle solche Provintzien an das Hauß Oesterreich brachte. Weil aber der König in Franckreich ungern sahe, daß diese ihme so nahe gelegene Länder ihme entgiengen, suchte er durch Gewalt zu erhalten, wessen er durch die Heyrath nicht habhafft werden können, und bemächtigte sich des Hertzogthums Burgund, nebst einem großen Theil von Artois und Piccardie, aus Vorwand, daß es Frantzösische Lehen und Appanage nach Abgang der männlichen Linie der Cron Franckreich wieder anheim gefallen wären; worüber es anfänglich zum großen disput, und endlich zum hefftigen Kriege kam.

Die Gründe, womit iedes Theil sein Recht zu behaupten suchte, waren nachfolgende. Oesterreichischer Seiten wurde der Mariae Successions-Recht damit behauptet:

Oesterreichische Gründe. I. Daß die Frauens-Persohnen in diesem Hertzogthum öffters succediret hätten, und sey es ebenfals durch Heyrath nur auf eine Frantzösische Familie gekommen; ja wie Philippus Roboretanus gestorben, wären noch Vettern von der Sombernonischen, und [unleserliches Material]olcheiensischen Linie des Burgundischen Geschlechtes verhanden gewesen, welchen das Hertzogthum hätte conferiret werden müssen, wann jure Agnationis succediret würde.

II. Daß König Johannes in Franckreich dieses Hertzogthum seinem vierdten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine Erben, ohne Unterscheid zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht zu machen, geschencket.

III. Daß des Philippi Nachkommen solche concession auch nicht anders verstanden; dahero unter andern der Hertzog Philippus Bonus, wie er de Orden des güldenen Vlißes augeordnet, zu dessen beständigen Haupte die Hertzoge von Burgund, und wann er ohne männliche Erben abgienge seinen Schwieger-Sohn, als Hertzogen zu Burgund, gesetzt. sc.

Jean de Serres en ses Inventaires de France p. 96. 97.
Diploma unionis extat ap. Chifflet. in Lum. Salic. ad Vindic. Hispan. p. 288.
Frossard. L. 1. hist. Gall. p. 66. Jean de Serres d. l. p. 191. Diploma donationis exhibet Chifflet. d. l. p. 290. & Leibnitz in Cod. jur gent. diplom. Part. 1. n. 97. p. 220.
Diploma Confirmationis est ap. Chifflet. d. l. p. 294. seqq.
Guaguin. L. 9 hist. gall. Naucler. Vol. 3. gen. 46. in anno 1369.
Cominae. L. 6. c. 8. Gerhard. de Roo in hist. Austriac. L. 8. & 9.
Bircken. hist. Austriac. L. 5. c. 26 f. 848. 849. Cranz. Sax. L. 12. c. 16. & Vandal. L. 1. c. 25.
vid. late Traite du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions & differents, qui sont entre les maisons de France & de Bourgogne ou d' Autriche touchant plusieurs grandes terres & Seigneuries. extans ap. Leibnitzium in Mantissa Codic. jur. gent. diplom. p. 1. seqq. Chifflet. in Vindic. Hisp. c. 8. p. 71. & in Lum. Salic. 12. p. 288. & 13. p. 298. Fr. Zypaeus 1. 16. p. 166. Gollut. de la Fr. Comte. add. Brautlach. hist. Pacific. c. 2. p. 15. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 25. Strauch. Diss. Exot. 1. §. 2. Sprenger de Praetens. Illustr. p. 189.

ci I in Franckreichs Bruder zur appanage. Dieses Roberti männliche Nachkommen giengen an. 1361 mit Philippo Roboretano ab/ und kam das Hertzogthum Burgund auf Johannem Valesium König in Franckreich, weil er des Philippi nechster Verwandter war. Ob nun König Johannes zwar das Hertzogthum mit der Cron Franckreich noch dasselbe Jahr vereinigte, so gieng er doch anno 1363 wieder davon ab, und schenckte es seinem jüngsten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine Erben ohne Unterscheid auf ewig, weil er ihm solches, da sie zusammen von den Engeländern gefangen worden, versprochen. In welche donation auch des Philippi ältester Bruder Carolus nicht allein gleich consentiret, sondern dieselbe auch nach des Vaters Tode anno 1364 confirmiret. Philippus vermehrte Burgund mit sonderlichem Glück, indem er durch die Heyrath der Margarethä, des Graf Ludovici in Flandern Tochter, die Grafschafft Burgund, sonst Eranche-Comté genandt, Artois, Flandern und andere Niederländische Provintzien erhielte, und auf seine Nachkommen brachte. Der letzte von dieser männlichen descendentz war Carolus Audax, der an. 1477 in der Schlacht bey Nancy gegen die Schweitzer das Leben verlohr, und nur eine einzige Tochter Mariam hinterließ. Weil diese nun eine Erbin so vieler Länder war, so gaben sich bey derselben viele Freyer an, unter welchen die vornehmsten waren Ludovicus XI König in Franckreich, der sie vor seinen Sohn von 8 Jahren Carolum (nachdem der VIII dieses Nahmens Kön. in Franckreich) begehrte; und Maximilianus Ertz- Hertzog in Oesterreich, Käysers Friderici III Sohn, welcher letztere auch die Oberhand behielte, und also alle solche Provintzien an das Hauß Oesterreich brachte. Weil aber der König in Franckreich ungern sahe, daß diese ihme so nahe gelegene Länder ihme entgiengen, suchte er durch Gewalt zu erhalten, wessen er durch die Heyrath nicht habhafft werden können, und bemächtigte sich des Hertzogthums Burgund, nebst einem großen Theil von Artois und Piccardie, aus Vorwand, daß es Frantzösische Lehen und Appanage nach Abgang der männlichen Linie der Cron Franckreich wieder anheim gefallen wären; worüber es anfänglich zum großen disput, und endlich zum hefftigen Kriege kam.

Die Gründe, womit iedes Theil sein Recht zu behaupten suchte, waren nachfolgende. Oesterreichischer Seiten wurde der Mariae Successions-Recht damit behauptet:

Oesterreichische Gründe. I. Daß die Frauens-Persohnen in diesem Hertzogthum öffters succediret hätten, und sey es ebenfals durch Heyrath nur auf eine Frantzösische Familie gekommen; ja wie Philippus Roboretanus gestorben, wären noch Vettern von der Sombernonischen, und [unleserliches Material]olcheiensischen Linie des Burgundischen Geschlechtes verhanden gewesen, welchen das Hertzogthum hätte conferiret werden müssen, wann jure Agnationis succediret würde.

II. Daß König Johannes in Franckreich dieses Hertzogthum seinem vierdten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine Erben, ohne Unterscheid zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht zu machen, geschencket.

III. Daß des Philippi Nachkommen solche concession auch nicht anders verstanden; dahero unter andern der Hertzog Philippus Bonus, wie er de Orden des güldenen Vlißes augeordnet, zu dessen beständigen Haupte die Hertzoge von Burgund, und wann er ohne männliche Erben abgienge seinen Schwieger-Sohn, als Hertzogen zu Burgund, gesetzt. sc.

Jean de Serres en ses Inventaires de France p. 96. 97.
Diploma unionis extat ap. Chifflet. in Lum. Salic. ad Vindic. Hispan. p. 288.
Frossard. L. 1. hist. Gall. p. 66. Jean de Serres d. l. p. 191. Diploma donationis exhibet Chifflet. d. l. p. 290. & Leibnitz in Cod. jur gent. diplom. Part. 1. n. 97. p. 220.
Diploma Confirmationis est ap. Chifflet. d. l. p. 294. seqq.
Guaguin. L. 9 hist. gall. Naucler. Vol. 3. gen. 46. in anno 1369.
Cominae. L. 6. c. 8. Gerhard. de Roo in hist. Austriac. L. 8. & 9.
Bircken. hist. Austriac. L. 5. c. 26 f. 848. 849. Cranz. Sax. L. 12. c. 16. & Vandal. L. 1. c. 25.
vid. late Traité du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions & differents, qui sont entre les maisons de France & de Bourgogne ou d' Autriche touchant plusieurs grandes terres & Seigneuries. extans ap. Leibnitzium in Mantissa Codic. jur. gent. diplom. p. 1. seqq. Chifflet. in Vindic. Hisp. c. 8. p. 71. & in Lum. Salic. 12. p. 288. & 13. p. 298. Fr. Zypaeus 1. 16. p. 166. Gollut. de la Fr. Comté. add. Brautlach. hist. Pacific. c. 2. p. 15. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 25. Strauch. Diss. Exot. 1. §. 2. Sprenger de Praetens. Illustr. p. 189.
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ci I in Franckreichs Bruder zur appanage. <note place="foot">Jean de Serres en ses Inventaires de France p. 96. 97.</note> Dieses            Roberti männliche Nachkommen giengen an. 1361 mit Philippo Roboretano ab/ und kam das            Hertzogthum Burgund auf Johannem Valesium König in Franckreich, weil er des Philippi            nechster Verwandter war. Ob nun König Johannes zwar das Hertzogthum mit der Cron            Franckreich noch dasselbe Jahr vereinigte, <note place="foot">Diploma unionis extat ap.              Chifflet. in Lum. Salic. ad Vindic. Hispan. p. 288.</note> so gieng er doch anno 1363            wieder davon ab, und schenckte es seinem jüngsten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine            Erben ohne Unterscheid auf ewig, weil er ihm solches, da sie zusammen von den Engeländern            gefangen worden, versprochen. <note place="foot">Frossard. L. 1. hist. Gall. p. 66. Jean              de Serres d. l. p. 191. Diploma donationis exhibet Chifflet. d. l. p. 290. &amp;              Leibnitz in Cod. jur gent. diplom. Part. 1. n. 97. p. 220.</note> In welche donation            auch des Philippi ältester Bruder Carolus nicht allein gleich consentiret, sondern            dieselbe auch nach des Vaters Tode anno 1364 confirmiret. <note place="foot">Diploma              Confirmationis est ap. Chifflet. d. l. p. 294. seqq.</note> Philippus vermehrte Burgund            mit sonderlichem Glück, indem er durch die Heyrath der Margarethä, des Graf Ludovici in            Flandern Tochter, die Grafschafft Burgund, sonst Eranche-Comté genandt, Artois, Flandern            und andere Niederländische Provintzien erhielte, und auf seine Nachkommen brachte. <note place="foot">Guaguin. L. 9 hist. gall. Naucler. Vol. 3. gen. 46. in anno 1369.</note>            Der letzte von dieser männlichen descendentz war Carolus Audax, der an. 1477 in der            Schlacht bey Nancy gegen die Schweitzer das Leben verlohr, und nur eine einzige Tochter            Mariam hinterließ. Weil diese nun eine Erbin so vieler Länder war, so gaben sich bey            derselben viele Freyer an, unter welchen die vornehmsten waren Ludovicus XI König in            Franckreich, der sie vor seinen Sohn von 8 Jahren Carolum (nachdem der VIII dieses Nahmens            Kön. in Franckreich) begehrte; und Maximilianus Ertz- Hertzog in Oesterreich, Käysers            Friderici III Sohn, welcher letztere auch die Oberhand behielte, und also alle solche            Provintzien an das Hauß Oesterreich brachte. <note place="foot">Cominae. L. 6. c. 8.              Gerhard. de Roo in hist. Austriac. L. 8. &amp; 9.</note> Weil aber der König in            Franckreich ungern sahe, daß diese ihme so nahe gelegene Länder ihme entgiengen, suchte er            durch Gewalt zu erhalten, wessen er durch die Heyrath nicht habhafft werden können, und            bemächtigte sich des Hertzogthums Burgund, nebst einem großen Theil von Artois und            Piccardie, aus Vorwand, daß es Frantzösische Lehen und Appanage nach Abgang der männlichen            Linie der Cron Franckreich wieder anheim gefallen wären; <note place="foot">Bircken. hist.              Austriac. L. 5. c. 26 f. 848. 849. Cranz. Sax. L. 12. c. 16. &amp; Vandal. L. 1. c.              25.</note> worüber es anfänglich zum großen disput, und endlich zum hefftigen Kriege            kam.</p>
        <p>Die Gründe, womit iedes Theil sein Recht zu behaupten suchte, waren nachfolgende.            Oesterreichischer Seiten wurde der Mariae Successions-Recht damit behauptet: <note place="foot">vid. late Traité du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions &amp;              differents, qui sont entre les maisons de France &amp; de Bourgogne ou d' Autriche              touchant plusieurs grandes terres &amp; Seigneuries. extans ap. Leibnitzium in Mantissa              Codic. jur. gent. diplom. p. 1. seqq. Chifflet. in Vindic. Hisp. c. 8. p. 71. &amp; in              Lum. Salic. 12. p. 288. &amp; 13. p. 298. Fr. Zypaeus 1. 16. p. 166. Gollut. de la Fr.              Comté. add. Brautlach. hist. Pacific. c. 2. p. 15. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38.              §. 25. Strauch. Diss. Exot. 1. §. 2. Sprenger de Praetens. Illustr. p. 189.</note></p>
        <p><note place="right">Oesterreichische Gründe.</note> I. Daß die Frauens-Persohnen in            diesem Hertzogthum öffters succediret hätten, und sey es ebenfals durch Heyrath nur auf            eine Frantzösische Familie gekommen; ja wie Philippus Roboretanus gestorben, wären noch            Vettern von der Sombernonischen, und <gap reason="illegible"/>olcheiensischen Linie des Burgundischen            Geschlechtes verhanden gewesen, welchen das Hertzogthum hätte conferiret werden müssen,            wann jure Agnationis succediret würde.</p>
        <p>II. Daß König Johannes in Franckreich dieses Hertzogthum seinem vierdten Sohn Philippo            Audaci vor ihn und seine Erben, ohne Unterscheid zwischen dem männlichen und weiblichen            Geschlecht zu machen, geschencket.</p>
        <p>III. Daß des Philippi Nachkommen solche concession auch nicht anders verstanden; dahero            unter andern der Hertzog Philippus Bonus, wie er de Orden des güldenen Vlißes augeordnet,            zu dessen beständigen Haupte die Hertzoge von Burgund, und wann er ohne männliche Erben            abgienge seinen Schwieger-Sohn, als Hertzogen zu Burgund, gesetzt. sc.</p>
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[89/0117] ci I in Franckreichs Bruder zur appanage. Dieses Roberti männliche Nachkommen giengen an. 1361 mit Philippo Roboretano ab/ und kam das Hertzogthum Burgund auf Johannem Valesium König in Franckreich, weil er des Philippi nechster Verwandter war. Ob nun König Johannes zwar das Hertzogthum mit der Cron Franckreich noch dasselbe Jahr vereinigte, so gieng er doch anno 1363 wieder davon ab, und schenckte es seinem jüngsten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine Erben ohne Unterscheid auf ewig, weil er ihm solches, da sie zusammen von den Engeländern gefangen worden, versprochen. In welche donation auch des Philippi ältester Bruder Carolus nicht allein gleich consentiret, sondern dieselbe auch nach des Vaters Tode anno 1364 confirmiret. Philippus vermehrte Burgund mit sonderlichem Glück, indem er durch die Heyrath der Margarethä, des Graf Ludovici in Flandern Tochter, die Grafschafft Burgund, sonst Eranche-Comté genandt, Artois, Flandern und andere Niederländische Provintzien erhielte, und auf seine Nachkommen brachte. Der letzte von dieser männlichen descendentz war Carolus Audax, der an. 1477 in der Schlacht bey Nancy gegen die Schweitzer das Leben verlohr, und nur eine einzige Tochter Mariam hinterließ. Weil diese nun eine Erbin so vieler Länder war, so gaben sich bey derselben viele Freyer an, unter welchen die vornehmsten waren Ludovicus XI König in Franckreich, der sie vor seinen Sohn von 8 Jahren Carolum (nachdem der VIII dieses Nahmens Kön. in Franckreich) begehrte; und Maximilianus Ertz- Hertzog in Oesterreich, Käysers Friderici III Sohn, welcher letztere auch die Oberhand behielte, und also alle solche Provintzien an das Hauß Oesterreich brachte. Weil aber der König in Franckreich ungern sahe, daß diese ihme so nahe gelegene Länder ihme entgiengen, suchte er durch Gewalt zu erhalten, wessen er durch die Heyrath nicht habhafft werden können, und bemächtigte sich des Hertzogthums Burgund, nebst einem großen Theil von Artois und Piccardie, aus Vorwand, daß es Frantzösische Lehen und Appanage nach Abgang der männlichen Linie der Cron Franckreich wieder anheim gefallen wären; worüber es anfänglich zum großen disput, und endlich zum hefftigen Kriege kam. Die Gründe, womit iedes Theil sein Recht zu behaupten suchte, waren nachfolgende. Oesterreichischer Seiten wurde der Mariae Successions-Recht damit behauptet: I. Daß die Frauens-Persohnen in diesem Hertzogthum öffters succediret hätten, und sey es ebenfals durch Heyrath nur auf eine Frantzösische Familie gekommen; ja wie Philippus Roboretanus gestorben, wären noch Vettern von der Sombernonischen, und _ olcheiensischen Linie des Burgundischen Geschlechtes verhanden gewesen, welchen das Hertzogthum hätte conferiret werden müssen, wann jure Agnationis succediret würde. Oesterreichische Gründe. II. Daß König Johannes in Franckreich dieses Hertzogthum seinem vierdten Sohn Philippo Audaci vor ihn und seine Erben, ohne Unterscheid zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht zu machen, geschencket. III. Daß des Philippi Nachkommen solche concession auch nicht anders verstanden; dahero unter andern der Hertzog Philippus Bonus, wie er de Orden des güldenen Vlißes augeordnet, zu dessen beständigen Haupte die Hertzoge von Burgund, und wann er ohne männliche Erben abgienge seinen Schwieger-Sohn, als Hertzogen zu Burgund, gesetzt. sc. Jean de Serres en ses Inventaires de France p. 96. 97. Diploma unionis extat ap. Chifflet. in Lum. Salic. ad Vindic. Hispan. p. 288. Frossard. L. 1. hist. Gall. p. 66. Jean de Serres d. l. p. 191. Diploma donationis exhibet Chifflet. d. l. p. 290. & Leibnitz in Cod. jur gent. diplom. Part. 1. n. 97. p. 220. Diploma Confirmationis est ap. Chifflet. d. l. p. 294. seqq. Guaguin. L. 9 hist. gall. Naucler. Vol. 3. gen. 46. in anno 1369. Cominae. L. 6. c. 8. Gerhard. de Roo in hist. Austriac. L. 8. & 9. Bircken. hist. Austriac. L. 5. c. 26 f. 848. 849. Cranz. Sax. L. 12. c. 16. & Vandal. L. 1. c. 25. vid. late Traité du Chancelier de Bourgogne sur les praetensions & differents, qui sont entre les maisons de France & de Bourgogne ou d' Autriche touchant plusieurs grandes terres & Seigneuries. extans ap. Leibnitzium in Mantissa Codic. jur. gent. diplom. p. 1. seqq. Chifflet. in Vindic. Hisp. c. 8. p. 71. & in Lum. Salic. 12. p. 288. & 13. p. 298. Fr. Zypaeus 1. 16. p. 166. Gollut. de la Fr. Comté. add. Brautlach. hist. Pacific. c. 2. p. 15. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 25. Strauch. Diss. Exot. 1. §. 2. Sprenger de Praetens. Illustr. p. 189.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/117>, abgerufen am 21.11.2024.