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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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die Landesherren seit dem 16. Jahrhundert ihr Augenmerk auf die Pflege
der Forstwirtschaft, da mit der Zunahme der Bevölkerung auch das
Bedürfnis nach den Produkten des Waldes stieg, während der Verfall
der Markgenossenschaften und der Eigennutz der Nutzniesser das Ein-
greifen einer kräftigen Hand im allgemeinen Interesse als dringend
geboten erscheinen liessen. Der absolutistische Polizeistaat und die
merkantilistische Richtung der Wirtschaftspolitik im 17. und 18. Jahr-
hundert begünstigten ebenso sehr die Ausbildung der Forsthoheit, als
deren Verwirklichung in zahlreichen forstpolitischen Massregeln.

Als im 16. Jahrhundert an Stelle der aus markgenossenschaftlicher
Autonomie erlassenen Weistümer und der Wirtschaftsordnungen einzelner
Grundbesitzer allgemein verbindliche landesherrliche Forstordnungen
traten, beschränkten sich diese anfangs im wesentlichen darauf, die alten,
in der Hauptsache nur negativen Vorschriften zum Schutze des Waldes
durch Schonung der besseren Holzarten, Regelung der Holznutzung und
der verschiedenen Nebennutzungen, sowie über Beseitigung der Holz-
verschwendung aus ersteren einfach zu übernehmen. Allmählich aber
wurden nicht nur diese Vorschriften immer mehr verschärft, sondern
es erschienen nun auch mit der Entwickelung der forstlichen Technik
positive Anordnungen zur Förderung der Waldkultur, welche für die
Entwickelung und Verbreitung einer geordneten Forstwirtschaft von
hoher Bedeutung und von günstigstem Einflusse waren.

Im 18. Jahrhundert wurde auch die Neuanlage von Wald auf
solchen Flächen angeordnet, welche keiner anderen Benutzungsweise
fähig waren; ausserdem suchte man bereits auch die Landeskultur noch
weiter durch Bindung und Kultur von Flugsandschollen und die Er-
haltung von Schutzwaldungen zu fördern.

Neben den Verordnungen von vorwiegend forsttechnischer Natur
finden sich zahlreiche Bestimmungen, welche die nachhaltige Ver-
sorgung mit Holz zu mässigen Preisen
bezweckten.

Die Furcht vor Holznot und "übermässigem" Steigen der Holzpreise
war in jener Periode wohl eines der wichtigsten Motive für die forst-
politischen Massregeln.

Unter diesen sind zunächst die auf Beseitigung der Holzver-
schwendung
gerichteten Bestimmungen zu erwähnen. Da aber die
Preise trotzdem, besonders seit dem Ende des 17. Jahrhunderts, fort-
während in die Höhe gingen, so griff man noch zu anderen Mitteln,
um dieselben künstlich niedrig zu halten. Schon im 16. Jahrhundert
machte man von dem System der obrigkeitlichen Taxen auch
beim Holzhandel Gebrauch; sehr beliebt war ferner die Beschränkung
des Holzhandels durch Ausfuhrverbote; in fast allen grösseren
Städten wurden Holzmagazine angelegt, aus denen der Verkauf an die
Bürger zu mässigen Preisen erfolgte. Friedrich der Grosse glaubte durch

B. Zweiter (spezieller) Teil.
die Landesherren seit dem 16. Jahrhundert ihr Augenmerk auf die Pflege
der Forstwirtschaft, da mit der Zunahme der Bevölkerung auch das
Bedürfnis nach den Produkten des Waldes stieg, während der Verfall
der Markgenossenschaften und der Eigennutz der Nutznieſser das Ein-
greifen einer kräftigen Hand im allgemeinen Interesse als dringend
geboten erscheinen lieſsen. Der absolutistische Polizeistaat und die
merkantilistische Richtung der Wirtschaftspolitik im 17. und 18. Jahr-
hundert begünstigten ebenso sehr die Ausbildung der Forsthoheit, als
deren Verwirklichung in zahlreichen forstpolitischen Maſsregeln.

Als im 16. Jahrhundert an Stelle der aus markgenossenschaftlicher
Autonomie erlassenen Weistümer und der Wirtschaftsordnungen einzelner
Grundbesitzer allgemein verbindliche landesherrliche Forstordnungen
traten, beschränkten sich diese anfangs im wesentlichen darauf, die alten,
in der Hauptsache nur negativen Vorschriften zum Schutze des Waldes
durch Schonung der besseren Holzarten, Regelung der Holznutzung und
der verschiedenen Nebennutzungen, sowie über Beseitigung der Holz-
verschwendung aus ersteren einfach zu übernehmen. Allmählich aber
wurden nicht nur diese Vorschriften immer mehr verschärft, sondern
es erschienen nun auch mit der Entwickelung der forstlichen Technik
positive Anordnungen zur Förderung der Waldkultur, welche für die
Entwickelung und Verbreitung einer geordneten Forstwirtschaft von
hoher Bedeutung und von günstigstem Einflusse waren.

Im 18. Jahrhundert wurde auch die Neuanlage von Wald auf
solchen Flächen angeordnet, welche keiner anderen Benutzungsweise
fähig waren; auſserdem suchte man bereits auch die Landeskultur noch
weiter durch Bindung und Kultur von Flugsandschollen und die Er-
haltung von Schutzwaldungen zu fördern.

Neben den Verordnungen von vorwiegend forsttechnischer Natur
finden sich zahlreiche Bestimmungen, welche die nachhaltige Ver-
sorgung mit Holz zu mäſsigen Preisen
bezweckten.

Die Furcht vor Holznot und „übermäſsigem“ Steigen der Holzpreise
war in jener Periode wohl eines der wichtigsten Motive für die forst-
politischen Maſsregeln.

Unter diesen sind zunächst die auf Beseitigung der Holzver-
schwendung
gerichteten Bestimmungen zu erwähnen. Da aber die
Preise trotzdem, besonders seit dem Ende des 17. Jahrhunderts, fort-
während in die Höhe gingen, so griff man noch zu anderen Mitteln,
um dieselben künstlich niedrig zu halten. Schon im 16. Jahrhundert
machte man von dem System der obrigkeitlichen Taxen auch
beim Holzhandel Gebrauch; sehr beliebt war ferner die Beschränkung
des Holzhandels durch Ausfuhrverbote; in fast allen gröſseren
Städten wurden Holzmagazine angelegt, aus denen der Verkauf an die
Bürger zu mäſsigen Preisen erfolgte. Friedrich der Groſse glaubte durch

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[70/0088] B. Zweiter (spezieller) Teil. die Landesherren seit dem 16. Jahrhundert ihr Augenmerk auf die Pflege der Forstwirtschaft, da mit der Zunahme der Bevölkerung auch das Bedürfnis nach den Produkten des Waldes stieg, während der Verfall der Markgenossenschaften und der Eigennutz der Nutznieſser das Ein- greifen einer kräftigen Hand im allgemeinen Interesse als dringend geboten erscheinen lieſsen. Der absolutistische Polizeistaat und die merkantilistische Richtung der Wirtschaftspolitik im 17. und 18. Jahr- hundert begünstigten ebenso sehr die Ausbildung der Forsthoheit, als deren Verwirklichung in zahlreichen forstpolitischen Maſsregeln. Als im 16. Jahrhundert an Stelle der aus markgenossenschaftlicher Autonomie erlassenen Weistümer und der Wirtschaftsordnungen einzelner Grundbesitzer allgemein verbindliche landesherrliche Forstordnungen traten, beschränkten sich diese anfangs im wesentlichen darauf, die alten, in der Hauptsache nur negativen Vorschriften zum Schutze des Waldes durch Schonung der besseren Holzarten, Regelung der Holznutzung und der verschiedenen Nebennutzungen, sowie über Beseitigung der Holz- verschwendung aus ersteren einfach zu übernehmen. Allmählich aber wurden nicht nur diese Vorschriften immer mehr verschärft, sondern es erschienen nun auch mit der Entwickelung der forstlichen Technik positive Anordnungen zur Förderung der Waldkultur, welche für die Entwickelung und Verbreitung einer geordneten Forstwirtschaft von hoher Bedeutung und von günstigstem Einflusse waren. Im 18. Jahrhundert wurde auch die Neuanlage von Wald auf solchen Flächen angeordnet, welche keiner anderen Benutzungsweise fähig waren; auſserdem suchte man bereits auch die Landeskultur noch weiter durch Bindung und Kultur von Flugsandschollen und die Er- haltung von Schutzwaldungen zu fördern. Neben den Verordnungen von vorwiegend forsttechnischer Natur finden sich zahlreiche Bestimmungen, welche die nachhaltige Ver- sorgung mit Holz zu mäſsigen Preisen bezweckten. Die Furcht vor Holznot und „übermäſsigem“ Steigen der Holzpreise war in jener Periode wohl eines der wichtigsten Motive für die forst- politischen Maſsregeln. Unter diesen sind zunächst die auf Beseitigung der Holzver- schwendung gerichteten Bestimmungen zu erwähnen. Da aber die Preise trotzdem, besonders seit dem Ende des 17. Jahrhunderts, fort- während in die Höhe gingen, so griff man noch zu anderen Mitteln, um dieselben künstlich niedrig zu halten. Schon im 16. Jahrhundert machte man von dem System der obrigkeitlichen Taxen auch beim Holzhandel Gebrauch; sehr beliebt war ferner die Beschränkung des Holzhandels durch Ausfuhrverbote; in fast allen gröſseren Städten wurden Holzmagazine angelegt, aus denen der Verkauf an die Bürger zu mäſsigen Preisen erfolgte. Friedrich der Groſse glaubte durch

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/88>, abgerufen am 26.11.2024.