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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
Forstmänner statt. Die Hauptthätigkeit des Vereines hat längere Zeit
in der Aufstellung gemeinsamer Arbeitspläne bestanden, und auf diese
Weise ist auch die unbedingt erforderliche Einheitlichkeit des Er-
hebungsverfahrens erreicht worden. Nunmehr liegt der Schwer-
punkt der Vereinsversammlungen in dem Austausche der Erfahrungen
und Wahrnehmungen, sowie in der Besichtigung von Versuchsflächen,
indem hierdurch allein die Gleichmässigkeit und Vergleichbarkeit der
Arbeiten gewahrt wird.

2. Oesterreich. In Oesterreich ist das forstliche Versuchswesen
1874 begründet worden und hat nach mehrfachen Änderungen durch
das Statut vom 15. April 1891 seine gegenwärtige Organisation erhalten.
Hiernach besteht in Mariabrunn eine forstwirtschaftliche Versuchsanstalt
als selbständige Behörde ohne Verbindung mit der Hochschule für Boden-
kultur. Der Leiter derselben führt den Titel "Direktor", als bleibend
angestellte Hilfsarbeiter fungieren Adjunkten oder Aspiranten.

Für die einzelnen Kronländer oder für Gruppen von solchen (Ver-
suchsgebiete) sind Landesversuchsstellen eingerichtet mit vor-
wiegender Rücksichtnahme auf die Vertretung der Forstvereine. Diese
Organe sollen in ihren Kreisen für das Versuchswesen wirken und
den geschäftlichen Verkehr zwischen der Versuchsleitung und den Ver-
suchsanstellern, welche dem Kreise der verschiedenen Waldbesitzer
(Staat, Gemeinde, Private) oder deren Forstbeamten angehören, ver-
mitteln.

Abweichend von allen anderen Staaten werden demnach in Oester-
reich die Versuchsarbeiten nur teilweise von der Versuchsanstalt direkt
ausgeführt und sind in erheblichem Masse der freien Initiative der Wald-
besitzer und deren Beamten überlassen. Eine Zeit lang sollte sich die
Versuchsleitung überhaupt nur auf die Anregung und Prüfung von Versuchs-
arbeiten und die Bearbeitung von ihr freiwillig überlassenen Versuchs-
ergebnissen beschränken, Versuchsflächen sollten von ihr selbst nur als
sogen. Musterversuchsflächen angelegt werden. Es hat sich jedoch ge-
zeigt, dass dieses System zu schlechten Resultaten führte, und man ist
deshalb in der neuesten Zeit allmählich mehr dazu übergegangen, auch die
Erhebungen selbst von der Versuchsanstalt ausführen zu lassen.

Die Verbindung zwischen der Forstwirtschaft und dem Versuchs-
wesen soll durch die sogen. Fachkonferenz hergestellt werden,
welche von Vertretern des Ackerbauministeriums, der Versuchsanstalt,
der Hochschule für Bodenkultur und Delegierten der Forstvereine be-
schickt wird. Hier werden die Arbeitspläne beraten, der allgemeine
Operationsplan und die speziellen Arbeitspläne für das nächste Jahr fest-
gestellt, sowie überhaupt die Fühlung zwischen den Bedürfnissen der
Praxis und den Arbeiten der forstwirtschaftlichen Versuchsanstalt her-
gestellt.


B. Zweiter (spezieller) Teil.
Forstmänner statt. Die Hauptthätigkeit des Vereines hat längere Zeit
in der Aufstellung gemeinsamer Arbeitspläne bestanden, und auf diese
Weise ist auch die unbedingt erforderliche Einheitlichkeit des Er-
hebungsverfahrens erreicht worden. Nunmehr liegt der Schwer-
punkt der Vereinsversammlungen in dem Austausche der Erfahrungen
und Wahrnehmungen, sowie in der Besichtigung von Versuchsflächen,
indem hierdurch allein die Gleichmäſsigkeit und Vergleichbarkeit der
Arbeiten gewahrt wird.

2. Oesterreich. In Oesterreich ist das forstliche Versuchswesen
1874 begründet worden und hat nach mehrfachen Änderungen durch
das Statut vom 15. April 1891 seine gegenwärtige Organisation erhalten.
Hiernach besteht in Mariabrunn eine forstwirtschaftliche Versuchsanstalt
als selbständige Behörde ohne Verbindung mit der Hochschule für Boden-
kultur. Der Leiter derselben führt den Titel „Direktor“, als bleibend
angestellte Hilfsarbeiter fungieren Adjunkten oder Aspiranten.

Für die einzelnen Kronländer oder für Gruppen von solchen (Ver-
suchsgebiete) sind Landesversuchsstellen eingerichtet mit vor-
wiegender Rücksichtnahme auf die Vertretung der Forstvereine. Diese
Organe sollen in ihren Kreisen für das Versuchswesen wirken und
den geschäftlichen Verkehr zwischen der Versuchsleitung und den Ver-
suchsanstellern, welche dem Kreise der verschiedenen Waldbesitzer
(Staat, Gemeinde, Private) oder deren Forstbeamten angehören, ver-
mitteln.

Abweichend von allen anderen Staaten werden demnach in Oester-
reich die Versuchsarbeiten nur teilweise von der Versuchsanstalt direkt
ausgeführt und sind in erheblichem Maſse der freien Initiative der Wald-
besitzer und deren Beamten überlassen. Eine Zeit lang sollte sich die
Versuchsleitung überhaupt nur auf die Anregung und Prüfung von Versuchs-
arbeiten und die Bearbeitung von ihr freiwillig überlassenen Versuchs-
ergebnissen beschränken, Versuchsflächen sollten von ihr selbst nur als
sogen. Musterversuchsflächen angelegt werden. Es hat sich jedoch ge-
zeigt, daſs dieses System zu schlechten Resultaten führte, und man ist
deshalb in der neuesten Zeit allmählich mehr dazu übergegangen, auch die
Erhebungen selbst von der Versuchsanstalt ausführen zu lassen.

Die Verbindung zwischen der Forstwirtschaft und dem Versuchs-
wesen soll durch die sogen. Fachkonferenz hergestellt werden,
welche von Vertretern des Ackerbauministeriums, der Versuchsanstalt,
der Hochschule für Bodenkultur und Delegierten der Forstvereine be-
schickt wird. Hier werden die Arbeitspläne beraten, der allgemeine
Operationsplan und die speziellen Arbeitspläne für das nächste Jahr fest-
gestellt, sowie überhaupt die Fühlung zwischen den Bedürfnissen der
Praxis und den Arbeiten der forstwirtschaftlichen Versuchsanstalt her-
gestellt.


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[128/0146] B. Zweiter (spezieller) Teil. Forstmänner statt. Die Hauptthätigkeit des Vereines hat längere Zeit in der Aufstellung gemeinsamer Arbeitspläne bestanden, und auf diese Weise ist auch die unbedingt erforderliche Einheitlichkeit des Er- hebungsverfahrens erreicht worden. Nunmehr liegt der Schwer- punkt der Vereinsversammlungen in dem Austausche der Erfahrungen und Wahrnehmungen, sowie in der Besichtigung von Versuchsflächen, indem hierdurch allein die Gleichmäſsigkeit und Vergleichbarkeit der Arbeiten gewahrt wird. 2. Oesterreich. In Oesterreich ist das forstliche Versuchswesen 1874 begründet worden und hat nach mehrfachen Änderungen durch das Statut vom 15. April 1891 seine gegenwärtige Organisation erhalten. Hiernach besteht in Mariabrunn eine forstwirtschaftliche Versuchsanstalt als selbständige Behörde ohne Verbindung mit der Hochschule für Boden- kultur. Der Leiter derselben führt den Titel „Direktor“, als bleibend angestellte Hilfsarbeiter fungieren Adjunkten oder Aspiranten. Für die einzelnen Kronländer oder für Gruppen von solchen (Ver- suchsgebiete) sind Landesversuchsstellen eingerichtet mit vor- wiegender Rücksichtnahme auf die Vertretung der Forstvereine. Diese Organe sollen in ihren Kreisen für das Versuchswesen wirken und den geschäftlichen Verkehr zwischen der Versuchsleitung und den Ver- suchsanstellern, welche dem Kreise der verschiedenen Waldbesitzer (Staat, Gemeinde, Private) oder deren Forstbeamten angehören, ver- mitteln. Abweichend von allen anderen Staaten werden demnach in Oester- reich die Versuchsarbeiten nur teilweise von der Versuchsanstalt direkt ausgeführt und sind in erheblichem Maſse der freien Initiative der Wald- besitzer und deren Beamten überlassen. Eine Zeit lang sollte sich die Versuchsleitung überhaupt nur auf die Anregung und Prüfung von Versuchs- arbeiten und die Bearbeitung von ihr freiwillig überlassenen Versuchs- ergebnissen beschränken, Versuchsflächen sollten von ihr selbst nur als sogen. Musterversuchsflächen angelegt werden. Es hat sich jedoch ge- zeigt, daſs dieses System zu schlechten Resultaten führte, und man ist deshalb in der neuesten Zeit allmählich mehr dazu übergegangen, auch die Erhebungen selbst von der Versuchsanstalt ausführen zu lassen. Die Verbindung zwischen der Forstwirtschaft und dem Versuchs- wesen soll durch die sogen. Fachkonferenz hergestellt werden, welche von Vertretern des Ackerbauministeriums, der Versuchsanstalt, der Hochschule für Bodenkultur und Delegierten der Forstvereine be- schickt wird. Hier werden die Arbeitspläne beraten, der allgemeine Operationsplan und die speziellen Arbeitspläne für das nächste Jahr fest- gestellt, sowie überhaupt die Fühlung zwischen den Bedürfnissen der Praxis und den Arbeiten der forstwirtschaftlichen Versuchsanstalt her- gestellt.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/146>, abgerufen am 04.12.2024.